Protokoll der Sitzung vom 10.07.2019

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Dafür müssen erst mal Lehrer da sein!)

Das heißt: Wir unterstützten selbstverständlich die Übertragung des Tarifergebnisses, sehen aber die Regierung in der Pflicht, noch wesentlich mehr dafür zu tun, dass unserer öffentlicher Dienst attraktiv bleibt.

Ich denke, angesichts der großen Konkurrenz mit der Wirtschaft in vielen Berufsgruppen müssen wir noch ganz andere Dinge tun. Da erwarten wir noch etwas mehr von Ihnen, Herr Minister. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Düker. Sie haben vielleicht das Signal gesehen: Der Abgeordnete Witzel von der Fraktion der FDP hat eine Kurzintervention angemeldet.

Ach so, ja, das rote Licht.

Genau. Es steht Ihnen frei, die Kurzintervention am Redepult entgegenzunehmen und darauf zu erwidern. – Jetzt hat der Kollege Witzel für 90 Sekunden das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Kollegin Düker, Sie haben gerade ein Thema angesprochen, das uns alle als Abgeordnete hier im Landtag bewegen sollte, nämlich die tausendfach nicht besetzten Stellen und die Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit im öffentlichen Dienst besser zu gewährleisten.

Mich hat das aber außerordentlich gewundert, weil wir diese Problematik ja übernommen haben. Als Haushälterin sind Sie gut genug im Kopfrechnen, um zu wissen, dass die Ausbildungsgänge – bei allen Verstärkungsbemühungen unsererseits – einen zeitlichen Vorlauf haben. Da gibt es Ausbildungszeiten, die zu absolvieren sind – auch bei allen Erhöhungen, die wir vorgenommen haben –, bis die Kräfte irgendwann im Dienst sind.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Mich hat gewundert, dass Sie sich angesichts der Tausenden offenen Stellen, die Sie hinterlassen haben, gerade das Beispiel „Schuldienst“ ausgesucht haben.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Was hat bitte – wenn Sie uns das vielleicht erläutern könnten – die frühere Schulministerin Sylvia Löhrmann getan, um sich für Stellenbesetzungen in diesem Land zu interessieren, um eine Personalbedarfsplanung aufzustellen, um all die Besoldungshebungen vorzunehmen, die Sie gerade mal so im Nebensatz versprochen haben? Wie waren da Ihre Leistungen, als Sie von grüner Seite die Verantwortung für das Schulressort hatten?

Herr Kollege Witzel, das Schöne an so einer Kurzintervention ist ja, dass ich eine Frage mit einer Gegenfrage beantworten kann: Was tun Sie, um es besser zu machen? – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Ralf Witzel [FDP]: Das habe ich Ihnen gerade ge- sagt! – Zurufe von der FDP – Gegenrufe von den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das waren Kurzintervention und Erwiderung darauf.

Damit hat der nächste Redner das Wort, und zwar der Abgeordnete Strotebeck für die Fraktion der AfD.

(Fortgesetzt Zurufe von der FDP und den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Sie haben doch gar nicht geantwortet!)

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist bedeutender, als es die Stelle in der Tagesordnung und die Uhrzeit vermuten lassen.

Der Entwurf, den wir heute in erster und schon morgen in zweiter Lesung besprechen, betrifft Hunderttausende Menschen in Nordrhein-Westfalen. Genauer gesagt, betrifft das Gesetz den Geldbeutel von Beamten und Richtern sowie den Geldbeutel des Landes Nordrhein-Westfalen. Erstere werden mehr Geld erhalten, Letzteres wird weniger Geld zur Verfügung haben.

Insgesamt aber – da ziehe ich mein Fazit vor – ist der vorliegende Entwurf maß- und sinnvoll für die Beamten, Richter und unser Bundesland.

Die Besoldung muss mit der Inflation Schritt halten. Im vergangenen Monat betrug die Inflation in der Bundesrepublik laut Statistischem Bundesamt

1,6 %, in den beiden Monaten zuvor 1,4 % und 2 %.

(Unruhe)

Nun zu den Zahlen aus dem Gesetzentwurf: Die Bezüge der Landesbeamten und Landesrichter sollen rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres um 3,2 % steigen, nächstes Jahr ebenfalls um 3,2 % und zum 1. Januar 2021 um 1,4 %. Der NRW-Haushalt wird

durch die Erhöhung in diesem Jahr um 745 Millionen Euro zusätzlich belastet, was allerdings geplant und budgetiert ist.

Die rückwirkende Auszahlung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ist bereits am 31. Mai 2019 mit der Abrechnung für den Monat Juni geschehen. Wir beschließen also morgen formal ein Gesetz, welches bereits für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen Realität ist. Das Land NRW vollzieht damit eine Erhöhung, welche Anfang März von den Tarifparteien im öffentlichen Dienst der Länder, außer Hessen, beschlossen wurde, und welche das Land NRW nun eins zu eins umsetzt.

Interessanterweise haben sich die Tarifparteien der Länder in Wirklichkeit aber auf andere Prozentsätze geeinigt. Es wird zwar in Pressemeldungen zum Beispiel von ver.di immer von zwei Mal 3,2 % und ein Mal 1,4 % gesprochen. Mehrheitlich und linear sind es jedoch 3,01 %, 3,12 % und 1,29 % Gehaltserhöhung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Unter Berücksichtigung des Einfrierens des Weihnachtsgeldes auf dem Stand von 2018 sind es sogar niedrigere Werte.

Wieso sprechen ver.di und die anderen Tarifparteien von anderen Abschlüssen? Natürlich, weil es für ver.di und die anderen Tarifparteien werbewirksamer ist, von 3,2 % und nicht von 3,01 % zu sprechen. Es gehört zur Tarifrundenfolklore, jeden Abschluss als herausragend zu bezeichnen.

Dass ver.di ursprünglich eine Forderung von 6 % bei einer Laufzeit von zwölf Monaten beschlossen hatte, ist seit Anfang März offensichtlich vergessen. Es wird in Überschriften eine Erhöhung von 8 % gefeiert. Die Laufzeit von 33 Monaten wird ein bisschen verschämt im Fließtext versteckt.

Die höheren Werte, mit denen ver.di wirbt, und die auch die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf nutzt, sind nur dann schlüssig, wenn die abweichende Anhebung der Stufe 1 aller Entgeltgruppen mitberechnet wird. Diese beträgt nämlich 4,5 %, 4,3 % und 1,8 %. Die absolute Mehrheit der Beschäftigten ist natürlich nicht in Stufe 1 und profitiert nicht von diesen Steigerungen.

Die Behauptung, die Löhne im öffentlichen Dienst der Länder würden zum 01.01.2019 um 3,2 % steigen, ist also genau genommen Augenwischerei und nur dann richtig, wenn es um das Gesamtvolumen geht.

In Nordrhein-Westfalen übernimmt die Landesregierung aber nicht die eben erwähnten höheren Prozentsätze für Stufe 1, welche nur bei A5 bis A7 vorhanden sind, sondern pauschal für alle Beamten und Richter das prozentuale Gesamtvolumen. Dies führt dazu, dass sich der Abstand zwischen den höheren Entgeltgruppen in den Besoldungsgruppen geringfügig vergrößert. Nun gut!

Damit wurden die Beamten diesmal tendenziell etwas besser behandelt als die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. 2017 aber, bei der letzten Anpassung, gab es für die Beamten bekanntlich gegenüber den Tarifbeschäftigten noch eine dreimonatige Wartezeit auf die Angleichung. Diese entfällt diesmal – glücklicherweise.

Den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen wir von der AfD-Fraktion, da er das Beamten- und Richterwesen in Nordrhein-Westfalen in der Besoldung attraktiv hält. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Strotebeck. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Eine Überweisung an den Fachausschuss ist nicht vorgesehen. Daher haben wir heute die Abstimmung nach erster Lesung des Gesetzentwurfs durchzuführen. Für die morgige Plenarsitzung ist die zweite Lesung vorgesehen. Ich darf fragen, wer in der ersten Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der AfD. Der guten Ordnung halber frage ich, ob es Gegenstimmen oder Enthaltungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/6681 in erster Lesung mit dem gerade festgestellten Abstimmungsverhalten angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

12 Höfesterben bekämpfen – Landesregierung

muss eine attraktive Start-Up-Kultur in der Landwirtschaft schaffen und Hofübergaben erleichtern

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/6755

Für die antragstellende Fraktion hat in der Aussprache, die ich hiermit eröffne, der Abgeordnete Dr. Blex das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Sie haben eben mit den Bergleuten die Opfer Ihrer Industriepolitik, die Opfer Ihrer ideologiegesteuerten Energiepolitik, gesehen.

Genauso machen Sie es in Bezug auf die Landwirtschaft. Dort setzt sich jeden Tag das Höfesterben ungebremst fort. Im Zeitraum 1991 bis 2016 ist die Zahl

landwirtschaftlicher Betriebe von über 275.000 auf 196.000 gesunken. Jedes Jahr schließen in Deutschland durchschnittlich über 3.000 landwirtschaftliche Betriebe. Das bedeutet, dass jeden Tag über acht Betriebe verschwinden. Acht Betriebe! Das ist eine absolute Katastrophe. Landwirtschaftliche Betriebe schließen in NRW schneller, als Sie neue Unternehmen mit dem Gründerstipendium NRW fördern können.

Um einen Ausweg zu finden, braucht es Mut zur Wahrheit. Die Altpolitiker der letzten Jahrzehnte – und das sind Sie – sind für diese Entwicklung maßgeblich verantwortlich. Unter links-grüner Regierungsbeteiligung verschärfte sich das Höfesterben jedes Mal. Aber grundsätzlich gilt: Sie alle haben die Landwirte vernachlässigt und deren Hilferufe ignoriert.

Nur noch einmal zur Erinnerung: Es war die ehemalige Bundesumweltministerin Hendricks, die mit wirklich blöden Bauernsprüchen und einer Kampagne im Wert von über 1,6 Millionen Euro die Landwirte erst so richtig beleidigt hat. Einer ihrer Sprüche lautete: Wenn alles bleibt, wie es ist, kräht bald kein Hahn mehr auf dem Mist.

Sie sind es selbst, die den Landwirten das Bauernleben schwer machen: maßlose Regularien, eine vielfach verschärfte Düngeordnung, Einschränkungen bei Pflanzenschutzmitteln, die Heiligsprechung der Ökolandwirtschaft und stetig mehr Agrarumweltmaßnahmen, auch zum angeblichen Schutz der Arten.

Die Grüninnen mit ihrer kompromisslosen und bedingungslosen, wenngleich nur vermeintlichen Rettung der Insekten sind aber immer noch die Haupttäter. Dabei – die Landwirte mögen mir den Ausdruck verzeihen – sterben die Höfe schneller weg als die Fliegen.

Es ist schwierig, einen Nachfolger für den landwirtschaftlichen Betrieb zu finden. Gerade deshalb braucht es eine Gründeroffensive, ein Gründerprogramm ähnlich wie in der New Economy für die Old Economy. Existenzgründungen in der Landwirtschaft müssen noch viel einfacher werden: eine moderne Start-up-Kultur, wie Sie das nennen, mit Grundsteuerbefreiung für Existenzgründer.