Protokoll der Sitzung vom 10.07.2019

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Erwin. – Als nächster Redner hat für die weitere antragstellende Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Dr. Pfeil das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die Weiterentwicklung des Opferschutzes in NRW ist ein wichtiges Thema. Angela Erwin hat eben schon alle wichtigen Punkte aufgezeigt, die uns dazu bewogen haben, diesen Antrag zu erarbeiten und zu stellen. Es geht, schlicht und einfach gesagt, um Transparenz.

Transparenz ist wichtig für die Opferhilfe und für die Opfer, sich in dem Dschungel der unterschiedlichsten Opferhilfemöglichkeiten, die wir haben, zurechtzufinden. In den letzten Jahren ist viel auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zum Schutz von Opfern von Gewalt umgesetzt worden.

Für die Opferschutzberatung gibt es in NordrheinWestfalen deswegen zahlreiche Beratungsstellen und ein umfassendes Beratungsangebot. Zuständig dafür sind unterschiedliche Ministerien.

Seit dem 01.12.2017 gibt es die Opferschutzbeauftragte des Landes NRW, die beim Justizministerium angedockt ist. Sie hat vor Kurzem einen umfassenden Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit im Jahre 2018 vorgelegt, aus dem man ganz klar erkennen konnte, wie umfangreich und vielfältig die Arbeit und die Anfragen waren, die bei ihr angekommen sind.

Ihre Aufgabe ist es, generell allen Opfern von Straf- und Gewalttaten die benötigten Informationen und Unterstützung zukommen zu lassen, die sie haben wollen.

Die Opferschutzbeauftragte sieht sich also als Lotse für alle Opfer von Straf- und Gewalttaten zu den in Nordrhein-Westfalen bewährt und professionell arbeitenden unterschiedlichen Opferhilfen vor Ort.

Damit sind wir bei dem Punkt, auf den wir jetzt hinweisen wollen, den wir verbessern wollen, weil es unterschiedlichste Opferschutz- und Opferschutzberatungsstellen gibt, die wiederum unterschiedlichste Hintergründe haben.

Für die Opfer von rechter Gewalt und antisemitischer Gewalt gibt es zwei Organisationseinheiten der Opferhilfe, die seit den 90er-Jahren arbeiten; für die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf ist dies die Opferberatung Rheinland – OBR –, für die übrigen Regierungsbezirke Back Up mit Sitz in Dortmund. Hierfür ist das Ministerium von Frau Pfeiffer-Poensgen zuständig.

In den Fällen sexueller Gewalt, insbesondere von Gewalt gegen Frauen und Männer, ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung von Frau Ministerin Scharrenbach zuständig.

Im Juli 2018 wurde die Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Männer, kurz LaKo, als Projektgruppe in der Abteilung Gleichstellung von Frau Ministerin Scharrenbach eingerichtet. Die LaKo fungiert als Bindemittel zu den in NRW tätigen Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt und unterstützt die Erarbeitung lokal vernetzter Interventionsketten.

Für Opfer von Gewalt in den Schulen ist das Schul- und Bildungsministerium zuständig. Im Mai 2019 hat Frau Ministerin Gebauer den Aktionsplan gegen Gewalt und Diskriminierung an Schulen vorgestellt. Außerdem werden die Anforderungen aus dem Schulgesetz erfüllt, jedem Anschein von Vernachlässigung und Misshandlung nachzugehen.

Schließlich ist der Kinder- und Jugendschutz im Ministerium von Minister Stamp enthalten und wird von ihm betreut.

Insgesamt gibt es 264 Familienberatungsstellen in NRW, die das Land NRW finanziell unterstützt. Diese Beratungsstellen beraten zu allen Familien-,

Ehe- und allgemeinen Lebensfragen.

Das ist ein kleiner und nicht abschließender Überblick über die Verteilung des Opferschutzes in den jeweiligen Ministerien und die Aufgaben, die damit erfüllt sind.

Um eines nicht zu vergessen: Auch Beschäftigte im Ehrenamt und im öffentlichen Dienst sind einem erheblichen Risiko ausgesetzt, Opfer von Übergriffen zu werden; auch sie suchen zum Teil Hilfe und Unterstützung.

Mit unserem Antrag wollen wir nun die Opferschutzberatungen transparent in einer Internetplattform zusammenführen; denn Opferschutzberatungen leisten alle eine wichtige und wertvolle Hilfe für die oftmals traumatisierten und psychisch angegriffenen Opfer

von Gewalt in jedem einzelnen Fall der oben aufgeführten unterschiedlichen Bereiche, die hier auch unterschiedlich zugeordnet wurden. Hier ist es in den letzten Jahren zu vielen unterschiedlichen Hilfsangeboten gekommen, die wir zentral bündeln wollen.

Der Opferschutz hat daher eine doppelte Aufgabe: Zum einen will er die Opfer beraten, zum anderen will er aber auch strafrechtlich dafür sorgen, dass es zu einem ordnungsgemäßen Strafverfahren kommt und die Opfer nicht doppelt belastet werden.

Die Beratung im Internet muss deswegen unserer Meinung nach erstens umfassend und vollständig allen Gewaltopfern gegenüber sein, zweitens barrierefrei und mit leicht verständlicher Sprache für jedermann und jede Frau und drittens – darauf hat Angela Erwin eben auch hingewiesen, mit Bezug auf die Anhörung, die wir in der letzten Woche hatten – kindgerecht.

Denn auch Kinder sind Opfer von Gewalt; das wissen wir auch aus der jüngsten Vergangenheit. Auch da müssen wir ein Angebot schaffen, dass Kinder über das Internet die Plattform nutzen können und darüber Informationen erhalten, die sie sonst nicht bekommen würden.

Ziel ist es also, auf einer zentralen Internetseite alle Angebote und Aspekte des Opferschutzes in NRW in allen möglichen und denkbaren Erscheinungsformen darzustellen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie diesem Antrag zustimmen würden, zunächst hinsichtlich der Verweisung, dann aber auch hinsichtlich der Verabschiedung. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Pfeil. – Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Abgeordnete Bongers das Wort. Bitte sehr, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Opfer von Straftaten sind nach der Tat enormen Belastungen ausgesetzt. Traumatische Erfahrungen zerren und nagen an den Personen und beeinträchtigen sie mitunter ein Leben lang. Noch viel schlimmer ist es, wenn Menschen an Orten oder in Lebenslagen zu Opfern werden, in denen sie eigentlich besonderen Schutz erwarten müssten: in der Schule, in der Familie oder im hohen Alter.

Ich denke, wir sind uns einig, dass der Staat alles Erdenkliche tun muss, um Opfer von Straftaten vor jeder weiteren Traumatisierung zu schützen.

(Beifall von der SPD)

Aus diesem Grund finden wir den Opferschutz auch so elementar wichtig, eben weil er traumatisierten Menschen dazu dient, zumindest wieder ein wenig Normalität in ihr Leben einkehren zu lassen.

Aus diesem Grund haben wir den Koalitionsantrag zur Weiterentwicklung des Opferschutzes auch mit großem Interesse zur Kenntnis genommen.

Wir finden es bei dem vorliegenden Antrag allerdings schade, dass die vorgeschlagenen Beschlusspunkte weit hinter Ihrem Koalitionsvertrag zurückbleiben.

In Ihrem Koalitionsvertrag hatten Sie sich vorgenommen, bestehende Opferschutzeinrichtungen zu stärken, Aus- und Weiterbildung für die Amtsträger der Strafverfolgungsorgane flächendeckend sicherzustellen und die verschiedenen Hilfsangebote besser zu koordinieren und zu vernetzen.

(Michael Hübner [SPD]: Hört! Hört!)

Im vorliegenden Antrag fordern Sie allerdings lediglich eine Ausweitung der digitalen Präsenz, eine Öffentlichkeitskampagne und ein Hinwirken auf die Verstärkung des Opferschutzes auf Bundesebene. Frau Erwin hat gerade in Ihren Ausführungen etwas mehr dazu erläutert; insofern sind meine Bedenken ein wenig geschrumpft.

Ich fand es sehr gut, dass Sie das noch einmal erläutert haben, denn der Antrag an sich sah etwas einseitig aus, was eine Öffentlichkeitskampagne und Erleichterung, im Internet Hilfe zu finden, betraf. Aber, wie gesagt: Gut, dass Sie es noch einmal ausgeführt haben.

Ich möchte dennoch an einem Beispiel konkretisieren, dass uns Ihr Antrag nicht weit genug geht. Nehmen wir zum Beispiel die psychosoziale Prozessbegleitung. Sie wollten diese ursprünglich in Ihrem Koalitionsvertrag nicht nur – ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren –:

„unter Einbeziehung haupt- und ehrenamtlicher Kräfte offensiv bekannt machen und dadurch staatliche Begleitmaßnahmen stärken“,

sondern ebenfalls – Zitat –:

„eine auf die Opferbelange ausgerichtete

Aus- und Weiterbildung für die Amtsträger der Strafverfolgungsorgane sicherstellen.“

Leider findet sich dazu nichts in dem Antrag.

Ein weiterer Punkt ist die Tatsache, dass im Koalitionsvertrag festgehalten wurde, dass die Vernehmung eines Opfers zu schambesetzten Sachverhalten bereits im Ermittlungsverfahren durch eine Person gleichen Geschlechts durchgeführt werden sollte. Dies wäre wichtig; in Ihrem Antrag findet man darüber leider nichts.

Über die gerade genannte Fortentwicklung in der Praxis der psychosozialen Prozessbegleitung haben

wir bereits in jüngster Zeit im Rechtsausschuss zwei Mal gesprochen und auch eine Anhörung durchgesetzt. Insofern freuen wir uns auf diese Anhörung und auf die Diskussion.

Bei dem Wort „durchgesetzt“ habe ich bei Herrn Sieveke ein Zucken im Gesicht gesehen. Ich glaube, Sie waren dabei und wissen genau, was ich meine: dass Sie kein großes Interesse daran hatten, das zu thematisieren.

(Daniel Sieveke [CDU] schüttelt den Kopf.)

Es ist allerdings ebenso wenig falsch, sich auf Bundesebene für die Berücksichtigung des Berichts der EU-Sonderberaterin für die Entschädigung von Opfern von Straftaten im Gesetzgebungsverfahren zur Reform des OEG einzusetzen. Aber warum setzen wir als Land nicht einen Schritt weiter vorn an, wenn wir die Möglichkeit dazu haben?

In diesem Zusammenhang ganz kurz ein Hinweis auf das Konzept des Heidelberger Opferfonds: Er wird von zugewiesenen Bußgeldern aus Strafverfahren gespeist. Diese Gelder werden in erster Linie Opfern von Straftaten Jugendlicher im Rahmen von Schmerzensgeld oder Schadensersatz ausgezahlt, wenn der verurteilte Täter nicht zu einer finanziellen Entschädigungsleistung in der Lage ist.

Ziel ist, dass das Opfer nicht auf dem Schaden sitzenbleibt bzw. erst durch ein zivilrechtliches Verfahren einen Titel erwirken muss, der allerdings keineswegs eine schnelle Wiedergutmachung verspricht.