Protokoll der Sitzung vom 10.07.2019

Eine Sekunde – Schusswaffeneinsatz: keiner. Es sind allerdings Waffen eingesetzt worden, aber nicht Schusswaffen im Sinne von scharfen Waffen, wenn Sie das meinen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Fortmeier von der SPDFraktion stellt Ihnen die nächste Frage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie mir die Frage gestatten. Sehr geehrter Herr Minister! In der letzten Woche gab es bei uns in Bielefeld auch so eine Situation, dass eine Stretchlimousine am Abend mitten in der Stadt auf unserem großen Jahnplatz angehalten und da die Straße blockiert hat. Dann stiegen Leute aus; Sektflaschen wurden entkorkt, und es kam zu Behinderungen im normalen Berufsverkehr.

Die Presse hat darüber berichtet. Ich weiß nicht, ob das schon aufgeklärt ist. Jedenfalls waren die Leute alle weg, als die Polizei dann kam.

Jetzt meine Frage, die sich auf diese Veranstaltungen auf den Autobahnen bezieht. Können Sie uns darüber informieren, ob es bei solchen Aktionen,

wenn die Autobahnen blockiert waren, zu gefährlichen Situationen für andere Autofahrerinnen oder fahrer gekommen ist?

Ich habe die Frage akustisch nicht ganz verstanden; ich hoffe ich habe Sie insoweit verstanden, dass ich darauf antworten kann.

Ich kann jetzt nicht jeden Fall einzeln bewerten. Aber immer dann, wenn uns solche Fälle gemeldet werden – und das ist der Sinn der ganzen Maßnahme –, ist die Polizei darum bemüht, durch unsere Meldewege ganz zügig am Ort zu sein und einzugreifen.

Wenn diejenigen, die das Ganze verursacht haben, noch schneller weg sind, dann ist der Fall auch erledigt. Dann gibt es die Möglichkeit, durch Informationen herauszubekommen, wer da am Tatort war.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Ganzke. Das ist seine dritte Frage, und damit sind seine Fragemöglichkeiten auch erschöpft.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Minister, meine Nachfrage kann der Tatsache geschuldet sein, dass ich vielleicht schlecht höre und ich möglicherweise Ihre Antwort auf die Frage der Kollegin Blask nicht so ganz verstanden habe. Frau Kollegin Blask hatte Sie gefragt, wie es mit dem Schusswaffengebrauch bei dieser Sache aussah.

Ich habe mir die Presseschau angesehen. Heute ist in der „Rheinischen Post“ vom 10.07.2019 zu lesen, ich zitiere:

„Seit Beginn der Datenerfassung Anfang April verzeichnete die Polizei in NRW 52 gemeldete Schussabgaben im Zusammenhang mit Hochzeitsfeierlichkeiten. In 24 Fällen konnten die Schüsse im Nachhinein nachgewiesen werden.“

Vor dem Hintergrund dieser Meldung frage ich noch einmal – wie gesagt, es kann der Tatsache geschuldet sein, dass ich Ihre Antwort nicht richtig verstanden habe –: Gab es hier Schusswaffengebrauch? Ich habe es so verstanden, dass es keinen gab.

Um es ganz genau zu beantworten: Ich habe das in dem Nachklapp noch formuliert.

(Zurufe)

An der Lautstärke kann ich auch nichts ändern. Es ist leise, oder? Ich kann versuchen, noch näher an das Mikro zu gehen. So langsam liege ich hier auf dem Tisch.

Also, es gab gemeldete Schussabgaben. Das sind aber keine scharfen Schusswaffen, sondern Schreckschusswaffen: 55 Schussabgaben wurden gemeldet, nachgewiesen wurden 26 Schussabgaben. Das ist noch einmal ein feiner Unterschied. Bei Pyrotechnik gab es 28 gemeldete Einsätze.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen Frau Kollegin Blask.

Ich komme noch einmal zu dem Thema „Sperrung von Autobahnen“. Herr Minister, können Sie sagen, wie lange die durchschnittlichen Sperrungen gedauert haben?

Ich bedauere, Frau Kollegin, Ihnen keine durchschnittliche Zeit nennen zu können, weil die Sperrungen natürlich immer je nach Lage vollzogen werden. Die Polizei bemüht sich darum, die Sperrung möglichst kurz zu halten; das ist klar. Aber manchmal dauert es ein wenig länger, um die vorliegenden Tatbestände aufzunehmen. Es ist genauso wie bei einem Unfall: Manchmal geht es schnell, und manchmal dauert es länger.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Wolf von der SPD-Fraktion.

Herr Minister Reul, Sie sagten, es dauere ein bisschen, um die Tatbestände aufzunehmen. Ich möchte Sie gerne fragen: Welche Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten sind denn aufgenommen worden?

Ich will noch kurz ergänzen: Im Rechtsausschuss zumindest ist uns berichtet worden, dass es 39 Anzeigen und 39 OW-Verfahren gegeben haben soll. So ist es uns vom Justizminister mitgeteilt worden.

Damit die Zahlen direkt richtig sind: Seit dem 10. Mai 2019: 58 Strafanzeigen allgemein, 30 Strafanzeigen zum Verkehrsthema, 41 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kapteinat von der SPD-Fraktion möchte noch eine Frage stellen. Bitte schön.

Ganz konkret zur letzten Antwort: Was sind denn „allgemeine Straftaten“?

Das kann zum Beispiel mit der Abgabe der Schusswaffe zusammenhängen; das kann sehr unterschiedlich sein. Ich kann es Ihnen jetzt nicht zu 100 % aus dem Ärmel beantworten, was das ist. Es sind solche Straftaten, die mit dem Verkehr nichts zu tun haben. Das werden ganz verschiedene sein; ich bin aber auch gerne bereit, das nachzureichen. Vielleicht können wir das aufschlüsseln.

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich denke, die Mündliche Anfrage 47 ist jetzt beantwortet, weil keine weiteren Nachfragen mehr vorliegen.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 48

der Abgeordneten Wibke Brems von der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen auf. Das Thema lautet: „Warum sorgt die Landesregierung nicht dafür, dass RWE das OVG-Urteil zum Hambacher Wald respektiert?“

Sie wissen, die Landesregierung entscheidet selbstständig, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage beantwortet. In diesem Fall hat die Landesregierung entschieden, dass Herr Minister Pinkwart antwortet. Ihr Mikrofon ist offen, Herr Minister Professor Dr. Pinkwart, und es bleibt auch während der Nachfragen offen. Bitte schön.

Ganz herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Brems! Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 5. Oktober 2018 bezweckt den Schutz des Hambacher Forstes bis zur Klärung der komplexen Sach- und Rechtsfragen, insbesondere zum Status des Hambacher Forstes in Bezug auf den europäischen FFH-Gebietsschutz.

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit seinem Urteil von 12. März 2019 die Klage gegen die streitige Hauptbetriebsplanzulassung erstinstanzlich abgewiesen. Das schriftliche Urteil liegt bislang nicht vor. Das Klageverfahren ist jedoch nicht rechtskräftig abgeschlossen, und die Zulassung ist nicht bestandskräftig. Der Hambacher Forst darf daher bis auf Weiteres weder durch Rodung noch durch andere Maßnahmen in seinem Bestand gefährdet werden.

Soweit einleitend zur Rechtslage, über die wir hier im Plenum, zuletzt am 20. März dieses Jahres durch meinen Bericht, und an anderer Stelle bereits gesprochen haben.

Ich komme nun zu der von Ihnen, liebe Frau Brems, geäußerten Befürchtung einer Gefährdung des Hambacher Forstes durch das Heranrücken der Tagebaukante und möchte Ihnen unser diesbezügliches Handeln darlegen.

Hierzu möchte ich zunächst auf die gegenüber RWE ausgesprochene Prüfbitte von Herrn Ministerpräsidenten Armin Laschet hinweisen, die am 19. Februar 2019 zur Unternehmenserklärung geführt hat, die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Struktur und Beschäftigung bezüglich des Erhalts des Hambacher Forstes zu prüfen und unabhängig von gerichtlichen Entscheidungen auch in der kommenden Rodungsperiode auf Rodungen zu verzichten.

Selbstverständlich ist, dass damit auch keine sonstigen Maßnahmen durchgeführt werden, die den Bestand des Hambacher Forstes gefährden könnten.

Seit einigen Wochen rückten nun Befürchtungen in den Fokus, die Bäume im Hambacher Forst seien durch das Heranrücken des Tagebaus gefährdet. Insbesondere geht es dabei um die Wasserversorgung der Bäume vor dem Hintergrund der Grundwasserabsenkung insgesamt und speziell der aktuellen niederschlagsarmen Witterung.

Mitte Mai hat RWE der Landesregierung eine durch das Kölner Büro für Faunistik angefertigte Stellungnahme zur behaupteten Gefährdung von Waldlebensräumen übersandt. Die Stellungnahme sieht im Ergebnis keine relevanten Beeinträchtigungen der für den Hambacher Forst maßgeblichen Waldlebensraumtypen oder ihrer Lebensgemeinschaften durch den herannahenden Tagebau.

RWE bestätigt, dass der Abtrag der ersten Sohle mindestens so weit vom heutigen Waldrand entfernt bleibt, dass der Baumkronenbereich und die Wurzeln der Bäume sicher nicht beeinträchtigt werden.

Wir haben uns aber nicht auf diese Unternehmensangaben verlassen, sondern eine fachliche Überprüfung zu dem Thema durch den Geologischen Dienst veranlasst. Nach dessen Prüfung erreichen die Baumwurzeln im Hambacher Forst das Grundwasser nicht. Ihre Wasserversorgung ist allein durch die Niederschläge und deren Speicherung im Boden gewährleistet.

Das Wasser – Kapillar- und Adsorptionswasser – wird im Boden gehalten, sodass kaum Wasserverluste zu erwarten sind, wenn der Boden an einer Böschung angeschnitten wird. Die Wasserversorgung der Wurzeln der Bäume des Hambacher Forstes ist durch die aktuelle Abraumgewinnung auf der ersten Sohle nicht beeinträchtigt.

Ich komme nun zum Abstand des Tagebaus zum Hambacher Forst. Nach Auskunft der Bergbehörde vom 28. Juni 2019 hat er sich lediglich an einer Stelle

dem Hambacher Forst auf 50 m genähert. In den anderen Bereichen ist der Tagebau deutlich weiter – zwischen 100 m und 200 m – vom Hambacher Forst entfernt.

Nach fachlicher Einschätzung des Geologischen Dienstes vermeidet ein Abstand von ca. 50 m zum Hambacher Forst die Beeinträchtigung des Baumbestandes. Sollte näher herangerückt werden, so wären zunächst gutachterliche Bewertungen dahin gehend erforderlich, ob mit einer Beeinträchtigung der Bäume gerechnet werden könnte.

RWE hält die vom Geologischen Dienst NordrheinWestfalen empfohlenen Abstände von 50 m ein, um Beeinträchtigungen der Wasserversorgung zu vermeiden. RWE hat dies schon vor einigen Tagen mündlich gegenüber der Fachabteilung meines Hauses bestätigt.

Unabhängig von dieser Zusicherung hat die Bergbehörde am 2. Juli dieses Jahres das Unternehmen schriftlich auf diesen einzuhaltenden Abstand hingewiesen. Der guten Ordnung halber hat RWE dies nun noch einmal schriftlich gegenüber meinem Haus bestätigt. Einer Weisung an das Unternehmen bedarf es daher nicht. Der Abstand wird im Rahmen der bergbehördlichen Aufsicht kontrolliert.

Abschließend möchte ich die Frage nach der Böschungsstatik beantworten. Dazu ist festzuhalten – damit beziehe ich mich auch auf Unternehmensangaben –, dass der Tagebau mit seiner ersten Sohle Ende 2019 in dargestellter Weise zum Stillstand kommen wird und in Folge die tieferliegenden Sohlen auflaufen, damit eine eingeschränkte Braunkohlegewinnung möglich bleibt.

Diese Betriebsführung setzt zwangsläufig ein standsicheres Böschungssystem gemäß der bergbehördlichen Richtlinie für Standsicherheitsuntersuchung – RfS – voraus und wird selbstverständlich im Zuge regelmäßiger Befahrungen durch die Bergbehörde kontrolliert. Somit ist auch der Hambacher Forst nicht in Gefahr.