Deshalb ist es grundsätzlich der richtige Weg, das Lehrdeputat anzupassen. Wir haben uns schon ein bisschen über die Forderung in diesem Antrag der SPD gewundert, weil sie weit über das hinausgeht, was von allen Stakeholdern vorgeschlagen wurde. Da kommen wir dann durchaus zu der Frage, was das kosten sollte, wenn man es wirklich zukunftsfähig gestalten möchte.
Wenn man das nimmt, was wir vorgeschlagen haben – nämlich die Anpassung auf genau die Weise, wie sie die Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen vorgeschlagen hat –, käme man auf ein Level von etwa 80 Millionen Euro bzw. 50 Millionen Euro für die Reduktion des Lehrdeputats um 1,8 Semesterwochenstunden. Aber wir würden dazu noch einen Ausbau im Mittelbau vorsehen. Nichtsdestotrotz gehen die sechs Semesterwochenstunden, die die SPD vorschlägt, an dieser Stelle zu weit.
Dafür fehlt im hier vorliegenden Antrag alles das, was noch dazugehören würde: Es fehlt die Stärkung des Mittelbaus, und es fehlen auch Fragen wie zum Beispiel die Thematik der deutschen Transfergemeinschaft usw.
Deswegen sind wir im Ausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass wir die Problemanalyse dieses Antrags durchaus teilen und die absolute Notwendigkeit sehen, die Forschung an Fachhochschulen mit Verve voranzutreiben, dass aber die Forderungen dieses Antrags so nicht passen.
Nichtsdestotrotz fordern wir die Landesregierung erneut auf, tätig zu werden. Herr Kollege Tigges, ich habe eben ein Preisschild genannt. Im Wissenschaftsetat werden Sie einen solchen Spielraum von 80 Millionen Euro haben. Wenn Sie das nicht wollen und weiterhin ablehnen, zeigt das einfach, dass die Koalition an dieser Stelle nicht aktiv werden will.
Das ist schade. Es ist schade für die Koalition, aber auch schade für die Fachhochschulen bei uns im
Land, die eine großartige Aufgabe haben und dieser großartigen Aufgabe auch in einer ganz fantastischen Weise nachkommen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bolte-Richter. – Für die Fraktion der AfD hat Herr Abgeordneter Seifen das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es sind erst wenige Jahre vergangen, seit sich der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen zur Rolle der Fachhochschulen im Wissenschaftssystem nachdrücklich für eine Beibehaltung der Typendifferenz zwischen Universitäten und Fachhochschulen einsetzte.
An den Rahmenbedingungen, die zu dieser Empfehlung führten, hat sich seitdem nur sehr wenig geändert. Wir haben es weiterhin bei einer Rekordzahl an Studenten und zugleich mit einer strukturellen Unterfinanzierung der Hochschulen zu tun. Die Betreuungsrelation zwischen Professoren und Studenten ist in NRW die schlechteste im gesamten Bundesgebiet. Der prekarisierte wissenschaftliche Mittelbau harrt darauf, dass sich das Land in einer Kraftanstrengung seiner Nöte annimmt.
Gleichwohl wurde heute ein neues Hochschulgesetz im Landtag vorgelegt, das wie keine andere Gesetzesnovellierung im Hochschulbereich darauf abzielt, die Typendifferenz infrage zu stellen. Und schon haben wir es in einem nächsten Schritt mit einem Antrag zu tun, der darauf abzielt, genau diese Differenz weiter einzuebnen – bis sie bei unzureichender Finanzierung ganz abgerissen wird.
Ich habe dieses Thema bereits heute Vormittag in meiner Rede zum neuen Hochschulgesetz ausführlich behandelt. Dass wir mit dem neuen Hochschulgesetz und seiner Neuregelung des Promotionsrechts einen Dominoeffekt erleben werden, muss nicht noch einmal wiederholt werden. Selten hat eine Anhörung dies deutlicher gemacht als die Anhörung zu diesem Thema im Wissenschaftsausschuss.
Heute Vormittag habe ich dargelegt, welche negativen Folgeerscheinungen diese Veränderungen aus unserer Sicht im Bereich der Drittmittelforschung nach sich ziehen werden. Wir halten den Antrag der SPD-Fraktion, der ein seit Jahrzehnten bewährtes System einzuebnen versucht, deshalb für äußerst bedenklich.
Sicherlich: Es gibt – da sind wir uns alle einig – ganz eindrucksvolle Beispiele dafür, dass an den bisherigen FHs, die nicht umsonst in Hochschulen für angewandte Wissenschaften umbenannt werden, seriöse
und unverzichtbare wissenschaftliche Forschung betrieben werden kann. Da sind wir uns alle einig. Das muss hier einmal ganz klar festgehalten werden.
Aber das ist ja nicht flächendeckend so. Man sollte besser diese forschungsstarken Bereiche weiterhin gezielt in ihrer Ausstattung stärken und die Zusammenarbeit mit den erfolgreichen Graduiertenkollegs verbessern, als absehbar das ganze System in eine Schieflage zu bringen. Die Anhörung machte dies nur allzu deutlich.
Wenn sich die Hochschulen für angewandte Wissenschaften zukünftig vermehrt um Forschung bemühen sollen, so wird dies einen gewaltigen Dominoeffekt nach sich ziehen. Die finanzielle Ausstattung ihrer Lehrstühle reicht gegenwärtig nicht dafür aus. Das Lehrdeputat der Professoren müsste verringert werden. Es müssten zusätzlich geeignete Hochschullehrer gefunden werden, die in der einen, der akademischen Welt, als auch in der anderen, der berufspraktischen Welt gleichermaßen zu Hause sind, was in vielen Bereichen heute schon kaum möglich ist.
Weiteres wissenschaftliches Personal würde ebenso benötigt, nämlich der sogenannte Mittelbau – vom zusätzlichen Raum- und wissenschaftstechnischen Bedarf ganz zu schweigen.
Die jährlichen Folgekosten dieses Paradigmenwechsels werden in einer Größenordnung von sage und schreibe 500 Millionen Euro eingeschätzt. Steht der Nutzwert in einem verantwortbaren Verhältnis zu diesen Kosten, Herr Bell? Und sind Sie überhaupt darauf vorbereitet, diese Summe zusätzlich in den Haushalt einzustellen? Eine Antwort darauf haben wir bislang nicht erhalten.
Wenn es nicht geschähe, könnte man mit einem sich verschärfenden Ressourcenwettlauf zwischen den Universitäten und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften rechnen. Das würde dann nicht nur die staatlichen Mittel betreffen, sondern vor allem die privatwirtschaftlichen Mittel.
Sicherlich würden wir uns freuen, wenn die in der Anhörung vorhergesagten 500 Millionen Euro an zusätzlichem jährlichem Bedarf für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in den Etat des Ministeriums eingestellt würden. Doch bei einem Gesamtetat von 5,5 Milliarden Euro, die das Land gegenwärtig seinen Hochschulen zur Verfügung stellt, haben wir unsere Zweifel an einer so massiven Erhöhung – dies umso mehr, als durch die Abschwächung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland mit sinkenden Haushaltseinnahmen zu rechnen ist.
Die Konsequenz einer solchen Veränderung, wie sie der vorliegende Antrag einzuläuten versucht, wäre wieder ein verschärfter Wettlauf um privatwirtschaftliche Drittmittel. Diese Konsequenz lehnen wir entschieden ab. Wir wollen eine freie und ergebnisoffene Forschung, die außerhalb jedes Zweifels steht.
Die Anhörung im Wissenschaftsausschuss am 15. Mai 2019 hat die gewaltigen Folgekosten und Risiken zum Vorschein gebracht, die Ihr Antrag mit sich bringt. Insofern wäre es besser gewesen, Herr Bell, Sie hätten ihn zurückgezogen, als hier weiterhin eine waghalsige Politik nach dem Motto „Wünsch dir was“ zu machen. – Herzlichen Dank.
Das war Herr Abgeordneter Seifen für die Fraktion der AfD. – Nun hat für die Landesregierung Frau Ministerin PfeifferPoensgen das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Eine generelle Senkung des Lehrdeputats hätte erhebliche Auswirkungen auf die Kapazitäten der Fachhochschulen. Wem sage ich das? Das wissen alle.
Es kann demnach nicht in unserem Sinne sein, dieses Studienangebot durch eine Senkung des Lehrdeputats einzuschränken. Denn wir brauchen diese Studienplätze. Aber das ist auch überhaupt nicht sinnvoll. Denn es gibt nicht überall Forschungstätigkeiten. Das kam hier schon am Rande zum Ausdruck und wurde vor allen Dingen im Ausschuss sehr deutlich.
Natürlich gibt es in manchen Hochschulen Schwerpunkte. Aber die Typendifferenz, die hier immer beschworen wird, gibt es nach wie vor. Die Fachhochschulen haben ein anderes Aufgabenprofil als die Universitäten. Wir reden hier über bestimmte Bereiche, in denen die anwendungsbezogene Forschung gestützt werden muss.
Wir haben auch bereits mehrfach in den diversen Sitzungen dargelegt, dass mit der Generalklausel in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 der aktuell gültigen Lehrverpflichtungsverordnung vom 24. Juni 2009 schon jetzt ein flexibles Instrument zur Gewährung von Lehrverpflichtungsermäßigungen zur Verfügung steht.
Bereits in der Plenarsitzung am 24. Januar 2019 hatte ich auf die aktuellen Zahlen hingewiesen. Im Kapazitätsjahr 2018/2019 setzen 9 der 16 Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes zum Teil deutlich niedrigere Reduzierungen als die Maximalreduzierung an. Für diese neun Fachhochschulen kann somit eben nicht von einer Restriktion durch die bestehende Regelung gesprochen werden.
Ferner räumt die Verordnung zur Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung aus dem Dezember 2014 den Hochschulen die Möglichkeit eines sogenannten institutionellen Lehrdeputats ein. Dabei kann eine Lehrverpflichtung in Höhe von bis zu vier Lehrveranstaltungsstunden an wissenschaftliche Mitarbeiterin
nen und Mitarbeiter übertragen werden und im Gegenzug die Lehrverpflichtung einer Professorin oder eines Professors entsprechend kapazitätsneutral ermäßigt werden.
Ich weiß, dass solche Verordnungen langweilig sind. Aber man muss sie schon einmal zur Kenntnis nehmen, um zu erkennen, dass der Spielraum heute schon sehr groß ist und eben nicht genutzt wird.
Im aktuellen Jahr 2018/2019 machen bislang zwei der 16 Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes in zahlenmäßig größerem Umfang sowie eine Fachhochschule in geringem Umfang von dieser zusätzlichen Möglichkeit der Reduzierung der Lehrverpflichtung überhaupt Gebrauch. Auch an dieser Stelle wird also kein dringender Bedarf für eine Änderung dieser Möglichkeiten erkennbar. Denn sie werden bei Weitem nicht genutzt.
Bei der Expertenanhörung des Wissenschaftsausschusses zu diesem Thema im Mai dieses Jahres wurde ebenfalls deutlich, dass die bereits vorhandenen Freiräume bisher wenig ausgeschöpft werden, um zusätzliche Forschungszeit zu gewinnen.
Ich sage es noch einmal: Das verwundert auch gar nicht, weil es immer Schwerpunkte sind, in denen geforscht wird; denn das Profil der Hochschule ist nicht durchgängig das einer Universität.
Die gerade dargestellten Möglichkeiten bieten also einen sofort nutzbaren und gangbaren Weg zur Entlastung forschungsstarker Professorinnen und Professoren.
Noch ein Wort zum Mittelbau, der hier auch noch einmal angesprochen wurde: Gerade ist noch einmal gefordert worden, es müsse auf eine Professorin oder einen Professor ein Mittelbauer kommen – um es etwas verkürzt auszudrücken. Wir sind derzeit immerhin schon bei einem Schnitt von 0,9 Mittelbauer pro Professor.
Wenn Sie einmal die Zahlen im Einzelnen betrachten – ich kann sie Ihnen gerne zur Verfügung stellen –, sehen Sie: Teilweise ist die Ausstattung mit Mittelbau an Fachhochschulen wesentlich höher als dieser von mir genannte Schnitt. Zum Beispiel haben die Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg und die Fachhochschule Südwestfalen heute schon wesentlich mehr als einen Mittelbauer pro Professor.
Das zeigt auch, dass die Hochschulen ihre eigenen Prioritäten setzen – so soll es sein – und dort, wo Forschung stark betrieben wird und auch chancenreich ist, Personal hineingeben. Auch das können die Hochschulen jetzt schon selbst gestalten.
Insofern ist das Bild nicht ganz so grau oder schwarz, wie es hier teilweise gemalt wird. Vielmehr gibt es im Moment durch die Flexibilität eigentlich schon eine sehr gute Arbeitssituation. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Wissenschaftsausschuss empfiehlt uns in der Drucksache 17/6798, den Antrag Drucksache 17/5376 abzulehnen, sodass ich nun über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung abstimmen lasse.
Wer dem Antrag Drucksache 17/5376 zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth. Enthält sich jemand? – Das sind, wie angekündigt, die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/5376 mit dem festgestellten Abstimmungsverhalten der Fraktionen abgelehnt wurde.