Ja, ist ja gut. – Wir haben uns allerdings erlaubt, Ihre Monstranz, die Sie ansonsten vor sich hertragen, einmal beherzt selbst in die Hand zu nehmen.
(Zurufe von der CDU und der FDP: Oooh! – Josef Hovenjürgen [CDU]: Da kommt der alte Messdiener durch!)
Ja. – Deshalb die Überschrift: „Ideologiefreiheit, Nutzerorientierung und Technologieoffenheit“. Das sind die Leitworte, die uns dazu gebracht haben, aus dieser Perspektive, unter dieser Lupe auch einmal das Landesreisekostengesetz in den Blick zu nehmen.
Dabei ist uns aufgefallen, dass es da keine Ideologiefreiheit, Technologieoffenheit oder Nutzerorientierung gibt. Ganz konkret wird das an dem Punkt deutlich, in dem es darum geht, dienstlich angefallene Fahrten entsprechend zu entschädigen. Laut Landesreisekostengesetz werden bei Fahrten mit dem Pkw 30 Cent pro Kilometer erstattet, bei Fahrten mit dem Fahrrad sind es nur 6 Cent.
Aus unserer Sicht reicht es eben nicht, sonntags schöne Anträge zur Nahmobilität zu stellen, aber im Alltag diese Monstranz – und bestehende Rechtsetzungen im Hinblick auf den Klimaschutz und die Ökologie zu durchforsten und die Konsequenzen umzusetzen – schlicht zu vergessen.
Ich nenne noch einen weiteren Aspekt. Es geht um die Werbungskosten, die in der Bundessteuergesetzgebung absetzbar sind. Auch hier gibt es eine Ungleichbehandlung. Während die Entschädigung für Pkw-Halterinnen und Pkw-Halter unbegrenzt absetzbar ist, jedenfalls nach den angefallenen Kosten bis zu 30 Cent, ist es bei den Werbungskosten für Menschen, die den ÖPNV nutzen, gedeckelt auf 4.500 Euro.
Das entspricht nicht der Realität. Insofern ist es von unserer Seite ein Anliegen, hier zu Veränderungen zu kommen.
Wir hoffen, dass die Monstranz, die Sie sonntags vor sich hertragen, jetzt auch im Alltag Wirkung entfalten wird. Deshalb gehen wir davon aus, dass Sie unseren Anträgen zustimmen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Von daher erwarten wir jetzt mit großer Freude den Abgeordneten der CDU-Fraktion. Herr Moritz hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Remmel! Ihrer „Kleinigkeit“ liegt allerdings ein grundsätzliches Missverständnis über das Landesreisekostengesetz zugrunde. Denn grundsätzlich gilt: Das Landesreisekostengesetz ist dazu gedacht, eine Entschädigung für die durch den Reiseweg entstandenen Kosten zu leisten. Es geht bei diesem Reisekostengesetz aber nicht darum, Anreize für Verkehrsmittel A oder B zu schaffen, sondern völlig neutral darum, entstandene Kosten zu erstatten.
Beim Auto sind diese Kosten durch Anschaffung, Verschleiß, Wertverlust, Versicherung, Reparaturen, Treibstoff usw. naturgemäß höher als beim Fahrrad oder beim Pedelec. Und im Landesreisekostengesetz sind daher 30 Cent pro Kilometer fürs Auto und 6 Cent für das Fahrrad angesetzt.
In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass dadurch Anreize entstehen würden, für kurze Strecken das Auto zu benutzen. Wenn es diese finanziellen Anreize gäbe, dann müsste ein Auto unter Berücksichtigung aller Kosten auf ein Kostenresultat von unter 30 Cent pro Kilometer kommen.
Macht man sich allerdings beim ADAC-Kostenrechner mal schlau, wird deutlich, dass die entstandenen Kosten pro Kilometer eines Pkws über der Erstattung liegen. Nicht einmal Kleinwagen wie der VW Lupo oder E-Fahrzeuge wie der Nissan Leaf schaffen es, auf Kosten von unter 30 Cent pro Kilometer zu kommen. Dass das Landesreisekostengesetz daher einen finanziellen Anreiz für den Pkw schaffen würde, ist natürlich Quatsch. Es ist eher das Gegenteil der Fall.
Hinzu kommt der Vorwurf der angeblichen Lippenbekenntnisse zu einer ideologiefreien, nutzerorientierten und technologieoffenen Verkehrspolitik der NRW-Koalition für unser Bundesland. Genau diese Verkehrspolitik machen wir. Ich freue mich dabei auch, dass Sie, Herr Remmel, in der letzten Plenarwoche aus unserem Antrag zitiert haben. Wir investieren in Radwege, im Übrigen mehr als unter RotGrün.
Ja, das sind die Münsterländer. Wir investieren in den ÖPNV und stellen beispielsweise über 1 Milliarde Euro bis 2031 aus Mitteln des Bundes und des Landes für die Erneuerung der Straßenbahnen und Stadtbahnsysteme zur Verfügung. Ab dem Ausbildungsbeginn in diesem Jahr wird es ein freiwilliges landesweites Azubi-Ticket geben. Wir investieren in die Vernetzung der Verkehrsträger. Wir holen die Güter von der Straße auf die Schiene mit der E-Bahnen-Förderung.
Nicht zuletzt halten wir uns an geltendes Recht und stehen zu den angeführten und angemessenen Erstattungen. Wenn Sie das als ideologie- oder technologiebehaftet erachten, dann würde ich empfehlen, noch einmal in den eigenen Antrag zu schauen; denn Sie fordern sowohl die Gleichberechtigung aller Verkehrsträger als auch eine Ideologie- und Technologiefreiheit. Diesem Anspruch wird der Antrag jetzt nicht gerecht.
Denn während es uns um Neutralität und faire Kostenerstattung geht, geht es Ihnen um staatliche und faktisch unfaire Geldspritzen für Radfahrer. Wir sind uns, glaube ich, im Klaren darüber, dass die 30 Cent pro Kilometer mit dem Rad weit über die eigentliche Entschädigung hinausgehen.
Jetzt machen wir folgendes Szenario: Wir nehmen an, die Kollegen A und B haben einen gleich bezahlten und gleichwertigen Job. Kollege A hat viele Außentermine, zu denen er aufgrund der Entfernung oder der
Kollege B hat auch viele Außentermine, aber die kann er ohne Probleme mit dem Rad erreichen. Er bekäme dann genau diese Geldspritze. Natürlich würde Kollege A sich fragen: Warum wird Kollege B besser gestellt? Warum bekommt er mehr Geld für den gleichen Job? Das können Sie mir, glaube ich, nicht erklären. Das zeigt deutlich, dass dieser Antrag Ungleichheiten schaffen will.
Meine Damen und Herren, über die Themen „Effizienz“ und „Arbeitsausfall durch die Fahrtzeit“ haben wir an dieser Stelle noch nicht gesprochen. Herr Klocke hat Anfang September 2018 im Ausschuss völlig treffend erklärt – ich zitiere aus dem Ausschussprotokoll –:
Bei der Reiseplanung von Geschäftsleuten geht es nicht nach dem Umweltbewusstsein, sondern nach Zeit. Wenn ich auf einer innerdeutschen Strecke einen Zeitgewinn von drei Stunden bei einem Verkehrsträger habe, entscheidet sich das Büro des Unternehmens für eine Flugreise und nicht für eine Zugreise.
Fakt ist: Das attraktivste, in Bezug auf Zeitersparnis effektivste Verkehrsmittel wird gewählt, nicht unbedingt das bequemste, wobei Eurowings vielleicht auch nicht sonderlich bequem ist.
Genauso ist es bei diesem Thema auch. Natürlich geht eine kurze Strecke mit dem Rad im Glücksfall auch mal schneller. Aber ist die Entfernung etwas größer und muss es schnell gehen, dann ist das Rad nicht attraktiv, weil der Arbeitsausfall zu groß ist.
Als Letztes noch zum haushalterischen Aspekt: Hier machen Sie sich das Leben auch einfach; denn es fehlt schlicht eine Einschätzung darüber, wie hoch die finanziellen Konsequenzen für den Fiskus sind. Nicht nur über die finanziellen Aspekte, sondern gerade über die rechtlichen Aspekte werden wir im Ausschuss noch genauer sprechen. Ich freue mich auf die Diskussion, die dort ansteht, und wünsche allen eine schöne Sommerpause.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur späten Stunde in kurzer Form: Das Landesreisekostengesetz wie auch die Pendlerpauschale, was Sie in der Sache heute bemängeln, bevorzugen nach Ihren Ausführungen Pkw-Nutzungen und lassen sozusagen andere Verkehrsteilneh
mer in der Sache zurück. Damit habe ich mich inhaltlich beschäftigt und genau geschaut, wie die Gemengelage tatsächlich ist.
Bei der Pendlerpauschale handelt es sich um einen steuerlichen Vorteil, die der Staat bewusst einräumt, um die Menschen im Zusammenhang mit deren Aufwendungen für die Ab- und Anreise zum Arbeitsplatz zu entlasten. Es ist, wie wir meinen, eine sehr zielgenaue Entlastung, die Fahrt zum Arbeitsplatz steuerlich zu begünstigen. Es ist oft so, dass lange Strecken zurückgelegt werden müssen. Oft ist die Wohnung nicht in der Nähe, sondern weiter weg. Man kann das beklagen; aber es ist sinnvoll, dass man seitens des Staates interveniert und die Menschen unterstützt, damit sie mobil sein können.
Sie reden von Gleichbehandlung, meine Damen und Herren von der grünen Partei. Nach unseren Informationen ist es so, dass die im deutschen Einkommensteuerrecht verankerte Pendlerpauschale von Steuerzahlern für ihren Weg zur Arbeit in Anspruch genommen werden kann. Sie ist eine Entfernungspauschale – das kann man alles nachlesen –, die die Höhe des zu versteuernden Einkommens reduziert. Das ist ja Teil der Intervention des Staates – 30 Cent pro Kilometer, und zwar unabhängig davon, mit welchem Pkw man unterwegs ist.
Beim Landesreisekostengesetz ist zu fragen, ob es nicht die Massenverkehre sind, denen wir uns in diesem Zusammenhang stärker zuwenden müssten. Das kann man gerne weiter ausführen, aber es ist doch klar, dass wir in der Sache weiter diskutieren müssen, sonst geht es mit Blick auf Ihre Intention am Ziel vorbei.
Wenn es zudem um die angebliche Ungleichbehandlung der Verkehrsträger geht, dann muss nach dem alten Grundsatz der Gerechtigkeit Gleiches gleich und Ungleiches eben auch ungleich behandelt werden. Das ist das Prinzip.
Was den Aufwand angeht, wäre es somit ungerecht, wenn die Aufwendung des Radfahrers oder des Fußgängers so behandelt würde wie die des Pkw-Nutzers; denn der hat ja einen höheren Aufwand und legt weitere Strecken zurück. Das muss in der Sache berücksichtigt werden. Insofern ist es etwas irreführend, wenn man in dem Zusammenhang über das Ziel spricht, eine Gleichstellung herzustellen.
Deshalb ist unsere Position zunächst einmal klar – auch mit Blick auf die Debatte im Ausschuss –: Die Behandlung der verschiedenen Verkehrsträger ist mindestens richtig, wenn man auf die heutige Struktur und die Förderkulissen schaut.
Die Interventionen des Staates – der Klimaschutz und die Verkehrswende; auch eine klare Position seitens der SPD – dürfen nicht alleine auf dem Rücken der erwerbstätigen Bevölkerung ausgetragen werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind
sozusagen nicht die Melkkuh – auch mit Blick auf die Klimawende und den entsprechenden Veränderungsdruck. Das sagen wir deutlich.
Für uns gilt: Klima- und Verkehrswende gehen alle etwas an. Deshalb müssen sie auch für alle bezahlbar sein. Insofern wäre eigentlich eine deutliche Erhöhung der Entfernungspauschale angesagt. Ein Blick zurück macht deutlich, dass da über viele Jahre keine Anpassung stattgefunden hat, die Kosten aber gestiegen sind.
Ich freue mich auf die Debatte im Verkehrsausschuss. Es lohnt sich, darüber nachzudenken, was man staatlicherseits an Anreizen schaffen muss, damit die Klimawende gelingen kann. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Löcker, es kommt nicht häufig vor, aber an dieser Stelle kann ich wirklich mal sagen, dass ich Ihre Einschätzung an vielen Stellen teilen kann.
Trotzdem will ich auch ausdrücklich meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass unsere Verkehrspolitik mittlerweile ganz offensichtlich auch die Anerkennung der Grünen gefunden hat und sie sich der objektiven Richtigkeit unserer Verkehrspolitik offensichtlich auch nicht mehr entziehen können.
(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU – Carsten Löcker [SPD]: Was haben Sie denn damit zu tun? Was haben Sie mit der Entfernungspauschale zu tun? – Nichts!)
Lieber Herr Remmel, Sie können uns durchaus beim Wort nehmen. Wir wollen nämlich – und das gehört auch dazu; Sie haben das in der Überschrift nicht mit formuliert – keinem Menschen vorschreiben, womit er sich wie und wann fortbewegt.
Außerdem wollen wir keine – und da werden sicherlich unsere Grundüberzeugungen auseinanderlaufen – staatliche Bewertungshierarchie für bestimmte Mobilitätsanlässe. Wir sortieren nicht nach gut und schlecht. Das heißt gleichzeitig natürlich auch, dass wir die unterschiedlichen Verkehrsträger gleichberechtigt nebeneinander sehen wollen. Das ist auch klar.
In diesem Kontext sind wir grundsätzlich offen für alle Bausteine, die in diese Richtung noch mal einen Impuls geben können. Deswegen verschließen wir uns