Protokoll der Sitzung vom 11.07.2019

Das war der Abgeordnete Seifen für die Fraktion der AfD. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen uns zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. – Das bleibt auch beim Blick in die Runde so. Dann sind wir am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Bildung empfiehlt in Drucksache 17/6796, den Antrag Drucksache 17/4456 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/4456 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Ich darf fragen, wer dem Antrag zustimmen möchte. – Das ist die Fraktion der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth. Gibt es jemanden, der sich der Stimme enthalten möchte? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/4456 mit dem gerade festgestellten Abstimmungsverhalten der Fraktionen abgelehnt wurde.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Schade!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit bei:

3 Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/4668

Beschlussempfehlung und Bericht des Wissenschaftsausschusses Drucksache 17/6797

zweite Lesung

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6844

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/6846

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Dr. Nacke das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes hält die NRW-Koalition Wort und gestaltet mit einem weiteren Baustein ihres Koalitionsvertrags die Wirklichkeit neu. Wir wollen die Kraft der Hochschulen für die Erneuerung unseres Landes nutzen. Hochschulen sollen in ihrer Rolle als Katalysatoren für Innovation und gesellschaftlichen Fortschritt gestärkt werden.

Damit wir als Land partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit ihnen über die richtigen Ideen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung unserer Hochschullandschaft verhandeln können, verschaffen wir den Hochschulen die ihnen zustehende und die für sie notwendige Freiheit.

Im Gesetz wird es nunmehr schlicht lauten:

„Die Hochschulen nehmen die ihnen obliegenden Aufgaben als Selbstverwaltungsangelegenheiten wahr.“

Diese Neufassung des Hochschulgesetzes ist logische Konsequenz unseres Politik- und Staatsverständnisses, unseres Verständnisses vom Umgang mit gesellschaftlichen Institutionen, das in besonderer Weise das Subsidiaritätsprinzip ernst nimmt. Dem Subsidiaritätsprinzip zufolge verstößt es gegen die Gerechtigkeit, dem Einzelmenschen das zu entziehen, was er aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, um es dann der Gesellschaftstätigkeit zuzuweisen.

(Zuruf von Marc Herter [SPD])

Der klassischen Definition von Subsidiarität folgend, die in der Sozialenzyklika „Quadragesimo anno“ formuliert ist, ist es ungerecht,

„das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen.“

Diese auf den Jesuitenpater Oswald von NellBreuning, der als katholischer Soziallehreprofessor auch Berater des SPD-Kanzlers Helmut Schmidt war, zurückgehende Definition schließt mit dem eindrücklichen Satz:

„Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.“

Subsidiarität beschreibt also eine Ebenenunterscheidung und ist zugleich ein Freiheits- und ein Hilfeprinzip.

Wenn wir heute die Autonomie und die eigenverantwortliche Gestaltungskraft der nordrhein-westfälischen Hochschulen durch ein überarbeitetes Hochschulgesetz wiederherstellen, wird Verantwortung nicht einfach auf eine untere Ebene abgeschoben. Vielmehr werden die Hochschulen in ihrer Fähigkeit, die eigenen Dinge selbst zu regeln, wieder ernst genommen. Einerseits bedeutet Freiheit den Abbau von Hindernissen, andererseits die Ermöglichung der Selbstbestimmung und der freien Wahl.

Wir trauen den Verantwortlichen in unseren Hochschulen viel zu. Freiheit zeigt sich in der Enttäuschbarkeit von Erwartungen. Wir aber haben Vertrauen in die Wissenschaft und die Bereitschaft und die Kompetenzen der Menschen, die sich der Wissenschaft verschreiben. Zugleich nehmen wir unsere eigene politische Steuerungsverantwortung ernst, nur denken wir weniger hierarchisch als vielmehr partnerschaftlich.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Deswegen schaffen wir das Instrument der Rahmenvorgaben und das Durchgriffsrecht des Ministeriums auf das Hochschulmanagement ab und werden gemeinsam mit den Hochschulen vor Ort strategische Entwicklungsziele und konkrete Leistungsziele mit Hilfe von Hochschulverträgen aushandeln. In diesem Zusammenhang werden dabei selbstverständlich auch die Verfahren zur Feststellung des Umsetzungsstands des Hochschulvertrags und die Folgen bei Nichterreichung hochschulvertraglicher Vereinbarungen geregelt.

Entsprechend der doppelten Bedeutung von Subsidiarität als Freiheits- und Hilfeprinzip eröffnen wir beispielsweise einerseits die Möglichkeiten für Hochschulen, auf Antrag die Bauherrenschaft und Eigentümerverantwortung für ihre Liegenschaften übertragen zu bekommen. Andererseits schaffen wir mit dem Stichwort „Studienverlaufspläne“ die Option eines Hilfeinstruments zur Beratung, Förderung und Sicherung des individuellen Studienerfolgs.

Wir nehmen die Hochschulautonomie ernst, wenn wir die Zivilklausel als generelle Vorschrift aus dem Gesetz nehmen. Keineswegs aber verbietet es der heute zu beratende Gesetzentwurf den Hochschulen, bestehende Zivilklauseln weiterhin als Teil ihrer Grundordnung zu behalten. Wissenschaftler operieren selbstverständlich auf dem Boden des Grundgesetzes, und darüber hinaus können die Hochschulen weitere Selbstverpflichtungen in ihren Ordnungen selbst festlegen.

Gleiches gilt für die Anwesenheitspflichten. Seit Monaten bemüht die rot-grüne Opposition bei jeder Veranstaltung zum Thema „Hochschule“ die unzutreffende Behauptung, dass Anwesenheitspflichten bisher verboten seien und so die Extremvariante unse

rer Hochschulgesetznovellierung, generelle Anwesenheitspflichten, vorschreiben würde. Beide Behauptungen sind schlicht falsch.

(Dietmar Bell [SPD]: Das ist aber falsch! – René Schneider [SPD]: Das ist falsch!)

Bereits jetzt können Hochschulen auf Basis des rotgrünen Hochschulgesetzes im Rahmen der festgelegten Kriterien entscheiden, ob sie Anwesenheitspflichten für die einzelnen Veranstaltungsformate erlassen, und zwar spezifisch auf Fakultäten, Studiengänge, Fächer und einzelne Veranstaltungen angepasst.

Die NRW-Koalition ermöglicht den Hochschulen mehr Freiheit und gibt die Regelung der Anwesenheit in die Autonomie der Hochschulen. Gerade für Seminare kann die aktive Teilnahme aller Studierenden elementar für den Studienerfolg sein. Es geht um die Einübung des wissenschaftlichen Diskurses, und das ist doch Kommunikation unter Anwesenden.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vor Ort und auf den Einzelfall bezogen ist es viel besser zu regeln, in welcher Weise Anwesenheit für eine erfolgreiche Durchführung von Seminaren, Vorlesungen, Kolloquien, Tutorien etc. notwendig ist.

Darüber hinaus fördern wir den wissenschaftlichen Nachwuchs, indem wir die Tenure-Track-Regeln und damit die Berechenbarkeit für wissenschaftliche Karrieren verbessern. Dies machen wir nicht zuletzt mit dem Ziel, dass vermehrt Frauen ihren Weg auf die Lehrstühle finden.

Das große Innovationspotenzial der Hochschulen wird mit dem Urlaubssemester für Gründerinnen und Gründer in den Blick genommen. So stärken wir die Gründerszene und machen neben dem Wissenschaftsstandort auch den Wirtschaftsstandort NRW noch attraktiver.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der aktuellen Debatte über Belästigungen, Nötigungen und Gewalt in unserer Gesellschaft und in den sozialen Medien und aufgrund der vielfältigen Hinweise von Lehrenden, Studierenden und Hochschulleitungen haben wir eine Regelung zum Thema „Ordnungsverstöße und Ordnungsmaßnahmen“ aufgenommen. Zum einen gab es ein solches Ordnungsrecht schon einmal, und viele Bundesländer kennen Entsprechendes. Zum anderen wollen wir durch eine differenzierte Sichtweise eine gewisse Flexibilität bei den Sanktionen erreichen, das Alles-oder-nichts-Prinzip der Exmatrikulation vermeiden und das Verhältnismäßigkeitsprinzip sichern.

Betonen möchte ich aber: Eindeutig nicht unter diese Regel fällt die lange Hochschultradition der Demonstration als legitimes Mittel des demokratischen Diskurses an Hochschulen.

Lassen Sie mich abschließend meiner Freude Ausdruck verleihen, dass es im parlamentarischen Verfahren gelungen ist, ein weiteres Ziel unseres Koalitionsvertrags umzusetzen, nach dem wir die Wege zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen verbessern wollen. Mit der Schaffung des gemeinsamen Promotionskollegs an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen etablieren wir eine hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung.

Aufgrund einer Begutachtung durch den Wissenschaftsrat, der die wissenschaftliche Gleichwertigkeit feststellen muss, räumen wir dieser hochschulübergreifenden Stelle oder einzelnen dort zu bildenden Fachbereichen ein konditioniertes Promotionsrecht ein. Dabei beziehen wir uns auf die derzeit bereits im Hochschulgesetz vorgesehene Möglichkeit, nichtstaatlichen Hochschulen Promotionsrechte zu verleihen.

Mit unserer neuen Regelung verorten wir weiterhin das Promotionsgeschehen im Kontext von Hochschule und Lehre. Von einem Dammbruch, einer generellen Freigabe des Promotionsrechts für Fachhochschulen allgemein oder für Forschungsinstitute im Besonderen kann also keine Rede sein. Vielmehr greifen wir eine Handlungsnotwendigkeit auf, die im bisherigen Graduiertenkolleg der Fachhochschulen dadurch entstanden ist, dass in vielen Fällen sogenannte kooperative Promotionen leider nicht zustande gekommen sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das novellierte Hochschulgesetz ist partnerschaftlich und subsidiär. Es ermöglicht Freiheit und Verantwortungsübernahme vor Ort. Es garantiert politische Steuerung. Es greift die Bedürfnisse der Hochschulangehörigen auf und wird durch die Menschen belebt.

Im Namen meiner Fraktion danke ich herzlich allen an der Novellierung Beteiligten: der Ministerin, den Fachexperten aus dem Ministerium und den Anhörungen, den Kollegen und Referenten in den Fraktionen.

Wir lehnen die Entschließungsanträge von Rot und Grün ab und werben um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Heute ist ein guter Tag für die Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Nacke. – Für die Fraktion der SPD hat nun Herr Kollege Bell das Wort. Bitte sehr, Herr Angeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Nacke, es war wohltuend, von Ihnen jetzt einmal eine

andere Tonalität zu hören als in den letzten Jahren an diesem Pult.

Finale Debatten über die Landesgesetzgebung zum Hochschulgesetz sind wichtige landespolitische Weichenstellungen, weil die Frage der Verfasstheit der Hochschulen die Frage der Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes unmittelbar betrifft. Keine andere Institution steht derart für gelungenen Strukturwandel wie unsere Hochschulen. Kein anderes Bundesland kann ansatzweise eine derart breite und vielfältige Hochschullandschaft vorweisen wie NordrheinWestfalen. Hier treffen Exzellenz und berufsnahe Ausbildung aufeinander.

772.300 Studierende werden an unseren Hochschulen ausgebildet. Wir bilden damit deutlich über dem Königsteiner Schlüssel aus und sind auch Ausbilder für junge Studierende aus anderen Bundesländern.