Dietmar Bell
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde im Teil b) mit dem Lobgesang nicht fortfahren können; das ist auch keine Überraschung. Diese Einigkeit, wie ich sie gerade erlebt habe, ist in diesem Hohen Haus ja auch relativ selten.
Ich fange vielleicht damit an, dass im Verhältnis zum Gesamthaushalt der Einzelplan für den Bereich Wissenschaft zum ersten Mal seit längerer Zeit unterproportional zu den Erhöhungen im Gesamthaushalt wächst. Das ist aus meiner Sicht deshalb bemerkenswert, weil natürlich die Anforderungen an die Hochschulen und Forschungsinstitute in Zeiten der Pandemie eher gestiegen sind.
Der Haushaltsplanentwurf enttäuscht, weil er unter anderem die Belange der größten Gruppe an den Hochschulen, nämlich der Studierenden, schlichtweg ausblendet. Ich will drei Beispiele nennen, die das aus meiner Sicht durchaus illustrieren.
Der erste Punkt betrifft die Studierendennothilfe, bei der wir es schlichtweg für dringend notwendig halten, diese auch im Landeshaushalt zu verankern. Wir wissen, dass die Bundesnothilfe, die gezahlt worden
ist, viele Studierende wegen der sehr engen Rahmenbedingungen nicht erreicht hat. Die Studierendenwerke haben in der Anfangsphase die Hälfte aller Anträge zurückweisen müssen, weil Not vorhanden war, die aber nicht durch die Pandemie entstanden ist, sondern weil die Studierenden zum jetzigen Zeitpunkt keine Chance haben, sich durch eigene Tätigkeit wirtschaftlich besser zu versorgen.
Wir wissen auch, dass bereits seit Oktober keine Nothilfe mehr gezahlt wird und viele Studierende insoweit in Not sind. Hier wäre uns ein komplementäres Programm des Landes wichtig, zumindest eine VE, bei der die Möglichkeit besteht, Gelder auch für Studierende zur Verfügung zu stellen.
Der zweite Punkt betrifft den Bereich des studentischen Wohnens. Im vergangenen Jahr, also in 2019, haben wir mehrere große Anhörungen zum studentischen Wohnen durchgeführt, unter anderem zu unserem Antrag, analog dem Programm „Gute Schule“ ein Programm zur Behebung des Sanierungs- und Neubaustaus bei den Studierendenwerken aufzulegen. Die Studierendenwerke haben einen Bedarf adressiert, der erheblich ist.
Wir stellen fest, dass es zwar die Initiierung von runden Tischen und Gesprächen gibt, die Summe des Abflusses aus dem Programm Wohnraumförderung jedoch von 40 Millionen Euro im Jahr 2018 auf 26,28 Millionen Euro im Jahr 2019 gesunken ist. Die Mittel, die das MKW für die Sanierung von Studierendenwohnheimen zur Verfügung gestellt hat, sind von 14,4 Millionen Euro im Jahr 2018 auf 5,8 Millionen Euro im Jahr 2020 zurückgegangen.
Wer eine entsprechende Schwerpunktsetzung im Haushaltsplanentwurf 2021 sucht, sucht vergeblich. Selbst die VE für die Investitionszuschüsse für die Studierendenwerke wurden in diesem Haushalt noch einmal gesenkt. Diese Landesregierung ist bei der Frage der Verbesserung der Wohnsituation von Studierenden leider ein Totalausfall.
Wir haben die Situation, dass es zur Umsetzung des Koalitionsvertrages Enttäuschung gibt. Zum einen betrifft das die Studierendenwerke mit der Grundfinanzierung. Darüber haben wir hinlänglich diskutiert. Hier reicht die jetzige Aufstockung noch nicht einmal, um die Tarifsteigerungen für die Beschäftigten auszugleichen.
Das gilt ebenso für die Erwartungshaltung, die bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der Frage der Forschungsförderung geweckt worden ist. Hier ist es so – ich zitiere jetzt den entsprechenden Satz aus der Stellungnahme der Rektoren- und Kanzlerkonferenzen –, dass die Anstrengungen der Hochschulen in diesem Feld zu einer chronischen und strukturellen Unterfinanzierung geführt haben, obwohl die Koalitionsvereinbarung durch die explizite
Aufnahme des Themas Anlass zur Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation gegeben hat. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, dem nachzugehen.
Ich bleibe dabei, dass ein zentrales Zukunftsprojekt des Koalitionsvertrages mit diesem Haushaltsplanentwurf ebenfalls zu Grabe getragen wird. Das ist der Ausbau der Fernuniversität Hagen zu einer weltweit führenden forschungsintensiven Open University. Dieser wird nicht mehr realisiert werden können.
Ich halte das – ich bleibe auch bei dem Wording – für einen Skandal. Wir haben darüber diskutiert. Ich bin jetzt wirklich gespannt, was unser neuer Kollege Regierungspräsident a. D. Diegel hier noch bis zur finalen Lesung bewegen wird. Er hat sich ja im Ausschuss relativ weit aus dem Fenster gelehnt.
Ich würde die Regierungskoalition wirklich bitten, sich unsere Haushaltsanträge noch einmal anzuschauen, und zwar in zwei Bereichen. Der erste Punkt betrifft die Frage der Erhöhung der Zuschüsse für die landeseigenen Forschungsinstitute. Wir haben da eine Erhöhung um 3 % vorgeschlagen.
Ich will nur noch einmal an Sie appellieren, weil diese Forschungsinstitute anders als die von Bund und Land geförderten Forschungsinstitute Helmholtz, Fraunhofer usw. nicht über eine entsprechende Dynamisierung bei der Förderung verfügen. Auf Dauer führt die Nichtanpassung dazu, dass diese Forschungsinstitute im Wettbewerb mit den föderal geförderten Forschungsinstituten schlichtweg in Rückstand geraten. Das kann doch nicht der Sinn sein. Es sind sehr moderate Beträge, die bei den dreiprozentigen Erhöhungen aufgerufen werden. Ich bitte Sie, einfach noch einmal darauf zu schauen.
Der letzte Punkt, bei dem ich um Berücksichtigung bitte, betrifft die Frage der entsprechenden Hebelwirkung der Titelgruppe 61. Da geht es um eine Erhöhung von 400.000 auf 600.000 Euro jährlich, damit die Institute der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft vermehrt Drittmittel einwerben können.
Wir haben eine Evaluierung der Johannes-Rau-Forschungsinstitute zu diesem Instrument. In den drei Jahren nach der Einführung wurden 2 Millionen Euro von den Instituten abgerufen. Damit wurden 40 Millionen Euro Drittmittel eingeworben. Das ist ein Hebel von 1 : 20. Das entspricht eins zu eins der Anforderung in Ihrem Koalitionsvertrag.
Ich würde mir das an Ihrer Stelle einfach noch einmal anschauen und würde mir wünschen, dass Sie an dieser Stelle noch einmal initiativ werden, denn es lohnt manchmal, Kleinigkeiten noch parlamentarisch zu verbessern, die einfach verbesserungswürdig sind. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wiederholt erneut die Anliegen der Antragsteller. Das ist bereits hier im Haus, aber auch ausführlich und umfänglich im Bundestag diskutiert worden. Dies beschreiben Sie in Ihrem Antrag selbst.
Weil ich ein bisschen Zeit hatte, habe ich mir gestern bei der Vorbereitung auf die Debatte unter anderem das Anhörungsprotokoll des Deutschen Bundestages vom 17. Oktober 2018 zu Gemüte geführt.
Damals ging es um zwei Gesetzentwürfe. Das eine war ein Gesetzentwurf der Grünen, Frau Brems, der die Änderung des Atomgesetzes zum Inhalt hatte. Herr Dr. Untrieser hat hier ja richtig vorgetragen, dass dies notwendig wäre, um diesbezüglich entsprechend aktiv zu werden. Außerdem ging es um einen Gesetzentwurf der Linken mit dem Ziel, Anlagen zur Kernbrennstoffversorgung stillzulegen und Exporte von Uranbrennstoffen zu untersagen.
Ich empfehle allen mit dem Thema befassten Kolleginnen und Kollegen wirklich, sich diese Anhörung einmal im Detail anzuschauen, weil die Argumente, die wir bei einer möglichen Anhörung hier im Hause wahrscheinlich hören werden, dort bereits ausführlich ausgetauscht worden sind. Im Kern ist es so, dass der Bundestag beide Gesetzentwürfe abgelehnt hat.
Ich habe mich gefragt, welchen Erkenntnisgewinn eine weitere Befassung in unserem Haus eigentlich haben kann. Der Überweisung werden wir natürlich trotzdem zustimmen, weil ich die Hoffnung habe, dass bei einer zu erwartenden Anhörung die Fragen auf zwei Aspekte gelenkt werden, die bisher noch nicht hinreichend diskutiert worden sind.
Der erste Aspekt ist – das haben Sie nicht antizipieren können – die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Vattenfall“. In der Anhörung im Bundestag war es so, dass die mögliche Entschädigung bei einer Stilllegung der Anlage und die Interpretation der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2016 bei allen Sachverständigen eine sehr prominente Rolle gespielt haben.
Natürlich stellt sich die Frage, ob die dort getroffenen Feststellungen im Licht der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Bestand haben werden. Das ist eine spannende Frage, bei der ich finde, dass sie durchaus gutachterlich vertieft werden sollte.
Der zweite Aspekt ist die Diskussion über das im Antrag genannte Gutachten, durch das die Lieferungen von Uranhexafluorid an das Unternehmen TENEX in die Russische Föderation und die Problematik des Dual Use thematisiert werden.
Auch diesbezüglich finde ich persönlich, dass dieser Aspekt eine vertiefende Betrachtung verdient hat,
weil sich darüber – jedenfalls gutachterlich – noch nicht hinreichend ausgetauscht worden ist und es zumindest aus meiner Sicht eine spannende Sache ist, die wir durchaus einmal intensiver miteinander diskutieren sollten.
Im Antrag thematisieren Sie darüber hinaus die Frage der Unterbindung des Transports von angereichertem Uran an grenznahe Atommeiler. Gemeint sind damit ja ausdrücklich die belgischen Kraftwerke Doel und Tihange. Darüber besteht in diesem Haus weitestgehend Einigkeit.
Ich will ausdrücklich für meine Fraktion die Bereitschaft signalisieren, eine gemeinsame Parlamentsinitiative auf den Weg zu bringen – mit dem Ziel, die Gesetzesinitiative von Svenja Schulze zu unterstützen und Herrn Altmaier in dieser Frage stärker unter Druck zu setzen. Herr Minister Laumann hat gestern im Zusammenhang mit der Regulation der Fleischindustrie darauf hingewiesen, dass ein fraktionsübergreifender Antrag aus NRW in Berlin Wirkung entfalten würde. Dann lassen Sie uns das doch gemeinsam auf den Weg bringen, um in der Frage der Versorgung grenznaher Altmeiler die Bundesumweltministerin in Berlin entsprechend zu unterstützen. Dafür stehen wir ausdrücklich bereit. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich freue mich sehr, Ihnen heute das Ergebnis der Arbeit der Enquetekommission I „Digitale Transformation der Arbeitswelt in Nordrhein-Westfalen“ vorstellen zu können. Das ist das Ergebnis einer sehr intensiven Arbeit, die wir in den vergangenen mehr als zwei Jahren miteinander vollbracht haben. Der Bericht ist insgesamt 264 Seiten stark geworden – und das ist er.
Ich denke, dass alle Beteiligten ein Stück weit stolz darauf sind, Ihnen das Ergebnis hier im Parlament präsentieren zu können.
Die Kommission hat insgesamt 26 Sitzungen durchgeführt. Wir haben elf Anhörungen mit 44 Sachverständigen abgehalten und eine Reihe von Impulsvorträgen gehört. Außerdem haben wir uns entschieden, drei sehr umfangreiche Gutachten in Auftrag zu geben, die sich mit Kernfragen der digitalen Transformation hier in Nordrhein-Westfalen befasst haben.
Das erste Gutachten, das die IW Consult GmbH erarbeitet hat, hat sich mit den Stärken und Schwächen
Nordrhein-Westfalens in Bezug auf die digitale Transformation der Arbeitswelt, sortiert nach Regionen, Branchen, Sektoren und Beschäftigten, befasst.
Das zweite Gutachten, vorgelegt durch das Institut für Wirtschaftspolitik und das Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln, hat sehr intensiv das Thema „Formen von Erwerbstätigkeit und Anpassungsbedarf des Arbeitnehmer- und Betriebsbegriffs unter arbeitsrechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten“ untersucht.
Das dritte Gutachten ist beim Deutschen Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen – in Auftrag gegeben worden und hat sich mit den inhaltlichen und strukturellen Anforderungen an eine Weiterbildungslandschaft im Rahmen der digitalen Transformation der Arbeitswelt befasst.
Daneben haben sehr umfangreiche Literaturrecherchen zu den einzelnen aufgeworfenen Fragestellungen stattgefunden.
Sie sehen: Es ist viel Arbeitsleistung und viel Knowhow in die Arbeit der Kommission geflossen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, damit ist im Ergebnis ein hochaktueller Überblick über den Sachstand der Digitalisierung der Arbeit in Nordrhein-Westfalen entstanden, der sicherlich nicht nur fachspezifisch Interessierten zur Lektüre empfohlen sei. Schließlich – davon bin ich überzeugt – haben wir es mit einem tiefgreifenden Strukturwandel zu tun, der Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren vor erhebliche Herausforderungen stellen wird.
Deshalb ist es sehr erfreulich – als Vorsitzender freue ich mich besonders darüber –, dass es weitestgehend gelungen ist, eine interfraktionelle Verständigung herzustellen, sowohl, was den Text, als auch, was die Handlungsempfehlungen an den Landtag betrifft. Dafür will ich mich ausdrücklich und sehr herzlich bei meinen Kolleginnen und Kollegen, die in der Enquetekommission gearbeitet haben, bedanken.
Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil es zu Beginn unserer Arbeit nicht zwingend absehbar war. Am Anfang war der Blick ein wenig davon geprägt, dass die eine Seite der anderen unterstellt hat, die Risiken des Transformationsprozesses zu sehr zu betonen und die Chancen zu wenig zu sehen, und die andere Seite der einen das genaue Gegenteil vorgeworfen hat. Dass wir das im kollegialen Diskurs und Austausch auflösen und damit ein gemeinsames Verständnis von Chancen und Risiken des Transformationsprozesses entwickeln konnten, halte ich für durchaus bemerkenswert.
Frau Präsidentin, bei mir läuft keine Zeit. Das ist Ihnen klar?
Das reicht mir völlig. Ich wollte eigentlich auch nicht 20 Minuten reden, sondern nur wissen, wo ich ungefähr stehe.
Perfekt. – Liebe Kolleginnen, liebe Kolleginnen, die Coronakrise hat aktuell den Blick auf die räumliche Dimension der digitalen Transformation sehr stark geschärft. Homeoffice ist in aller Munde. Bestehende kulturelle Hürden in Unternehmen sind rascher gefallen, als wir uns das vorstellen konnten. Die technischen Voraussetzungen für Homeoffice sind aber schon seit 20 Jahren vorhanden gewesen. Das zeigt, dass Veränderungen nicht nur mit technischen Möglichkeiten zu tun haben. Deshalb ist der Blick des Abschlussberichts auch inhaltlich deutlich weiter gefasst.
Ich werde nun stark verdichtet einige Aspekte des Berichts hervorheben, bin aber sicher, dass die Kollegen, die nach mir sprechen werden, das sehr kompetent ergänzen werden.
Der erste Punkt, den ich herausstellen möchte, betrifft die potenzielle Arbeitsmarktbilanz. Nach Einschätzung nahezu aller Expertinnen und Experten wird, was den Beschäftigungssaldo in NordrheinWestfalen angeht, die Bilanz der digitalen Transformation bis zum Jahr 2035 nahezu ausgeglichen ausfallen.
Allerdings ist in dieser Bilanz die Prognose für einzelne Branchen und Regionen unterschiedlich ausgeprägt. Sehr vereinfacht ausgedrückt, wird mit Arbeitsplatzverlusten im verarbeitenden Gewerbe gerechnet, während Zunahmen der Beschäftigungszahlen in den Branchen „Information“ und „Kommunikation“ vermutet werden. Personennahe Dienstleistungen sind hingegen relativ geschützt vor Beschäftigungsverlusten durch die digitale Transformation.
Damit halten sich nach Auffassung der Kommission Chancen und Risiken des sich verändernden Arbeitsmarktes die Waage. Das ist ein sehr wichtiger Befund für die Menschen in unserem Land. Denn die auch in der öffentlichen Wahrnehmung und in betrieblichen Diskussionen vorhandenen Bilder beschreiben häufig in hohem Maße disruptive Beschäftigungsverluste.
Der Bericht enthält auch Einschätzungen zu den Größenordnungen des zu erwartenden digitalen Umbruchs des Arbeitsmarktes in Nordrhein-Westfalen. Das IAB prognostiziert beispielhaft für NordrheinWestfalen, dass 570.000 Beschäftigungsverhältnisse bis 2035 von der Transformation betroffen sein werden.
Ich will deutlich machen, dass die Stärken-undSchwächen-Analyse, die durch das Gutachten sehr stark angeschärft worden ist, auch ein klares Bild regionaler Substitutionspotenziale durch die digitale Transformation zeichnet. Ich denke, es ist ein wichtiger politischer Befund, darauf einen Blick zu werfen.
Wir diskutieren alle sehr intensiv – auch heute Morgen – über den Strukturwandel im Rheinischen Revier. Ich will hier betonen: Wenn wir vorbeugende Strukturpolitik machen wollen, sollten wir uns klugerweise in den Ergebnissen dieses Berichts anschauen, wo die digitale Transformation trotz ihrer Substitutionspotenziale wahrscheinlich zu den größten Arbeitsplatzverlusten führen wird. Das ist sicherlich eine Erkenntnis, die dieser Bericht sehr klar und scharf aufbereitet hat.
Der zweite Punkt ist, dass es eine Stärken-undSchwächen-Analyse auch in Bezug auf die nationale Wettbewerbsfähigkeit von Nordrhein-Westfalen gegeben hat. Sie liefert ein gemischtes Bild für Nordrhein-Westfalen. Die Kommission hat sich dazu ein sehr umfangreiches Bild gemacht. Ich will drei Punkte hervorheben, die in ihrer Gegenüberstellung deutlich machen, dass es hier in Nordrhein-Westfalen sehr positive Aspekte gibt, die gleichzeitig aber mit negativen Aspekten korrespondieren.
Wir haben einen hohen Anteil an Beschäftigten in Zukunftsbranchen des Dienstleistungsbereichs. Allerdings ist die Anzahl der Beschäftigten im MINTBereich noch ausbaufähig.
Viele Beschäftigte arbeiten in wissensintensiven Dienstleistungen. Allerdings fällt die Produktivität im verarbeitenden Gewerbe relativ gering aus.
Wir verzeichnen eine hohe Anzahl an Patentanmeldungen. Allerdings liegen wir im Bereich der digitalen Patentanmeldungen nur im Mittelfeld.
Dies sind einige der Beispiele, die in der Kommission erarbeitet worden sind und die meiner Meinung nach kluge Rückschlüsse für politische Forderungen mit sich bringen.
Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft die Situation, dass in der öffentlichen Debatte über digitale Transformation häufig die neuen Erwerbstätigkeiten und Beschäftigungsformen im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung stehen. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, ob Crowd- und Clickworking oder Solo-Selbstständigkeit stark zugenommen haben.
Wir können anhand der fachlichen Analysen, die wir vorgenommen haben, sagen, dass Crowd- und Clickworking für Nordrhein-Westfalen nur eine arbeitsmarktpolitische Nischenrolle spielen – aktuell in einer Größenordnung bis 3,4 % und überwiegend als Nebenerwerbstätigkeit.
Das bedeutet aus unserer Sicht, dass man sich bei der Frage, worauf der Fokus gerichtet werden muss, wenn wir über digitale Transformation reden, deutlich stärker auf die beschäftigungsintensiven Unternehmen konzentrieren muss – insbesondere auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Unterstützung benötigen, um den digitalen Transformationsprozess zu bewältigen. Das ist ein klarer Befund, den wir hier erarbeitet haben.
Es ist zudem sehr deutlich geworden, dass die Anzahl der Solo-Selbstständigen – das war auch für mich eine überraschende Erkenntnis – in den letzten 15 Jahren nicht zugenommen hat, sondern seit den Hartz-Reformen auf einem gleichbleibenden Plateau stagniert. Auch das ist für die Wahrnehmung eine wichtige Einschätzung. Wir können an dieser Stelle nicht davon ausgehen, dass das Normalarbeitsverhältnis rückläufig ist.
Der vierte Punkt, den ich hervorheben möchte, betrifft die Frage der Sozialpartnerschaft. Ich zitiere einmal aus dem Bericht:
„Der Veränderung in Richtung einer digitalisierten Arbeitswelt wird aktuell bei Teilen der Belegschaften aber eher mit Sorge und Ängsten begegnet. Obwohl die Netto-Beschäftigungseffekte im Zuge der digitalen Transformation der Arbeitswelt voraussichtlich neutral bis positiv ausfallen werden, besteht auf individueller Ebene die Sorge, den Arbeitsplatz zu verlieren. Mit wachsender Unsicherheit sinkt die Zufriedenheit der Beschäftigten und damit auch die Akzeptanz von Veränderungen in den Belegschaften. Diese Akzeptanz des Strukturwandels ist aber eine wichtige Vorbedingung für eine erfolgreiche Digitalisierung der Unternehmen. Dafür ist die Verdeutlichung der Humanisierungspotenziale notwendig, die die Digitalisierung eröffnet.
Die Sozialpartner können die Akzeptanz des Wandels erhöhen, indem sie vorhandene Ängste der Beschäftigten aufgreifen und mildern. Durch das Einbeziehen in den Transformations- und Entstehungsprozess und die entsprechende Gestaltungskraft der Beschäftigten können Ängste genommen und die Veränderungsbereitschaft erhöht werden. Auch können die Sozialpartner durch Maßnahmen (bspw. Betriebsvereinbarun- gen) helfen, die gelebte Betriebspraxis rechtlich zu sichern, um Klarheit für die Beschäftigten zu schaffen.“
Damit besteht die Chance, den Prozess der Transformation zu nutzen, um zu einer Revitalisierung der
Sozialpartnerschaft zu kommen. Wir wissen allerdings, dass diese in den letzten Jahren in den Betrieben vielseitiger und bunter geworden ist. Deswegen plädiert der Bericht ausdrücklich dafür, auch alternative Teilhabe- und Beteiligungsmodelle zu erproben und zu evaluieren.
Der fünfte und letzte Punkt, den ich vortragen möchte, betrifft einen wesentlichen Kern des Gutachtens, nämlich die Frage des lebenslangen Lernens und der veränderten Kompetenzanforderungen. Die Digitalisierung schafft neue Kompetenzanforderungen, die in diesem Bericht detailliert beschrieben sind. Diese werden im deutschen Bildungssystem noch nicht hinreichend abgebildet, sodass derzeit ein größeres Bewusstsein für die Bedarfe an lebensbegleitendem Lernen und der Entwicklung von Kompetenzen entsteht.
Dabei ist erkennbar, dass diese Kompetenzanforderung alle Qualifizierungsstufen in der betrieblichen Praxis betrifft. Deshalb werden Modelle der Qualifikation notwendig, die die systematische Weiterbildung der Beschäftigten modernisieren. Hier können die Sozialpartner kooperieren, um für Unternehmen und Beschäftigte neue Konzepte auszuarbeiten, um an der Gestaltung des Wandels der Weiterbildungskultur mitzuwirken.
Diese Entwicklung in Richtung einer Weiterbildungskultur ist derzeit auf beiden Seiten oftmals nicht besonders weit fortgeschritten und zum Beispiel vom Digitalisierungsgrad des jeweiligen Unternehmens abhängig. Zudem ist die systematische Beteiligung an Weiterbildung innerhalb der Betriebe häufig zwischen den Hierarchie- und Qualifikationsebenen ungleich verteilt. Aufgabe von Politik, also von uns, ist es deshalb, die Betriebe in ihren Bemühungen um die Qualifikationsgewinne systematisch zu unterstützen.
Zudem muss die Bildungs- und Weiterbildungslandschaft so ausgestaltet werden, dass sie in der Lage ist, konzeptionell kompetent die Qualifikationserfordernisse zu befriedigen und den hohen quantitativen Qualifizierungsbedarf zu erfüllen. Hierzu enthält der Bericht umfangreiche Vorschläge, deren inhaltliche Diskussion hoffentlich in den nächsten Jahren breiten Raum einnehmen wird.
Wie groß das Bemühen war, auch inhaltlich aufeinander zuzugehen, zeigt der Kompromiss zur Frage der Arbeitszeit, der nach der gemeinsamen Pressekonferenz relativ stark in der Presse rezipiert worden ist. Ich denke, das war ein gutes Beispiel, das zeigt, wie wir gemeinsam als Kommission gearbeitet haben. Jeder hat seine Maximalforderungen an diesen Stellen verlassen müssen. Damit ist das ein klares Signal aus Nordrhein-Westfalen, dass man auch bezüglich der Arbeitszeit zu klugen Lösungen kommen kann, wenn man sich zuhört und gemeinsam nach
Lösungsmöglichkeiten sucht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dieser Kompromiss ist Teil der 120 gemeinsamen Handlungsempfehlungen, die die Kommission erarbeitet hat und nun dem Parlament zur Kenntnisnahme vorliegt. Die Handlungsempfehlungen decken die inhaltliche Breite der Befassung mit dem Thema ab und sind aus meiner Sicht ein guter Handlungsleitfaden, wie wir das Thema der digitalen Transformation fraktionsübergreifend weiterhin konsensuell in diesem Haus bearbeiten können.
Ich wünsche mir sehr, dass das Hohe Haus und die Landesregierung sich intensiv mit ihnen befassen und hieraus entsprechende Initiativen entwickeln. Das wäre auch ein gutes Stück Wertschätzung für die umfangreiche Arbeit der vielen, die an diesem Bericht mitgearbeitet und zum Gelingen beigetragen haben.
Deshalb möchte ich mich jetzt auch bei denen bedanken, die zum Gelingen intensiv beigetragen haben. Als Erstes möchte ich den Sachverständigen und Gutachterinnen und Gutachtern danken, die uns mit ihrer Expertise sehr geholfen und bereichert haben. Ein großer Dank gilt auch den Referentinnen und Referenten der Fraktionen, denen in einer Enquetekommission nicht unerhebliche Arbeit aufgetragen wird. Sehr herzlich möchte ich mich beim Sitzungsdokumentarischen Dienst für die viele verlässliche Arbeit bedanken. Ein ganz großer Dank geht an die Landtagsverwaltung, nämlich Frau Meyer mit ihrem Team. Sie haben das wirklich großartig gemacht und uns jederzeit unterstützt.
Ganz wichtig für die Arbeit in der Kommission war die Mitarbeit der sachverständigen Mitglieder der Kommission. Frau Dr. Voss, Herr Professor Dr. Haipeter, Herr Dr. Klös und Herr Professor Dr. Schneider haben viel Zeit investiert und im besten Sinne Politik mit ihrer Kompetenz in den vergangenen zweieinhalb Jahren beraten und begleitet.
Last, but not least gilt mein herzlicher Dank allen parlamentarischen Mitgliedern der Enquetekommission. Hervorheben möchte ich meine Stellvertreterin, Frau Oellers, und die Sprecher der Fraktionen, die gleich nach mir reden werden. Sie haben mir die Arbeit als Vorsitzendem meistens leicht gemacht.
Es hat Spaß gemacht, mit Ihnen zu arbeiten. Auch für mich war es eine spannende und erkenntnisreiche Zeit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Heute befasst sich das Hohe Haus aufgrund unseres Antrags seit längerer Zeit einmal wieder mit der FernUniversität in Hagen – eine Einrichtung, die 2024 ihr 50-jähriges Jubiläum feiern wird und auf die wir als Bundesland zu Recht stolz sein können.
Seit ihrer Gründung ermöglicht sie, berufsbegleitend zu studieren. Damit ist sie für viele Menschen bundesweit, aber auch im europäischen deutschsprachigen Raum zu einer Institution geworden. Sie ist die größte Universität in Deutschland, wenn man die Anzahl der Studierenden zugrunde legt. Mit ihrem Profil bietet sie exzellente Voraussetzungen, die Chancen der Digitalisierung für lebenslanges Lernen an einer öffentlichen Hochschule zu nutzen und ihre Erfahrungen anderen Hochschulen zur Verfügung zu stellen.
Dies war offensichtlich auch der Grund, warum die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag das von Herrn Tigges erwähnte Ziel beschlossen hat, die FernUniversität zu einer weltweit führenden und forschungsorientierten Open University Hagen auszubauen.
Um diesem Ziel näherzukommen hat die FernUniversität mit dem Ministerium in einem knapp zweijährigen Prozess das Umsetzungskonzept „Entwicklungsperspektiven der FernUniversität in Hagen“ abgestimmt, das uns im Wissenschaftsausschuss des Landtages am 12. September 2018 präsentiert worden ist. Teil dieses Konzepts sind vier zentrale Förderstränge, die unter anderem das Forschungsprofil stärken und den Open-University-Ansatz umsetzen sollen. So war es im Koalitionsvertrag verabredet. Alle Fraktionen haben in dieser Sitzung der FernUniversität Unterstützung signalisiert.
Sehr geehrter Herr Tigges, für die Umsetzung dieser Konzeptlinien ist allerdings ein konkreter Mittelaufwuchs mit dem MKW vereinbart worden. Die Frau
Ministerin hat diese Finanzplanung persönlich gebilligt. Diese sah vor, dass 2018/19 rund 4 Millionen Euro an Hochschulpaktmitteln zusätzlich bereitgestellt werden. 2020 sollte das Grundbudget um rund 9 Millionen Euro erhöht werden, ab 2021 dauerhaft um rund 12,5 Millionen Euro.
Leider ist allerdings – ich will das so deutlich sagen – bereits 2020 der zugesagte Aufwuchs des Grundbudgets nicht in vollem Umfang erfolgt. Erfolgt ist – so haben Sie es avisiert – eine geringere Zahlung. Auch für 2021 streben Sie, wie Sie gerade zu erkennen gegeben haben, nicht an, die eigentlich avisierte Erhöhung der Grundforderung in voller Höhe auszuzahlen.
Frau Professorin Pellert hat in der Anhörung am 20. Mai 2020 nicht nur die Unterstützung durch das Ministerium zum Ausdruck gebracht. Sie hat auch sehr deutlich gemacht, dass diese Verfahrensweise das Konzept der Open University und die Umsetzung des Konzepts der Open University im Grunde gefährdet.
Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
„Wenn das auch 2021 nicht gelingt, müssen wir sagen, mit diesem Vorhaben wird das nichts, weil es mit einer bestimmten langfristigen Ressource verknüpft ist, wenn wir neue Professuren oder Dauerstellen im Lehrbereich ausschreiben wollten. Das konnten wir alles nicht. Jetzt stockt das. Wir haben das Haus immer wieder vertröstet und versucht, die Mittel zu nutzen, die wir bekommen haben. Da es um diese Haushaltsaufstockung geht, ist das nun einmal leider mit Haushaltsgeldern verbunden. Daher ist das Projekt in der Tat gefährdet. Das täte uns sehr leid. Wir haben uns sehr gefreut.
Ich glaube, das ist ein tolles Vorhaben, und zwar nicht nur für die FernUniversität, sondern für das Hochschulsystem als Ganzes. Wir sehen uns da in einer Pilotfunktion und leben das auch in den letzten Wochen durch die Unterstützung von Präsenzuniversitäten.
Wir sind aber in der Situation, dass wir an Ausbau – und das verbindet sich mit dem Begriff der Open University – nicht denken können, wenn wir diese Aufstockung nicht erreichen.“
Jenseits der konkreten Situation der FernUniversität geht es damit auch um Glaubwürdigkeit und Seriosität des MKW. Wenn der hier erkennbare Stil, getroffene Verabredungen einseitig aufzukündigen, Raum greift, steht mehr als das Open-UniversityKonzept der FernUniversität infrage.
Es wäre aus meiner Sicht – das will ich betonen – eine Beschädigung des gesamten Wissenschafts
standorts Nordrhein-Westfalen. Das kann ernsthaft nicht gewollt sein.
Den Koalitionsfraktionen sage ich mit Nachdruck: Wer im Koalitionsvertrag verabredet, eine weltweit führende Open University Hagen zu entwickeln und dann bei den ersten Umsetzungsschritten scheitert, macht sich wissenschaftspolitisch klein. Das hat die Wissenschaftspolitik in diesem Hause nicht verdient.
Ich will Ihnen, Herr Tigges, auch noch mal deutlich sagen: Das, was Sie als alternative Finanzierungskonzepte und -modelle angedeutet haben, ist von der Professorin und der Kanzlerin eindeutig zurückgewiesen worden. Sie haben in Ihrer Stellungnahme eindeutig erklärt, dass die Nutzung anderer finanzieller Ressourcen für das Konzept nicht infrage kommt. Ich appelliere deshalb sehr eindringlich an Sie: …
… Machen Sie den Weg frei, das abgestimmte Konzept finanziell wirklich zu hinterlegen, damit wir zu einem guten Ende für den Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen und die FernUniversität Hagen kommen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Ministerin! Herzlichen Dank für die Ausführungen.
Es gibt eine sehr konkrete Umsetzungsplanung mit der FernUniversität Hagen, die das Ministerium entsprechend verabredet hat, und die die Kosten – das sind die Zahlen, die ich vorhin genannt habe – sehr detailliert benennt. Daraus ergibt sich eine entsprechende Erhöhung des jährlichen Grundbudgets ab 2021 von 12,5 Millionen Euro.
Zu der Frage „Nutzung von ZSL-Mitteln“ möchte ich mit Erlaubnis der Präsidentin gerne aus der Stellungnahme von Frau Pellert zitieren.
„Alternative Finanzierungsmodelle des MKW für 2021, wonach das Open-University-Projekt anteilig über ZSL-Mitteln finanziert werden könnte, sind schon aufgrund der unterschiedlichen Projekt- und Vertragszielsetzungen und der entsprechenden Zweckbindung der ZSL-Mittel nicht erstrebenswert.
Eine Vermischung der beiden Finanzierungsfragen sollte aus Sicht der FernUniversität aber auch deshalb vermieden werden, da die zugewiesenen ZSL-Mittel für weitere Belange im Bereich Studium und Lehre dringend benötigt werden.
Eine Nutzung von ZSL-Mitteln in Kompensation für einen reduzierten Mittelaufwuchs des OpenUniversity-Projektes würde das Ziel des Koalitionsvertrags konterkarieren.“
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Antrag zur Aktuellen Stunde adressiert aus meiner Sicht ein wichtiges Thema, nämlich die IT-Sicherheit in Krankenhäusern als Teil der kritischen Infrastruktur in Deutschland.
Der aktuelle Fall der Universitätsklinik in Düsseldorf ist dramatisch. Seit einer Woche ist ein Regelbetrieb aufgrund einer Cyberattacke nicht mehr möglich. Für Patientinnen und Patienten entfallen damit auch langfristig geplante Behandlungen und Operationen. Eine Beteiligung an der Notfallversorgung ist aktuell nicht leistbar.
Nach Aussage des Ärztlichen Direktors und des Berichtes an den Rechtsausschuss, den wir heute Morgen erhalten haben, wird die Beseitigung der Ausfälle erst in den nächsten Wochen gelingen.
Das verdeutlicht die Dimension des eingetretenen Schadens und wirft natürlich eine Reihe von Fragen auf, zumal die Prüfung der Staatsanwaltschaft möglicherweise auf den Vorwurf der fahrlässigen Tötung
in einem Fall ausgedehnt wird, wie wir heute auch durch den Bericht an den Justizausschuss erfahren haben.
Es bestätigt sich zunächst einmal die Einschätzung der im Antrag zitierten Studie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, dass die Krankenhäuser vor großen Herausforderungen stehen, um die notwendigen Grundlagen für die Informationssicherheit zu schaffen.
Hintergrund ist die problematische Sicherheitskultur in Krankenhäusern, die häufig eher unstrukturiert entstandene IT-Landschaft mit mannigfachen Anwendungen und vernetzbaren IT- und Medizingeräten mit unterschiedlichen Sicherheitsstandards sowie die nicht ausreichenden finanziellen Ressourcen der Klinikbetreiber. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der BSI-Studie:
„Grundsätzlich wurde im Rahmen der Betreiberbefragungen festgestellt, dass sich ein systematisches IT-Risikomanagement in vielen Häusern noch nicht auf dem notwendigen Niveau bewegt. So werden IT-Sicherheitsmaßnahmen nur teilweise risikoorientiert geplant. In Bezug auf die ITRisiken besteht bislang lediglich eine unvollständige Bedrohungsanalyse […], mit der Folge, dass zumeist vor- oder nachgelagerte Prozesse eine zu geringe Berücksichtigung in der Risikoanalyse finden.
Schutzkonzepte und Compliance-Regelungen werden oftmals nur unvollständig entwickelt und eine darauf aufbauende Schulung findet häufig nicht im erforderlichen Umfang statt. IT-basierte Schulungen beschränken sich zudem in der Regel auf Datenschutz-Themen. Darüber hinausgehende Einübung von Bewältigungsmaßnahmen im Rahmen eines Notfallmanagements (bspw. für manuelle Ersatzverfahren, die bei einem stunden- oder tageweisen Serverausfall angewendet wer- den müssten) finden kaum statt.“
Nun könnte man sich vor dem Hintergrund der Beschreibung der Einschätzung des Antragstellers anschließen, aber so einfach will ich es mir nicht machen, weil es nicht alleine eine Frage des Geldes ist; das habe ich hier gerade auch zum Ausdruck gebracht.
Herr Braun hat bereits darauf verwiesen, dass in die Kliniken und Universitätsklinika nicht unerhebliche Investitionsmittel fließen – auch hier in NordrheinWestfalen.
Die Frage ist allerdings, ob diese Investitionsmittel wirklich hinreichend mit dem Thema „IT-Sicherheit“ adressiert wurden. Erst das jetzt noch final zu verabschiedende Krankenhauszukunftsgesetz enthält die Verpflichtung, minimal 15 % in IT-Sicherheit zu investieren.
Herr Dr. Vincentz, dieses Gesetz ist übrigens nicht auf die großen Häuser beschränkt, sondern es sollen alle Krankenhäuser zum Zuge kommen; so ist jedenfalls unser Kenntnisstand. Das ist wichtig, denn die Botschaft ist einfach falsch adressiert, weil damit wieder Ängste geschürt werden, die nicht berechtigt sind.
Ich will sehr deutlich machen, dass es, anders als der Antrag suggeriert, auf Bundesebene in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen gegeben hat, kritische Infrastruktur robuster gegen Cyberkriminalität aufzustellen.
Sie wissen auch, dass das Universitätsklinikum Düsseldorf unter den Begriff der kritischen Infrastruktur fällt und insoweit ein erhebliches Risikomanagement etablieren musste. Das ist der sogenannte B3SStandard für Kliniken, die zur kritischen Infrastruktur zählen, der insgesamt 37 Managementanforderungen vorsieht.
Innerhalb dieses Risikomanagements müssen Krankenhäuser der medizinischen Maximalversorgung ein betriebliches Kontinuitätsmanagement entwickelt. Dazu müssen zunächst kritische Systeme, Komponenten oder Prozesse mit hohem Risiko identifiziert werden.
Für die Bereiche, deren Ausfall einen hohen Schaden verursacht, müssen Geschäftsfortführungs-, Notfall- und Wiederanlaufpläne erstellt werden.
Diese Pflicht zur Identifizierung kritischer Leistungen in Verbindung mit der Gefährdungsanalyse bildet die Grundlage eines betrieblichen Kontinuitätsmanagements. Dies alles soll dazu dienen, einen Fall wie den des Universitätsklinikums Düsseldorf zu vermeiden.
Nun sprechen wir hier über eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Natürlich wirft es Fragen auf, wenn eine Einrichtung des Landes, die dem Schutz kritischer Infrastruktur unterliegt, möglicherweise auf Wochen ihre Arbeit nicht wieder hochfahren kann.
Ich will nicht Ursache und Wirkung verwechseln, aber die Fragen zum Stand der Umsetzung des betrieblichen Kontinuitätsmanagements und zum Stand der IT-Sicherheit an allen Universitätskliniken werden wir in den zuständigen Fachausschüssen stellen und sicherlich auch diskutieren müssen.
Wir haben gerade im Wissenschaftsausschuss einen umfangreichen Bericht zu den ebenfalls nicht unerheblichen IT-Angriffen auf die Wissenschafts- und Forschungsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen erhalten.
Wenn ich den Bericht des Rechtsausschusses richtig gelesen habe, besteht zumindest der Verdacht, dass sich der aktuelle Angriff ebenfalls eigentlich gegen
die Heinrich-Heine-Universität und nicht gegen das Universitätsklinikum gerichtet hat.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Hochschulen anstreben, ab 2021 die Basisabsicherung nach IT-Grundschutzmethodik des BSI oder das ITGrundschutzprofil für Hochschulen des ZKI anzuwenden.
Wir werden an dieser Stelle sehr intensiv nachfassen – ich will das so deutlich sagen –, ob diese Regelungen auch wirklich zur Anwendung kommen. Wir brauchen einen intensiveren Schutz für unsere Einrichtungen.
Dieser Fall hat deutlich gemacht, dass wir dieser Frage auch in unserer Debatte mehr Raum geben müssen, damit sich Fälle wie diese, die sich aktuell abgespielt haben, in Zukunft möglichst nicht in Einrichtungen des Landes wiederholen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der im Wissenschaftsausschuss eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung für Hochschulzulassung“ und zur Änderung weiterer Gesetze im Hochschulbereich ist inhaltlich unstrittig und zwischen allen Fraktionen im Hohen Haus abgestimmt.
Trotzdem werden wir diesem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen. Der Hintergrund ist ein skandalöser Bruch verfahrensrechtlicher Verabredungen, der die konstruktive Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich im Landtag massiv infrage stellt.
Was ist geschehen? – Auf Initiative der Ministerin hat es am 17.08.2020 eine Telefonschalte mit den Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen gegeben, in der das Ministerium um ein verkürztes Verfahren bat, also um den Verzicht auf eine Anhörung, um die Beratung in dieser Plenarrunde abzuschließen. Bereits zu diesem Zeitpunkt war mir als Sprecher zugetragen worden, dass es aus dem Schulministerium den Wunsch geben solle, auch eine Änderung des Schulgesetzes vorzunehmen. Diese lag allerdings nicht vor.
Nachdem die formelle Einspeisung dieser Änderung durch uns und Bündnis 90/Die Grünen strittig gestellt wurde, erhielten wir die Zusicherung, dass diese Frage nicht weiter verfolgt wird. In der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 19.08.2020 wurde dies auch so gehandhabt.
Zudem wurde durch Frau Staatssekretärin Storsberg auf Nachfrage dargelegt, dass es keine Änderung der Gesetzesvorlage im sogenannten Omnibusverfahren mehr geben werde. Vor diesem Hintergrund haben wir uns dann mit dem verkürzten Verfahren einverstanden erklärt und verabredet, auf eine Debatte im Plenum zu verzichten.
Die Regierungskoalition hat dann am Dienstag dieser Woche einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die Änderungen des Schulgesetzes vorgenommen werden sollen, und die einvernehmliche Verfahrensverabredung gebrochen – so, wie Sie das als „Konsens, Nonsens“ beschrieben haben, Herr Dr. Nacke. Soll ich das als Wortbruch bezeichnen? – Was ich deutlich machen will, ist, dass damit die Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich massiv belastet wird.
Liebe Frau Beihl, liebe Frau Vogt, lieber Herr Nacke, der Antrag ist von Ihnen mit unterzeichnet worden, obwohl Sie bei den Absprachen zwischen den Fraktionen anwesend und beteiligt waren. Ich spreche Sie persönlich an. Ich bin jetzt mehr als zehn Jahre Parlamentarier dieses Hauses. Vertrauen aufzubauen erfordert Zeit. Es zu beschädigen, geht leider meist rasch. Ich persönlich finde, dass das kein Stil ist, den wir uns in diesem Hohen Haus zu eigen machen sollten. Manchmal ist es wichtig, sich als
Parlamentarier und Parlamentarierin auch gegen Begehren aus den Ministerien zu stellen, wenn der damit verbundene Schaden den Anlass nicht rechtfertigt.
Dass durch die Verfahrensweise das Gesetzgebungsverfahren nun möglicherweise in Gänze nicht mehr rechtskonform ist, setzt dem Ganzen die Krone auf. Der eingebrachte Änderungsantrag hat keinerlei sachlichen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Gesetz. Er ist zudem erst nach der Ausschussberatung eingebracht worden. Dies verkürzt die Rechte des Wissenschaftsausschusses in unzulässiger Weise. Nach unserer Auffassung handelt es sich damit um ein unzulässiges Omnibusgesetz. Eine entsprechende Ausführung von Herrn Dr. Kober aus dem Jahr 2017 habe ich hier vorliegen.
Zumindest Herrn Rasche hätte dieser Sachverhalt bekannt sein müssen. Er hat in einer ähnlichen Angelegenheit im Jahr 2016 an die Präsidentin Folgendes geschrieben: Damit soll nunmehr offenbar ein sogenanntes Huckepackverfahren zur Anwendung kommen.
Diese von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Vorgehensweise halten wir für geschäftsordnungsrechtlich hoch problematisch, weil sich der vorgelegte Änderungsantrag nicht aus dem Verlauf der Debatte in der Beratung entwickelt hat, sondern durch seine erstmalige Behandlung in der zweiten Lesung ohne den Verlauf einer Ausschussberatung unmittelbar zur Entscheidung steht. Mitwirkungsrechte der Opposition, das Gesetzgebungsverfahren und Fristen werden verkürzt.
Hinzu kommt, dass sich die Fraktionen des Hauses im Vorfeld der Plenarsitzungen einvernehmlich darauf verständigt hatten, dass die Reden gestern zu diesem Punkt zu Protokoll gegeben werden sollen; also eine Debatte vor dem Landtagsplenum am gestrigen Tage ausbleiben wird. Derartige Änderungen unterfallen einer Einschränkung der Änderungsbefugnis und sind als geschäftsordnungswidrig zu verwerfen.
Der eingebrachte Änderungsantrag erweist sich nach Auffassung meiner Fraktion insoweit als unzulässig. Es liegt ein Verstoß gegen § 73 Abs. 1 GO LT vor. Zudem wird das Anhörungsrecht der Minderheit aus § 57 Abs. 4 GO LT verletzt. Deshalb sind auf den Huckepackantrag die Regeln der GO LT über die Abweichung von der Geschäftsordnung anzuwenden. Die Abweichung ist danach unzulässig, wenn ihr fünf Abgeordnete widersprechen.
Wir sind heute Nachmittag bei gleicher Rechtslage an den Landtagspräsidenten herangetreten und haben ihn auf diese Problematik aufmerksam gemacht. NRW als größtes Bundesland läuft damit Gefahr, ein nicht rechtskonformes Gesetz über die „Stiftung für Hochschulzulassung“ zu verabschieden – dies alles wegen Sturheit und dicker Hose. Das ist schlichtweg
blamabel und ein Beweis handwerklicher Inkompetenz. Wir werden dem vorliegenden Gesetz in der derartigen Form nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich mir die Augen gerieben. Liebe Frau Beihl, Sie haben völlig recht: In der Vergangenheit hat das Thema „Chancengleichheit“ in der Wissenschaft- und Hochschulpolitik im Lande NordrheinWestfalen zu wenig Beachtung gefunden – aber nicht bei uns, sondern bei Ihnen.
Ich will hier keine reine Vergangenheitsbewältigung betreiben; denn ich finde es durchaus beachtlich, dass Sie sich endlich auf den Weg machen, in Zeiten aufzubrechen, die, wie Sie es beschrieben haben, Herrn Nacke, ein Stück weit auch Gegenwart darstellen. Aber so ganz möchte ich Ihnen das nicht ersparen.
Nur ein Beispiel, Frau Beihl: Als wir mit dem Hochschulzukunftsgesetz 2014 das Kaskadenmodell, das bereits damals von der Deutschen Forschungsgemeinschaft erfolgreich betrieben worden ist, um die Unterrepräsentierung in den einzelnen Fachbereichen aufzulösen, gesetzlich festgeschrieben haben, war es Ihre Fraktion, die in einem Begleitantrag geschrieben hat:
Das Kaskadenmodell, welches gut gemeint für die Berufung der Professorenschaft vorgesehen ist, wird in einigen Fachbereichen eine ganze Generation von männlichen Akademikern von der Lehrstuhlberufung
aussperren, bis die Quote des Kaskadenmodells erreicht wäre. Wir wollen aber für Lehre und Forschung die Qualifiziertesten, unabhängig ihres Geschlechtes. Darüber hinaus ist es nicht ersichtlich, wie die Rektorate die Quoten angemessen ermitteln sollen. Für eine ernsthafte Ermittlung der erforderlichen Quote wäre ein unverhältnismäßig hoher Aufwand erforderlich.
Frau Freimuth hat in der Parlamentsdebatte sogar gesagt:
„… etwa genauso wie bei dieser Frauenquote letztlich dann die Zwangshabilitation bei entsprechender Befähigung verankert werden soll.“
Das ist ein Originalzitat aus der Debatte über das Hochschulzukunftsgesetz 2014.
Weil wir alle den Vorgänger von Herrn Nacke und seine Befindlichkeit bei der Frage „Frauen und Gender“ kennen, will ich hier sehr deutlich sagen, dass ich zu Beginn der Legislaturperiode froh war, als die Ministerin gesagt hat, dass sie genau an diesen Fragen nicht rütteln wird, und die Projekte, die unter RotGrün auf den Weg gebracht worden sind, fortgeschrieben wurden. Ich will das ausdrücklich würdigen, Frau Ministerin; denn es war aufgrund der Stimmungslage keine Selbstverständlichkeit.
Ich finde es trotzdem gut, Frau Beihl, dass Sie diesen Antrag einbringen; denn es ist richtig, dass wir uns im Ausschuss mit dieser Thematik qualifiziert und intensiv auseinandersetzen. Wir werden dann auch die Ergebnisse des Gender-Reports mit den Autorinnen diskutieren. Man hätte natürlich in Ihrem Antrag einige deutlich konkretere Maßnahmen erwarten können. Wir können aber dann in der Debatte mit den Autorinnen des Gender-Reports sehr gerne verdichten, was konkrete Maßnahmen sind, und uns ausgehend von dieser Debatte etwas klarer darüber werden, was jenseits der Überschriften konkret notwendig ist, um die Fragen, die Sie hier adressiert haben, ernsthaft voranzubringen.
Ich will Ihnen diese Debatte nicht ersparen. Ich freue mich sogar darauf, weil es endlich ein qualitatives Momentum gibt und wir uns nicht nur habituell auf einer bestimmten Oberfläche surfend bewegen. Insoweit freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss. Wir stimmen natürlich ausdrücklich der Überweisung zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Jetzt habe ich ja fast befürchtet, dass das der Versuch der Regierungskoalition sein wird, den großen Werbeblock für Nordrhein-Westfalen – digitale Kompetenz usw. – hervorzuholen. Schade nur, dass das Projekt eigentlich nicht dafür geeignet ist.
Das Projekt ist ein Pilotprojekt auf Bundesebene, das die Bundesregierung beschlossen hat, um entsprechend die BAföG-Beantragung zeitgemäß zu ermöglichen. Frau Beihl, Sie haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass es nicht nur einen Workshop gegeben hat, sondern ein fest abgestimmtes Verfahren mit vier entsprechenden Schritten, die abgearbeitet worden sind, wo unter anderem Vertreter des BMBF, des federführenden Bundeslandes Sachsen-Anhalt, des mitwirkenden Bundeslandes Rheinland-Pfalz, ausgewählte Ämter für Ausbildungsförderung, ITExpertinnen und IT-Experten sowie Nutzerinnen und Nutzer eingebunden waren. Das ist über ein halbes Jahr gelaufen mit Dummys, um eine optimale Lösung zu erarbeiten.
Wenn Nordrhein-Westfalen in dieser Frage federführend hätte mitarbeiten wollen, hätte man ja als größtes Bundesland bei einem CDU-geführten Wissenschaftsministerium auch die Federführung als Bun
desland beanspruchen können. Man hätte ja auch wie Rheinland-Pfalz mitwirkend arbeiten können. Das ist beides nicht passiert. Und deswegen finde ich, sollte man sich hier nicht mit den Federn der Bundesländer schmücken, die das jetzt federführend auf der Bundesebene für alle Bundesländer erarbeitet haben und in die Praxis überführen.
Ich halte es für richtig – das will ich auch so deutlich sagen –, dass Nordrhein-Westfalen sich bemüht, jetzt einer der Piloten zur Einführung dieses Verfahrens zu werden. Aber in der Frage, wie tief die Gestaltungsoptionen noch sind, wäre ich doch wirklich mal zurückhaltend, weil es hier eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung zwischen allen Bundesländern geben wird und nicht jedes Bundesland eigenständige Regelungen baut, sondern die Regelungen, die dann auf der Bundesebene erarbeitet worden sind, umgesetzt werden.
Dass das eine deutlich bessere Lösung geben wird als die Lösung, die 2014 auf den Weg gebracht worden ist, ist doch völlig klar, weil die Zeit einfach über das, wie BAföG aktuell bearbeitet wird – da sind wir uns auch alle völlig einig –, hinweggegangen ist. Wir müssen im Sinne der Studierenden relativ rasch zu klugen und vernünftigen Lösungen kommen.
Im Hinblick auf die Bereitstellung der Haushaltsmittel werde ich bei uns in der Fraktion dafür werben, da mitzugehen, um ein starkes Zeichen zu setzen. Das kann ich schon einmal signalisieren, weil ich das für ein sinnvolles Begehren halte.
Worüber ich mich geärgert habe, will ich klar sagen: Es ist die Tonalität, die im Antrag zum Ausdruck kommt und jetzt von Ihnen noch einmal angesprochen wurde, dass nämlich Corona die Schwäche der BAföG-Beantragungen deutlich gemacht habe. Sie schreiben in Ihrem Antrag unter anderem, dass deshalb gegenwärtig zur Überbrückung kurzfristiger Notlagen auf der Bundesebene auch an Lösungen außerhalb des BAföG gearbeitet werde. Das haben Sie hier noch einmal dargelegt.
Wir hatten uns ein Stück weit committed, diese Frage nicht in den politischen Dissens zu stellen. Ich will für meine Fraktion noch einmal ganz klar festhalten: Alle Akteure – die Studierendenwerke, die ASten, die Hochschulrektoren – wollten eine Lösung innerhalb des BAföG. Die Einzige, die das nicht wollte, war die Bundeswissenschaftsministerin. Sie wissen das sehr genau, und Sie wissen auch, dass die Lösung, die jetzt zustande gekommen ist, mit erheblicher Zeitverzögerung an den Start gegangen ist und bei der Frage der Beantragung eine Reihe von Hürden mit sich bringt.
Wir finden das extrem suboptimal, und ich habe das zum Ausdruck gebracht. Wir haben uns hier im Land committed, das Thema der Unterstützung der Studierenden nicht zum Gegenstand inhaltliche Auseinandersetzungen zu machen.
Deswegen will ich auch noch einmal klarstellen, dass das kein Argument gegen eine Lösung im BAföG war. Ganz im Gegenteil: An der Stelle sollten Sie sauber argumentieren, weil es sich nicht gehört, zu versuchen, darüber den „Schlenk“ in eine positive Wendung für die Lösung auf der Bundesebene zu finden. Diese hätte wesentlich schneller kommen und wesentlich besser aussehen können als das, was jetzt auf den Tisch gelegt worden ist. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Selbstverständlich ist das Thema, über das wir hier heute zu sehr später Stunde sprechen, ein außerordentlich wichtiges, nicht nur für die Menschen in der Region, weil die Frage der Endlagerung des atomaren Erbes diesseits und jenseits der Grenze Menschen beunruhigt und natürlich entsprechend hohe Emotionen auslöst.
Wir selbst werden in Deutschland im Herbst miteinander eine Diskussion zu führen haben, wenn nach dem Standortfindungsgesetz die ersten Regionen ausgewiesen werden. Auch das werden in Deutschland keine einfachen Diskussionen sein. Ein erster Vorgeschmack wird hier faktisch präsentiert, weil die belgische Regierung eben die Region ausgewiesen hat, um zu prüfen, ob hier geeignetes Gestein vorhanden ist, um eine atomare Endlagerung vorzunehmen.
Wir teilen ausdrücklich die Kritik, die im Antrag der Regierungskoalition zum Ausdruck kommt, dass nämlich die transparente und offene Beteiligung der Grenzregion sichergestellt werden muss. Wir halten das für zwingend erforderlich, um Akzeptanz abzusichern, wie es im deutschen Standortauswahlverfahren auch festgelegt ist. Wir glauben auch, dass die 60-Tage-Frist, die mitten in der Coronazeit gesetzt worden ist, nicht geeignet ist, um dies formal abzusichern. Es wirft mehr Fragen auf, als dass Antworten gegeben werden können. Es löst zu Recht, finde ich, in der Region Verunsicherung aus. Deswegen gilt – das will ich sehr deutlich sagen – unsere Solidarität zunächst der Bevölkerung in der betroffenen Region, weil wir wissen, wie schwierig die Ausgangssituation aktuell dort ist.
Ich glaube persönlich, dass die gemeinsame Erklärung der Abgeordneten aus der Region eine gute Basis des weiteren Verfahrens hier im Landtag sein kann. Sie bringt überfraktionell zum Ausdruck, was diskutiert wird und welcher Geist im Grunde in der Zusammenarbeit nötig ist, um hier gemeinsam politische Kraft in Richtung unserer belgischen Freunde entwickeln zu können. Deswegen werbe ich hier auch noch mal ausdrücklich dafür, dass wir in der Perspektive in diesem Hohen Haus fraktionsübergreifend möglichst eine gemeinsame Linie miteinander finden. Ich glaube, es ist wichtig, dass dieser Landtag gemeinsame Zeichen setzt. Sie sind notwendig, damit eine politische Kraft zum Ausdruck kommt.
Wir haben jetzt die Situation, dass die Anträge zum Teil minimal voneinander abweichen und trotzdem nicht geeint werden konnten. Deswegen ist mein Appell an alle, die hier Verantwortung in den Fraktionsspitzen tragen, in dieser Frage stärker auszuloten, wo die Gemeinsamkeiten liegen. Ich glaube, wir werden der Region und den Menschen mehr gerecht, wenn wir hier gemeinsam marschieren, als wenn wir einen minimalen Dissens betonen. Deswegen ist das auch eine Botschaft, die heute hier deutlich werden muss, dass wir da in der Perspektive auch als Hohes Haus besser werden müssen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist es ein wenig so wie Frau Peil ergangen, dass ich mich gefragt habe, was dieser Antrag in der aktuellen Debatte soll.
Im Kern formuliert er zwei Botschaften. Die erste Botschaft ist: Wir brauchen eine Bundesratsinitiative, um alle Länder wieder auf den gemeinsamen Konsens zu verpflichten und ergebnisoffen eine Endlagersuche durchzuführen. Frau Brems hat gerade in ihrer Rede von Bayern gesprochen. Ja, es ist zutreffend, dass die Bayerische Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag entsprechende Ausschlüsse festgelegt hat, allerdings ist das Handeln der Bayerischen Staatsregierung nicht in Gänze schlüssig.
Wenn Sie vielleicht die Veröffentlichungen in der „Süddeutschen“ vor zwei Tagen verfolgt haben, dann
konnten Sie dort zur Kenntnis nehmen, dass in Bayern gerade der Zwischenbericht für die Frage nach den Teilgebieten mit großer Sorge erwartet wird, weil – so die Erwartungshaltung – möglicherweise die aufgenommene Sonderregelung für Granit, der die Staatsregierung nicht widersprochen hat, dazu führt, dass in Bayern Gesteinsformationen für die Endlagersuche als geeignet angesehen werden, die bisher gar nicht zur Debatte standen. Die Aufregung in Bayern ist aktuell relativ groß.
Insofern, finde ich, macht es doch eher Sinn, den Zwischenbericht Teilgebiete abzuwarten, um sich dann noch einmal politisch damit auseinanderzusetzen, wie die Landesregierungen mit diesem Zwischenbericht umgehen. Das ist doch die Nagelprobe, die dann kommt: Hält man sich an das, was auf Bundesebene interfraktionell verabredet war, oder hält man sich nicht daran? Und diese Frage wird jedes Bundesland entsprechend für sich beantworten müssen, und das gilt auch für die Fraktionen dieses Landtags Nordrhein-Westfalen.
Das wird die Aufgabe sein, der wir uns stellen müssen.
Die zweite Forderung, die in dem Antrag aufkommt, ist, wir müssten uns jetzt um die Verlängerung der Genehmigung der Zwischenlager kümmern und gleichzeitig transparente, beteiligungsoffene Verfahren finden, wie man damit umgeht. Ich zitiere einmal aus Ihrem Antrag, Frau Brems:
„Eine Verlängerung der Genehmigung der Zwischenlager ohne eine solche Einbindung der betroffenen Bevölkerung und womöglich gegen den erklärten Willen der betroffenen Kommunen darf es nicht geben.“
Sie formulieren hier bereits Ausschlusskriterien, unter denen Verlängerungen von Betriebsgenehmigungen für Zwischenlager nicht genehmigt werden dürften. Sie haben gerade in Ihrer Rede über Ahaus gesprochen. Ich will deutlich machen, dass Sie in den Debatten, die wir zurzeit im Ausschuss über die Frage nach dem Umgang mit dem Zwischenlager Jülich führen, der Auffassung sind, dass eine Verlagerung der entsprechenden Brennelemente aus Jülich nach Ahaus nicht geboten ist. Sie vertreten die Priorisierung, nicht ergebnisoffen nach einem Ort zu suchen, sondern am Standort Jülich einen Neubau auf den Weg zu bringen. Das war eine Erkenntnis aus der Debatte.
Ich frage Sie, Frau Brems, ist das in Jülich partizipativ und unter Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern geschehen oder ist Ihre Forderung, die Sie hier vortragen, was mit den Zwischenlagern passieren soll, nur für Ahaus zutreffend? Letztlich ist das, was Sie
hier vortragen, weder stringent noch zum jetzigen Zeitpunkt wirklich klug.
Meine Empfehlung ist: Warten wir September 2020 und den Zwischenbericht Teilgebiete ab.
Lassen Sie uns doch dann wirklich mal diskutieren, wie die Bundesländer und wie wir hier gemeinsam mit dem Ergebnis umgehen. Das ist doch eine spannende Debatte für diesen Landtag. Darauf würde ich mich freuen.
Natürlich stimmen wir der Überweisungsempfehlung zu. Das ist völlig selbstverständlich. Ich hoffe aber, dass wir uns bei der Auswahl von Experten für das Expertengespräch einigen können und nicht nur Bürgerinitiativen aus den betroffenen Standortkommunen einladen, sondern es ein bisschen breiter aufstellen, um die Debatte sachgerecht führen zu können. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ein bemerkenswerter Antrag, den die AfD heute hier auf den Tisch legt. Sie macht sich damit zum Sprachrohr der Atomkraftlobby oder besser von dem, was in Deutschland noch davon übrig ist.
Während sonst der Duktus des Volkswillens genutzt wird, den man angeblich repräsentiert, muss jetzt die angeblich bedrohte Wissenschaftsfreiheit herhalten, um die formulierten Ziele zu erreichen, weil Sie genau wissen, dass es keinerlei politische Mehrheit dafür gibt, einer Renaissance der Kernenergie das Wort zu reden.
Aber so ist das: Wer wie die AfD-Fraktion die Fahrt des Wissenschaftsausschusses nach Japan boykottiert, kann sich hier locker schwadronierend hinstellen und die Gefahren, die von der Kernenergie ausgehen, bagatellisieren.
Ich war im Mai dieses Jahres mit den Kolleginnen und Kollegen in Fukushima, weil Nordrhein-Westfalen nach der Reaktorkatastrophe eine Kooperation zur Präfektur Fukushima aufgebaut hat,
um sie bei der Bewältigung dieser unfassbar großen Aufgabe der Stabilisierung der von der Kernschmelze getroffenen Reaktorblöcke und der Reinigung und Beseitigung der kontaminierten Erden, Gebäude, Geräte etc. zu unterstützen.
Ich werde die verlassenen Landstriche, die riesigen Zwischenlager für das kontaminierte Kühlwasser, die kontaminierten Erden und die explodierten und baulich immer noch nicht stabilen Reaktorblöcke nicht vergessen.
Es gilt aus meiner Sicht, was Johannes Rau in diesem Haus nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 04.06.1986 sagte. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:
„Es geht auch um grundsätzliche Fragen: Überfordert eine komplexe Technologie wie die Kernenergie die Menschen, die letztlich ja immer mit diesen Anlagen umgehen müssen? Menschen sind unvollkommen. Sie machen Fehler. Sie funktionieren nicht wie Maschinen. Welche technischen Möglichkeiten wollen wir nutzen? Auf welche sollten wir verzichten? Welche Risiken können wir hinnehmen, und welche sind für uns nicht verantwortbar?“
Die politische Antwort dieses Hohen Hauses für Nordrhein-Westfalen unter der politischen Führung der SPD ist seitdem klar.
Ich zitiere erneut Johannes Rau aus seiner Rede vom 10.07.1986:
„Wir wollen umsteuern aus der Kernenergie in eine Energieversorgung ohne Atomkraft! Ich bin stolz darauf.“
An den bereits in den damaligen Plenardebatten erregt diskutierten Sachverhalten hat sich doch nicht wirklich etwas geändert.
Noch immer ist die Frage der Endlagersuche nicht beendet. Stattdessen wird mit Milliarden von Steuermitteln versucht, das atomare Erbe, an dem übrigens auch Jülich beteiligt ist, aus der Asse zu bergen. Lesen Sie doch wenigstens einmal den Abschlussbericht des Asse-Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtages. Wir schaffen es ja aktuell noch nicht einmal, dieses atomare Erbe ohne erhebliche Risiken zu bergen.
Das alles muss Sie aber nicht nachdenklich machen; das würde schlichtweg voraussetzen, dass Sie für Argumente offen sind.