Protokoll der Sitzung vom 11.07.2019

Um es zusammenzufassen: Mit dem vorliegenden Hochschulgesetz werden Weichen durchaus auch in die falsche Richtung gestellt. Anstatt sich auf die einstigen Stärken des deutschen Hochschulsystems zu besinnen, fügt sich das deutsche Hochschulgesetz nahtlos in die stromlinienförmige Struktur des Bologna-Prozesses ein und verzichtet auf die Bewahrung und zeitgemäße Aktualisierung des Humboldt’schen Erbes.

Außerdem ist festzustellen, dass die Gelegenheit nicht genutzt wurde, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, bewahrenswerte Abschlüsse zu erhalten; Mecklenburg-Vorpommern hat das vorgemacht.

Mit der Novellierung des Gesetzes wird stattdessen ein weiterer Schritt in Richtung Angloamerikanisierung des deutschen Hochschulsystems unternommen. Dort hat die Unterscheidung zwischen wissenschaftlichen und berufspraktischen Promotionen bereits Eingang gefunden. Wir befürchten, dass Sie die Tür für eine Promotion zweiter Klasse geöffnet haben.

Das geht zuungunsten unseres Wirtschafts- und Forschungsstandortes, und das können wir nicht hinnehmen. Deswegen lehnen wir dieses Hochschulgesetz ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Seifen. – Für die Landesregierung hat nun die Ministerin Frau Pfeiffer-Poensgen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vertrauen und Eigenverantwortung sind das Fundament, auf dem die Partnerschaft des Landes mit den Hochschulen besteht.

Mit dem neuen Hochschulgesetz werden die Autonomie und die eigenverantwortliche Gestaltungskraft der Hochschulen gestärkt. Das neue Gesetz wird die Hochschulen in Trägerschaft des Landes von Elementen zentraler Steuerung durch das Land und von unnötigem bürokratischen Aufwand befreien.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Es wird die Rahmenbedingungen für Qualität und Erfolg im Studium und für die Exzellenz in der Forschung verbessern.

Den Weg dorthin hat die Landesregierung in den letzten Monaten gemeinsam mit den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen auf starke Art und Weise beschritten. Wir haben in sehr vielen Punkten eine breite Zustimmung erfahren; auch das zeugt von einem ausgesprochen guten, partnerschaftlichen Prozess.

Darüber hinaus hat der Gesetzentwurf durch die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP noch weitere Veränderungen und Fortentwicklungen erfahren, die wir heute ebenfalls diskutieren.

Die Stärkung der Hochschulfreiheit ist ein zentraler Aspekt des Gesetzentwurfs. Insbesondere der Wegfall von Rahmenvorgaben, die als Ausdruck des Misstrauens der Landesregierung empfunden worden sind, und auch der Wegfall des ministeriellen Zurückbehaltungsrechts bezüglich Zuschüssen sind sehr begrüßt worden. Das Vertrauen wird so wiederhergestellt; die Hochschulen und das Land sind Partner.

Gleiches gilt für das staatliche Weisungsrecht bei der Erstellung des Hochschulentwicklungsplans. Damit hat sich das Land in eine originäre Kompetenz der Hochschulen eingemischt. Mit dem neuen Hochschulgesetz wird es die Rückkehr zu strategischen Zielen anstelle eines Landeshochschulentwicklungsplanes geben.

Gleichzeitig muss der Hochschulrat künftig dem Entwurf des Hochschulentwicklungsplans zustimmen – das war übrigens auch ein ausdrücklicher Wunsch der Hochschulräte – und wird so wirksamer zur Weiterentwicklung der Hochschule beitragen können.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Erfolgreiche Wissenschaft benötigt geeignete Infrastrukturen. Das novellierte Hochschulgesetz wird neue Entwicklungschancen eröffnen, indem die Rechtsgrundlagen für ein Optionenmodell beim Hochschulbau geschaffen werden, das es den Hochschulen ermöglicht, selbst Bauherren zu werden.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Wissenschaft sind attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an den Hochschulen. Diese Bedingungen sind der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Der Gesetzentwurf unterstreicht dies übrigens an mehreren Stellen.

Der bestehende Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen bleibt in Kraft und wird in den Hochschulen gelebt. Gestrichen wird aber die überregulierende Vorschrift des § 34a.

Den Hochschulen und den Beschäftigten wird damit signalisiert, dass wir dem an den Hochschulen gelebten Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen vertrauen und den Beteiligten vor Ort nicht mehr mit dem Misstrauen begegnen, wie dies unter § 34a der Fall wäre.

Die Landesregierung hat sich ausdrücklich nicht dafür ausgesprochen, dass die Vorschrift, nach der die Hochschulen den berechtigten Interessen ihres Personals an guten Beschäftigungsbedingungen angemessen Rechnung tragen, gestrichen wird. Ich empfehle dazu einen Blick in § 3 Abs. 4, letzter Satz, wo genau dies steht.

Damit wird im Gesetz auch weiterhin das Prinzip der guten Beschäftigungsbedingungen ausdrücklich

wertgeschätzt. Eine irgendwie geartete Panikmache, die hier manchmal durchschimmerte, scheint wirklich fehl am Platz.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Im Übrigen möchte ich auch noch mal darauf hinweisen, dass wir mit großer Anstrengung den künftigen Hochschulpakt sichern konnten. Genau dieser beschäftigt sich auch mit den Beschäftigungsverhältnissen an Hochschulen und verpflichtet uns mit dieser langfristigen und unbefristeten Perspektive der Mittel

zu Recht, mehr Dauerarbeitsverhältnisse einzurichten – und so wird es auch kommen.

Noch ganz kurz ein kleiner Hinweis auf die Fama von der Einführung von Anwesenheitspflichten, wie es vorhin wieder genannt wurde: Es geht eben nicht um die Einführung von Anwesenheitspflichten, sondern nur um die Streichung des Verbots einer Anwesenheitspflicht. Das ist meiner Meinung nach ein großer Unterschied, den man so genau auch benennen muss.

Wir alle wissen, dass es ohnehin auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung sehr klare Definitionen und auch Grenzen der Anwesenheitspflicht gibt. Aber das soll da entschieden werden, wo es hingehört: in den Hochschulen, und nicht im Gesetz.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Man muss deutlich sagen: Ein Wunsch der Hochschulen war das mit dem neuen § 51a einzuführende hochschulische Ordnungsrecht, auf dessen Grundlage die Hochschulen auf Entwicklungen beispielsweise in sozialen Medien mit verschiedenen Ordnungstatbeständen und Ordnungssanktionen reagieren können.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass auch die Hochschulen ein ganz normaler Teil unserer Gesellschaft sind und alle Phänomene, mit denen wir es dort zu tun haben, sich auch in den Hochschulen abspielen.

Die Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten sowie die Vertreter der Studierendenschaft haben insbesondere im Bereich der sexualisierten Diskriminierung und Gewalt Handlungsbedarf gesehen. Die entsprechenden neuen rechtlichen Regelungen sind natürlich etwas ausführlicher, dafür aber rechtssicher ausgestaltet und unterliegen selbstverständlich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Ein solches Instrumentarium fehlte in NordrheinWestfalen bisher, ist in anderen Bundesländern aber längst anerkannter und gelebter Standard.

Das Ordnungsrecht zielt selbstverständlich nicht auf friedlichen studentischen Diskurs ab, sondern auf die Anwendung von Gewalt und Bedrohung, der damit effektiv begegnet werden kann.

Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Studiums und der Lehre werden fortentwickelt. Eine Experimentierklausel wird künftig die Möglichkeit schaffen, dass Hochschulen eigene Maßnahmen erproben können, um den Studienverlauf im Sinne der Studierenden zu begleiten.

Dem gleichen Anliegen dient die neue Möglichkeit der Hochschule, konkrete Studienverlaufsvereinbarungen mit den Studierenden abzuschließen.

Es wird bisweilen versucht, Maßnahmen, die den Studienverlauf begleiten – das konnte man auch

heute Morgen wieder hören –, als Gängelung zu diskreditieren. Die jüngste Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, die vorhin schon einmal angesprochen wurde und auf die auch die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ in einem Artikel verwiesen hat, zeigt jedoch, dass in den letzten Jahren im Schnitt jeder dritte Studierende sein Studium vorzeitig abgebrochen hat.

Das unterstreicht, dass wir auf dem richtigen Weg sind, wenn wir Maßnahmen zur Verbesserung des Studienerfolgs auf den Weg bringen, die eben keine Gängelung sind, sondern sinnvolle Unterstützungsangebote.

Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung des Studienerfolgs, die zudem die Chancen der Digitalisierung noch besser nutzt, ist die Ausweitung der Online-Self-Assessments, die den Studierenden bei der Reflexion des eigenen Wissensstandes und der fachlichen Anforderung im angestrebten Studiengang helfen.

Es geht eben nicht darum, dass man am Ende eines solchen nicht bestandenen Tests nicht mehr zugelassen werden darf, sondern es geht schlicht und ergreifend darum, dass Selbstreflexion ausgelöst wird: Schaffe ich überhaupt die von mir erwarteten Voraussetzungen? Ist das eigentlich der richtige Studiengang für mich?

Ein wichtiges Thema ist schließlich auch die Mitbestimmung der Studierenden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht keine Abschaffung der Gruppenparität vor.

Wir wollen zudem die Interessen der Studierenden dort stärken, wo diese besonders betroffen sind: nämlich in den Fachbereichen. Hier werden die paritätisch mit Lehrenden und Lernenden besetzten Studienbeiräte gestärkt. Es ist also eine Stärkung der Selbstverantwortung vor Ort für alle dort notwendigen und wichtigen Fragen – dazu gehört, nebenbei bemerkt, auch das Thema „Anwesenheitspflicht“.

Die Belange des wissenschaftlichen Nachwuchses werden ebenfalls in den Blick genommen. Künftig wird es eine dezidierte Regelung zum Tenure Track geben, was zu einer größeren Berechenbarkeit wissenschaftlicher Karrieren beiträgt und dadurch – davon bin ich übrigens sehr überzeugt – auch mehr Frauen vor allem dort auf Lehrstühle führen wird, wo sie bislang unterrepräsentiert sind.

Bei den Regelungen zum Tenure Track ergibt sich aus dem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP noch eine Weiterentwicklung, sodass der Tenure Track auch für nicht an der Hochschule beschäftigte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zulässig ist, wenn diese sich in einem wettbewerblich angelegten Nachwuchsförderprogramm erfolgreich durchgesetzt haben.

Auch dank des wissenschaftlichen Nachwuchses steckt in den Hochschulen ein großes Innovationspotenzial für die allgemeine wirtschaftliche und technologische Entwicklung.

(Unruhe)

Wir haben den Änderungsantrag „Urlaubssemester für Gründerinnen und Gründer“ der Fraktionen von CDU und FDP daher sehr begrüßt und als hochschulgesetzliche Unterstützung des Gründergeschehens an den Hochschulen in den Gesetzentwurf aufgenommen.

Was die Zivilklausel angeht, möchte ich zunächst betonen, …

(Anhaltende Unruhe – Glocke)

Danke schön.