Wir bleiben bei unserem Bekenntnis zum Flächensparen, das Herr Rehbaum hier gerade wiederholt hat. Dieses Bekenntnis zu wiederholen, Herr Rehbaum, aber zwei Sätze vorher anzukündigen, dass man zusätzliche Flächen für Bau in Anspruch nehmen wolle, will für mich und meine Fraktion nicht zusammenpassen.
Die Frage ist doch: Wie können wir es schaffen, dass bereits gesellschaftlich überformte Flächen zusätzlich in den Flächenpool kommen, dass wir gerade in den großen Städten entsprechend vorankommen? Weiterentwicklung und Flexibilisierung wären die richtigen Antworten auf die Frage des Flächenziels gewesen, nicht die Streichung des Flächenziels.
Schönen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Herr Herter, können Sie sich noch daran erinnern – Sie waren in der letzten Legislaturperiode auch hier im Haus –, dass wir als CDU-Fraktion zum einen das Fünf-Hektar-Ziel und damit Ihren Wirtschaftsminister Duin durchaus unterstützt haben?
Können Sie sich auch erinnern, dass unmittelbar nach Beschluss dieses LEP 2016 Ihr Minister Mike Groschek dort am Rednerpult gesagt hat, das Fünf
Hektar-Ziel sei nicht einzuhalten, weil wir allein in Nordrhein-Westfalen für den Wohnungsbau 10 bis 12 ha brauchen, um die Defizite in der Wohnungspolitik in den letzten Jahren aufzufangen – in Anbetracht der Tatsache, dass der Druck auf den Wohnungsmarkt so stark ist?
Im Grunde genommen war damit Ihr Fünf-Hektar-Ziel als Mantra – durch dieses Rund hier getragen – schon selber kaputt geschlagen.
Erst einmal finde ich es schön, dass Sie, Herr Bergmann, deutlich gemacht haben, dass die CDU-Fraktion das Fünf-Hektar-Ziel auch einmal mitgetragen hat. Das war auch richtig damals, so wie es heute richtig wäre.
In der Tat hat Mike Groschek von diesem Pult aus genau diesen Satz gesagt, den Sie erwähnt haben. Er hat gesagt, dass die 5 ha, die wir auf Neuflächen brauchen, weiteren 5 ha entsprechen müssten, die wir auf Altflächen zubauen.
Das war die Aussage von Mike Groschek. Er hat über die Frage von Geschosswohnungsbau, über die Frage von Nachverdichtung und über die Frage von kompakter Stadtentwicklung gesprochen.
Wenn wir also hier schon die Historie austauschen, Herr Bergmann, sollten wir den ehemaligen Minister nicht bewusst falsch zitieren in diesem Hause.
Das eigentliche Problem im Bereich des Wohnungsbaus und der allgemeinen Flächenentwicklung sind aber lange Genehmigungsverfahren.
Es ist die Frage von Unsicherheit der entsprechenden Flächen, und es ist die Frage von Altflächen-Recycling.
Wenn wir uns diesen Fragen stellen würden, würden wir mehr für den Wohnungsbau und die Gewerbeflächenentwicklung tun, als wenn man einfach an dem Fünf-Hektar-Ziel herumdoktert.
Der zweite Punkt ist die Frage der Abstandsflächen bei der Windkraft. Sie wollen natürlich überall entfesseln, nur machen Sie hier genau das Gegenteil: Sie fesseln eine ganze Branche an das Abstandsziel von 1,5 km.
Sie wissen genau – der Abgeordnete Hovenjürgen hat das dankenswerterweise in Südwestfalen in freundlicher Offenheit zum Ausdruck gebracht –, dass damit das Gegenteil von Planungssicherheit und Akzeptanz erzeugt wird, sondern zusätzliche Planungsunsicherheit, denn eigentlich handelt es sich um eine Bundesangelegenheit – dreifache Nabenhöhe. Das ist der Punkt, um den es hier geht.
Sie versuchen, die Gemüter zu beruhigen; das ist in Ordnung. Aber die Beruhigungspille, die Sie verteilen wollen, wird zu neuen Konflikten, zu weniger Akzeptanz und vor allem zu weniger Windkraftausbau in diesem Land führen.
lassen Sie sich doch wenigstens vom BDEW – keine bekannte Vorfeldorganisation der Sozialdemokratie – sagen, dass diese neue Regelung – 1,5 km Abstand – die Totalbremse für den Windkraftausbau in diesem Land ist, weil damit die Potenzialflächen – die Grünen haben es vorgestern erwähnt – deutlich reduziert werden, ohne dabei die Akzeptanz für Windkraft in diesem Land zu steigern.
Akzeptanz für Windkraft zu steigern heißt, sich darüber zu unterhalten, ob man einen allgemeinen Deckel in Prozenten der Potenzialfläche einer entsprechenden Gebietskörperschaft obendrauf legt.
Wir müssen uns darüber unterhalten, dass Kommunen, die ohnehin schon mit vielen Windkraftanlagen eine hohe Verantwortung für die Energieversorgung dieses Landes übernehmen, eben nicht die Orte sein können, an denen weiterer Ausbau stattfindet.
Wir wissen, dass in anderen Kommunen, die sich dieser Herausforderung bisher noch nicht gestellt haben, ein entsprechender Nachbau von Windkraftanlagen dringend notwendig ist, damit wir unsere gemeinsamen Ziele, über die wir am Mittwoch gesprochen haben – Verdopplung der Windkraft in diesem Lande –, auch erreichen können.
Ich möchte einen letzten Punkt ansprechen. Herr Rehbaum, Sie haben ja schon eine höhere Dialektik aufgebracht, als Sie über die Frage des Kiesabbaus am Niederrhein gesprochen haben. Da sind nicht nur Bürgerinitiativen auf dem Baum, sondern ganze Kommunen, die die alte Regelung erhalten wollen.
Doch Sie stellen sich hier und sagen das Gegenteil, dass die neue Regelung zu neuer Befriedung führen würde.
Meine Wahrnehmung – und übrigens auch die Wahrnehmung Ihrer Kollegen, die in der Region Verantwortung tragen – ist, dass Ihre neue Regelung die alten Wunden wieder aufgerissen hat, dass an dieser Stelle keine Befriedung eingetreten ist und Sie dafür verantwortlich sind, dass dort wieder alle gegeneinander laufen.
Aber womit hat das etwas zu tun, Herr Brockes? – Planung ist beim RVR wie bei der Bezirksregierung staatliche Angelegenheit. RVR und Bezirksregierungen sind nachgeordnete Behörden Ihrer Landesregierung. Erzählen Sie, Herr Brockes, also nicht so einen Unsinn!
Wenn Sie zu anderen Entscheidungen kommen wollen, ist das Angelegenheit Ihrer Landesregierung und nicht des RVR.
Der Punkt, auf den ich eigentlich hinauswollte, Herr Brockes: Es reicht eben nicht aus, ein Interesse eins zu eins in einen Landesentwicklungsplan zu schreiben, sondern bei einem Landesentwicklungsplan kommt es immer darauf an, den Ausgleich der Interessen in den Mittelpunkt zu stellen.