Unterm Strich – das haben wir letzte Woche in der Anhörung noch einmal sehr deutlich von allen Experten zu hören bekommen – ist eine Reform des FlüAG dringend geboten, doch auch hier hören wir von Ihnen nichts – Fehlanzeige an dieser Stelle.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit wird deutlich: Verlierer dieser Haushaltsberatungen und Ihrer GFG-Entwürfe sind die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die einen deutlich höheren Anspruch haben.
Zwar steigt die Summe der Ausschüttungen in absoluten Zahlen – Sie haben ja eben die Zahlen genannt – auf über 12,6 Milliarden Euro. Ich muss aber sehr deutlich machen, dass dies keine politische Hochleistung der jetzigen Regierung ist. Das ist vielmehr unter anderem der wegfallenden Beteiligung an den Einheitslasten des Landes geschuldet
und auf die gute wirtschaftliche Situation und die gute Beschäftigungslage der vielen fleißigen Menschen hier Nordrhein-Westfalen zurückzuführen. Das ist doch der wahre Grund.
Sie hingegen enthalten den Kommunen ihren entsprechenden Anteil vor; ich glaube, ich habe das eben sehr deutlich gemacht.
Wir sind davon überzeugt, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen Besseres verdient haben. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dahm. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Déus das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Die Landesregierung hat auf Vorschlag
der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes – zukünftig kurz GFG genannt – beschlossen und am heutigen Tag gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz 2020 und dem Haushaltsbegleitgesetz in das parlamentarische Verfahren eingebracht.
Das GFG NRW regelt den kommunalen Finanzausgleich. Im GFG werden jedoch nicht nur die Höhe der Gesamtzuweisungen und die Struktur der Zuweisungen festgelegt; mit dem GFG werden vielmehr die Leitplanken für unsere kommunale NRW-Familie und für die kommunalpolitischen Möglichkeiten vor Ort im Jahr 2020 gesetzt.
Die Ausgestaltung des vorliegenden Entwurfs zum GFG nimmt die Themen, Sorgen und Chancen der Menschen vor Ort auf. Das GFG ist lösungs- und zukunftsorientiert und bildet für alle 396 NRWKommunen – anders als Sie es gesagt haben, Herr Dahm – einen sehr verlässlichen Rahmen. Dabei haben wir stets im Blick, dass sich die Finanzlagen, die Strukturen und auch die Herausforderungen vor Ort unterschiedlich darstellen.
Parteiübergreifend sollte Einigkeit darüber bestehen, dass das Ziel darin besteht, eine solide und handlungsstarke kommunale Familie in NRW zu haben. Daran arbeiten wir seit der Regierungsübernahme 2017 konsequent und äußerst verlässlich.
Wir haben in den vergangenen zwei Jahren Themen bearbeitet, die uns zumeist die rot-grüne Landesregierung als großen schweren Rucksack mit auf den Weg gegeben hat. Wir haben die Schul-, die Sport- und die Bildungspauschale erhöht und dynamisiert, damit Schulen und Kitas renoviert, Turnhallen modernisiert oder städtische Gebäude energetisch saniert werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein wirklich guter Tag für die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW, denn gemäß Entwurf und Vorschlag der ressortverantwortlichen Ministerin Ina Scharrenbach zum GFG werden für den kommunalen Finanzausgleich im Jahre 2020 rund 12,7 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
Ganz konkret bedeutet dies: In der Summe wird die kommunale Familie in NRW im kommenden Jahr 316 Millionen Euro und damit gerundet 2,6 % mehr Finanzmittel als im laufenden Jahr erhalten. Das ist eine Gemeindefinanzierung auf Rekordniveau.
Die NRW-Koalition konnte in den vergangenen Jahren wichtige politische und haushalterische Kurskorrekturen vollziehen – auch hinsichtlich der Gemeindefinanzierung. Im Ergebnis werden Gemeinden,
Kreise und Landschaftsverbände über so hohe Finanzmittel verfügen wie nie zuvor – und dies bei einem Haushalt, der an der schwarzen Null festhält.
Was bedeutet das konkret für die kommunale Familie? – Es bedeutet finanzkraftabhängige Schlüsselzuweisungen in Höhe von 10,7 Milliarden Euro und finanzkraftunabhängige pauschalierte Zuweisungen in Höhe von 1,8 Millionen Euro.
Bereits seit dem GFG 2019 steht der kommunalen Familie zudem eine weitere Zuweisung, eine finanzkraftunabhängige Aufwands- und Unterhaltungspauschale für die gestiegenen Bedürfnisse im Bereich der gemeindlichen Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen der kommunalen Infrastruktur zur Verfügung.
Auf eine Zweckbindung – und das ist ganz entscheidend, liebe Kolleginnen und Kollegen – wird zugunsten flexibler Einsatzmöglichkeiten bewusst verzichtet.
Ich glaube, es ist eine ganz besondere Leistung, dies erkannt und den Kommunen mehr Spielraum gegeben zu haben. Dafür sind im Entwurf 130 Millionen Euro veranschlagt; das ist ein Plus um satte 10 Millionen Euro.
Was bedeuten jetzt diese Regelungen für unsere Städte und Kommunen vor Ort? – Das möchte ich mit Ihrer Erlaubnis gerne an einer Stadt verdeutlichen, die ich nun mal besonders gut kenne, nämlich an meiner Heimatstadt Bonn.
Die Bundesstadt Bonn erhält 2020 nach der vorläufigen Modellrechnung Gesamtzuweisungen in Höhe von knapp 158 Millionen Euro. Im Jahr 2017, also zum Zeitpunkt der Regierungs- und Verantwortungsübernahme seitens CDU und FDP, waren es 88,5 Millionen Euro. Das bedeutet: Seit 2017 sind für Bonn die Schlüsselzuweisungen um fast 50 % gestiegen.
Natürlich profitieren Bonn und die anderen 395 Städte und Gemeinden von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und den guten Steuereinnahmen; das will ich nicht verschweigen. Über die gute wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land in den vergangenen Jahren wird sich vermutlich auch niemand von uns ernsthaft beschweren wollen, aber
(Stefan Kämmerling [SPD]: Der Redenschrei- ber ist derselbe wie bei Herrn Hoppe-Bier- meyer! Das ist ja furchtbar!)
Sie werfen uns das KAG vor; da haben Sie 50 Jahre lang nichts getan. Wir kommen jetzt auf eine 50%ige Abschaffung der Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger.
(Christian Dahm [SPD]: Das stimmt doch gar nicht! – Michael Hübner [SPD]: Das ist keine 50%ige Abschaffung!)
Sofia ist in Teilen schon 2019 umgesetzt worden. Ich halte es für angemessen, wie wir damit umgegangen sind.
Sie waren es, die Bundesmittel in erheblichem Millionenumfang nicht weitergegeben haben, insbesondere bei den Flüchtlingskosten. Diese haben wir dieses Jahr komplett weitergegeben.