Protokoll der Sitzung vom 18.09.2019

Ein Thema, das noch offenbleibt, ist die Informationspflicht der Hersteller gegenüber den Reitbetrieben. Da müssen wir schauen, wie wir das machen und ob das wirklich sinnvoll ist. Es bleibt abzuwarten, was wir herausfinden. Wenn wir Untersuchungen und Analysen durchgeführt haben, werden wir dazu Stellung nehmen.

Ich muss aber darauf aufmerksam machen, dass nach dem deutschen Recht derjenige, der eine Ware oder ein Produkt in Verkehr bringt, auch dafür haftet. Das ist ein Punkt, den wir immer ganz schnell vergessen. Jeder ruft danach, dass der Staat das regelt. Aber wir haben auch eine klare Haftung der Hersteller, die entsprechende Stoffe und Produkte in den Markt bringen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind, auch wenn wir jetzt noch nicht in allen Punkten befriedigende Antworten geben können. Ich finde die Diskussion, die wir führen, wichtig. Wir haben sie sehr gut im Ausschuss geführt.

Ich werde Sie beizeiten im Oktober über das weitere Vorgehen unterrichten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vielleicht sehen wir uns ja am Samstag.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 8.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 17/7381, den Antrag Drucksache 17/4793 abzulehnen. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.

Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der Grünen und die Fraktion der SPD. Wer lehnt den Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/4793 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Ich rufe auf:

9 Medizinische Notfallversorgung bedarf keiner

staatlichen Regulierung – Kompetenzen bei den Kammern belassen

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/7358

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion Herr Dr. Vincentz das Wort.

(Unruhe)

Jetzt ist langsam wieder ein bisschen Ruhe eingekehrt. – Sehr geehrte Frau

Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mit Erlaubnis der Präsidentin mit einem Zitat beginnen:

„Deutschland verfügt über eines der europaweit vorbildlichsten Rettungsdienstsysteme, um das uns sogar viele beneiden.“

So sagten die Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes, Hartmut Ziebs und Dirk Aschenbrenner, in einem Interview am Rande des diesjährigen DFV-Bundesfachkongresses in Berlin.

Und weiter:

„Dieses gut eingespielte Modell in Frage zu stellen, wäre so für die Sicherheit der Bevölkerung nicht vertretbar.“

Und weiter:

„Sollte der Gesetzentwurf so, wie er jetzt ist, in die Wirklichkeit umgesetzt werden, wäre unser Rettungsdienst in Gefahr.“

So lautet das Fazit der Herren Ziebs und Aschenbrenner.

Auch Andreas Gassen und Stephan Hofmeister, Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, äußerten sich unlängst scharf gegen die angestrebte Reform des Systems.

Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich Herrn Hofmeister:

„Ein dritter Versorgungssektor ist nicht sinnhaft, weil es keinen dritten Patienten gibt. Notfallpatienten werden entweder ambulant weiterbehandelt, oder sie müssen aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung im Krankenhaus versorgt werden.“

Herr Gassen sagte, dieser Vorschlag – gemeint ist weiter der Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit –

„gefährde den ärztlichen Bereitschaftsdienst mit seinen gewachsenen und teils neu aufgebauten regionalen Strukturen, wie zum Beispiel Portalpraxen an Krankenhäusern, Partnerpraxen oder Fahrdiensten.“

Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist die Einschätzung der Fachleute zu dem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Notfallversorgung.

Nachdem ich die Rede geschrieben hatte, sind noch weitere dazugekommen, unter anderem ein Artikel von heute, in dem sich unter anderem der Deutsche Landkreistag ebenfalls dagegen ausspricht, den Rettungsdienst in dieser Art und Weise, wie es das Bundesministerium für Gesundheit fordert, umzubauen.

In der Zwischenzeit ist auch die SPD auf den Trichter gekommen, beispielsweise die Bundestagsfraktion der SPD. Ihr Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat den Vorschlag der CDU ebenfalls kritisiert.

Ich könnte diese Liste noch weiterführen. Auch der Präsident der Bundesärztekammer sieht diesen Vorschlag kritisch.

Dabei steht völlig außer Frage, dass das derzeit gut funktionierende System langsam an seine Belastungsgrenzen kommt und durchaus reformiert werden sollte und muss. Übervolle Krankenhausnotaufnahmen, auch mit Patienten, die mit Bagatellen nachts den Arzt aufsuchen, oder eine prekäre Situation im ärztlichen Bereitschaftsdienst, insbesondere in ländlichen Regionen, sind heute schon Fakt.

Aber der hier gewählte Ansatz, die Versorgungsstrukturen nun nach jahrzehntelanger Erfahrung, gewachsenen Strukturen und traditioneller Stärke in diesem Sektor einfach dem Staat zu übertragen und alles das, was gut war, zu zerschlagen, kann allenfalls als kurzsichtiger Schnellschuss gewertet werden. Kommt es zu einem Splitting des Sicherstellungsauftrages, verschlechtert das die medizinische Versorgung.

Es braucht Krankenhäuser, die entsprechend ausgestattet und finanziert sind. Es braucht einen ambulanten Sektor, der die nötige Unterstützung und Rückendeckung der Politik erhält. Was man nicht braucht, ist ein dritter Sektor dazwischen.

Sie haben es an dieser Stelle in der Hand. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Stimmen Sie den vielen Experten zu, die sich dafür einsetzen, dieses Reformvorhaben aus der Bundespolitik eben nicht zu unterstützen. Den KVen der Länder den Sicherstellungsauftrag zu entziehen und ihn der Politik zu übertragen: Das ist nicht die freiheitliche Politik, für die zumindest die bürgerlichen Parteien in diesem Haus stehen sollten. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Vincentz. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Preuß das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Vincentz, die Position, die Sie hier vortragen, auch wenn Sie andere zitieren, ist eine Position von gestern. Sie wollen doch im Prinzip, dass alles so bleibt, wie es ist – oder, besser gesagt, wie es war. Das ergibt sich eindeutig aus Ziffer III.1 Ihres Antrags.

Dabei ist völlig unstrittig, dass die Notfallversorgung reformbedürftig ist. Der von den Kassenärztlichen

Vereinigungen organisierte ärztliche Bereitschaftsdienst mag im Sinne des Sicherstellungsauftrags richtig sein, funktioniert aber im Endeffekt nicht, weil die Patientinnen und Patienten mit den Füßen abstimmen. Das können Sie auch nicht mit Sicherstellungszuschlägen verhindern, wie sie sich aus Ziffer III.2 Ihres Antrags ergeben.

Für die Patientinnen und Patienten ist das Notfallsystem, das aus drei Säulen besteht, nämlich den ärztlichen Bereitschaftsdiensten der Kassenärztlichen Vereinigungen, den Notfallaufnahmen der Krankenhäuser und den Rettungsdiensten der Länder, nicht durchschaubar.

Häufig wissen die Menschen nicht, ob sie überhaupt ein Notfall sind. Manchmal meinen sie, sie wären ein Notfall. Sie wissen auch nicht, an wen sie sich wenden müssen. Sie wissen nur: Da gibt es die Nummer 112; da kannst du anrufen.

Außerhalb der regulären Sprechstunden suchen Patienten mit leichten Krankheitssymptomen daher nach dem Motto „Sicher ist sicher“ lieber direkt ein Krankenhaus auf, statt sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden. Gegebenenfalls rufen sie über die 112 den Notarzt an, obwohl es gar nicht erforderlich wäre.

Herr Kollege Preuß, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Herr Abgeordneter Dr. Vincentz möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie sie zu?

Bitte sehr, Herr Kollege Dr. Vincentz.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege Preuß, dass Sie die Frage zulassen.

Konterkarieren Sie, wenn ich Sie richtig verstehe, mit der Forderung dieses dritten Sektors nicht die gerade angestoßenen Bemühungen zur Nummer 116117 und die weiteren Bemühungen, auch eine gemeinsame Informationsstelle aufzubauen, von der die Patienten dann an die richtige Stelle vermittelt werden? Im Prinzip haben auch die Ärztekammern und damit die Bundesärzteschaft dafür geworben. Jetzt sagen Sie aber: Das wird alles wieder eingestampft; die Gelder, die wir in dieser Richtung investiert haben, benötigen wir nicht; wir schaffen jetzt den dritten Sektor.

Das habe ich ja nicht gesagt. Denn ich habe zunächst einmal die Situation beschrieben, wie Sie das in Ihrem Antrag im Grunde

genommen auch gemacht haben, dass genau dieses Feld, das aus drei Bereichen besteht – ärztliche Bereitschaftsdienste, Notfallaufnahmen und Rettungsdienste –, reformiert werden muss.