genommen auch gemacht haben, dass genau dieses Feld, das aus drei Bereichen besteht – ärztliche Bereitschaftsdienste, Notfallaufnahmen und Rettungsdienste –, reformiert werden muss.
Jetzt sind Sie meiner weiteren Rede zuvorgekommen. Auf die Nummer 116117 komme ich noch zu sprechen. Aber das heißt natürlich nicht, dass es bei dem alten System mit dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen bleiben soll.
Es gibt das Modellprojekt, das in Ostwestfalen-Lippe, also in Nordrhein-Westfalen, gelaufen ist. Dieses Modellprojekt ist erfolgreich abgeschlossen, wenn ich das so sagen darf. Es muss jetzt nur flächendeckend in Nordrhein-Westfalen implementiert werden.
Nun sagt Jens Spahn: Das ist eine gute Idee; wir wollen das jetzt bundesweit etablieren. – An dieser Stelle stehen wir im Augenblick. Aber ich schaue natürlich auf Nordrhein-Westfalen und darauf, was hier zu tun ist.
Jetzt will ich nur noch einmal beschreiben, was die Folgen des bisherigen Systems sind, an dem Sie offensichtlich festhalten wollen: Überfüllte Notaufnahmen der Krankenhäuser führen zu langen Wartezeiten. Hohe Kosten entstehen für die Krankenhäuser, werden aber nicht bezahlt. Wertvolle Ressourcen der Krankenhäuser, die eigentlich Notfallpatienten zukommen müssen, werden blockiert. – Selbstverständlich kann das nicht so weitergehen.
Die Gespräche, die Sie in Ziffer III.3 Ihres Antrags einfordern, sind ja längst geführt worden. Diese Gespräche sind doch gelaufen, und der Reformbedarf ist am Ende anerkannt.
Im Zentrum der Reform, die Jens Spahn angestoßen hat, stehen drei Vorhaben. Die Notfallleitstellen, die unter den Telefonnummern 112 und 116117 rund um die Uhr erreichbar sind, sollen eine Lotsenfunktion einnehmen. Das heißt: Man kann sich dahin wenden und wird dann an die Stelle weitergeleitet, die sinnvollerweise die Behandlung durchzuführen hat. Das kann eine ambulante Behandlung sein; das kann aber auch die stationäre Aufnahme sein.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenhäuser sollen gemeinsam – und das ist das Entscheidende: gemeinsam – integrierte Notfallzentren einrichten und betreiben. Das heißt: Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind da nicht außen vor, sondern werden in diesem System auch benötigt.
Der Rettungsdienst soll im SGB V als eigenständiger Leistungsbereich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Es geht hier also um Planung, Finanzierung und Leistungserbringung.
ses Modellprojekt – können im Grunde als eine Vorwegnahme der geplanten integrierten Notfallzentren angesehen werden.
Genau das hat Jens Spahn in einem Arbeitsentwurf – es geht noch nicht einmal um einen Gesetzentwurf; es liegt noch nicht einmal ein Referentenentwurf vor – aufgenommen. Es wird zurzeit mit den Ländern diskutiert. Die genaue rechtliche Ausgestaltung ist noch Gegenstand der Diskussion.
Ich kann Ihnen nur Folgendes sagen, meine Damen und Herren: Wir wollen die bestmögliche medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auch im Bereich der Notfalldienste. Eine Positionierung nach dem Motto „Es bleibt, wie es ist“ kommt für uns nicht infrage.
Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Preuß. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD Herr Kollege Yüksel das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Preuß, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass ein Arbeitsentwurf zur Reform der Notfallversorgung an die Bundesländer verschickt worden ist. Dieser Entwurf sieht im Wesentlichen drei wichtige Änderungen vor. Meine Vorredner haben bereits einige Punkte erwähnt. Aber ich möchte noch einmal im Zusammenhang mit dem AfD-Antrag auf diese Punkte eingehen.
An erster Stelle steht bei der Reform die Einrichtung einer gemeinsamen Notfallleitstelle, die unter den Rufnummern 112 und 116117 erreichbar sein soll. Die Notfallleitstelle soll die Verteilung der Patienten in medizinischen Notsituationen besser regulieren und koordinieren. Das ist auch bitter nötig. Dabei soll die Möglichkeit geschaffen werden, Patienten nicht mehr nur mittels des Rettungsdienstes zu helfen, sondern sie auch in weniger akuten Fällen an eine Arztpraxis oder an ein neues integriertes Notfallzentrum zu vermitteln.
Das führt mich zum zweiten Punkt der Reform, der Installation von integrierten Notfallzentren in den jeweiligen Ländern. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäuser erhalten den Auftrag, integrierte Notfallzentren einzurichten und zu betreiben. Zweifelsohne brauchen wir – Herr Preuß hat es gerade gesagt – diese Anlaufstellen. Die Synergieeffekte, die dadurch entstehen sollen, sind auch bitter notwendig.
Dabei können die Länder über die jeweiligen Notfallversorgungspläne festlegen, welche Krankenhäuser für die Bildung solcher Zentren infrage kommen bzw. damit beauftragt werden. An dieser Stelle kommen wir als Land Nordrhein-Westfalen ins Spiel; denn über die jeweilige Notfallversorgungsplanung kann das Land entscheiden, an welchen Stellen die medizinische Notfallversorgung angeboten wird. Damit entsteht die Möglichkeit, die Notfallversorgung sicherzustellen und es nicht den wirtschaftlichen Gewinninteressen zu überlassen, wo die jeweiligen Standorte geplant werden.
Ein dritter wichtiger Punkt ist die Festlegung des Rettungsdienstes als eigenständigem Leistungsbereich im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dieser Regelung kommt der Bund im Übrigen auch einer langjährigen Forderung der Länder nach.
Bisher konnte eine Notfallbehandlung der Rettungsdienste nämlich nur abgerechnet werden, wenn der Patient im Anschluss an die Behandlung vor Ort ins Krankenhaus gefahren wurde. Das führte zu den sogenannten Leerfahrten, bei denen Patienten ins Krankenhaus transportiert wurden, auch wenn es medizinisch nicht zwingend notwendig war. Mit den Neuerungen wird der Rettungsdienst zum eigenständigen Leistungsbereich mit eigenständigen Abrechnungen, sodass unnötige Leerfahrten vermieden und Ressourcen geschont werden können.
Wir sehen gerade an diesem letzten Punkt, dass eine Reform der Notfallversorgung dringend notwendig ist. Dem schließt sich die AfD in ihrem Antrag ja auch an.
Es geht jedoch nicht darum, wie es im Antrag der AfD weiter heißt, den Kassenärztlichen Vereinigungen den Sicherstellungsauftrag für den Bereitschaftsdienst zu entziehen, sondern darum, durch die vernünftige Verwendung von Ressourcen Kapazitäten zu erhöhen, indem man die Patientennachfrage durch zentrierte Anlauf- und Kompetenzstellen reguliert. Hierfür ist es in der Tat notwendig, dass dieser Prozess staatlich unterstützt wird, um einerseits eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten und andererseits handelnde Akteure zusammenzubringen, damit die Patienten dort landen, wo sie am besten und am passendsten versorgt werden können.
Von den 20 Millionen Patienten, die jährlich in die Notaufnahmen der Krankenhäuser kommen, geben – schauen Sie sich bitte die Hamburger PiNoStudie dazu an – 26 % an, auf Anraten von anderen in die Notaufnahme gegangen zu sein. Weitere 27 % betonen, dass ihr Besuch in der Notaufnahme mit den Umständen der hausärztlichen Verfügbarkeit – man könnte auch sagen: Nichtverfügbarkeit – zusammenhängt.
Herr Dr. Vincentz, Sie haben gerade zitiert, dass es in der Ärzteschaft Kritik in diesem Punkt gibt. Ich möchte darauf hinweisen, dass durchaus auch eine
andere Sicht der Dinge existiert. Hier darf ich mit Erlaubnis der Präsidentin den Präsidenten der Bundesärztekammer, Herrn Klaus Reinhardt, aus dem „Ärzteblatt“ vom 22. Juli 2019 zitieren:
„Die neuen Vorschläge, so auch die geplante Einrichtung von gemeinsamen Notfallleitstellen oder die Reorganisation des Rettungsdienstes, bieten grundsätzlich eine gute Grundlage für den weiteren Dialog.“
Wir werden uns fachlich mit dieser Frage im Ausschuss noch weiter auseinanderzusetzen haben. Wichtig ist aber: Wenn die Ressourcen knapp werden und mit diesem Gesetz Synergien gehoben werden müssen, halte ich es für vernünftig, dass wir auch neue Wege gehen, um die Patientensicherheit und die Patientenversorgung im Land NordrheinWestfalen zu gewährleisten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Yüksel. – Als nächste Rednerin hat für die FDP-Fraktion Frau Kollegin Schneider das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle kennen die Schlagzeilen wie „Notfall Notaufnahme“ aus der „WAZ“ von Ende Juli dieses Jahres. Die Notfallambulanzen der Krankenhäuser sind überlastet, weil viele Menschen dort die erste Anlaufstelle sehen, wenn sie außerhalb der Sprechstundenzeiten ihres Hausarztes Beschwerden haben, oder weil sie vermuten, dort trotz oft langer Wartezeiten eine kompetente Behandlung zu erhalten.
Für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ist ein rund um die Uhr funktionierender Notdienst unverzichtbar. Unsere Kassenärztlichen Vereinigungen organisieren deshalb außerhalb der üblichen Sprechzeiten einen sogenannten ärztlichen Notdienst, der vorrangig für die Erkrankungen gedacht ist, deren Behandlung zwar nicht bis zum nächsten Werktag warten kann, die aber nicht so akut sind, dass sie einen Besuch in einer Notaufnahme rechtfertigen oder gar die Benachrichtigung des Rettungsdienstes notwendig machen.
Dieser ärztliche Notdienst ist allerdings vielen Menschen – im Gegensatz zu den Notfallambulanzen der Krankenhäuser – kaum bekannt. Umso wichtiger ist aus meiner Sicht die aktuelle Kampagne der Kassenärztlichen Vereinigungen, die diese Nummer 116117 bekannter machen wollen. Zugegebenermaßen ist diese Kampagne etwas schräg; aber wenn es dann hängen bleibt, ist es ja schön. Die Kampagne lautet: „116117 – Die Nummer mit den Elfen“ oder „116117 – Die Elfen, die helfen“. Wenn das bei dem einen oder
Der nächste Schritt ist dann die Verknüpfung der 116117 mit der 112, also der Nummer des Rettungsdienstes, damit alle Anrufe von einer zentralen Notrufleitstelle kompetent weitergeleitet werden können. In Nordrhein-Westfalen haben wir bereits Modellprojekte zur Verknüpfung der Telefonnummern 116117 und 112.
Wir sind auch schon deutlich weiter. So haben sich die Landesregierung, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärztekammern, die Krankenhausgesellschaft, die Apothekerkammern und die gesetzlichen Krankenkassen darauf verständigt, bis zum Jahresende 2022 das System der sogenannten Portalpraxen flächendeckend einzuführen.
Diesen Weg der Kooperation wollen wir weiter gehen. Wir setzen auf eine Notfallversorgung, die sowohl die Krankenhäuser als auch die Kassenärztlichen Vereinigungen einbezieht. Eine weitere Säule der Versorgung, losgelöst von diesen Partnern, würde nur zu Fehlsteuerungen führen. Auch das Land könnte einen Sicherstellungsauftrag nicht ohne diese Partner erfüllen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir setzen uns dafür ein, dass die Einrichtung von Portalpraxen, die in unserem Land anläuft, mit der Gesetzgebung des Bundes vereinbar bleibt. Wir werden deshalb die organisationsrechtliche Ausgestaltung der Notfallversorgung konstruktiv begleiten.
Der vorliegende Antrag greift allerdings etwas zu kurz, da er auf die aktuellen Entwicklungen wie etwa den Aufbau von Portalpraxen oder bei der Verknüpfung der Notfallnummern überhaupt nicht eingeht. – Ich bin gespannt auf die Diskussion im Ausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Düker das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete Düker.
Danke, Herr Kollege Rüße. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aufgabe der Politik ist es, eine bedarfsgerechte medizinische Notfallversorgung sicherzustellen und dafür alle relevanten Akteure, die Versorgungsstellen, so zu steuern und das Angebot der Notfallversorgung so auszugestalten, dass es den Versorgungsnotwendigkeiten der Patientinnen und Patienten entspricht.
Auch wir Grüne sehen hier, was die Strukturen der medizinischen Notfallversorgung angeht, vorsichtig gesagt, Optimierungsbedarf.
Zentraler Baustein einer Reform muss daher für uns sein, einen verständlichen Behandlungspfad für Patientinnen und Patienten, die Hilfe suchen, zu schaffen. Dazu gehört eine einheitliche Notrufnummer und Leitstelle, die rund um die Uhr Beratung anbietet und die Betroffenen weitervermittelt. Dazu gehören ebenso zentrale Standorte von Notfallpraxen an Kliniken mit einem gemeinsamen Tresen, an dem Patientinnen und Patienten ein für sie medizinisch gebotenes Versorgungsangebot erhalten.
Es muss auch Ziel einer Reform sein, Patientinnen und Patienten die für sie sinnvolle und qualitativ hochwertige medizinische Hilfe zu ermöglichen. Dafür muss die Notfallversorgung über die bestehenden ambulanten und stationären Sektoren hinweg koordiniert und verantwortet werden.
Zudem müssen Bürgerinnen und Bürger besser als bisher über medizinische Hilfsangebote in ihrer Nähe informiert werden.
Und tatsächlich: Als ich mich mit diesem Antrag und diesem Thema beschäftigt habe, Frau Schneider, fiel mir auf, dass diese Notfallnummer mir persönlich auch nicht bekannt war. Insofern glaube ich, dass es hier enormen Nachholbedarf gibt.
Wir sehen auch – das kann ich aus eigener Anschauung leider nur bestätigen –, dass zwischen dem ärztlichen Notdienst mit dieser Nummer, die nicht unbedingt jedem bekannt ist, und dem Rettungsdienst, der anschließend kommt, eine Lücke klafft und nicht überall in den Städten – wie zum Beispiel in meiner Heimatstadt Düsseldorf mit dem Evangelischen Krankenhaus und zentralen Notfallpraxen – rund um die Uhr Notfallpraxen zur Verfügung stehen, die diese Lücke füllen können. Das ist flächendeckend nicht unbedingt der Fall.