Protokoll der Sitzung vom 18.09.2019

Wir sprechen jetzt über 10,0 % in 2020 und im Haushaltsentwurf bis 2023 über dann 9,1 %. Unsere schlechteste Zahl ist besser als Ihre beste.

(Beifall von der CDU und der FDP – Monika Düker [GRÜNE]: Da musste man die Schul- denbremse einhalten!)

Und da ich Sie wirklich zu den echten Fachleuten in dieser Debatte rechne, will ich noch etwas ergänzen,

was Sie wahrscheinlich tatsächlich noch nicht berücksichtigen konnten, was wir nun aber berücksichtigen sollten; das ist gar kein Vorwurf. Als das Kabinett den Entwurf des Haushalts in der Mittelfristigen Finanzplanung beschlossen hat, war der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ für die Hochschulen noch nicht abgeschlossen. Das heißt, wir konnten Mittel aus diesem Pakt naturgemäß in der Mittelfristigen Finanzplanung noch nicht berücksichtigen.

Zwischenzeitlich ist dieser Pakt abgeschlossen, und er sieht ein Volumen von 490 Millionen Euro für 2022 und 678 Millionen Euro für 2023 vor.

Im Sinne der Investitionsquote sind das Investitionen, und damit würde die Investitionsquote 2022 auf 10,3 % steigen und 2023 noch stolze 9,9 % betragen. Das wird in den nächsten Haushaltsentwürfen der Fall sein.

Sie sehen, dass die Investitionen de facto ungefähr auf dem Niveau bleiben werden, auf dem sie jetzt sind, selbst wenn man die Quote betrachtet.

Nun zu den echten Zahlen – Bodo Löttgen hat es angesprochen, dass sie manchmal aussagekräftiger als die Quote sind.

Während Ihrer Regierungszeit waren für das Planjahr 2020 6,244 Milliarden Euro an Investitionsausgaben vorgesehen. Das Ist dieser Regierung beträgt in Summe 7,987 Milliarden Euro. Das entspricht einer Steigerung um 28 %. Jetzt sagen Sie bitte noch einmal, wir würden zu wenig investieren.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Sie wissen genau wie ich – in dieser Hinsicht haben wir sogar die gleiche Auffassung –, dass die Investitionsquote, so wie sie im Moment gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht unbedingt die tatsächlich wirksamen Zukunftsausgaben abbildet.

Beispielsweise zählen die Ausgaben im Bildungsbereich nach der Definition nicht zu der Investitionsquote. Wenn wir etwa in die Kinderbetreuung 662 Millionen Euro zusätzlich stecken, findet das im Sinne der Investitionsquote keine Berücksichtigung.

Sie sind aber eine klassische Zukunftsausgabe für die Kinder in Nordrhein-Westfalen für bessere Bildung, für bessere Teilhabe. Das ist die Voraussetzung für diese Kinder, den Aufstieg in diesem Land zu schaffen. Deswegen sind das in diesem politischen Sinne auch Investitionen.

Sie sehen also, dass der Vorwurf, wir würden zu wenig investieren, völlig falsch ist.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Lienenkämper. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann sind wir am Schluss der Aussprache zu diesem Teil.

Wir kommen zur Einbringung des Entwurfs des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2020. Dazu erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Immer wenn der Landeshaushaltsplan in das Hohe Haus eingebracht wird, ist auch der Zeitpunkt gekommen, an dem wir die Gemeindefinanzierung für das Folgejahr vorlegen.

Sie wissen, welche Aufgaben Gemeinden und Gemeindeverbände in Summe zu tragen haben: Sie kümmern sich um die kommunalen Straßen, um Schulen und Kindertageseinrichtungen, Sporteinrichtungen, Infrastruktur, um die klassische Daseinsvorsorge, also um all das, was das Leben in einer Kommune letztlich ausmacht.

Das ist Sache der Gemeindefinanzierung, denn die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten im Wege des Finanz- und Lastenausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge aus den kommunalen Steuern allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die Gemeindefinanzierung, die wir Ihnen nun für das Jahr 2020 vorlegen, kann sich blicken lassen. Es handelt sich um eine vorläufig verteilbare Finanzausgleichsmasse in Höhe von rund 12,7 Milliarden Euro, die im kommenden Jahr den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden zugewiesen werden soll.

Das sind noch einmal rund 2,6 % mehr als im laufenden Jahr 2019 – und der Steuerverbundzeitraum ist noch nicht beendet, denn Stichtag ist der 30. September. Dann rechnen wir, wie Sie wissen, noch einmal neu und können Ihnen die Modellrechnung vorlegen, sodass für die kommunalen Haushaltsplanungen Verlässlichkeit gegeben ist.

Mit dem GFG 2020 endet aber auch eine lange Ära, denn zum ersten Mal seit 2006 wird der Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes wieder bei echten 23 % liegen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Erstmals seit der Gemeindefinanzierung im Jahr 2006 kann auf die Einplanung des sogenannten pauschalen Belastungsausgleichs für etwaige Überzahlungen im Rahmen der Kommunalbeteiligung an den Einheitslasten des Landes – Stichwort: Finanzierung der Deutschen Einheit – verzichtet werden.

Im laufenden GFG im Jahr 2019 ist immerhin noch ein Belastungsausgleich von rund 623 Millionen Euro

enthalten. Der fällt im kommenden Jahr weg, womit wieder echte 23 % erreicht werden.

Außerdem hat die Landesregierung von Beginn an den Städten und Gemeinden zugesagt, die Belastung, die SPD und Grüne den Kommunen zugemutet haben, im kommenden Jahr vollständig aufzuheben.

Wir haben mit dem GFG 2018 in einem ersten Schritt die Abundanzumlage abgeschafft und sukzessive den Vorwegabzug zur Finanzierung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen abgeschmolzen. Heute tragen wir Ihnen vor, im kommenden Jahr 2020 vollständig darauf zu verzichten.

Allein diese beiden Maßnahmen zusammen bedeuten, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dazu beiträgt, dass seit der Gemeindefinanzierung den Kommunen von 2018 bis einschließlich zum GFG 2020 rund 689 Millionen Euro mehr zur gemeindlichen Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen, als es unter Rot-Grün der Fall gewesen wäre.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wie bereits im GFG 2018 und GFG 2019 wollen wir auch für die Gemeindefinanzierung 2020 eine Voraberhöhung von 216 Millionen Euro vorsehen und geben damit die vom Bund zur Entlastung der Kommunen von den Kosten der Integration übersandten Länderanteile an der Umsatzsteuer eins zu eins weiter.

Wir schlagen Ihnen vor, die Aufwands- und Unterhaltungspauschale, die wir neu eingeführt haben, auf 130 Millionen Euro zu erhöhen. Ich darf noch einmal auf den Grund verweisen, weshalb wir diese Aufwands- und Unterhaltungspauschale eingeführt haben:

Wir sind der Meinung, dass Kommunen, egal wie groß sie sind, gleiche Aufgaben haben. Deswegen wollen wir mit einer sehr einfachen, pauschalierten Zuweisung dazu beitragen, dass diese Aufgaben mit einem gleichen Verteilungsmodus – 50 % Fläche und 50 % Einwohner – entsprechend finanziert werden. Damit erkennen wir an, dass alle Kommunen gleiche Aufgaben zu erledigen haben.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Neben den allgemeinen Zuweisungen, die für die Städte und Gemeinden im kommenden Jahr 2020 verlässlich und damit planbar bleiben, gibt es natürlich auch wieder eine allgemeine Investitionspauschale, mit der wir die Umsetzung all der vor Ort bestehenden Vorhaben und Ideen unterstützen.

Diese allgemeine Investitionspauschale soll sich für das kommende Jahr auf rund 910 Millionen Euro belaufen. Hinzu kommen noch die Sonderbedarfszuweisungen für Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen „Schule, Bildung und Sport“.

Alleine für den Schul- und Bildungsbereich stellen wir im kommenden Jahr eine Investpauschale von 676 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind mit den Mitteln aus „Gute Schule“ im kommenden Jahr dann rund 1,18 Milliarden Euro für Investitionen in die schulische Bildungsinfrastruktur, meine sehr geehrten Damen und Herren. – So viel zum Thema Investitionen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir gehen noch einen Schritt weiter. Sie alle wissen, wir diskutieren – ob das hier auf der Ebene des Landes ist oder letztlich auch in den Kommunen – miteinander die Frage der Digitalisierung von Schulen.

Wir wissen, dass viele Kommunen über viele Jahre hinweg laufend in schulische Infrastruktur, in die Attraktivität von Schulen investiert haben und jetzt das Thema Digitalisierung sehr weit oben auf der Tagesordnung steht, wenn es nicht sogar das Topthema ist, wenn es derzeit um kommunale Bildungsinvestitionen geht.

Vor diesem Hintergrund schlagen wir Ihnen vor, die Schul- und Bildungspauschale im Investitionsbereich für eine konsumtive Verwendung durch die Kommunen im Ergebnishaushalt zu öffnen. Damit wollen wir die Kommunen dabei unterstützen, eben aus bestverstandener kommunaler Selbstverwaltung heraus zu entscheiden, wo sie diese Mittel einsetzen können. Das ist aber – darauf legen wir Wert – ausschließlich auf den Schulbereich bezogen.

Wir haben Ihnen des Weiteren vorgelegt, dass wir gerne die landschaftliche Kulturpflege der Landschaftsverbände stärken wollen und hier eine Flexibilisierung vorsehen.

Wir haben ferner dafür Sorge getragen, dass die fiktiven Hebesätze, die wesentliche Berechnungsgrundlage in der Gemeindefinanzierung sind, im Jahr 2020 unverändert bleiben sollen, auch zugesagt im Koalitionsvertrag. Damit setzen wir dem Grunde nach eine Steuerbremse in die Gemeindefinanzierung ein, so wie wir das 2018 schon vorgetragen haben.

(Beifall von der CDU)

Mit der Gemeindefinanzierung für das Jahr 2020 – auf die wesentlichen Eckwerten müssen wir, wie gesagt, noch ein paar Tage warten, bis der Steuerverbund am 30. September endet – legen wir eine Verlässlichkeit vor, die die Kommunen in NordrheinWestfalen über viele Jahre vermisst haben.

Darüber hinaus hat diese Landesregierung von Beginn an Wert darauf gelegt, goldene Zügel, die die Vorgängerregierung den Kommunen angelegt hat, abzuschaffen, denn die Kommunen wissen am besten, wo sie vor Ort Gelder investieren, ob das im Investitionsbereich oder im Ergebnisbereich ist.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir wissen – davon gehe ich aus, meine sehr geehrten Damen und Herren –, dass wir möglicherweise auch gleich in der Aussprache zur Einbringung der Gemeindefinanzierung 2020 natürlich auch über den Investitionsstau bei der kommunalen Infrastruktur sprechen. Es ist richtig, dass wir das tun.

Für eines darf ich aber werben: Die kommunale Infrastruktur ist zusammen in die Jahre gekommen. Das sehen wir auch, wenn wir beispielsweise Städtebaufördermittel verausgaben, immerhin über 460 Millionen Euro in diesem Jahr.

Fast alle Maßnahmen, die angetragen werden, haben die Erneuerung kommunaler Infrastruktur zum Gegenstand. Fast alle Maßnahmen haben energiepolitische Maßnahmen, klimapolitische Maßnahmen, umweltpolitische Maßnahmen zum Gegenstand.