Die zur Herstellung der Transparenz vorgeschlagenen Mitteilungspflichten erscheinen realitätsfern und die hieran anknüpfende Bußgeldbewehrung im Falle eines Verstoßes nicht geeignet, die Veröffentlichung am Ende sicherzustellen.
Soweit der Gesetzentwurf auf Anteile am Verleger Bezug nimmt, sei nur am Rande darauf hingewiesen, dass es sich bei ihm um eine natürliche Person handelt. Anders als beim Verlag als juristischer Person oder Personengesellschaft können am Verleger keine Anteile bestehen.
Im Antrag wird auf bereits im hessischen Pressegesetz enthaltene Regelungen verwiesen und vorgegeben, diese weitgehend zu übernehmen. Hierzu ist anzumerken, dass der konkrete Vorschlag erheblich über die als Anlehnung benutzten Vorgaben aus Hessen hinausgeht.
Konkret verpflichtet sind in Hessen lediglich periodisch erscheinende Druckwerke. Internetangebote werden von der hessischen Regelung nicht erfasst. Transparent zu machen sind dort lediglich Beteiligungen politischer Parteien.
Nach dem hessischen Pressegesetz ist eine Veröffentlichung lediglich in Zeitabständen vorgesehen und nicht wie hier als dauerhafte Angabe im Impressum. Überdies ist die Veröffentlichung mittelbarer Beteiligung erst ab einer höheren Beteiligungsschwelle vorgesehen.
All dies verdeutlicht, dass die vorgeschlagene gesetzliche Maßnahme weder geboten noch erforderlich noch in der konkreten Ausgestaltung als sinnvoll zu erachten ist. Aus Sicht der Landesregierung ist der Gesetzentwurf daher abzulehnen. – Ich danke herzlich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Professor Dr. Pinkwart. – Nun hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Tritschler das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – In aller Schnelle: Herr Vogt, Sie hatten uns gerade das Rating der Pressefreiheit im internationalen Bereich vorgelesen. Gibt es auch ein Länderrating innerhalb Deutschlands?
Das Beispiel Hessen ist jetzt schon mehrfach angesprochen worden. Ich möchte Ihnen einmal zwei, drei Zitate aus der abschließenden Debatte im hessischen Landtag vorlesen.
Der Herr von der CDU sagte: „die Leserinnen und Leser müssen erkennen, wer hinter einem Produkt steckt.“
„dass wir ein hohes Interesse daran haben, dass es eine Veröffentlichungspflicht und Transparenz im Hinblick darauf gibt, wer Eigentümer der Zeitung (…) ist.“
„Deswegen bin ich froh, dass wir wenigstens in diesem Punkt der Transparenz und Veröffentlichungspflicht eine Regelung bekommen werden“.
Wir können jetzt über Einzelheiten des Gesetzes diskutieren; aber dass Sie sich alle hier hinstellen und uns böse Absichten unterstellen, während Sie das in Hessen selber gemacht haben, finde ich einfach unredlich.
Das war Herr Abgeordneter Tritschler. – Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Ende der Aussprache sind und zur Abstimmung kommen können.
Wir stimmen ab über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Gesetzentwurf Drucksache 17/7360 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Gibt es hierzu Gegenstimmen? Enthaltungen? – Dann stelle ich einstimmig die Zustimmung des Hohen Hauses zu dieser Überweisungsempfehlung fest.
andere Kollege meinte eingangs, dass Künstliche Intelligenz, die jetzt das Thema ist, mancherorts auch im politischen Betrieb helfen könnte.
Damit will ich persönlich in keiner Weise die Intelligenz des Einzelnen anzweifeln oder gar Zusammenhänge zu heutigen Debatten konstruieren; aber auch Politik ist sicherlich ein spannender Anwendungsbereich.
Mit aller Ernsthaftigkeit: Insbesondere im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation haben wir uns bereits mehrfach mit dem Themenkomplex der Künstlichen Intelligenz beschäftigt. Unter anderem hatten wir im November letzten Jahres Professor Bauckhage zu Gast.
Er trug sehr einprägsam vor, dass es sich begrifflich richtigerweise eigentlich um künstliche Kognition handelt, also um die Erkennung von wiederkehrenden Mustern in großen Datensätzen, die dann logische Schlussfolgerungen zulassen, die aufgrund der schieren Menge sonst nicht möglich wären.
Intelligenz beschrieb er als etwas, was immer noch der menschlichen Interpretation und der menschlichen kreativen Problemlösung überlassen sei.
Nun hat sich trotzdem „KI“ im allgemeinen Sprachgebrauch breitgemacht. Ob nun KK – künstliche Kognition – oder KI – Künstliche Intelligenz –: Es ist allgemeines Verständnis, dass es sich um die logische Fortführung der Digitalisierung handelt – von der Analyse immer größerer Datenmengen – und dass hier bereits eine unheimliche Dynamik im Markt vorhanden ist.
Deshalb werde ich nicht dem Versuch erliegen, die vielleicht unzähligen Möglichkeiten von Gesundheitsforschung bis Industrierobotik aufzuzählen und zu beschreiben.
Hier nur der kurze Fingerzeig auf drei ganz konkrete – aus meiner Sicht – Vorzeigeprojekte, die schon heute in unserem Land vorzufinden sind: das Human Brain Project vom Forschungszentrum Jülich, das sich tatsächlich der Aufgabe widmet, das komplette Gehirn zu kartieren – faszinierend und immer wert, sich einmal genauer anzuschauen –, die ganz praktische Prognosesoftware der Polizei zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen oder auch maschinelle Übersetzungen von ganzen Texten wie bei dem Unternehmen DeepL aus Köln.
Wichtig ist, dass Nordrhein-Westfalen die Forschung und Nutzung von KI vorantreibt, um auch zukünftig als moderner, innovativer Standort interessant zu bleiben.
In der Forschung bauen wir bereits auf einer beachtlichen Breite auf, etwa mit dem Kompetenzzentrum Maschinelles Lernen Rhein-Ruhr, dem Lehrstuhl für KI an der TU Dortmund, mit dem Fraunhofer Institut für intelligente Analyse in Sankt Augustin und mit
Über diesen Status quo hinaus tut sich etwas im Bund; es passiert schon einiges im Land. Das will ich auch gerne würdigen.
Die Kompetenzplattform KI.NRW, gemeinsam gestartet vom Wirtschaftsminister und der Wissenschaftsministerin Ende 2018 – ein erstes Großprojekt zur Zertifizierung von KI-Anwendungen; dazu wird der Minister sicherlich gleich noch detaillierter ausführen –, soll die Forschungslandschaft stärken Das NRW-Institut für Digitalisierungsforschung soll folgen.
Herzlichen Dank an dieser Stelle an Ministerin Pfeiffer-Poensgen und an Minister Pinkwart für die Arbeit, die bereits geleistet wurde und die auch von der Forschungslandschaft gewürdigt wird.
Beim Bund kennen Sie sicherlich die Strategie der Bundesregierung zur KI von 2018. Angekündigt wurden Fördermittel von ca. 3 Milliarden Euro bis 2025; bereits jetzt ist im Haushalt eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung gestellt.
Bei all diesen Gesprächen und Diskussionen sind weitere Ideen und Anregungen entstanden, die wir nun mit dem vorliegenden Antrag in das Regierungshandeln einfließen lassen wollen.
Uns ist wichtig, dass unsere NRW-Bemühungen mit den Strategien des Bundes und den Initiativen der EU bestmöglich verzahnt werden. Das gilt nicht nur von top-down, sondern eben auch bottom-up. Die Initiativen des Bundes sollen sinnvollerweise auf den Strukturen der Länder aufbauen.
Es gilt, spannende Fragen zu ethischen Grundsätzen und zur Ausgestaltung von Algorithmen zu klären. Digitalisierung und KI müssen so umgesetzt werden, dass dieser tiefgreifende technologische Wandel in unser von Menschenwürde, Persönlichkeitsrechten und individueller Freiheit geprägtes Menschenbild eingebettet wird.
Diese Fragestellung wollen wir insbesondere im NRW-Institut für Digitalisierungsforschung berücksichtigt wissen. Wir wollen prüfen lassen, inwieweit Dozenten Nebentätigkeiten aufnehmen bzw. wie sich Vergütungssysteme im Forschungsbereich weiterentwickeln können. Wenn man das vergleicht mit den USA, wo allein schon im Einstieg eine Professur 300.000 bis 500.000 Euro einbringt und bei uns die Spitzengehälter bei knapp 100.000 Euro liegen, dann ist das natürlich auch ein Konkurrenzgeschäft, wo wir genau hinschauen müssen, was wir hier in unserer Forschungslandschaft bieten können.
Nicht zuletzt wollen wir erreichen, dass geförderte Big-Data-Analysen auch als Open Data für weitere Forschung zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang wollen wir weiter prüfen lassen, wie wir aufgrund der – nüchtern betrachtet – mindestens herausfordernden DSGVO-Vorgaben dennoch Spitzenforschung in NRW betreiben können. Sie kennen die Stichworte Anonymisierung, Pseudonymisierung. Daran müssen wir weiterhin arbeiten und unsere Forschungslandschaft stärken.