Ich habe hier schon berichtet, dass es einen runden Tisch „Schulverpflegung“ im Ministerium für Schule und Bildung gegeben hat. Im Anschluss haben wir sogenannte Fokusgespräche mit den einzelnen Akteursgruppen geführt bzw. werden sie führen, um Hemmnisse, aber auch Wünsche und Gelingensfaktoren aus Sicht der Vielzahl der Betroffenen ganz gezielt zu identifizieren. Die Ergebnisse werden in die Konzeptentwicklung sowie in einen Handlungsleitfaden für kommunale Träger und schulische Akteure einfließen.
Zu Ihrer Forderung der Verankerung von Ernährungsbildung in den Lehrplänen – auch Herr Rüße hat das in seinem Beitrag angesprochen –: Der Landtag hat im Jahre 2014 interfraktionell einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Seitdem wurde mit wissenschaftlicher Unterstützung, begleitet von zehn Modellschulen, gemeinsam vom Ministerium für Schule und Bildung und dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz die Rahmenvorgabe „Verbraucherbildung“ entwickelt, die 2017 – kurz nach meiner Amtsübernahme – in Kraft getreten ist.
Diese ist als Referenzdokument bereits in den neuen Kernlehrplänen für das Gymnasium umgesetzt – für das Gymnasium deshalb, weil wir die Kernlehrpläne des Gymnasiums aufgrund der Umstellung hin zu G9 vorgezogen haben – in konkrete Inhaltsvorgaben und Kompetenzformulierungen in den vorgegebenen Fächern und auch sichtbar für alle Lehrkräfte markiert.
Aktuell wird das Thema „Verbraucherbildung“ als Grundauftrag in die weiteren Kernlehrpläne der Sekundarstufe I sowie der Primarstufe implementiert. Insofern ist die Forderung des Antrags, Verbraucherbildung in den Lehrplänen zu verankern, entsprechend umgesetzt.
Sie haben in Ihrem Antrag auch eine generelle Kostenbefreiung beim Mittagessen in Kitas und Schulen angesprochen.
Ich kann Ihnen sagen, dass die Landesregierung auf eine wirksame und bedarfsorientierte Unterstützung derjenigen setzt, die es tatsächlich nötig haben. Das betrifft, leider, einen großen Personenkreis. Ich verweise hier auf die Unterstützung von Anspruchsberechtigten nach dem SGB II im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen für die Bezuschussung des Mittagessens.
Wir wissen, dass aufgrund des Starke-Familien-Gesetzes ab dem 1. August der bisher zu zahlende Eigenanteil von 1 Euro für die anspruchsberechtigten Eltern wahrscheinlich entfällt. Zusätzlich existieren aber auch weitere Unterstützungsmaßnahmen zum Ausgleich sozialer Härten – von Kommunen, Fördervereinen, aber auch dem Land. Ich nenne hier beispielhaft die Initiative „Alle Kinder essen mit“, die wir jetzt zunächst bis zum 31. Juli 2020 noch einmal verlängert haben.
Ich hoffe, ich habe Ihnen darlegen können, dass wir die Bedarfe sehr wohl erkennen und dass wir danach auch schon mit den Betroffenen vor Ort gehandelt haben. – Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, ich habe eine Lücke gesucht, an der ich Sie unterbrechen kann, um Sie auf eine angemeldete Zwischenfrage des Kollegen Ott aufmerksam zu machen. Lassen Sie die zu?
Das ist sehr nett, vielen Dank. – Ich hatte mich zu Wort gemeldet, als Sie über die Kinder im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz gesprochen haben.
Ist Ihnen bekannt, dass es Schulträger gibt, die die Mittel, die in der Vergangenheit schon gekommen sind, pauschaliert an die Caterer weitergeben, was dazu führt, dass für den Caterer das Geld ohnehin fließt…
Ist Ihnen bekannt, dass die Mittel des Bundesteilhabegesetzes von bestimmten Schulträgern pauschaliert an die Caterer weitergegeben werden, was dann dazu führt, dass, je weniger Kinder essen, desto höher der unternehmerische Gewinn des Caterers ist? Haben Sie davon schon einmal gehört? Das ist uns jetzt mehrfach begegnet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Ott, ja, mir ist bekannt, dass wir auch in diesem Bereich schwarze Schafe haben.
Das veranlasst mich jetzt aber nicht dazu, generell Standards über das ganze Land zu verteilen, so wie es gefordert wird. Ich gehe eher ganz gezielt auf die Kommunen zu, die nach diesen Tatbeständen handeln.
Auch in den Gesprächen, die ich in unterschiedlicher Art und Weise zu unterschiedlichen Themen mit den kommunalen Spitzenverbänden führe, mache ich noch einmal ganz gezielt auf die Problematik aufmerksam.
Wir haben ja auch Probleme in Bezug auf die Weitergabe der Gelder bei der OGS; das ist ein anderes Thema. Aber in Bezug auf diese Fälle muss ich sagen, dass es sich im Verhältnis gesehen um Einzelfälle handelt. Deswegen möchte ich lieber ganz gezielt mit den Kommunen, die danach handeln, sprechen, so wie ich das in der Vergangenheit auch getan habe.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Rock das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Nach zweieinhalb Jahren hier im Parlament frage ich mich gerade bei schulpolitischen Themen immer: Habe ich nach 20 Jahren Schuldienst eine richtige Wahrnehmung, habe ich eine falsche Wahrnehmung? Warum ist meine Wahrnehmung so unterschiedlich zur Wahrnehmung anderer?
Ich darf auf den Kollegen Müller eingehen, der eingangs sagte, wir sollten uns bitte ein Bild vom Essen in den Einrichtungen machen. Mit seinem Beitrag suggeriert er, dass das Essen landauf, landab sehr schlecht sei. Dem muss ich deutlich widersprechen.
Ich kenne in den Einrichtungen und Schulen meiner Kinder und aus meiner eigenen Erfahrung ganz andere Situationen und weiß nicht, woher Herr Müller seine Erkenntnisse nimmt.
Ich glaube, dass wir viel besser aufgestellt sind, als es hier oft dargestellt wird. Ich finde es sehr schade, wenn ein so wichtiges Thema in eine rote Ecke gedrängt wird, ohne in der Sache intensiv darüber zu diskutieren.
Lieber Herr Ott, auch auf Sie gehe ich kurz ein. Ich hoffe, dass wir jetzt nicht wieder einen Dialog bekommen. Die Stimmung bei der Ministerin war relativ ruhig und bedächtig. Vielleicht schaffen wir das bei meinem Beitrag auch.
Herr Ott, wenn Sie sagen, dass wir für eine Auslastung der teuren Mensen sorgen müssen, indem wir mehr Kinder dahin schicken, hat das ein bisschen was von „Zwangsessen“.
Die Tendenz in den weiterführenden Schulen ist doch eine andere. Es liegt in der freiheitlichen Entscheidung der jungen Menschen, wenn sie ab Klasse 7, 8, 9 das gemeinschaftliche Essen nicht mehr annehmen wollen, weil sie andere Angebote haben.
Was uns eint in diesem Hohen Haus – das hoffe ich –, ist, dass die Bildung unserer Kinder die wichtigste Ressource ist. Der amerikanische Menschenrechtler Malcom X oder Malcom Little sagte im letzten Jahrhundert – ich zitiere –:
„Bildung ist der Pass für die Zukunft, denn das Morgen gehört denen, die sich heute darauf vorbereiten.“
Die NRW-Koalition möchte unsere Schülerinnen und Schüler sehr gut auf die Zukunft vorbereiten und ihnen das Rüstzeug für ein eigenständiges Leben
geben. Das treibt unsere ganzheitliche Bildungspolitik von der Kita über die Schule bis hin zum lebenslangen Lernen an.
Der vorliegende Antrag der SPD zielt in den Bereich der nachhaltigen Verpflegung aller Kinder und Jugendlichen in Kita und Schule und somit auf einheitliche Standards. Unumstritten ist, dass allen Kindern ein Essen in guter und gesunder Qualität zur Verfügung gestellt werden muss, vor allem wenn die Verweilzeiten, die Lernzeiten am Tag über den Mittag in den Nachmittag hineingehen.
Unser hoffentlich gemeinsames Ziel ist es, dass alle Kinder ungeachtet ihrer Herkunft in den Einrichtungen ein leckeres und gesundes Essen zur Verfügung gestellt bekommen. Ob landesweit einheitliche Qualitätsstandards und die Übernahme sämtlicher Ausgaben für unsere Kinder und Jugendlichen dies erreichen, zweifeln wir von der CDU an. Der Ruf nach Einheit in allen Bereichen der Schulen scheint nach dem Verlust des Vertrauens der Wählerinnen und Wähler und der Regierungsverantwortung das SPDAllheilmittel zu sein.