Protokoll der Sitzung vom 20.09.2019

Auch die Leute in Duisburg und Ratingen werden Ihnen bescheinigen, dass der größte Lärm aus der Luft kommt. Daran können Sie auch mit Maßnahmen am Boden nichts ändern.

Das ist ziemlich viel Kosmetik, um den Teil zu beschreiben – das möchte ich ausdrücklich sagen –, und das bereitet auch Probleme mit denjenigen, mit denen Sie kommunizieren wollen. Das kriegen Sie nämlich nicht zusammen, weil es widersprüchlich ist, und die Probleme sollten Sie zumindest in einem ordentlichen Antrag, den Sie hier mit guten Absichten einbringen, auch beschreiben. Das haben Sie in der Form, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, nicht gemacht.

Kommen wir zu dem nächsten Widerspruch in Ihrem Antrag. Auf der letzten Seite fordern Sie die Landesregierung auf, die Betriebsgenehmigung des Flughafens Düsseldorf zu prüfen, „die unter Beibehaltung

der aktuellen Nachtflugregelung eine grundlegende Änderung des Angerlandvergleichs berücksichtigt“.

Das habe ich zwei- bis dreimal lesen müssen, aber nicht verstanden, was Sie damit eigentlich meinen. Das kann an mir liegen. Man muss wissen: Dieser Angerlandvergleich bezeichnet die gerichtlichen Vergleiche aus dem Jahr 1965, die 2002 erneuert wurden. Das wissen wir.

Ich frage mich, ob Sie tatsächlich nachgelesen haben, was in diesem Angerlandvergleich steht. Es gibt zwei wesentliche Kriterien: Das eine beschreibt das Nachtflugverbot, und das andere die Begrenzung der Nutzung der zweiten Start- und Landebahn, auch Nordbahn genannt, in Spitzenzeiten auf 50 % oder als Ersatz für die Hauptstartbahn, wenn diese nicht zur Verfügung steht.

(Nic Peter Vogel [AfD]: Das möchten wir bei- behalten!)

Das sind zwei wesentliche Punkte. In diesem Vergleich ist, wie ich finde, auch eine großzügige Regelung enthalten, denn 50 % der Betriebszeit bei entsprechenden Abwicklungsanforderungen sozusagen alternativ zu stellen, ist meiner Meinung nach eine formidable Regelung.

Der Angerlandvergleich hat eine sehr große Bedeutung, denn klar ist: Man kann ihn auch in laufenden Genehmigungsverfahren nicht irgendwie zur Disposition stellen; das geht überhaupt nicht. Die Leute genießen Vertrauensschutz, sie müssen sich darauf verlassen können.

Da können Sie mit einem Antrag nicht so tun und hier den Eindruck erwecken, man könnte diesen Angerlandvergleich zur Disposition stellen und damit einen Lösungsweg aufzeigen. Das ist wirklich abenteuerlich; das muss ich Ihnen noch einmal sagen.

(Zuruf von Nic Peter Vogel [AfD])

Das haben Sie in Ihrem Antrag schlecht beschrieben. Das führt nur zu Irritationen vor Ort, weil es niemand versteht.

Deshalb halten wir als Zwischenfazit fest, liebe Kolleginnen und Kollegen: Sie proklamieren mehr Lärmschutz, Sie wollen mehr Flugverkehr und greifen auch noch den Angerlandvergleich an. Das ist purer Populismus; das sage ich Ihnen ausdrücklich. Das hat nichts mit Lösungen zu tun. Das ist die übliche Art und Weise, wie Sie hier politisch arbeiten. Das will ich Ihnen mal ganz deutlich sagen.

(Demonstrativer Beifall von Nic Peter Vogel [AfD])

Über einen kleinen Punkt kann man sicherlich reden, nämlich über die langen Genehmigungsverfahren. Ich glaube, da stellt sich die Regierung auch an. Fünf

Jahre sind ein ziemlich langer Zeitraum für den Luftfahrtstandort Nordrhein-Westfalen; das ist sicherlich kein gutes Beispiel.

Mein letzter Punkt: In dem Zusammenhang führen Sie Heathrow an und sagen, dass in Düsseldorf eine wunderbare Runway-Alternation-Struktur möglich sei.

Dem Flughafen Düsseldorf fehlt erstens die räumliche Kapazität für dieses Verfahren – eine Debatte erübrigt sich insofern, selbst wenn Sie sie führen wollten –, und zweitens fehlt das Baurecht; das muss man auch einmal deutlich sagen. Also so zu tun, als könnte uns das weiterhelfen, was die Londoner in dem Zusammenhang machen, halte ich für völlig abwegig.

Was bleibt? – Anwohner fühlen sich auf jeden Fall zumindest irritiert,

(Sarah Philipp [SPD]: Das ist das System!)

denn wenn sie in Ihren Antrag schauen, lesen sie, dass Sie ihnen mehr Fluglärm – auch in der Luft – zumuten wollen.

Auch der Klimaschutz scheint Sie überhaupt nicht zu interessieren. Wir finden in Ihrem Antrag nämlich kein einziges Wort zu den CO2-Problemen.

(Nic Peter Vogel [AfD]: Fliegen wird immer sauberer und immer leiser!)

Mit der vom Menschen verursachten Erderwärmung haben Sie sowieso Ihre Probleme, und wir wissen auch, dass Sie beim Thema „Klimawandel“ inhaltlich nicht wirklich weitergekommen sind.

Auch der Angerlandvergleich verkommt bei Ihnen zur disponiblen Masse; das will ich Ihnen mal so deutlich sagen. Das geht gar nicht.

In der Sache finden wir nichts wirklich Substanzielles, was uns auch im Ausschuss nach vorne bringen könnte, denn klar ist: Wir wollen für den Flughafen Düsseldorf eine Wachstumskurve, aber die kriegen wir nur hin, wenn wir solide arbeiten, die Fakten zur Kenntnis nehmen und dann nach Lösungen suchen.

In diesem Sinne lade ich Sie dazu ein, mit uns im Fachausschuss entsprechend zu diskutieren, dafür zu werben und zu sorgen, dass der Flughafenstandort Düsseldorf eine gute Zukunft hat. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Löcker. – Für die Fraktion der FDP hat nun Herr Abgeordneter Middeldorf das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben uns in dieser Legislaturperiode schon häufiger mit den großen Flughäfen in unserem Lande – auch mit Düsseldorf – befasst, und schon oft habe ich gesagt – deswegen will ich es an dieser Stelle noch einmal wiederholen –: Die FDPFraktion steht ohne Wenn und Aber zum Düsseldorfer Flughafen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Seine herausragende wirtschaftliche und verkehrspolitische Bedeutung ist völlig unbestritten: Er ist nicht nur ein zentrales Luftdrehkreuz mit einer Anbindung vieler internationaler Destinationen, sondern er hat natürlich auch eine wichtige Funktion – das ist schon angeklungen – als Arbeitgeber und als Jobmotor in der Region.

Diese unmittelbaren, aber auch die mittelbaren ökonomischen Effekte machen den Düsseldorfer Flughafen zu einer der wichtigsten Infrastruktureinrichtungen in unserem Land. Deswegen werden wir alles tun, um die Leistungsfähigkeit des Düsseldorfer Flughafens heute und in Zukunft sicherzustellen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP)

Der Flughafen liegt – auch das wissen wir – inmitten einer hochverdichteten Region. Das ist erst einmal gut, weil es bedeutet, dass es für viele Passagiere kurze Anreisewege gibt.

Es bedeutet aber zugleich – auch das muss man sagen – eine hohe Betroffenheit und viele negative Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner im unmittelbaren Umfeld des Flughafens.

Viele Menschen wissen um die Bedeutung des Flughafens für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und der gesamten Region. Sie leben mit den unvermeidlichen Beeinträchtigungen, aber gleichzeitig in Kenntnis und in Abwägung dieser unterschiedlichen Interessen.

Unbestreitbar gibt es auch Anwohnerinnen und Anwohner, für die die Belastungen besonders groß sind; auch das gehört zur Wahrheit. Sie zu schützen, ist uns genauso wichtig wie die Stärkung des Flughafens selbst, meine Damen und Herren.

Aus Sicht der FDP-Fraktion wird dies am ehesten gelingen, wenn von allen Beteiligten, insbesondere aber auch vom Flughafen selbst und den Fluggesellschaften deutliche Anstrengungen unternommen werden, um die unzulässige oder auch nur die fahrlässige Ausnutzung von Sonderregelungen beim Nachtflugverbot weitgehend auszuschließen.

Wir wollen in diesem Sinne darauf hinwirken, dass der rechtliche Rahmen für die Spreizung lärmabhängiger Start- und Landeentgelte vollständig ausgeschöpft wird.

Ich sage genauso klar: Wir erwarten vom Flughafen Düsseldorf selbst einen aktiven Dialog im Umgang mit den berechtigten Interessen der betroffenen Bevölkerung.

An diesen Grundsätzen kommt auch der vonseiten des Flughafens gestellte Erweiterungsantrag nicht vorbei. Sein Ziel ist es, grundlegende Änderungen im Betrieb zu ermöglichen, und zwar vor allem eine Flexibilisierung der Nutzung der beiden Flugbahnen, die zu einer Steigerung der Kapazitäten in den Tageskernzeiten führen soll.

Der Flughafen hat dazu – das ist schon erwähnt worden – im Jahr 2015 die erforderlichen Schritte durch die Beantragung des Planfeststellungsverfahrens eingeleitet.

Ein solches Planfeststellungsverfahren – das muss man hier mal sehr deutlich sagen – ist in seinem Ablauf gesetzlich klar definiert. Es sieht ein mehrstufiges Verfahren vor, in dem die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger, der Verbände, unterschiedlicher Interessengruppe ein zentraler, gar elementarer Bestandteil des gesamten Verfahrens ist.

Gerade bei so sensiblen und weitreichenden Vorhaben wie einer Erweiterung des Flughafens ist aus unserer Sicht ein solcher Verfahrensschritt nicht nur formalrechtlich einzuhalten; er ist mit Blick auf die Mitwirkungsmöglichkeiten ein entscheidender Bestandteil eines sauberen und fairen Abwägungsprozesses zwischen unterschiedlichen Interessen, meine Damen und Herren.

Im Falle des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens wurden über die Bezirksregierung Düsseldorf als Anhörungsbehörde über 40.000 Einwendungen erhoben. Dass eine intensive Auseinandersetzung mit jedem einzelnen dieser Einwände, dass eine systematische Auswertung und eine Berücksichtigung in diesem Abwägungsprozess nicht innerhalb weniger Wochen oder Monate zu leisten sein werden, sollte wohl jedem klar sein.

Von vergleichbaren Verfahren wissen wir, dass eine solide und rechtssichere Abarbeitung einer solch gewaltigen Anzahl etwa fünf Jahre in Anspruch nehmen wird. Aber ich sage genauso klar: Das ist der Preis der Rechtsstaatlichkeit, den wir gerne zu zahlen bereit sind.

Sollte jetzt der Eindruck erweckt werden, wie das heute angeklungen ist, als könne die Landesregierung durch politische Einflussnahme und nach Gutdünken eine Entscheidung herbeiführen, so will ich dieser Einschätzung in aller Form widersprechen.

Jeder Vorwurf der Zögerlichkeit verkennt den Umfang und die Qualität des hier vorzunehmenden förmlichen Verfahrens völlig. Was die Regelungen zum Lärmschutz angeht, gelten außerdem fachpla

nerische Regelungen. Etwaige Entschädigungsfragen erfolgen außerhalb des Planfeststellungsverfahrens.

Im Übrigen obliegt es dem Flughafen selbst, im Rahmen einer Entgeltordnung Lärmklassen einzurichten und entsprechende Gebühren festzulegen. Die Genehmigungsbehörden haben in dieser Frage kein eigenes Gestaltungsrecht.