Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU Frau Abgeordneter Erwin das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jugendkriminalität ist vielschichtig. Daher bedarf es auch unterschiedlicher Lösungsansätze, wenn wir gegen sie vorgehen wollen. Der Anspruch ist, die Betroffenen und den Staat davor zu bewahren, dass einzelne jugendliche Straftäter langfristig in sogenannte Verbrecherkarrieren abgleiten.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir zwei Ebenen miteinander vereinbaren. Das ist einerseits natürlich eine gute und zielgerichtete Präventionsarbeit. Was uns jedoch von Teilen der Opposition unterscheidet, ist, dass wir auch bei der strafrechtlichen Verfolgung nicht die Augen vor einzelnen Phänomenen verschließen. Insbesondere, wenn wir es mit jugendlichen Intensivtätern zu tun haben, bei denen präventive Ansätze nicht die erwünschten Ergebnisse erbracht haben, bedarf es einer deutlichen Sprache.
Ihr Entschließungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, ist da durchaus entlarvend. Einerseits erklären Sie uns, dass der Fokus der Politik – ich zitiere – „unbedingt auf der Prävention und Bekämpfung der gewöhnlichen leichten bis mittelschweren Jugendkriminalität“ liegen sollte. Wenige Sätze weiter lassen Sie uns dann jedoch wissen, dass Verfehlungen und Grenzüberschreitungen im
Nimmt man Sie beim Wort, dürften wir also gegen schwere Jugendkriminalität nicht vorgehen, weil dies nur einige wenige Fälle betrifft, und gegen leichtere Jugendkriminalität würden wir ebenfalls nichts unternehmen, weil sich das Problem meist von allein erledigt. Einzig beim Thema „Gewalt“ wollen Sie dann vielleicht doch einmal ein wenig genauer hinschauen. Das ist die Einstellung der Grünen zu unserem Rechtsstaat.
Wir sind da dezidiert anderer Auffassung. Für uns gilt grundsätzlich: gegenüber allen Straftaten und Straftätern null Toleranz.
Weil die Opposition in diesem Hause auf diesen Begriff zunehmend empfindlich reagiert, will ich einmal mit einem Missverständnis aufräumen. Null Toleranz bedeutet nicht automatisch härtere Strafen, wie die Grünen es in ihrem Entschließungsantrag gerne suggerieren wollen. Es geht vielmehr um das konsequente Anwenden von Gesetzen und damit das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. Insofern gibt es da auch keinen Widerspruch zwischen null Toleranz und guter Präventionsarbeit.
Wenn Sie mir da nicht glauben, dann hören Sie ja vielleicht auf die Worte des Altbundespräsidenten Joachim Gauck, der in seinem gleichnamigen Buch über Toleranz schreibt: „Eine Toleranz gegenüber einem Verhalten, das erkennbar Gesetze verletzt …, darf es nicht geben.“
Lassen Sie mich noch kurz auf den Entschließungsantrag, der heute Morgen von der SPD-Fraktion eingereicht wurde, eingehen. Dieser ist in zweifacher Hinsicht aus meiner Sicht doch befremdlich.
Zum einen haben wir dieses Thema mehrfach im Rechtsbereich diskutiert und dabei die ganze Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, auf Ihren eigenen Input gewartet.
Zum anderen haben Sie als SPD-Fraktion im letzten Rechtsausschuss – Frau Kapteinat, ich glaube, Sie reden heute dazu; das haben Ihnen Ihre Kollegen sicherlich bereits berichtet – erklärt, Sie würden sich dem Entschließungsantrag der Grünen vollumfänglich anschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns nun aber wieder auf das Wesentliche kommen. Heute geht es nicht um härtere Strafen oder die Abschaffung von Präventionsarbeit, sondern darum, Prävention und Strafe miteinander zu versöhnen.
Zu diesem Zweck haben wir uns angeschaut, welche Institutionen in unserem Land auf diesem Feld bereits gute Arbeit leisten. Dies führt uns schnell – das ist, glaube ich, unter uns auch unbestritten – zu den Häusern des Jugendrechts und den Staatsanwälten
vor Ort. Solche Einrichtungen, die staatliches Reagieren auf das Fehlverhalten Jugendlicher aus einem Guss, also behördenübergreifend, zeitnah und an den individuellen Fall angepasst, organisieren, wollen wir sukzessive stärken. Dies gilt umso mehr, weil die bestehenden Einrichtungen sehr positive Erfahrungen vorweisen können.
Weil zumindest bezogen hierauf zwischen den Fraktionen in diesem Haus eigentlich auch weitgehende Einigkeit besteht – zumindest soweit ich das in den Beratungen mitbekommen habe –, bitte ich Sie heute um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Erwin. – Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Kapteinat das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Mit der heutigen Debatte geht ein sehr intensiver Prozess im Rechtsausschuss zu Ende. Wir haben neben dem Antrag von CDU und FDP auch gleich zwei Entschließungsanträge vorliegen, was durchaus ein Zeichen dafür ist, dass sich alle Fraktionen sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt haben und darüber hinaus auch die Anhörung bei uns Eindruck hinterlassen hat.
Besonders deutlich wurde bei dieser Anhörung der Grundsatz des JGG, das nämlich den Erziehungsgedanken in den Vordergrund stellt. Dem sollten wir auch Rechnung tragen.
Deswegen komme ich leider nicht umhin, mich über den Antrag von CDU und FDP doch etwas zu ärgern. Denn dieser so richtige und gute Ansatz geht etwas in der Nulltoleranzbekämpfungsrhetorik unter.
Wir haben auch nach der Anhörung als SPD-Fraktion weiteren Austausch gehabt und weitere Gespräche mit den Expertinnen und Experten geführt. Schlussendlich haben wir diesen Entschließungsantrag formuliert.
Es wurde sehr deutlich, dass man sich, um gegen Jugenddelinquenz vorzugehen, mit den Gründen für diese Jugenddelinquenz beschäftigen muss und herausfinden muss, woraus sie resultiert.
Aber es könnte auch durchaus Gemeinsamkeiten zwischen unseren Fraktionen geben. Frau Erwin hat es gerade angesprochen. Mit Innenminister Reul zumindest – wo ist er denn jetzt? – scheint es diese auch zu geben. Denn er hat das rot-grüne Erfolgsprojekt „Kurve Kriegen“, das genau diesen Ansatz verfolgt, folgendermaßen bezeichnet – mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich –:
„Die NRW-Initiative Kurve kriegen setzt Maßstäbe in der Kriminalprävention und der Verhinderung von Jugendkriminalität. Ob mit dem innovativen Ansatz, pädagogische Fachkräfte in die Teams der Polizei einzubinden und individuell auf die Ursachen für Kriminalität zu schauen oder mit der wissenschaftlich attestierten Wirksamkeit und Effizienz.“
Gute Präventionsprogramme, die tatsächlich helfen und Straftaten verhindern: Da muss unser Ansatz liegen. Denn das ist das, was hilft, nicht Law and Order. Dort ist jeder ausgegebene Euro ein guter Euro.
Aber kommen wir zurück zu den Gemeinsamkeiten und zum Beispiel zu den Häusern des Jugendstrafrechts. Da sage ich ein klares: Ja, aber. Ja, wir wollen die Häuser des Jugendstrafrechts, aber mit einer vernünftigen Evaluierung, bei der deutlich wird: Was bringt es? Ja, wir wollen die Häuser des Jugendstrafrechts, aber nur für Intensivtäter. Denn wir müssen sichergehen, dass die Jugendhilfe in diesem Konstrukt nicht von Polizei und Staatsanwaltschaft schlussendlich vereinnahmt wird, sondern weiterhin zuvorderst für die Jugendlichen da ist. Denn darum geht es.
Ein weiteres Ergebnis der Anhörung war: Der sogenannte Warnschussarrest gehört abgeschafft. Es wurde sehr deutlich, dass er nichts bringt; denn der Warnschussarrest greift in erster Linie für Jugendliche, die bereits im Gefängnis saßen, sprich, die sehr genau wissen, was auf sie zukommen würde.
Wir werden daher den Antrag der Koalitionsfraktionen ablehnen, aber dem Antrag der Grünen zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Kapteinat. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Mangen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die Statistiken zeigen erfreulicherweise, dass die Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen gesunken ist. Das zeigt, dass die eingeleiteten Maßnahmen erfolgreich sind. Allerdings dürfen unsere Anstrengungen deshalb nicht nachlassen.
Sorgen bereiten uns jugendliche Intensivtäter. Gerade bei solchen Tätern ist es wichtig, dass die Strafe im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Tat
empfunden wird. Wenn sich der Täter kaum noch an den Grund für die Strafe erinnern kann, geht die Strafe letztendlich ins Leere. Und das gilt es, meine sehr verehrten Damen und Herren, um jeden Preis zu verhindern.
Staatliche Reaktionen müssen zeitnah erfolgen und behördenübergreifend abgestimmt werden. Hier haben sich die Häuser des Jugendrechts bewährt. In diesen Häusern arbeiten Jugendhilfe, Staatsanwaltschaft und Polizei eng unter einem Dach zusammen, was eine Beschleunigung des Strafverfahrens fördert. Wir fordern daher, ab dem Jahr 2020 sukzessive weitere solche Häuser zu etablieren.
Auch das Projekt „Staatsanwalt vor Ort“ ist ein Beispiel für erfolgreich vernetzte Strukturen. Im Rahmen dieses Modells arbeiten Schule, Jugendamt, Polizei und Justiz enger zusammen. Die Staatsanwälte stehen als unmittelbare Ansprechpartner zur Verfügung und erhalten durch ihre Präsenz vor Ort Einblicke in das jeweilige familiäre und soziale Umfeld des Täters. Daher müssen und wollen wir prüfen, inwieweit das Projekt „Staatsanwalt vor Ort“ auf weitere Städte ausgedehnt werden kann.
Im Gegensatz zu den allgemeinen Strafgedanken bei erwachsenen Tätern steht bei der Jugendkriminalität stärker der Gedanke der Spezialprävention im Vordergrund.
Entschuldigung, von der SPD-Fraktion; so weit sind wir noch nicht –, von Law and Order lese ich an dieser Stelle nichts. Das bedeutet, dass mehr auf den jugendlichen Täter selbst eingegangen wird und auf diese Weise versucht wird, diesen von der Begehung zukünftiger Taten abzuhalten. Bei der Strafe soll der Erziehungsgedanke stärker im Vordergrund stehen.
Hier steht vor allem die Verbesserung der Qualität der zu leistenden Sozialstunden im Vordergrund. Sozialstunden sollen von den jugendlichen Tätern nicht als reines Absitzen von Strafstunden empfunden werden. Idealerweise sollen Sozialstunden an Orten geleistet werden können, die den Jugendlichen neue Einblicke oder sogar eine Perspektive bieten können, vielleicht sogar an einer Stelle, an der im Anschluss eine Ausbildung abgeleistet werden könnte.
Aus diesem Grund wollen wir prüfen, inwieweit die bestehenden Möglichkeiten zur Ableistung von Sozialstunden in Hinblick auf die Qualität und den pädagogischen Wert der zu entwickelnden Tätigkeiten ausreichend sind und wie diese Möglichkeiten gegebenenfalls erweitert werden können. Weiterhin sollen
auf unsere Initiative hin die Möglichkeiten der schulischen Weiterbildung und der Betreuung in der Untersuchungshaft geprüft werden.
Haft stellt bei jugendlichen Tätern ohnehin die Ultima Ratio dar. Je mehr Möglichkeiten und Angebote Jugendliche daher während ihrer Haft zur Verfügung haben, desto eher besteht die Chance, dass sie auch einen positiven Aspekt aus der Haft mitnehmen und eine weitere Kriminalisierung in der Haft verhindert wird.