Beim Entschließungsantrag der Grünen überrascht, dass als entscheidende Akteure zunächst Polizei und Justiz – ausgerechnet von den Grünen – genannt werden, erst dann Bildungsinstitutionen und ganz zum Schluss die Familie genannt werden. Das Thema „Sozialstunden“ wird von der Fraktion der Grünen in ihrem Entschließungsantrag überhaupt nicht erst erwähnt.
Der heute eingereichte Antrag der SPD enthält auch nichts Neues. Die enthaltenen Themen – gerade auch Beschleunigung der Verfahren, behördenübergreifende Vernetzungen und Behandlung von Intensivtätern – wurden ja durch uns bereits eingehend behandelt.
Wenn wir es schaffen, unsere Maßnahmen zeitnah umzusetzen, werden wir die Jugendkriminalität auch in Zukunft weiter senken können. Darauf müssen wir alle Kräfte bündeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dieser Maßnahme werden wir unser Land und unsere Gesellschaft sicherer machen und die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen stärken. – Vielen Dank.
Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Engstfeld das Wort, wenn ich das richtig auf meinem Zettel stehen habe. Herr Röckemann, Sie sind danach dran.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fangen wir einmal
positiv an: Liebe Koalitionsfraktionen, der Änderungsantrag, den Sie zu Ihrem eigenen Ursprungsantrag gestellt haben, ist schon einmal eine Verbesserung.
Das sehen wir zwar, wundern uns allerdings nicht wirklich, weil Sie dankenswerter- und sinnvollerweise einiges aus unserem grünen Entschließungsantrag in Ihren Änderungsantrag haben einfließen lassen.
Aber ich muss Sie direkt enttäuschen: Es reicht dann doch nicht für eine Zustimmung zum Änderungsantrag oder zum Ursprungsantrag. Warum? Uns fehlen wichtige Punkte.
Ich schließe einmal bei der Kritik der sozialdemokratischen Kollegin Kapteinat an. Das Thema „Warnschussarrest“ fehlt bei Ihnen eigentlich völlig, respektive es fehlt eine kritische Auseinandersetzung oder Beschäftigung mit diesem Thema. Eine politische Forderung in Richtung wenigstens einer Verbesserung des Warnschussarrestes oder gar einer Abschaffung fehlt bei Ihnen komplett.
Wir Grünen hingegen hinterfragen, wie auch die SPD, den Warnschussarrest; denn dieser hat keinen wissenschaftlich erwiesenen Nutzen. So hat unter anderem eine Studie, die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben wurde, klar gezeigt, dass der Warnschussarrest keinerlei positive Auswirkungen auf die Rückfallwahrscheinlichkeit hat. Deswegen sind wir dafür, ihn wegen Unwirksamkeit abzuschaffen.
Fast alle Expertinnen und Experten waren sich zudem in Sachen Nulltoleranzstrategie einig. Frau Kollegin Erwin, Sie haben hier gerade eine interessante Variante der Nulltoleranzstrategie definiert. Aber in Ihren bisherigen Argumentationen gehört natürlich immer auch die Härte des Gesetzes mit dazu. Diesbezüglich haben wir in der Anhörung im Juli dieses Jahres noch einmal etwas gehört. Fast alle Expertinnen und Experten waren sich einig, dass es keine wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass härtere Strafen der Abschreckung dienen oder die Rückfallwahrscheinlichkeit senken.
Uns fehlen in Ihrem Antrag konkrete Maßnahmen. Das, was Sie hinten in Ihrem Beschlussteil vorlegen, ist eigentlich ein Prüfauftrag. Das sind zehn Positionen mit zehn Prüffragen. Ansonsten fordern Sie nichts wirklich Konkretes. Das ist uns auch ein bisschen zu dünn.
Wir fordern dagegen in unserem Entschließungsantrag, anders als die Regierungskoalition, konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Statt einer Nulltoleranzstrategie fordern wir aber eine Vielzahl von auf den Einzelfall angepassten Maßnahmen.
hervorgehoben. Hier fordern wir im Beschlussteil unseres Entschließungsantrags eine bessere und breitere Unterstützung der Erziehungsberechtigten, um Jugendkriminalität im besten Fall schon vor ihrer Entstehung zu verhindern.
Wir legen auch auf die Jugendlichen selbst einen Fokus, indem wir eine bessere Einbeziehung der Jugendlichen in Strafprozesse oder in Prozesse und Verfahrensabläufe fordern.
Außerdem sind wir der Auffassung, dass Jugendkriminalität durch einen Dreiklang aus Prävention, Hilfe und Sanktionen bestmöglich verhindert werden kann. Dabei kommt übrigens Prävention vor Repression. Wir meinen, dass eine nachhaltige und integrative Jugendpolitik die vernünftigste Form von Prävention ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einige Worte zu dem heute von der SPD-Fraktion vorgelegten Entschließungsantrag.
Aus unserer Sicht ist das ein guter Antrag, der noch einmal darauf hinweist, dass der Großteil der Jugendkriminalität ein gewöhnliches Phänomen ist, das tatsächlich meist ohne Sanktionen oder andere Maßnahmen, Frau Kollegin Erwin, vorübergeht.
Positiv ist auch die Aufforderung, sich stärker an empirischen Untersuchungen und Erkenntnissen zu orientieren. Ebenfalls positiv sind aus unserer Sicht die Forderungen, die Trennung zwischen Jugendhilfe und Strafverfolgung stets zu beachten, die Zeitspanne zwischen Urteil und Umsetzung der Rechtsfolge zu verkürzen und den Warnschussarrest letztendlich – da sind wir uns einig – abzuschaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit einem gut vernetzten, koordinierten Dreiklang aus Prävention, Hilfe und Sanktionen sowie individuell angepassten Maßnahmen kann Jugendkriminalität bekämpft und teilweise auch verhindert werden. Dadurch wird Nordrhein-Westfalen auf Dauer noch sicherer und zudem dem übergeordneten Ziel des Jugendstrafrechts, der Erziehung und Förderung junger Menschen, gerecht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Engstfeld für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Abgeordneter Röckemann das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wenn man den Worten des Kollegen Engstfeld lauscht, könnte
man auf den Gedanken kommen, dass Jugendkriminalität so etwas wie ein warmer Regenschauer ist, den man nur abwarten muss; dann geht er auch vorüber – ein bisschen hier, ein bisschen da, ein bisschen Pädagogik, und schon wird alles gut.
Anlass des Antrags der Fraktionen der CDU und der FDP dürften Taten wie die Gruppenvergewaltigungen in Mülheim an der Ruhr und Harsewinkel, begangen durch Kinder und Jugendliche, gewesen sein. Die Intensität der Delikte von jugendlichen Straftätern nimmt seit einigen Jahren zu – und das, obwohl die absoluten Zahlen im Bereich der Jugendkriminalität in diesem Zeitraum abnehmen. Als Modellversuche hiergegen wurden in Nordrhein-Westfalen die Projekte „Häuser des Jugendrechts“ und „Staatsanwalt vor Ort“ eingerichtet.
In der Anhörung wurde vor allem thematisch behandelt, worauf bei jugendlichen Straftätern zu achten ist, damit die Rückfallgefahr minimiert werden kann. Wie wir festgestellt haben, muss die Sanktion möglichst auf dem Fuße folgen, um beim Jugendlichen einen Erfolg zu erreichen. Deswegen halten wir die Grundidee des Antrags sowie der weiteren Anträge grundsätzlich für richtig. Die Bereitstellung und Durchführung der Projekte „Staatsanwalt vor Ort“ sowie „Häuser des Jugendrechts“ sind durchaus sinnvoll und haben sich bewährt.
Allerdings scheint man auf halben Wege Angst vor der eigenen Courage bekommen zu haben. Im Antrag fehlt uns einfach der Biss. Es handelt sich lediglich um einen „Mausantrag“, der oberflächlich an dem Problem knabbert, statt zuzubeißen. Denn der Antrag empfiehlt nur den Ausbau von bestehenden Strukturen. Wenn wir ehrlich sind, müssten doch Häuser des Jugendrechts flächendeckend in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Denn nur so stellen wir uns wirksam der Jugendkriminalität entgegen.
Doch ganz offenbar fehlen nicht nur die Mittel, um in jeder größeren Stadt ein Haus des Jugendrechts einzurichten, sondern auch das Personal. Wenn Sie sich ehrlich machen, sind Sie sicher mit uns einer Meinung, dass Ihr Antrag nur eine Beruhigungspille ist, mit der Sie die Bevölkerung im Dämmerzustand halten wollen.
Meine Damen und Herren, Jugendliche und Heranwachsende müssen die Folgen ihres Handelns schnell spüren. Das schreckt am meisten ab. Zeitnahe Strafen sind deshalb die beste Vorbeugung gegen weitere Straftaten, begangen durch Einzelne und Gruppen, die erst entstehen, wenn nicht eingegriffen wird. Der Mensch ist nun einmal ein soziales Wesen. Insbesondere Jugendliche und Heranwachsende fühlen sich in der Gruppe wohl. Daraus resultiert ein Gefühl der überheblichen Stärke – seien es etwa Machtdemonstrationen wie lautes Gegröle, Geschwindigkeitsüberschreitungen mit ihren Fahrzeugen oder Pöbeleien, leichte Körperverletzungen usw.
Derartigen Machtdemonstrationen muss schon bei offener Zurschaustellung möglichst ein Riegel vorgeschoben werden. Denn aus einem Vakuum der staatlichen Ordnung entspringen neue Ideen – Ideen, die noch zu weitergehenderen Machtdemonstrationen führen. Es ist durchaus bekannt, dass jugendliche Intensivtäter eben nicht einsichtig sind. Sie kehren regelmäßig nicht zur Vernunft zurück, wenn ihnen statt einer Strafe nur ein Pädagoge widerfährt.
Ebenso sind die Erziehungsberechtigten in das gesamte Verfahren ihres Zöglings einzubinden. Denn auch außerhalb des Gerichtssaals und des Justizapparats muss positiv auf die Jugendlichen eingewirkt werden. Wir sind uns einig, das Elternhaus stellt eine wichtige Komponente für die weitere Entwicklung des Jugendlichen dar.
Einfach nur weitere Posten für pädagogische Betreuung und Programme zu schaffen, wie die Grünen es fordern, wird keinen abschreckenden Effekt erzielen. Gerade bei jugendlichen Tätern kann dies zu einer Verklärung der Straftat führen, insbesondere wenn die Täter aus anders sozialisierenden Zonen dieser Welt stammen, kaum bzw. gar kein Deutsch sprechen, wie es bei den Tätern der beschriebenen Gruppenvergewaltigungen der Fall war. Sie konnten es leicht im Fernsehen sehen: Diese Leute wurden in ihren jeweiligen Communities wie kleine Helden gefeiert. Das kann nicht Sinn und Zweck sein.
Diese Verbrecher – ich warte noch auf den Tag, an dem die Grünen auf die Idee kommen, die Straftäter „Kunden“ zu nennen – lassen sich weder von Kuscheljustiz noch von grünen Pädagogikexperimenten beeindrucken.
Deswegen enthalten wir uns bei dem „Mausantrag“ von CDU und FDP. Den Entschließungsantrag der Grünen lehnen wir ab. Das gilt auch für den Antrag der SPD, der weder Fisch noch Fleisch ist. – Guten Tag.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Röckemann. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Biesenbach das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist auch für die Landesregierung die Bekämpfung der Jugendkriminalität ein herausragendes Anliegen. Die Daten geben uns auch Mut. Denn die Strafverfolgungsstatistik zeigt einen erheblichen Rückgang der Jugendkriminalität. Während im Jahre 2014 noch 8.178 Jugendliche und 13.371 Heranwachsende verurteilt wurden, waren es im Jahr 2018 nur noch 7.310 Jugendliche und 10.207 Heranwachsende. Wir können also bei Jugendlichen einen Rückgang von
Das sind erst einmal erfreuliche Entwicklungen. Aber natürlich dürfen wir mit dem Bemühen, die Jugendkriminalität in unserem Land weiter einzudämmen, nicht nachlassen.
Mit ihrem gemeinsamen Antrag setzen die Fraktionen der CDU und der FDP nicht nur ein symbolisches Zeichen, sondern geben auch konkrete Handlungsempfehlungen, um kriminelle Karrieren von Jugendlichen und Heranwachsenden gar nicht erst entstehen zu lassen oder frühzeitig zu beenden.
Im Mittelpunkt der Empfehlungen steht aber nicht – wie gelegentlich wegen des Begriffs „Nulltoleranz“ unterstellt – der Ruf nach höheren Strafen und schärferen Sanktionen. Nein, der Ansatz ist ein anderer. Gemeint sind ein konsequentes Vorgehen und unter den am Jugendverfahren beteiligten Institutionen abgestimmte zeitnahe Reaktionen auf delinquentes Verhalten.
Mit den Reaktionen sollen in erster Linie Hilfsangebote gemacht werden, um junge Straftäter dabei zu unterstützen, den Weg in die Kriminalität zu verlassen. Denn wir wissen, dass sich delinquentes Verhalten oft schon im Kindesalter entwickelt und verfestigt, also zu einer Zeit, zu der die Justiz noch gar nicht zuständig ist. Deshalb ist es sinnvoll und gleichermaßen notwendig, mit Präventionsmaßnahmen möglichst frühzeitig zu beginnen. Nur so können negative Entwicklungen wirksam verhindert werden.