dann sage ich Folgendes: Wir haben in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung und eine private Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung sind 50 % der Versicherten aus dem öffentlichen Dienst. Was das mit Marktwirtschaft zu tun hat, dass der Staat einen Zweig der Krankenversicherung selbst aufpumpt und am Leben hält, das müssen Sie mir einmal erklären, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP.
Ich komme zum Anliegen des Antrags. In diesem Antrag geht es nicht darum, die gesetzliche Beihilfe abzuschaffen. Vielleicht lesen Sie ihn sich einmal durch, wenn Sie aus Ihrem Ideologiewahn heraus sind.
In dem Antrag geht es darum, dass hier Kolleginnen und Kollegen zwangsweise, Herr Finanzminister, gesetzlich versichert sind – Frau Kollegin Weng hat zu Recht darauf hingewiesen –, weil Sie nämlich mit Ihren Bestimmungen dafür sorgen, dass sie nicht in die Beihilfe hineinkönnen und sich deswegen auch nicht privat versichern können, nämlich zum Beispiel chronisch Kranke im öffentlichen Dienst. Denen sagen Sie von der FDP auch noch offen ins Gesicht: Ja, wir wollen das. Wir wollen, dass Menschen, die chronisch krank sind, einen doppelten Beitrag zahlen. – Das hat mit gesetzlicher Krankenversicherung versus PKV nichts zu tun, das ist schlicht ungerecht, auch hier im Landesdienst, Herr Kollege Witzel.
Deswegen schlagen wir mit diesem Antrag vor – ähnlich hat es auch die SPD vorgeschlagen –, eine pauschale Beihilfe einzuführen. Das heißt nichts anderes, Herr Finanzminister, als dass das Land die Hälfte des Beitrags übernimmt, so wie es bei mir und vielen anderen, die gesetzlich versichert sind, auch gemacht wird. Dafür steht dieser Antrag.
Dieser Antrag will nicht die Bürgerversicherung einführen, er will auch nicht die Beihilfe abschaffen. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich würde das für gerechter halten, weil ich es für das fairere System in Deutschland halte. Aber darüber reden wir nicht.
Die FDP suggeriert mit ihrer Ablehnung – und die CDU macht das auch noch mit –: Es ist gerecht, dass es im Landesdienst zwei Klassen gibt – nicht nur in Deutschland; es sind sogar schon vier Klassen –, damit Sie ihre Ideologie durchsetzen können. Das ist die Wahrheit.
Herr Witzel, setzen Sie sich doch mal mit den Zehntausenden von Lehrerinnen und Lehrern offen auseinander. Ich kann dieses „Oh!“ auch gerne weiterschicken.
Wir haben beantragt, dass diese Ungleichbehandlung abgeschafft wird. Der Finanzminister und auch die Kolleginnen und Kollegen aus dem Finanzministerium haben zugesagt, dass sie da Abhilfe schaffen wollen. Ich habe bis heute nichts gehört.
Wenn das das Sparprogramm dieser Landesregierung ist, Zehntausenden von Leuten weiterhin zu sagen, man würde gern, könne aber nicht, und die FDP froh darüber ist, dass es das gibt, dann ist das auch ein Ergebnis dieser Beratung. Wir von den Grünen und die Kolleginnen und Kollegen der SPD, die dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, sehen das genauso.
Wir halten das für ungerecht. Wir sind der Meinung, dass man da Abhilfe schaffen sollte. Sie könnten das hier darstellen, aber Ihnen ist es wichtiger, auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten auszutragen, was Sie am Ende des Tages gern ideologisch haben wollen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Ralf Witzel [FDP]: Warum lehnt dann die FPD Ihren Antrag ab? Können Sie auch nichts dazu sa- gen?)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich, wenn es darum ginge, die Arbeitsverhältnisse von Beamten insbesondere der unteren Einkommensgruppen zu verbessern, gäbe es viele Ideen, an die man anknüpfen könnte, und gäbe es auch viele Dinge, über die wir diskutieren könnten. Nur, Anträge diskutiert man selten im luftleeren Raum, sondern es gibt immer schon eine Geschichte, die hinter einem Antrag steht.
Wenn ein Antrag aus dem linken Spektrum des Plenums kommt, dann liegt es tatsächlich sehr nahe, wie es heute schon oft gesagt wurde, dass er eigentlich heißen müsste: die Einheitsversicherung durch die Hintertür.
Die Einheitsversicherung wollen Sie im Prinzip erzwingen, indem Sie die Verhältnisse für Privatversicherte immer weiter verschlechtern, und zwar seit Jahren sukzessive verschlechtern.
Wenn wir uns anschauen, dass die Privatversicherten zu rund 50 % aus Beamten bestehen bzw. Beamte rund 50 % der Privatversicherten ausmachen, dann sehen wir doch ganz genau, dass Sie eine der Hauptlebensadern der privaten Krankenversicherung angreifen wollen. Sie haben hier relativ unumwunden zugegeben, dass es genau das ist, was Sie viel besser fänden. Dann ist es nur folgerichtig, wenn davon gesprochen wird, dass das eines der Dinge sein könnte, die bezweckt werden bzw. die am Ende durchgesetzt werden.
Ich sage Ihnen etwas dazu, weil beide Fraktionen, SPD und Grüne, den Begriff „Gerechtigkeit“ wieder in den Mund genommen und damit verquickt haben, ob jemand die Möglichkeit hat, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Wenn die Bürgerversicherung wirklich in der Art und Weise, wie Sie es mehrfach vorgeschlagen haben, kommen sollte, dann würde der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung allein durch die besseren Leistungen, die durch die private Krankenkasse gezahlt werden, gleich um mehrere Punkte steigen. Wer wäre denn von einem steigenden Beitrag am ehesten betroffen? Es sind doch gerade die unteren Einkommensschichten in der gesetzlichen Krankenversicherung, die genau von dieser Abschaffung der PKV benachteiligt werden würden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Kollege Mostofizadeh, ich habe streckenweise während Ihres Vortrags geglaubt, das sei ein Beitrag zu einer energiepolitischen Debatte, weil Sie offenkundig eine neue Form der erneuerbaren Energien erfunden haben, die phonetische Energie. Danach wäre vieles umwandlungsfähig gewesen. Damit hätten wir den ganzen Tag über Licht machen können.
Der Dienstherr muss aufgrund seiner Fürsorgepflicht Vorkehrungen dafür treffen, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt der Beamtinnen und Beamten und ihrer Angehörigen auch bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen durch Krankheitsfälle nicht gefährdet wird.
Dieser Fürsorgepflicht kommt das Land selbstverständlich nach, und zwar durch die Gewährung individueller Beihilfeleistungen in Krankheits-, Pflege- und Todesfällen. Die Beihilfe ist eine Hilfeleistung, die die zumutbare Eigenvorsorge der Beamtinnen und Beamten sinnvoll ergänzt. Es gibt für uns überhaupt keinen Grund, von diesem bewährten und sinnvollen System abzuweichen.
Alle Beamtinnen und alle Beamten haben die Möglichkeit, durch den Abschluss einer Krankenversicherung zu bezahlbaren Konditionen für den Krankheitsfall vorzusorgen. Aufgrund der Beihilfeleistungen der Dienstherren müssen sich Beihilfeberechtigte nur für den nicht durch die Beihilfe gedeckten Teil der Krankenvorsorge absichern.
Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten deshalb auf Beihilfeberechtigte zugeschnittene Restkostentarife an. Die sind auch für Beamtinnen und Beamte sowie für Anwärterinnen und Anwärter mit Vorerkrankungen und Behinderungen finanzierbar, da die Krankenversicherungswirtschaft eine erleichterte Aufnahme in die private Krankenversicherung anbietet. Hier wurden Anfang des Jahres noch einmal wesentliche Verbesserungen durch die private Krankenversicherung eingeführt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen gibt es keine solchen Restkostentarife für Beihilfeberechtigte. Diese wären auch nur mit ganz erheblichen bürokratischen Hindernissen einzuführen.
Gegen die Einführung einer pauschalen Beihilfe spricht zudem, dass die Dienstherren durch die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses zur Krankenvollversicherung der Beamtinnen und Beamten finanziell zusätzlich be
lastet würden. Neben der pauschalen Beihilfe im Krankheitsfall müssten für den Personenkreis Beihilfeleistungen im Reha- und Pflegefall aufrechterhalten werden.
Ein wesentliches Element bei der Finanzierung des bestehenden Beihilfesystems liegt darin, dass die Beamtinnen und Beamten im ersten Jahrzehnt ihres Berufseinstiegs nur relativ geringe Beihilfeausgaben verursachen. Erst mit zunehmendem Alter nehmen auch die Beihilfekosten zu. Kurzum: Die pauschale Beihilfe wäre deutlich teurer.
Weiterhin wäre ein Wechsel zu einem anderen Dienstherrn ohne pauschale Beihilfe aufgrund der einmal und unumkehrbar getroffenen Entscheidung zugunsten einer Pauschalierung nicht mehr ohne Weiteres möglich. Auch hätte das Land bei der Einführung einer pauschalen Beihilfe keinen Einfluss mehr auf die konkrete Ausgestaltung der Leistungen im Krankheitsfall.
Zu Recht steht daher die Frage im Raum, ob dies mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar und damit verfassungsgemäß ist. Das hat auch die Anhörung ergeben und ist hier mehrfach zutreffend ausgeführt worden.
Ganz unabhängig von den erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken steht die Landesregierung zu ihrem klaren politischen Bekenntnis zum Berufsbeamtentum mit seinen hergebrachten Grundsätzen. Dies dient insbesondere dem Ziel, den öffentlichen Dienst so attraktiv wie möglich zu halten und die hervorragenden Leistungen der Beamtinnen und Beamten anzuerkennen.
Maßnahmen, die diese Grundsätze infrage stellen – und dazu zählt die pauschale Beihilfe –, lehnt die Landesregierung ab. Wir sollten das Berufsbeamtentum nicht durch massive Eingriffe in die Struktur von Besoldung, Versorgung und Beihilfe infrage stellen, sondern alles tun, um die gute Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten in der bewährten Struktur und in den bewährten Systemen weiterhin wertzuschätzen und zu unterstützen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt mit der Drucksache 17/7555, den Antrag abzulehnen. Der Antrag selbst hat die Drucksachennummer 17/5057. Wir stimmen jetzt über den Inhalt des Antrags ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – SPD und Grüne stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD und Herr Neppe, fraktionslos, stimmen dagegen. Gibt es
Enthaltungen? – Die sehe ich nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 17/5057 mit breiter Mehrheit im Hohen Haus abgelehnt.