Protokoll der Sitzung vom 10.10.2019

(Beifall von Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD] – Helmut Seifen [AfD]: Nein, dann haben Sie den Antrag nicht richtig gelesen!)

Wir sehen uns ja noch im Ausschuss. Sehr geehrte Damen und Herren, es besteht sicher Einigkeit, dass wir eine Verschlechterung motorischer Fähigkeiten bei Kindern beobachten,

(Helmut Seifen [AfD]: So ist es!)

und die Gründe dafür sind vielfältig und individuell.

(Helmut Seifen [AfD]: Auch das ist richtig!)

Sie jedoch führen in dem Antrag hauptsächlich die Digitalisierung als Ursache für diese zurückgehenden motorischen Fähigkeiten an. Doch das greift meines Erachtens zu kurz. Die Einführung digitaler Medien an Schulen, welche zurzeit in den Kommunen ja auch ausgesprochen unterschiedlich gehandhabt wird, bedeutet doch nicht, dass es nur noch Schwarz und Weiß gibt. Es bestehen viel mehr Möglichkeiten, das wissen Sie auch. Analoges und digitales Lernen stehen nicht im Widerspruch, sie ergän

zen sich gegenseitig und sind keine Gegensatzpaare. Daher halten wir es auch für falsch, die Ergebnisse der STEP-Studie auf die Digitalisierung allein zu schieben.

Die digitale Technik schließt das Schreiben mit der Hand nicht aus, im Gegenteil. Aktuelle technologische Entwicklungen zeigen, wie digitale Medien das Schreiben mit der Hand integrieren und unterstützen. Denken Sie zum Beispiel an das interaktive Whiteboard, das Augmented Paper, Tablet oder den Stylus Pen. Es ändert sich das Medium, die Handschrift aber bleibt als Konstante.

Ich denke, wir werden im Ausschuss noch ausreichend Zeit haben, auf alle Details des Antrages einzugehen und diese zu diskutieren.

Einen Punkt würde ich ganz gerne noch ansprechen. Das ist die im Antrag erwähnte Methode „Lesen durch Schreiben“ von Jürgen Reichen. Wir hatten vor einigen Jahren eine Anhörung zu diesem Thema hier in diesem Hohen Hause. Schon damals wurde von den Experten festgestellt, dass es heute in der Regel keinen reinen Schriftsprachenerwerb nach dieser Methode „Lesen durch Schreiben“ mehr gibt. Vielmehr beherrschen Mischformen aus den verschiedensten Methoden die Klassenzimmer. Ich vertraue hier den Pädagoginnen und Pädagogen in den Schulen, dass sie genau wissen, was der richtige Mix ist; denn sie kennen ihre Schüler am besten.

(Beifall von Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD])

Insofern stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Spanier-Oppermann. – Für die FDPFraktion spricht jetzt Frau Kollegin Müller-Rech.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute den AfD-Antrag mit dem Titel „Rettet die Handschrift“. Meine erste Frage zu dem Thema lautet: Vor wem?

(Heiterkeit von der SPD)

Vor wem müssen wir denn die Handschrift retten?

(Helmut Seifen [AfD]: Vor dem Verfall!)

Ich habe nirgends die Forderung gehört oder gelesen, Grundschulkindern keine Handschrift mehr beizubringen. Weder eine Partei, Fraktion, ein Ministerium noch ein Lehrer-, Eltern- oder Schülerverband fordert das. Es hat mit der Realität nichts zu tun.

(Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wieder einmal bringt die AfD-Fraktion einen unausgegorenen und vor allem obsoleten Antrag hier im Hohen Hause ein. Es geht wie immer nur alleine darum, ein Feuer zu legen, wo keins ist, eine Debatte heraufzubeschwören, wo keine ist, und – das hat auch Frau Spanier-Oppermann eben völlig zu Recht angedeutet – vor vermeintlichen Gefahren der Digitalisierung zu warnen, wo keine Gefahren sind.

Sachlich gesehen gibt es keinen Grund für diesen Antrag. Der einzige Grund ist die tief in der AfD und besonders bei Ihnen, Herr Seifen, verwurzelte Furcht vor der Digitalisierung. Sie behaupten in dem Antrag, dass durch die Einführung von digitalen Medien die Handschrift verdrängt würde.

(Helmut Seifen [AfD]: Mein Gott!)

Dabei behaupten Sie auch, Lehrerverbände würden sich zunehmend zu Wort melden und auf die Gefahren verweisen, die hinter dem schwindenden Einsatz des manuellen Schreibens für die Gesamtleistung für Schülern lauern.

Insgesamt 15 Fußnoten in diesem Antrag sollen den Anschein erwecken, Sie hätten ordentlich recherchiert und wissenschaftlich gearbeitet. Aber allein schon diese wichtige unbelegte Stelle lässt Ihr Kartenhaus wieder einmal zusammenfallen. Welcher Lehrerverband soll behauptet haben, dass die Handschrift aus den Schulen zu verschwinden drohe? – Wir haben keinen einzigen gefunden, der uns das bestätigt hätte. Wer ist denn Ihre Quelle? – Frei nach Donald Trump Ihre eigene angeblich große und unübertroffene Weisheit?

Also, der Verband Bildung und Erziehung kann es jedenfalls nicht sein; denn der Vorsitzende Stefan Behlau sagte treffend – ich zitiere –: Das Schreiben mit der Hand und der Umgang mit den digitalen Medien müssen sich im Unterricht ergänzen und dürfen keinesfalls gegeneinander ausgespielt werden.

(Helmut Seifen [AfD]: Macht doch auch kei- ner!)

Auch die Landesregierung hat Ihnen, Herr Seifen, auf Ihre Anfrage wie folgt geantwortet: Die Schreibschrift hat nach wie vor als verbundene Handschrift einen sehr bedeutenden Stellenwert im Lehrplan der Grundschulen.

Meine Damen und Herren, da Herr Seifen augenscheinlich noch nie über den Tellerrand geschaut und sich mit den anderen Schulformen auseinandergesetzt hat, möchte ich gerne die restliche Zeit nutzen, um einen kleinen Exkurs über das Lernen einer Handschrift an Grundschulen zu geben. Im Grundschullehrplan des Fachs Deutsch in NRW sind derzeit vier verbundene Schreibschriften zugelassen: die Lateinische Ausgangsschrift, die Vereinfachte Ausgangsschrift, die Schulausgangsschrift und die Grundschrift.

Wie die Landesregierung bereits in der Antwort auf die Anfrage von Herrn Seifen mitteilte, entscheiden die Schulen vor Ort in ihrer eigenen pädagogischen und fachlichen Verantwortung, welche Schriftart die Schülerinnen und Schüler erlernen sollen. Um noch einmal zu zitieren: Im aktuell geltenden Lehrplan heißt es, dass die Schülerinnen und Schüler zum Ende der Klasse 4 flüssig in einer gut lesbaren verbundenen Handschrift schreiben.

Herr Seifen, Sie fordern jetzt, dass auf die Lateinische Ausgangsschrift zurückgegriffen werden sollte. Genau diese Forderung zeigt ganz eindeutig, dass Sie da nicht im Stoff sind.

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Ja, ich erkläre Ihnen jetzt, warum Sie nicht im Stoff sind. Sie wüssten dann nämlich, dass die Lateinische Ausgangsschrift sehr viele Bewegungswechsel hat und deswegen für Kinder schwer zu erlernen ist. Stattdessen wählen die Schulen meistens zwischen der Vereinfachten Ausgangsschrift, die besonders im Bereich der großen Buchstaben Vereinfachungen hat, und der Schulausgangsschrift, die die Vereinfachte Ausgangsschrift mit der Lateinischen Ausgangsschrift verbindet.

Zum Schluss möchte ich die Forderungen 3 und 4 des Antrags mit einem weiteren Zitat von Stefan Behlau entkräften:

„Es ist utopisch zu glauben, dass eine Unterrichtsstunde ‚Schönschrift‘ und eine Benotung auf dem Zeugnis fehlende feinmotorische Fähigkeiten ausgleichen.“

(Beifall von der FDP)

Herr Seifen, ich bin wirklich gespannt, welche Argumente Sie im Schulausschuss noch anbringen wollen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Beer.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die erste Enttäuschung war ja, dass dieser Antrag nicht handschriftlich eingereicht worden ist.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Das wäre nun wirklich einmal eine Herausforderung gewesen.

(Vereinzelt Beifall)

Das Zweite, was ich dazu sagen möchte, ist: Manche Wiederholung macht das Ergebnis auch nicht besser.

(Zuruf von der SPD: Das stimmt!)

Ich will darauf hinweisen, dass der Kollege Seifen am 27.08.2019 eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt hat, die am 27.09.2019 beantwortet worden ist. Ich finde das schon bemerkenswert. Er fragt in der Kleinen Anfrage:

„Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass die Verdrängung der Schreibschrift durch digitale Medien den Lernerfolg beeinträchtigt?“

Die Landesregierung antwortet:

„Die Schreibschrift hat nach wie vor als verbundene Handschrift einen sehr bedeutenden Stellenwert im Lehrplan Grundschule.“

Sie weist in der Antwort auf die nächste Frage darauf hin, dass damit auch die KMK-Vereinbarungen eingehalten und gestärkt werden.

Im AfD-Antrag heißt es dann stoisch ignorierend: