Zum Weiteren: Das Beschwerdemanagement ist gut, und wir haben auch nicht gesagt, dass die komplette Arbeit des Flüchtlingsrats nicht erhalten bleiben soll.
Es könnte aber vielleicht ein anderer Partner gesucht werden. Dazu hatten Sie zwei Jahre Zeit. Warum muss es dieser Flüchtlingsrat sein, der mit der Interventionistischen Linken zusammenarbeitet? Das Beschwerdemanagement zum Beispiel hätte auch jeder andere mal machen können.
Nein? Die haben das zum Spaß auf Ihrer Seite gehabt, weil das alles nicht stimmt – und das seit 2015? Die haben es auch nicht gemerkt, bis wir eine Anfrage gestellt haben.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Walger-Demolsky, ja, es stimmt: Organisatorisch wurde Ihre Anfrage im Ausschuss zweimal behandelt, einmal weil sie aus zeitlichen Gründen verschoben worden ist. Damit waren aber alle Fraktionen einverstanden – auch Sie.
Beim zweiten Mal hätten Sie, selbst wenn Sie einen Antrag vorbereitet haben, die Diskussion im Ausschuss führen und den Antrag beim nächsten Plenum einreichen können.
Mittlerweile kennen auch Sie das parlamentarische Geschehen; Sie sitzen jetzt lange genug hier. Daher hätten Sie die Gelegenheit gehabt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die AfD-Fraktion den Landtag auf, die Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat NRW einzustellen. Begründung ist, dass der Flüchtlingsrat angeblich mit vermeintlichen
Als Beweis für diese Behauptung muss ein Link auf den Seiten des Flüchtlingsrats zu einer Broschüre der Interventionistischen Linken Göttingen herhalten. Diese derzeit im Web nicht zu findende Broschüre setzt sich augenscheinlich mit zivilen Möglichkeiten auseinander, Abschiebungen zu verhindern. So weit, so unspektakulär.
Die Antragsbegründung wirft dabei munter alles Mögliche durcheinander. Da wird die teilweise Beobachtung der Partei Die Linke durch den Verfassungsschutz als Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit einer parteiunabhängigen Göttinger Initiative gegen Abschiebungen missverstanden.
Diese Initiative wiederum ist Thema, weil der Flüchtlingsrat Thüringen auf diese Initiative verlinkt. Das ist logischerweise wichtig, weil der Flüchtlingsrat Thüringen natürlich Verbindungen zum Flüchtlingsrat NRW hat, womit bewiesen wäre, dass der Flüchtlingsrat NRW verfassungsfeindliche Organisationen unterstütze.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Ihnen jetzt der Kopf schwirrt, sind Sie damit sicherlich nicht allein, denn was die Göttinger Initiative gegen Abschiebungen mit der Interventionistischen Linken Göttingen zu tun hat, bleibt freilich unerklärt. Ebenso unerklärt bleibt der Zusammenhang der Interventionistischen Linken mit der Partei Die Linke.
Von dieser hanebüchenen Argumentation abgesehen, gibt es noch ein weiteres Problem: Weder die Interventionistische Linke Göttingen noch erst recht die Göttinger Initiative gegen Abschiebungen sind als verfassungsfeindliche Organisationen eingestuft,
Ist das etwa eine lückenlose Beweisführung? Da könnte man ja mit Blick auf die vom Verfassungsschutz beobachtete Junge Alternative und den rechten Flügel um Björn Höcke glatt auf die Idee kommen, dass die AfD NRW und ihre hier im Landtag sitzende Fraktion verfassungsfeindliche Strömungen in ihrer eigenen Partei unterstützen.
Ich betone: Man könnte auf diese Idee kommen, folgte man Ihrer eigenen Argumentation, meine Damen und Herren von der AfD.
Dabei möchte ich es belassen. Die Landesregierung hat bereits zwei Kleine Anfragen und einen Berichtswunsch der AfD-Fraktion zu diesem Thema beantwortet. Es gibt keine rechtlichen Beanstandungen
gegen die Arbeit des Flüchtlingsrats NRW. Hinweise auf eine verfassungsfeindliche Haltung lassen sich nicht feststellen.
Dass der Flüchtlingsrat weltanschaulich nicht auf der Linie der AfD liegt, wird niemanden von uns überraschen. Es gehört nun mal zu einer liberalen Staatstradition, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit ganz verschiedenen Weltanschauungen wie Kirchen und Wohlfahrtsverbände Fördergelder für die Wahrnehmung von Aufgaben im staatlichen Auftrag bekommen, solange sie auf dem Boden des Grundgesetzes stehen – und das steht beim Flüchtlingsrat NRW außer Frage.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob man gerade von der AfD etwas zu der Frage hören muss: Was ist unbewusster oder bewusster oder versteckter oder offener Extremismus? Ich glaube, Letzteren tragen Sie doch öfters mal zur Schau.
Man könnte auch fragen, ob mich der Redebeitrag fassungslos gemacht hat, oder die Frage stellen: Wie ist der Redebeitrag oder das Handeln im Ausschuss – das hat Kollegin Wermer ausgeführt – oder hier im Plenum?
Das erinnert mich ein bisschen an Dr. Jekyll und Mister Hyde. Hier hauen Sie einen raus und wollen mal eben etwas skandalisieren und uns die Welt erklären, aber im Ausschuss kommt dann nichts – keine Rückfrage. Ein Antrag wird zurückgezogen, man findet keine Sachverständigen für den eigenen Antrag. Sacharbeit: Fehlanzeige.
Wenn das die zwei Gesichter der AfD sind, muss ich sagen: Oh je; dann sind Sie hier noch nicht so wirklich angekommen.
Aber das mit dem Noch-nicht-Angekommen wäre auch gar nicht so schlimm, denn ich glaube, hier würde Sie auch keiner vermissen.
Zurück zu Ihrem Antrag, mit dem wir uns beschäftigen wollen: Wir wissen auch, dass der Flüchtlingsrat sicher oft ein sehr kritischer Partner des Landes ist, aber auch zugleich ein respektierter – gerade wenn es um das Thema der Beratung von geflüchteten Menschen und um die Unterstützung und Vernetzung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe geht.
Mit seiner landesweiten Organisation stellt der Flüchtlingsrat den Gruppen vor Ort mit den vielen engagierten Kirchengemeinden und den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern entsprechende Informationen und Schulungen zur Verfügung.
Mit der Landesförderung der unabhängigen sozialen Beratung von Flüchtlingen wollen wir geflüchteten Menschen nicht nur eine Perspektive im Asylverfahren aufzeigen – auch hinsichtlich einer möglichen Rückkehr in das Herkunftsland –, sondern auch beim Thema „Bewältigung sozialer und psychischer Problemen“ unterstützen.
Dabei ist der Flüchtlingsrat mit seinen örtlichen Gliederungen neben den Verbänden der Wohlfahrtspflege ein wesentlicher Akteur.
Es ist korrekt, dass im Haushaltsplanentwurf für 2020 die Landesförderung für die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates um 60.000 Euro auf 460.000 Euro erhöht werden soll. Dafür gibt es einen entscheidenden, wichtigen Grund.
Ich erinnere mich – wenn Sie sich überhaupt einmal sachlich eingebracht haben in dem Ausschuss –, dass Sie das Beschwerdemanagement genauso gefordert haben. Es ist für die Einrichtung des Landes zur Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten richtig, dass wir so ein Beschwerdemanagement aufbauen wollen.
Vielleicht ist das nur ein Wink mit dem Zaunpfahl; Sie haben ja heute direkte Abstimmung gefordert. Damit ersparen Sie sich die weiteren Debatten im Ausschuss, weil wir da auch nicht mehr viel zu erwarten gehabt hätten; das hat die Kollegin Wermer auch noch einmal herausgestellt.
Um dieses dezentrale Beschwerdemanagement in den Einrichtungen vor Ort auch überregional zu vernetzen, bedarf es einer Koordinierungsstelle. Diese soll zum Beispiel aus den einzelnen Beschwerden strukturelle Mängel in den Einrichtungen herausfiltern und sich darüber mit der jeweils zuständigen Bezirksregierung austauschen.
So können wir mit der Finanzierung einer Personalstelle im Flüchtlingsrat die Qualität der Betreuung in den Landeseinrichtungen verbessern.
Uns liegen keine Erkenntnisse vor, dass der Flüchtlingsrat gegen die Förderrichtlinien oder geltendes Recht verstoßen hätte. Unabhängig davon werden