Eva Lux
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ein bewegtes Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir hoffen alle, dass das kommende Jahr Besserung bringt.
Besserungen erwarten wir für das kommende Jahr auch in der Integrationspolitik. Dafür muss jetzt mit dem Haushalt gesorgt werden. Aber gelingt Ihnen das auch? Mäßig, würde ich meinen.
Positiv ist, dass viele wichtige Projekte im Rahmen des integrationspolitischen Konsenses der demokratischen Fraktionen weitergeführt werden. Gerade mit Blick auf die rechte Gefahr, auch in den Parlamenten, müssen wir uns vor die Schutzbedürftigen stellen. In dieser Sache weiß ich Sie, Herr Minister Stamp, zweifellos an unserer Seite.
Das gilt auch für das schon vormals von uns eingeführte Kommunale Integrationsmanagement; es hieß damals „Einwanderung gestalten“. Die Erhöhung des Integrationshaushalts, auf die Sie, Herr Minister, so stolz sind, fließt praktisch vollständig hierhin. Sie werden aber verstehen, dass wir einige Dinge kritisch sehen.
In Ihrem dritten Jahr als Integrationsminister warten die Kommunen immer noch auf die nun wirklich von allen geforderte und von Ihnen versprochene Reform des FlüAG. Hier wird eine Einigung für das kommende Jahr in Aussicht gestellt. Ein Zückerchen in Höhe von 110 Millionen Euro, damit die Kommunen stillhalten, ist vorsorglich schon mal im Haushalt eingestellt. Na, wir warten sehr gespannt auf die weitere Entwicklung.
Immer noch wenig – vor allem gemessen an den Zielen, die Sie sich hier gesetzt hatten – passiert in der Frage der Bildung, Ausbildung und Integration von Geflüchteten. „Perspektiven schaffen“ – das war immer Ihr Schlagwort. Ich sage auch gar nicht, dass Sie sich nicht bemüht hätten. Aber herumgekommen ist da leider nicht viel. Von Ihrem Plan, die Schulpflicht auszuweiten, ist definitiv nichts übrig geblieben.
Ja, Sie haben das Programm „Gemeinsam klappt’s“ aufgelegt – ein paar hübsche Notnägel, aber keinesfalls gleichwertig.
Bei der Sozialen Beratung spielen Sie einfach Tetris im Haushalt. Sie verkünden groß, Sie würden die Soziale Beratung um 5 Millionen Euro erhöhen. Dabei etikettieren Sie einfach eine Haushaltsstelle nach dem Motto „rechte Tasche, linke Tasche“ um. Unseren Antrag auf eine echte Erhöhung hat die Regierungskoalition leider schon abgelehnt.
Für Ärger sorgen auch Ihre neuen Förderrichtlinien für die Soziale Beratung. Viele Träger sind entgeistert. Auch uns ist das völlig rätselhaft. Sie wollen die Qualität der Beratung verbessern. Warum Sie dann die Förderansätze fürs Personal herunterdeckeln, fragen sich nicht nur die seit Jahren tätigen sach- und fachkundigen Träger. Wir werden sehr genau beobachten, inwiefern bisherige Träger der Sozialen Beratung nun abspringen, weil sie die Löhne von einem Drittel ihrer Mitarbeiter nicht mehr bezahlen können.
Kritisch ist auch, dass die globale Minderausgabe zum zweiten Mal in Folge besonders hoch ausfällt. Mit dem laufenden Haushalt haben Sie, Herr Minister, die globale Minderausgabe von 22 Millionen Euro in 2019 auf 85 Millionen Euro erhöht. Schon damals war zu fragen, wie und wo Sie im laufenden Haushaltsvollzug diese enormen Einsparungen erbringen wollen. Im nächsten Jahr, Herr Minister, wollen Sie dieses Kunststückchen nun wiederholen. Eine so hohe globale Minderausgabe macht den Haushalt intransparent und darf nicht zur Regel werden.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas zum diesjährigen Beratungsverfahren sagen. Unsere Haushaltsfragen wurden erst kurz vor der Sitzung und in einem ohnehin schon sehr verkürzten Verfahren beantwortet. Ehrlich gesagt, ist so etwas unmöglich. Das Haushaltsrecht ist das parlamentarische Kontrollrecht gegenüber der Regierung, und das gilt gerade in diesen Zeiten.
Mir ist durchaus bewusst, dass die Ministerien wegen der Coronapandemie derzeit unter enormer Belastung stehen. Dennoch: Gerade in Zeiten mit hohem Zeitdruck und ständig wechselnden Regelungsbedarfen ist eine parlamentarische Kontrolle umso wichtiger, und zwar nicht zuletzt für die Regierung.
Dass nur wenig Interesse an parlamentarischer Beratung besteht, zeigt sich auch darin, dass unsere sämtlichen Verbesserungsvorschläge von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurden. Wir geben aber die Hoffnung nicht auf. Denn Sie, Herr Minister Stamp, sind doch eigentlich ein ganz verständiger Mensch. Die SPD jedenfalls wird weiterhin an Verbesserungen für die Menschen, die in unserem Land leben, arbeiten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen ist in Teilen zu unterstützen, in Teilen nicht und in anderen Teilen einfach nur ärgerlich.
Zu unterstützen ist die Ausweitung von Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Sexarbeiterinnen, auch wenn das sehr vage bleibt und über eine schwammige Forderung, das Prostituiertenschutzgesetz müsse überarbeitet werden, eigentlich nicht hinausgeht.
Wichtig ist auch, dass das sogenannte Nordische Modell des Verbots des Sexkaufs anstelle des Sexverkaufs nicht unumstritten ist, und zwar nicht nur normativ und nicht nur moralisch, sondern vor allem in der Frage, ob es Prostituierten hilft.
Die Studienlage – da liegen Sie in Ihrem Antrag richtig – ist dünn, die empirische Datenlage äußerst unzuverlässig und die Studienergebnisse widersprüchlich.
Auf dieser Grundlage, Kolleginnen und Kollegen, lässt sich ein so anspruchsvolles Thema nicht seriös entscheiden – ein Thema, das leider in erster Linie durch moralische Grundsatzdiskussionen bestimmt wird statt durch die eigentlich wichtigen Leitfragen: Was hilft den betroffenen Prostituierten am meisten? Was schützt sie vor Gewalt? Was schützt sie vor unzulässiger Abhängigkeit? Und wie bekommen wir den Menschenhandel und die Zwangsprostitution in den Griff?
Wie dem auch sei: Am Ende erweist sich das aber gar nicht als das eigentliche Thema des Antrags. Und hier wird es dann ärgerlich, weil zwei gänzlich verschiedene Themen mal eben so vermischt werden, nämlich der Umgang mit der Sexarbeit in der Coronazeit auf der einen Seite und die generelle Haltung zur Frage der Legalität des Geschäfts mit dem Sex auf der anderen Seite – ein Fehler, den die Mitglieder des Deutschen Bundestages in ihrem im Antrag genannten Schreiben leider in derselben Weise begehen.
Die Öffnung der Bordelle unter Corona, wie es allenthalben heißt, hat nämlich mit dem Nordischen Modell gar nichts zu tun. Hier wird einfach mit einer
Grundsatzdiskussion von der eigentlichen Forderung abgelenkt. So wichtig beide Themen auch sind – die Wiederaufnahme der Prostitution bringt doch ganz eigene Fragen mit sich:
Lässt sich derzeit eine Öffnung der Bordelle vertreten und, wenn ja, unter welchen Bedingungen? Wie ließe sich das unter Infektionsschutzgesichtspunkten umsetzen? Müssen Sexarbeiterinnen regelmäßig Coronatests machen? Oder setzt man auf freiwillige Lösungen? Und was ist mit den Freiern? Müssen wir Sexkaufgebiete als Risikogebiete ausweisen mit zweiwöchiger Quarantäne, wenn man sie wieder verlässt? Und wie gehen wir mit der Straßenprostitution und der Sexarbeit außerhalb des üblichen Bordellbetriebs um?
Das sind die Fragen, mit denen wir uns beschäftigen müssen; denn nach der eben schon erwähnten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sind sexuelle Dienstleistungen nicht nur in Bordellen, sondern auch außerhalb von Prostitutionsstätten wieder zulässig. Dann gibt es auch nichts mehr zu prüfen, sondern es muss gehandelt werden.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, worum geht es Ihnen eigentlich?
Ich beende erst.
Danke. – Worum geht es Ihnen eigentlich, um die grundsätzliche Klärung des Themas „Prostitution“ oder um die Öffnung der Bordelle unter den Bedingungen des Infektionsschutzes? Gerade dann hätte ich mir sehr viel konkretere Ideen zur Unterstützung von Sexarbeiterinnen gewünscht, die durch Corona ihre Lebensgrundlage verloren haben.
Wir, die SPD-Fraktion, stimmen der Überweisung in die Fachausschüsse zu. Wir werden sicherlich eine Anhörung dazu beantragen, um eine sachgerechte Entscheidung fällen zu können, falls es Ihnen tatsächlich um mehr als um die anstehende Öffnung der Bordelle geht. – Vielen Dank.
Von wem denn?
Ja, gerne.
Liebe Frau Schneider, ja, das habe ich. Ich habe auch mit den Damen vor dem Landtag gesprochen, und ich kann deren Blickwinkel auch gut verstehen.
Aber über Ihrem Antrag steht groß: Nein zum Nordischen Modell. – Ganz zum Schluss kommen aber eigentlich nur Feststellungen und Forderungen zur Öffnung der Bordelle.
Wenn Sie sich denn dann in den Ausschüssen vielleicht entscheiden, was Sie wollen, können wir gerne weiter darüber diskutieren. Ich freue mich darauf. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter, ob eine Pandemie die Welt heimsucht oder ob die Linde rauscht – zu jedem Plenum stellen Sie, die Destruktive für Deutschland, Anträge zu einem Thema: Ausländer und Migration.
Heute wendet sich die AfD einmal nicht geflüchteten Menschen zu, sondern nichtdeutschen EU-Bürgern, die – wie unverschämt! – ihr verbrieftes Recht wahrnehmen, auch in Deutschland zu arbeiten und dann auch hier zu leben.
Infrage gestellt wird die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit – ich rede, Sie können später reden –, dieser Grundpfeiler des europäischen Projektes und des europäischen Arbeitsmarktes.
Natürlich tun Sie dies nicht grundsätzlich. Nein, das tun Sie nicht. Aber es ist ein behaupteter Missbrauch dieser Freizügigkeit.
Laut Ihrem Antrag grassiert hier nämlich ein Missbrauch im Sinne einer systematischen Einwanderung in die Sozialsysteme, und dieser sei wiederum auf eine viel zu lasche Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Freizügigkeit in deutsches Recht zurückzuführen. Dabei fordert die AfD dann den Landtag auf, der Landesregierung aufzutragen, wiederum der Bundesregierung aufzutragen, doch bitte den behaupteten Missbrauch der Freizügigkeit stärker zu unterbinden.
Nur leider beruht Ihr Vorwurf, das deutsche Gesetz würde einem Missbrauch der europäischen Freizügigkeit keinen Riegel vorschieben, auf einem falschen Zitat der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU. Es heißt nämlich nicht, wie der Antrag als direktes Zitat behauptet – ich zitiere –:
„Von einer Glaubhaftmachung der Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts ist abzusehen. Eine Überprüfung der Angaben findet nicht statt.“
Stattdessen lautet der Abschnitt:
„Bei einem Unionsbürger ist grundsätzlich vom Bestehen der Freizügigkeitsvoraussetzungen
auszugehen, wenn er erklärt, dass eine der geforderten Ausübungsvoraussetzungen vorliegt und keine Zweifel an seiner Erklärung bestehen. In diesem Fall ist von der Vorlage entsprechender Dokumente zur Glaubhaftmachung der Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts abzusehen. Eine Überprüfung der Angaben findet nicht statt.“
Och, nicht unbedingt. Wir haben noch so viel Zeit, um zu diskutieren.
Das liest sich doch schon ganz anders, und das bedeutet auch etwas ganz anderes.
Nur wenn keine Zweifel daran bestehen, dass ein europäischer Bürger hier arbeiten möchte, wird von einer Überprüfung abgesehen, und das entspricht so auch ganz genau der EU-Richtlinie. Ein falsches und sinnentstellendes Zitat, meine Damen und Herren der AfD, beweist vielleicht die Durchsichtigkeit Ihrer Arbeitsweise; einen Regulierungsbedarf zeigt es hingegen nicht an.
Doch wie unterscheidet die AfD den Gebrauch vom Missbrauch der Arbeitnehmerfreizügigkeit? Ganz klar: im Erhalt von Sozialleistungen. In diesem Sinne muss eine höhere Arbeitslosigkeit unter EU-Bürgern in Deutschland für einen Beleg dieses behaupteten Missbrauchs herhalten. Das allerdings, meine Damen und Herren, widerspricht völlig der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Zu den Grundsätzen der Freizügigkeit gehört, dass sich arbeitssuchende EU-Bürger unabhängig von ihrem Bildungsstand und ihrer Qualifikation und unabhängig von ihrem Geldbeutel in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zur Arbeitssuche aufhalten dürfen. Dieses Recht steht allen EU-Bürgern zu. Das ist schließlich auch der Sinn und Zweck der Freizügigkeit.
Und noch etwas anderes möchte ich einmal sachlich darstellen. Wenn, wie Sie sagten, etwa 11 % der EU-Bürger in Deutschland derzeit erwerbslos sind, dann heißt das doch vor allem eines: Fast 90 % von ihnen arbeiten und zahlen Steuern und Abgaben in Deutschland, finanzieren also den Sozialstaat mit.
Nun greift der Antrag auch tatsächlich bestehende, örtlich teilweise virulente Probleme auf. Da leben Menschen, die von kriminellen Elendsgewinnlern, darunter einige echte Deutsche, mit falschen Versprechungen hierhin gelockt werden, mit gefälschten Arbeitsangeboten, mit gezinkten Zukunftsperspektiven, menschenunwürdig in den elendsten Verhältnissen, hier mitten unter uns, eingepfercht in heruntergekommenen, überbelegten Mietshäusern. Jeder Hund erhält bei uns sogar per Gesetz eine bessere Behausung. Und von der ach so begehrten Sozialhilfe sehen diese Menschen oft auch nur eine müde Mark.
Dagegen vorzugehen, meine Damen und Herren, ist richtig, und zwar nicht mit den Organen des Ausländerrechts, sondern mit den Organen der Strafverfolgung, denn damit verfolgen wir die Täter und nicht die Opfer.
Höflichkeitshalber stimmen wir der Überweisung dieses Antrags in die Ausschüsse zu. – Vielen Dank.
Sehr schön. – Herr Beckamp, ich weiß nicht, ob Sie mich nicht verstehen wollen. Ich möchte mich auch gewiss nicht von Ihnen belehren lassen. Wir von der SPD gehen gegen die Täter vor, nicht gegen die Opfer. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Tätern
einen wunderschönen guten Abend. – Danke.
Herr Minister, gibt es überhaupt Anhaltspunkte dafür, dass das Virus aus Rumänien und Bulgarien stammen könnte? Hat sich die Landesregierung auch mit den Behörden von Rumänien und Bulgarien datenmäßig ausgetauscht?
Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, warum wurden eigentlich die Zwischenergebnisse dieser Studie ausgerechnet auf einer Pressekonferenz der Staatskanzlei präsentiert?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Und täglich grüßt das Murmeltier – so könnte man diesen AfD-Antrag auch überschreiben.
Heute steht mal wieder die Forderung im Raum, dass Asylbewerber – „Menschen“ traut man sich gar nicht mehr zu sagen –, die in Landeseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften leben, keinerlei Geld zur freien Verwendung erhalten sollen.
Stattdessen soll sowohl der notwendige Lebensbedarf als auch der minimalste persönliche Bedarf per Sachleistungen oder über unbare Zahlungsmittel gedeckt werden.
Nein.
Für Zwischenfragen werden wir ja vermutlich im Ausschuss noch genügend Zeit haben.
Ich möchte das Für und Wider von Sachleistungen hier gar nicht mehr aufrollen. Meiner Meinung nach ist das eine ideologische Debatte, die keinerlei praktisches Problem löst, weder für die Behörden und Unterkünfte noch für die Asylbewerber.
Zu Ihrer Aussage, Geldleistungen seien Pull-Faktoren: Liebe Leute, die Menschen, die hierhin kommen, träumen mit Sicherheit nicht von Asylbewerberleistungen, sondern von einer Zukunft für sich und ihre Kinder,
um sicher vor Krieg zu sein und keine Angst zu haben. Dass irgendjemand für 135 Euro durch das Mittelmeer schwimmt, diese Aussage sagt am Ende doch nur etwas über den Sender dieser Botschaft aus.
Das kann man nicht oft genug wiederholen. – Danke, Herr Kollege Franken.
Über Missbrauch von Geld kann man trefflich streiten. Unstrittig sollte zum Beispiel der Missbrauch durch Steuerhinterziehung oder Wahlkampfspendenverschleierung sein. Ich möchte hier nicht die Summen vergleichen.
135 Euro, meine Damen und Herren, kann man ausgeben, kann man sparen oder an Menschen, die noch weniger haben, verschenken. Das ist völlig legal. Wie schrecklich: Gerade die Ärmsten unter uns geben für andere großzügig und ohne Spendenquittung.
Was sind die Fakten? – Was den persönlichen Bedarf angeht, so hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2012 verfügt, dass der sogenannte persönlich notwendige Bedarf in Form von Geld ausgezahlt werden muss. Warum Sie sich in Ihrem Antrag auf dieses Urteil beziehen und dann das Gegenteil fordern, ist mir schleierhaft.
Was den notwendigen Lebensbedarf betrifft, also die allgemeine Grundversorgung für Asylbewerber, so gibt es hier in einer Sollregelung den Vorrang von Sachleistungen gegenüber Geldleistungen. Das heißt, wenn möglich und sachdienlich, soll der Bedarf der Asylbewerber durch Sachleistungen statt Geldleistungen gedeckt werden. Ich wiederhole: wenn möglich und sachdienlich soll, nicht muss. Dementsprechend wird in den Landeseinrichtungen das Allermeiste bereits durch Sachmittel bereitgestellt. Ob das richtig, sparsam und angemessen ist, sei dahingestellt.
Bei den kommunalen Unterkünften liegt die Sache aber anders. Sie unterliegen der kommunalen Selbstverwaltung.
Lesen Sie Ihren Punkt III.
Es ist die Entscheidung der Kommunen, wie sie im Rahmen der Gesetze Asylbewerber – oder vielleicht doch Menschen – unterbringen und versorgen. Hier hat sich das Land schlicht herauszuhalten.
Dieser nette kleine AfD-Antrag erweist sich im Land wie in der Kommune als reine Symbolpolitik.
Ich selbst komme aus Leverkusen und bin sehr stolz darauf, dass nach uns das sogenannte Leverkusener Modell benannt ist. Wir haben als eine der ersten Städte konsequent versucht, Asylbewerber in normalen Privatwohnungen unterzubringen. Bei dieser Form der Unterbringung spielen Sachleistungen einfach eine untergeordnete Rolle.
Hören Sie zu, dann lernen Sie vielleicht noch etwas.
Wir haben das übrigens zum einen aus Gründen der besseren Integration der Menschen in die Stadtgesellschaft gemacht, zum anderen – das ist wesentlich – jedoch, weil es die Stadt schlicht weit weniger Verwaltungsaufwand und Geld kostet.
Damit erübrigt sich eigentlich schon die weitere Debatte. Sie ist ohnehin längst von allen Seiten durchgekaut, nicht zuletzt – auch das gehört zur Wahrheit – weil CDU und CSU dieses Pferd bereits – symbolisch – totgeritten haben.
Ich bin mir leider sicher, dass unsere AfD-Murmeltiere heute nicht das letzte Mal gegrüßt haben. Aus Höflichkeit werden wir der Überweisung an die Ausschüsse zustimmen. Aber für das nächste Mal, liebe AfD: Wenn Sie schon kein Mitgefühl für Flüchtlinge haben, dann vielleicht für arme, unschuldige Pferde. – Vielen Dank.
Frau Walger-Demolsky, eigentlich müsste man über Ihre Bandbreite überrascht sein. Sie sprechen Menschen das Menschsein ab. – Das ist das Erste.
Das Zweite: Vorhin haben Sie sehr ausführlich über Kürzungen, Kürzungen, Kürzungen gesprochen.
Jetzt wird wieder nicht gekürzt, und wir kommen zur Abschaffung des Bargeldes.
Ich sage: Das ist keine Alternative für Deutschland, das ist nur noch die Destruktive für Deutschland. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die AfD-Fraktion den Landtag auf, die Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat NRW einzustellen. Begründung ist, dass der Flüchtlingsrat angeblich mit vermeintlichen
Verfassungsfeinden, namentlich der Interventionistischen Linken Göttingen, zusammenarbeite.
Als Beweis für diese Behauptung muss ein Link auf den Seiten des Flüchtlingsrats zu einer Broschüre der Interventionistischen Linken Göttingen herhalten. Diese derzeit im Web nicht zu findende Broschüre setzt sich augenscheinlich mit zivilen Möglichkeiten auseinander, Abschiebungen zu verhindern. So weit, so unspektakulär.
Die Antragsbegründung wirft dabei munter alles Mögliche durcheinander. Da wird die teilweise Beobachtung der Partei Die Linke durch den Verfassungsschutz als Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit einer parteiunabhängigen Göttinger Initiative gegen Abschiebungen missverstanden.
Diese Initiative wiederum ist Thema, weil der Flüchtlingsrat Thüringen auf diese Initiative verlinkt. Das ist logischerweise wichtig, weil der Flüchtlingsrat Thüringen natürlich Verbindungen zum Flüchtlingsrat NRW hat, womit bewiesen wäre, dass der Flüchtlingsrat NRW verfassungsfeindliche Organisationen unterstütze.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Ihnen jetzt der Kopf schwirrt, sind Sie damit sicherlich nicht allein, denn was die Göttinger Initiative gegen Abschiebungen mit der Interventionistischen Linken Göttingen zu tun hat, bleibt freilich unerklärt. Ebenso unerklärt bleibt der Zusammenhang der Interventionistischen Linken mit der Partei Die Linke.
Von dieser hanebüchenen Argumentation abgesehen, gibt es noch ein weiteres Problem: Weder die Interventionistische Linke Göttingen noch erst recht die Göttinger Initiative gegen Abschiebungen sind als verfassungsfeindliche Organisationen eingestuft,
geschweige denn verboten worden, womit sich die Prämisse des gesamten Antrags in Luft auflöst.
Ist das etwa eine lückenlose Beweisführung? Da könnte man ja mit Blick auf die vom Verfassungsschutz beobachtete Junge Alternative und den rechten Flügel um Björn Höcke glatt auf die Idee kommen, dass die AfD NRW und ihre hier im Landtag sitzende Fraktion verfassungsfeindliche Strömungen in ihrer eigenen Partei unterstützen.
Ich betone: Man könnte auf diese Idee kommen, folgte man Ihrer eigenen Argumentation, meine Damen und Herren von der AfD.
Dabei möchte ich es belassen. Die Landesregierung hat bereits zwei Kleine Anfragen und einen Berichtswunsch der AfD-Fraktion zu diesem Thema beantwortet. Es gibt keine rechtlichen Beanstandungen
gegen die Arbeit des Flüchtlingsrats NRW. Hinweise auf eine verfassungsfeindliche Haltung lassen sich nicht feststellen.
Dass der Flüchtlingsrat weltanschaulich nicht auf der Linie der AfD liegt, wird niemanden von uns überraschen. Es gehört nun mal zu einer liberalen Staatstradition, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit ganz verschiedenen Weltanschauungen wie Kirchen und Wohlfahrtsverbände Fördergelder für die Wahrnehmung von Aufgaben im staatlichen Auftrag bekommen, solange sie auf dem Boden des Grundgesetzes stehen – und das steht beim Flüchtlingsrat NRW außer Frage.
Dass wir diesen wirren AfD-Antrag ablehnen werden, steht ebenfalls außer Frage. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagpräsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagiert die Landesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In diesem Urteil werden Mindestanforderungen für die Fixierung von Menschen in der Psychiatrie höchstrichterlich formuliert. Solche Mindeststandards sollen nun auch im sogenannten Abschiebehaftvollzug gelten.
Der Abschiebehaftvollzug ist nicht mit dem Strafvollzug zu verwechseln – auch wenn diese Abgrenzung
in der Praxis zusehends zu verwischen droht. Familien, Kinder, Frauen und Männer im Abschiebevollzug sind keine Straftäter, und der Abschiebegewahrsam ist auch keine Strafe für ein Vergehen. Ich bitte Sie, das im Hinterkopf zu behalten.
Doch worum geht es bei einer Fixierung überhaupt? – Fixiert werden Menschen in Psychiatrien und auch im Abschiebevollzug nicht im Sinne einer Bestrafung, sondern um eine emotionale Krisensituation der betroffenen Person – ob Mann oder Frau – abzuwenden. Eine Fixierung als Strafe wäre mit unserem Grundgesetz zudem überhaupt nicht vereinbar.
Fixierungen gibt es in zwei Ausführungen – der Kollege hat es vorhin bereits erwähnt –: die 5-Punkt-Fixierung und die 7-Punkt-Fixierung. Das klingt sauber, steril, ordentlich. Fixierungen sind aber eine drastische Maßnahme. Man wird auf ein Bett oder eine Trage gelegt und so an diese gefesselt, dass Bewegungen im Fall der 5-Punkt-Fixierung kaum und im Fall der 7-Punkt-Fixierung gar nicht mehr möglich sind.
Bei der 5-Punkt-Fixierung werden Arme, Beine und Oberkörper an die Trage gefesselt. Frei beweglich bleibt hier nur noch der Kopf. Bei der 7-Punkt-Fixierung kommen noch Gurte um den Bauch und um die Stirn dazu. Wer so gefesselt ist, der kann gar nichts mehr bewegen.
Stellen Sie sich vor, Sie sind eine Stunde, fünf Stunden, zwölf Stunden oder einen ganzen Tag lang auf diese Weise Ihrer wesentlichsten und banalsten Handlungsfähigkeit beraubt. Sie können sich noch nicht einmal mehr wehren oder an der Nase kratzen, wenn sie juckt – da kommen Sie ja nicht dran.
Man muss sich die Ohnmachtserfahrung einer solchen Fixierung vergegenwärtigen, um zu verstehen, warum das Bundesverfassungsgericht hier von einem schweren Eingriff in die Grundrechte spricht. Fixierungen, die länger als 30 Minuten dauern, stellen nach dem Grundgesetz eine Freiheitsentziehung dar, die nicht über das Mandat des Abschiebungsgewahrsams gedeckt oder gerechtfertigt ist. Deshalb ist ein richterlicher Vorbehalt überfällig und folgerichtig.
Dementsprechend können Fixierungen nur das letzte Mittel in absoluten Ausnahmesituationen sein – also nur dann, wenn Leib und Leben von Menschen bedroht sind.
Staatliche Eingriffe in die Grund- und Menschenrechte müssen mit der höchstmöglichen Vorsicht und Sensibilität erfolgen. Deshalb schlagen wir gemein
sam mit der Fraktion der Grünen wichtige Änderungen zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen vor.
Wir fordern, dass die Fixierung in Eins-zu-eins-Betreuung durch eine qualifizierte Ärztin bzw. einen qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Schließlich sind Fixierungen selbst psychisch und körperlich schwer belastend und unter Umständen sogar lebensgefährdend. Wir folgen damit sowohl den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts als auch der Stellungnahme des Bundes der Richter und Staatsanwälte NRW.
Die von uns geforderte ärztliche Überwachung ist auch notwendig, um im Fall der Fälle zeitnah medizinisch erforderliche Maßnahmen zu treffen. Ein bloßer Sichtkontakt durch irgendwelches Personal ist eben nicht ausreichend.
Außerdem halten wir die pflichtige Hinzuziehung von Dolmetschern für unerlässlich. Schließlich sprechen die betroffenen Menschen häufig nur eingeschränkt oder gar kein Deutsch. Dolmetscher können den betroffenen Menschen die Situation und auch ihre Rechte erklären. Außerdem kann die Kommunikation in der eigenen Sprache auch zur Entspannung der Situation führen und im günstigen Fall eine Fixierung überflüssig machen oder zumindest verkürzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung für die Grundrechte, die für alle gelten, bewusst sind. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Problem bei Bürgschaften für syrische Flüchtlinge im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms im Jahr
2013 wurde in diesem Hause bereits mehrfach thematisiert. Nicht zuletzt die Expertenanhörung am 11.04.2018 und hier besonders die Einlassungen der Herren Dr. Thomas Heinrich und Rüdiger Höcker von der Evangelischen Kirche Westfalen haben uns die mitunter existenzbedrohenden Folgen unterschiedlicher Rechtsauffassungen bei den Übernahmen von Bürgschaften durch Privatpersonen, durch Kirchengemeinden und bürgerschaftliche Organisationen in der damaligen Notlage vor Augen geführt.
Wir zollen diesen Bürgerinnen und Bürgern Respekt.
Eine Klärung des Umgangs mit dieser Rechtsunsicherheit war deshalb dringend nötig. Es war sehr erfreulich, bereits im letzten Integrationsausschuss am 6. Februar diesen Jahres von Herrn Minister Stamp über den positiven Stand der Bund-Länder-Verhandlungen zu hören, auch dass die Vorschläge aus NRW hier maßgeblich aufgenommen wurden.
Daher begrüßen wir die jetzige Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum Umgang mit diesen Bürgschaften. Ebenso begrüßen wir die Ankündigung von Herrn Minister Laumann zur zentralen Weisung auch an die kommunalen Jobcenter.
Es ist gut, dass die Jobcenter und die Bürgen endlich Klarheit bekommen und die Bürgen nicht mehr aufgrund einer unsicheren Rechtslage zur Kasse gebeten werden.
Ich verstehe nicht ganz, warum die AfD diese Regelung nun anscheinend ablehnt, da ihre Abgeordnete Frau Walger-Demolsky nach der Expertenanhörung am 9. Mai 2018 im Integrationsausschuss erklärte – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich aus dem Protokoll –:
„Zwar erwarte sie nicht, dass eine bundeseinheitliche Lösung erreicht werde, mit Sicherheit werde die Last aber unabhängig von der letztendlichen Lösung nicht an den Bürgen hängen bleiben. Das Jobcenter Dortmund verfolge bereits einen vorbildlichen Weg, und sie appelliere an das Ministerium, auch die anderen Jobcenter im Sinne der Bürgen auf diesen Weg der intensiven Einzelfallprüfung und Beratung hinzuweisen.“
In diesem Sinne dürfte die AfD eigentlich gar nichts gegen diese Regelung einzuwenden haben. Im Sinne der Bürgen wird nämlich nun – zumindest für die Leistung der Jobcenter – die bis 2017 unklare Rechtslage zur Dauer der Haftung berücksichtigt.
Wir werden noch hinreichend Gelegenheit haben, die sprunghaften Stimmungen der AfD bei den folgenden Diskussionen in den Ausschüssen zu erleben. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Welche Frau geht schon nachts freiwillig alleine durch den Park? Dass ihr Gewalt angetan werden kann, dass Männer potenziell stärker sind, dass Männer überhaupt so etwas tun, das ist uns Frauen seit Jahrtausenden buchstäblich eingebläut worden.
Der gefährlichste Mensch für eine Frau ist nicht der Fremde. Es ist ihr Partner oder Ex-Partner, ihr Ehemann oder Ex-Ehemann. Jeden dritten Tag bringt ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin um. Jeden dritten Tag! An den anderen Tagen bleibt es beim Versuch.
Man muss es so drastisch sagen: In Deutschland sterben Frauen, weil sie Frauen sind. Bei den 115.000 Frauen, die allein im letzten Jahr Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, handelt es sich nur um die angezeigten Fälle. Die Dunkelziffer ist gigantisch. Es sind auch nur die Zahlen für häusliche Gewalt. Alle anderen Gewalterfahrungen von Frauen – sei es auf offener Straße, sei es abends in der Kneipe oder sei es, viel häufiger noch, am Arbeitsplatz – sind darin noch gar nicht enthalten.
Meine Damen und Herren, dass sich unsere Gesellschaft kaum mit diesem Thema befasst, dass Taten heruntergespielt werden, dass Frauen nicht geglaubt wird oder sie selbst schuld seien sollen, dass Tätern
seitens der Gerichte meist nicht einmal ein Anti-Gewalttraining verordnet wird – das alles macht nicht nur mit uns Frauen etwas. Es spiegelt unsere ganze Gesellschaft und ein System, das Gewalt an Frauen verharmlost.
Männer in unserer Gesellschaft zeichnen von sich kein Bild, in dem sie ihre Frauen zusammenschlagen. Aber sie tun es, wie die Kriminalstatistik deutlich zeigt.
Kolleginnen und Kollegen, hier im Landtag sitzen 55 Frauen als Abgeordnete – nur 55 Frauen. Aber jede Dritte von uns wird statistisch gesehen in ihrem Leben Opfer von Gewalt. Ich möchte, dass Sie sich das einmal vor Augen führen. Jede Dritte! Das sind die Fakten. Diese fordern uns auf, zu handeln, und zwar jetzt.
Was machen Sie als Frau, als Mutter, wenn Sie an dem Ort, der eigentlich sicher sein müsste, in Ihrem Zuhause, von Gewalt bedroht oder betroffen sind? Wo gehen Sie hin? Wo bleiben Sie die nächste Nacht? Wo bringen Sie Ihre Kinder unter? Und wenn Sie zu Ihren Eltern oder Freunden gehen können: Wie lange können Sie dort bleiben? Und was machen Sie, wenn Ihr Partner da vor der Tür steht und randaliert?
Sehen Sie: Deshalb sind Frauenhäuser wichtig. Sie bieten Schutz. Sie geben Raum. Hier finden Frauen und auch ihre Kinder Zuflucht.
Wir alle wissen aber, dass es eine bittere Realität ist, was jetzt gerade in diesem Augenblick an vielen Orten passiert. Denn was machen Sie, wenn das Frauenhaus keinen Platz für Sie hat, wenn Sie da, wo die Tür eigentlich immer offen sein sollte, abgewiesen werden müssen? Die Frauenhäuser im ganzen Land sind voll – rappelvoll. Keine Frage: Hier müssen wir ran, und zwar schnell, radikal und alle gemeinsam.
Deutschland hat, wie meine Kollegin Anja Butschkau bereits referierte, die Istanbul-Konvention unterzeichnet. Wir haben uns verpflichtet, sie umzusetzen. Wenn darin steht, dass pro 10.000 Einwohner ein Frauenhausplatz als angemessene Größe vorzuhalten ist, dann sollten wir uns daran halten.
Nach dieser Berechnung bräuchten wir gut 1.700 Plätze in Frauenhäusern in unserem Land. Wir haben aber nur 571. Aber Frau Ministerin Scharrenbach rechnet anders. Aus 10.000 Einwohnern macht sie 10.000 Frauen zwischen 19 und 65 Jahren. Dann kommt – wie überraschend! – fast die Zahl heraus, die wir in Nordrhein-Westfalen schon haben. Ja, dann haben wir sogar mehr Plätze in Frauenhäusern, als wir brauchen.
Wenn man so kalkuliert, sind 50 neue Plätze in Frauenhäusern bis 2020 geradezu großzügig. In Unternehmen nennt man das: kreative Buchführung.
Wir wissen doch, dass die Frauenhäuser in unserem Land überfüllt sind. Frau Ministerin, ich frage Sie von Frau zu Frau: Hilft diese Art der Rechenübung? Ändert das irgendetwas an der realen Not dieser Frauen in unserem Land? – Nein, tut es nicht.
Verehrte Frauen und auch Männer in CDU und FDP, das Menschenrecht auch von uns Frauen auf körperliche Unversehrtheit darf man sich nicht schönrechnen. Man muss es umsetzen. Machen Sie sich unseren Vorschlag doch einfach zu eigen, 8,5 Millionen Euro für die Frauenhausinfrastruktur bereitzustellen. Das wäre für die Bewältigung des untragbaren Leids, wie Sie es so treffend in Ihrem Beantragungstext zur heutigen Aktuellen Stunde formulieren, ein wirklich guter Lösungsansatz.
Es ist ja sehr schön, dass Sie dank unserer guten Vorarbeit aktuell mit Steuer- und Bundesmitteln geradezu überhäuft werden. Da können wir das doch locker machen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen wollen die Migrantenselbstorganisationen qualifizieren und ihre Professionalisierung weiterentwickeln. Dagegen ist gar nichts einzuwenden, im Gegenteil. Wir von der SPD begrüßen das.
Organisationen von und für Migranten leisten wichtige Arbeit. Sie befördern Integration. Sie sind Ansprechpartner für Migranten, aber auch für die Politik. Aus diesem Grunde haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode die Förderung von Migrantenorganisationen verdoppelt. Ich bin froh, wenn die neuen Regierungsfraktionen diesen Kurs weiterführen möchten, zeigt dies doch, dass zumindest manchmal der viele Jahre gepflegte Integrationsfriede unter den Fraktionen noch funktioniert.
Allerdings empfanden wir in den Beratungen den Antrag von CDU und FDP doch noch recht unpräzise. Er wiederholte schlicht, was bereits im Koalitionsvertrag der Regierung steht, nämlich – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –:
„Wir werden Migranten-Selbstorganisationen fördern und bereits hier lebende Zuwanderer und geeignete Organisationen aus der Einwanderercommunity stärker in die Integrationsprozesse einbeziehen.“
Dieser gut ein Jahr alten Absichtserklärung fügte man im Antrag dann die Evaluation und eine Fortentwicklung der Fachberatungsstelle MigrantInnenselbsthilfe des Paritätischen NRW hinzu.
Unstrittig ist dabei hoffentlich, dass die Fachstelle seit 18 Jahren hervorragende Arbeit leistet. Der Paritätische NRW unterstützt eine Evaluation selbstverständlich, plädiert allerdings für eine umfangreichere und zielgerichtetere, die sich nicht nur auf die Beratungsstelle beschränkt.
Den Entwicklungen der letzten Jahre müssen wir bei der Fortentwicklung von Maßnahmen und Angeboten Rechnung tragen. Es gibt neue Zuwanderergruppen – dabei denke ich beispielsweise an Syrer, Afghanen, Somalier, Bulgaren und Rumänen. Diese Gruppen müssen sich erst noch organisieren; es steckt vieles noch in den Kinderschuhen.
Das bringt im Vergleich zu bereits etablierten MSO andere Bedarfe mit sich. Deshalb halten wir es für unabdingbar, zu differenzieren, damit die Angebote der MSO nicht an den Bedarfen vorbeigehen.
Wir brauchen vor allem unter den neu zugewanderten Gruppen Organisationen und Netzwerke. Diese müssen wir fördern, weil die MSO einen wichtigen Beitrag zur Selbsthilfe und Selbstintegration leisten können. Andererseits haben bereits etablierte MSO eher angepasste und stabile Finanzierungsbedarfe als Professionalisierungsbedarfe. Viele MSO sind bereits Experten auf ihrem Feld und gleichberechtigte Partner der Freien Wohlfahrtspflege. Wer also die MSO unterstützen möchte, muss diesen breit gefächerten Unterschieden Rechnung tragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Migrantenselbstorganisationen sind nicht nur für die Communitys wichtig. Auch wir in der Politik haben ein großes Interesse an diesen Organisationen; denn nur in einem Netzwerk von Organisationen können wir überhaupt Gestaltungsmacht entfalten. Ohne die MSO fehlen uns schlicht Ansprechpartner. Ohne diese Netzwerke wüssten wir nicht einmal, wen wir anrufen sollen, wenn es einmal brennt; wir wüssten häufig nicht einmal, dass es brennt.
Ziel der Professionalisierung der MSO muss die Partnerschaft auf Augenhöhe mit dem Land sein. Als legitime Interessenvertretung der Menschen mit Migrationshintergrund – also als ein wichtiger Baustein für
ein gleichberechtigtes Zusammenleben – können Migrantenselbstorganisationen erst als Ansprechpartner auf Augenhöhe Wirkung entfalten.
Wir freuen uns sehr, dass bei der Förderung der MSO ein gemeinsames Vorgehen der etablierten Fraktionen möglich wurde und wir dem Antrag der Regierungskoalition mit dem gemeinsamen Änderungsantrag von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zusammen zustimmen und diesen verabschieden können. – Vielen Dank.
Danke. – Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bemüht reißerisch überschreibt die AfD auch diesen ihrer Anträge, der sich auf einen Presseartikel über Herrn Minister Stamp bezieht. In diesem Artikel werden mal mehr, mal weniger konkrete Überlegungen des Herrn Ministers zitiert über mögliche Bleibeperspektiven für Menschen, die hier seit Jahren zwar gut integriert, aber ohne Aufenthaltstitel leben.
Verbunden mit der Forderung nach einem Migrationsgipfel lässt sich nur vermuten, dass der Minister eine Bunderatsinitiative anstoßen möchte. Mehr lässt sich dazu erst einmal nicht sagen. Ich bin durchaus gespannt, demnächst von Herrn Minister Stamp etwas Konkretes zu hören, was dann vielleicht auch in die Zuständigkeit des Landtags gehören könnte.
„Abschiebungen endlich starten“ – das klingt nach freudiger Erwartung und nach einem Missverständnis. Liebe AfD-Fraktion, Abschieben, das ist kein Volkssport, das ist kein Wettbewerb. Kein Richter, kein Verwaltungsbeamter, kein Polizist und auch kein Politiker bekommt eine Medaille mit der Aufschrift „Helden der Abschiebung“.
Abschiebungen, meine Damen und Herren, sind eine mögliche Konsequenz aus einem Rechtsverfahren, nicht mehr und nicht weniger. Abschiebungen sind natürlich selbst an rechtsstaatliche Kriterien gebunden. Sie fordern in Ihrem Antrag: „Jeder vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer ist unverzüglich nach geltendem Recht abzuschieben.“
Was glauben die Damen und Herren der AfD eigentlich, was unser Rechtsstaat die ganze Zeit so macht? Wenn abgelehnte Asylbewerber nicht auf dem Fuße abgeschoben werden, dann, weil sie nach unserem Recht und Gesetz eben nicht sofort abschiebbar sind.
Unser Rechtssystem, meine Damen und Herren, ist Gott sei Dank kein Wunschkonzert für Marktschreier. Nur weil Sie in der AfD gerne noch mehr Abschiebungen hätten – oder sollte ich besser sagen: wohl eher ein generelles „Ausländer raus“ –, ist das eben kein Rechtsgrundsatz.
Sie fordern: „Für die qualifizierte Zuwanderung nach Deutschland sind die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zu beachten.“ Hallo, welche Möglichkeiten außer den geltenden gesetzlichen sollten denn sonst beachtet werden?
Schließlich Ihre Forderung, Spurwechsel abzulehnen. – Meine Damen und Herren, wir reden hier von Menschen, die keinen Aufenthaltstitel erlangt haben, aber registriert sind, also ein asylrechtliches Verfahren durchlaufen haben. Sie leben hier in Duldung. Sie leben nicht illegal in Deutschland. Und eine Duldung – das muss ich offensichtlich besonders betonen – ist keine politische Willkür, sondern eine rechtliche Bestimmung.
Es geht hier um Menschen, um Familien, die oft seit vielen Jahren unter uns leben, rechtstreu und gut integriert sind, sich in unser Gemeinwesen einbringen – und das trotz aller Unsicherheit –, Menschen, die den Antragstellern allenfalls äußerlich auffallen und aufstoßen, weil sie vielleicht anders sind, als das ihrem homogenen Wunschbild entspricht.
Meine Damen und Herren von der AfD, Ihre ästhetischen Vorlieben zur Bevölkerung Deutschlands sind schon als Privatsache mehr als grenzwertig.
Zur Staatsräson dürfen sie in einem Rechtsstaat niemals erhoben werden. Ich persönlich empfehle Ihnen daher einen Spurwechsel: weg von Ihrer geradezu wahnhaften Besessenheit, jedes, aber auch jedes Thema hier mit Hass und Hetze zu besudeln,
hin zu einem echten Bekenntnis zu unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat
und vor allem zur Achtung von Grundgesetz und von Menschenrechten. Das ist abendländische Kultur, meine Damen und Herren.
Ich hoffe von ganzem Herzen, dass Ihnen der Wechsel von der rechten Spur auf die Spur des Rechts endlich gelingt.
Wir demokratischen Fraktionen werden Ihnen dann gerne auf dem Weg Ihrer Anträge durch die Ausschüsse behilflich sein. – Vielen Dank.