Die eigentliche Intention, die Absicht der antragstellenden Fraktion – von Ihnen – ist auch in der heutigen Debatte mehr als offensichtlich geworden:
Sie wollen im Endeffekt die Arbeit des Flüchtlingsrates und vieler ehrenamtlicher Organisationen bei der Unterstützung von Geflüchteten diskreditieren. Sie meinen, hier hätten Sie einen Ansatz gefunden.
So ist es eben auch ein Bestandteil Ihrer Strategie, Hilfsbereitschaft und Engagement für Flüchtlinge infrage zu stellen – gerade in den sozialen Medien; das kann man immer wieder mal vernehmen. Teils machen Sie sich darüber lustig.
Dem werden wir entschlossen entgegentreten. Deswegen werden wir diesen Antrag auch ablehnen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Intention dieses Antrags ist glasklar: Er will das Engagement von Flüchtlingshelferinnen und -helfern diffamieren und Organisationen wie den Flüchtlingsrat kriminalisieren.
Die Punkte – das ist schon mehrmals angesprochen worden – dieses Antrags sind dabei schon seit über drei Monaten hinfällig. Schon am 5. Juli hat die Landesregierung eine Kleine Anfrage der AfD zu genau diesem Thema völlig ausreichend beantwortet.
Auch von dem hohen Gut der Meinungsfreiheit – auf die die Landesregierung hinweist – will sich die AfD nicht überzeugen lassen. Das, meine Damen und Herren, überrascht natürlich überhaupt nicht.
Die AfD setzte dann das Thema auch noch auf die Agenda des Integrationsausschusses mit haargenau denselben Vorwürfen gegen den Flüchtlingsrat, wie wir sie in dem vorliegenden Antrag vorfinden.
Interessant war, dass die AfD die Gelegenheit absolut nicht nutzte, in dem entsprechenden Fachgremium das Thema zu erörtern. Es gab keine einzige Nachfrage, keinen einzigen Wortbeitrag vom Antragsteller.
Meine Damen und Herren, die AfD betreibt hier ein abgekartetes Spiel gegen die Flüchtlingsräte. So hat sie ähnliche Initiativen nahezu gleichzeitig in mehreren Landesparlamenten wie etwa in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern sowie auf Bundesebene gestellt.
Das beweist uns doch, dass es der AfD überhaupt nicht um einen konkreten Sachverhalt hier in NRW geht, sondern schlichtweg um Stimmungsmache, wofür sie gerne auch immer wieder das Plenum als Bühne nutzt, um ihre Social-Media-Kanäle zu bespielen.
Dabei ist menschenrechtsorientierte Flüchtlingsarbeit, wie sie der Flüchtlingsrat NRW bei uns leistet, so wichtig wie nie zuvor. Dies schließt übrigens auch einen wachsamen und kritischen Blick auf Abschiebungen sehr wohl mit ein.
Anfang des Jahres wurde bekannt, dass nahezu jeder sechste Asylbescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fehlerhaft war. Asylsuchende aus Afghanistan sind hier besonders betroffen; bei ihnen liegt der Anteil der fehlerhaften Asylbescheide sogar bei 58 %.
Viele der Betroffenen hätten also zu Unrecht keinen Schutzstatus erhalten. Dies beweisen auch die vielen erfolgreichen Klagen gegen negative Asylbescheide.
Für diese Menschen und ihr Recht auf Schutz setzen sich Organisationen wie der Flüchtlingsrat mit viel Fachwissen und Expertise ein. Dafür gebühren ihnen Dank und Respekt.
Der Flüchtlingsrat – das möchte ich hier ganz klar sagen – leistet auch einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren unseres Rechtsstaates. Wem das ein Dorn im Auge ist, der entlarvt sich als Demagoge gegen unsere rechtsstaatlichen und demokratischen Strukturen.
Das ist noch nicht alles. Mit dieser Diffamierung hetzen Sie gezielt gegen Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen. Dass diese Stimmungsmache verheerende Folgen hat, wissen wir.
Aus der Antwort auf unsere Kleine Anfrage geht hervor, dass alleine im ersten Halbjahr dieses Jahres 51 Geflüchtete und ihre Helferinnen und Helfer Opfer von rechtsmotivierten Straftaten wurden. Das sind 38 % mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum 2018.
Diese Entwicklungen müssen wir ernst nehmen. Gerade auch mit Blick auf den erschreckenden antisemitischen und rassistischen Angriff gestern in Halle müssen wir, alle Demokratinnen und Demokraten, aufgerufen sein, wachsam und entschieden für unsere vielfältige und freiheitliche Gesellschaft immer wieder zusammenzustehen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An einem sehr ernsten Tag mit meiner Ansicht nach sehr bedrückenden Ereignissen freue ich mich, in meiner anderen Funktion als Kinderminister den Nachwuchs von Frau Kapteinat zu sehen. Vielleicht sollten wir uns auch einmal an die positiven Dinge des Lebens erinnern.
Meine Damen und Herren, die im Antrag der AfD an die Landesregierung adressierten Forderungen gehen im Wesentlichen auf eine von der Fraktion angeführte Homepageverlinkung des Flüchtlingsrats Nordrhein-Westfalen auf die Arbeitshilfebroschüre zu Abschiebeblockaden der sogenannten Interventionistischen Linken Göttingen zurück.
Dazu ist festzustellen – und das ist schon mehrfach dargestellt worden –, dass keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Flüchtlingsrat NRW durch die frühere Verlinkung gegen geltendes Recht, insbesondere gegen Strafvorschriften wie zum Beispiel § 111 oder § 240 StGB verstoßen hat.
Auch bestehen derzeit keine Anhaltspunkte, dass der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen seine Auflagen und Pflichten aus dem bestehenden Zuwendungsverhältnis verletzt hat.
Bei der Förderung des Flüchtlingsrats NordrheinWestfalen e. V. handelt es sich nicht um eine institutionelle, sondern um eine Projektförderung, über die jährlich neu entschieden wird.
Die im Rahmen dieser Fördermaßnahme zu erbringenden Leistungen wurden und werden vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e. V. erbracht. Anhaltspunkte dafür, dass die dem Flüchtlingsrat hierfür zugewendeten Mittel zweckwidrig eingesetzt wurden bzw. werden, sind bislang nicht ersichtlich.
Flüchtlingen, die in Deutschland durch einen Asylantrag um Schutz nachsuchen, muss ein faires Asylverfahren garantiert werden. In diesem Zusammenhang akzeptiert und respektiert die Landesregierung das Selbstverständnis des Flüchtlingsrates NordrheinWestfalen als Interessenvertretung für Flüchtlinge.
Vom Flüchtlingsrat ist aber selbstverständlich eine weltanschauliche Neutralität und Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu erwarten.
Wo wir dies nicht als vollständig gewährleistet ansehen sollten, wird dies genauso selbstverständlich zum Thema der Gespräche gemacht, die wir fortlaufend und regelmäßig mit dem Flüchtlingsrat sowie auch mit anderen NGOs in der Flüchtlingshilfe führen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Damit liegen uns keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, und ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat eine direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags.
Wer möchte ihm zustimmen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grüne, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 17/7536 mit der eben festgestellten Mehrheit abgelehnt.
Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7543 – Neudruck
Ich eröffne die Aussprache und erteile als nächstem Redner für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Braun das Wort.