Vielen Dank, Herr Kollegen Neppe, und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede. – Nun hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Remmel das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorab vielleicht zwei Grundsätze: Ich habe mir vorgenommen, nicht das zu wiederholen, was andere schon gut gesagt haben. – Herr Kollege Schrumpf, an das, was Sie mit Bezug auf Johannes Rau vorgetragen haben, was die Grundsätze der Denkmalförderung angeht, kann ich nur einen Haken machen. Und an unser Wahlprogramm, das Sie vor
getragen haben, kann ich auch nur einen Haken machen. Insofern will ich das nicht wiederholen, es steht im Protokoll.
Das Zweite ist der Grundsatz, den unser Fraktionsvorsitzender eben vorgetragen hat: Wir werden eine konstruktive Opposition sein. Was wir gut finden, werden wir auch als gut benennen. Da unser Wahlprogramm schon vorsieht, dass die Behandlung insbesondere des Ehrenamtes und der vielen Menschen, die ehrenamtlich engagiert sind, verändert werden muss, können wir diesem Anliegen zustimmen.
Ganz mag ich die Kritik an der Vergangenheit allerdings nicht akzeptieren; denn sie hat immerhin dazu geführt, dass wir über die Möglichkeiten der NRW.BANK deutlich mehr Mittel auch für die Denkmalförderung – zugegebenermaßen eher für größere Projekte – haben generieren können. Hier ist es in der Tat sinnvoll, das Programm, das gut angenommen wird, zu untersuchen und vielleicht auch weiterzuentwickeln. Aber es stimmt, dass insbesondere die kleineren Initiativen in den letzten Jahren zu kurz gekommen sind.
Ich mache allerdings auch darauf aufmerksam, dass wir hier über einen Bereich reden, der haushaltssystematisch den sogenannten freiwilligen Leistungen zugeordnet ist. Das ist immer ein Problem. In der Haushaltspolitik werden die freiwilligen Leistungen am ehesten infrage gestellt.
Deshalb haben andere Bereiche die glorreiche Idee entwickelt, sogenannte gesetzliche freiwillige Leistungen zu kreieren – ich nenne beispielsweise das Kulturfördergesetz –, mit denen solche Dinge dann stärker geschützt sind.
Insofern rege ich an, dass wir die freiwilligen Bereiche grundsätzlich auch daraufhin untersuchen, ob sie zur Grundausstattung unseres Landes gehören, weil eben in weiten Teilen das Ehrenamt betroffen ist und sie daher unser aller Anliegen sind. Das ist in der Tat bei der Denkmalförderung und beim Denkmalschutz insbesondere in Bezug auf das Ehrenamt der Fall. Im Ausschuss haben wir sicherlich die Möglichkeit, darüber vertieft zu diskutieren. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Remmel. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen Ott und Remmel, billiges Geld verleitet zu teuren Fehlern.
Das Problem von Fehlern ist bekanntermaßen, dass man sich ihrer zu spät bewusst wird und sich dann bitterlich eingestehen muss, dass man sie nicht ungeschehen machen kann. An all die ehrenamtlichen Initiativen, die den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen tragen, haben Sie mit Ihrem Verständnis von Denkmalschutz die Axt angelegt. Das ist das Problem. Wir treten dieses Erbe an. Die Nordrhein-Westfalen-Koalition wird das Problem noch in den nächsten Monaten für die kommenden Jahre beseitigen.
Meine Vorredner haben es schon gesagt: NordrheinWestfalen liegt vor uns wie ein aufgeschlagenes Geschichtsbuch. Es wurden hier schon denkwürdige Orte zitiert. Das Buch hat zwar etliche Eselsohren, Stockflecken, vergilbte Seiten und auch passende und unpassende Randbemerkungen, aber an manchen Stellen spürt man schmerzlich, dass Frevler ganze Seiten aus diesem Denkmalwert herausgerissen haben. Vor dieser Aufgabe stehen wir.
Die neue Landesregierung wird deshalb die Denkmalförderung wieder erhöhen und das natürlich auch – das wissen Sie – mit einer entsprechenden Förderrichtlinie unterlegen, die wir erarbeiten und die wir Ihnen dann vorlegen werden.
Denkmalpflege und Denkmalschutz sind zentrale Bestandteile von Heimat. Es ist das kulturelle Erbe, es ist das Gedächtnis unseres Landes, das wir als heutige Generationen auch für die nachkommenden Generationen verfügbar zu halten haben, um aus der Vergangenheit für Gegenwart und Zukunft zu lernen. Deshalb ist Denkmalschutz auch mehr als eine reine Traditionspflege.
Diese Denkmäler verfügbar zu machen und sie für heutige Nutzungen attraktiv zu halten, mit dem Anspruch heranzugehen, wie es gelingt, Denkmäler zu übertragen, nach vorne zu schauen, Heimat und Tradition zu bewahren, Kinder und Jugendliche, heutige Generationen in dem Wissen mitzunehmen, was dieses Denkmal ausmacht – ob Boden- oder Baudenkmal –, das ist eine Herausforderung, der wir uns stellen werden.
Vor diesem Hintergrund werden in der Zukunft Vereine, Kirchengemeinden und Interessengruppen, die helfen, diese Denkmäler zu erhalten und für die Zukunft weiterzuentwickeln, die ihren Beitrag für künftige Generationen leisten, durch die neue NordrheinWestfalen-Koalition wieder eine Unterstützung erhalten.
Deshalb lassen Sie mich damit schließen – es gibt ja durchaus eine große Einhelligkeit hier im Hause –:
Die Nordrhein-Westfalen-Koalition gibt dem Denkmalschutz wieder eine Heimat. Das werden wir Ihnen mit dem Landeshaushalt 2018 vorlegen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so dass wir am Schluss der Aussprache sind.
Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrats, der uns nahelegt, den Antrag Drucksache 17/523 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend – sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien zu überweisen. Die abschließende Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich darf fragen, ob es Gegenstimmen gegen diese Überweisungsempfehlung gibt. – Enthaltungen? – Dann stelle ich die einstimmige Zustimmung aller Fraktionen dieses Hauses fest. Die Überweisungsempfehlung ist damit angenommen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Neumann das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind insbesondere die Frauen in unserem Land, die in der sogenannten Teilzeitfalle stecken. Von den insgesamt 6,6 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen sind 1,7 Millionen in einer Teilzeitbeschäftigung. Fast 80 % davon sind weiblich.
Nach einer Auszeit vom Job haben Frauen häufig wenige Chancen, wieder in einen Vollzeitjob zurückzukehren. Die Konsequenzen für die Betroffenen können gravierend sein; denn eine Teilzeitbeschäftigung schränkt oft die Karriere- und Aufstiegschancen empfindlich ein, auch was die Sozialversicherung und Maßnahmen betrifft.
Die Teilzeitarbeit ist jedoch fast immer ein Modell für einen Lebensabschnitt und nicht für die Dauer des
Arbeitslebens. Viele Frauen wünschen sich daher ein Recht auf eine Rückkehr in Vollzeit. Flexibilität auch in der Gestaltung der Arbeitszeit ist ein ganz zentraler Anspruch an den heutigen Arbeitsmarkt. Dieser Anspruch wird sowohl an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch an die Unternehmen, die so dringend nach Fachkräften verlangen, gestellt.
Deswegen bringt die SPD-Landtagsfraktion heute diesen Antrag ein. Wir wollen, dass die Rechte der Frauen und Beschäftigten in Teilzeit gestärkt werden. Wir wollen, dass ein Rückkehrrecht gesetzlich verankert wird, damit die 46 % der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen, die in Teilzeit arbeiten, die Möglichkeit erhalten, in eine Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren, wenn sie es wünschen.
Sie wissen, dass sich Union und SPD im Koalitionsvertrag auf Bundesebene darauf geeinigt haben, das Rückkehrrecht gesetzlich zu verankern. Für diese Vereinbarung im Koalitionsvertrag gab und gibt es gute Gründe. Der Gesetzentwurf der Bundesarbeitsministerin wurde aber von Union und Arbeitgebern torpediert und scheiterte. Wir sagen ganz klar: Das ist ein Bruch des Koalitionsvertrags. Und wir sagen auch: Hunderttausende Frauen und Männer werden in ihren Möglichkeiten und Rechten beschnitten.
Überhaupt möchten wir von der Landesregierung und natürlich von Ihnen, Herr Minister Laumann, wissen, welche Vorstellungen Sie von fairen Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechten haben. Was werden Sie tun, um das Ziel von guter Arbeit zu erreichen? Den zwei sehr dünnen Seiten des Koalitionsvertrags von CDU und FDP zum Thema „Arbeit“ kann ich jedenfalls keinerlei Substanz in dieser Frage entnehmen.
Dasselbe gilt für die Gleichberechtigung; denn 80 % der betroffenen Teilzeitbeschäftigten sind Frauen, die in der Rente bereits durch Erziehungszeiten schlechter gestellt sind. Hier werden das niedrige Einkommen der Mütter und ihre Altersarmut zementiert, und es gilt, gegenzusteuern. Denn jede dritte der in Teilzeit arbeitenden Frauen möchte sehr gerne mehr arbeiten.
Wir halten es für sinnvoll und notwendig, das Thema „Rückkehrrecht von unbefristeter Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung“ breit und öffentlich zu diskutieren. Die Menschen in unserem Land haben das Recht, dass wir sie unterstützen und ihre Rechte stärken. NRW sollte auch hier zeigen, dass es sich diesen Zukunftsfragen und Herausforderungen stellt.
Wir freuen uns auf eine Debatte im zuständigen Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und bitten um die Unterstützung für die Überweisung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Neumann. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU Frau Kollegin Oellers das Wort zu ihrer ersten Rede.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gut anderthalb Wochen vor der Bundestagswahl nutzen die Sozialdemokraten die Gelegenheit, ihr Profil mit der heutigen Plenarsitzung zu schärfen und die CDU als arbeitnehmerfeindlich darzustellen.
Mit Ihrem Antrag werfen Sie der CDU/CSU Koalitionsbruch vor und inszenieren Andrea Nahles als Schutzpatronin der Arbeitnehmer und Opfer einer angeblich arbeitnehmerfeindlichen CDU/CSU-Politik.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen, dass diese Vorwürfe völlig haltlos sind, und verschweigen, dass es eine Reihe von Regelungen gibt, die dafür sorgen, dass Frauen und Männer, die die Familienzeit für sich in Anspruch nehmen, eine Rückkehroption haben.