Protokoll der Sitzung vom 14.09.2017

Werfen wir doch einmal einen Blick in den Koalitionsvertrag des Bundes. Darin steht:

„Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich z. B. wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, wollen wir sicherstellen, dass sie wieder zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Dazu werden wir das Teilzeitrecht weiterentwickeln und einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit schaffen …“

(Zuruf von der SPD: Das haben wir gemacht!)

Seit 2015 gilt ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeiten. Der Koalitionsvertrag ist damit aus arbeitsrechtlicher Perspektive erfüllt.

Zudem gilt seit 2000, dass der Arbeitgeber bei der Besetzung von Vollzeitstellen diejenigen Teilzeitangestellten, die den Wunsch nach einer Vollzeitbeschäftigung äußern, bevorzugen muss.

Wenn Sie, liebe Sozialdemokraten, der CDU jetzt einen Koalitionsbruch vorwerfen, müssen Sie sich Folgendes sagen lassen: Andrea Nahles hatte dreiein

halb Jahre Zeit, ein gesetzlich garantiertes Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit im Sinne beider Parteien auszuhandeln.

(Zuruf von der CDU: So ist es!)

Von einem Kompromiss konnte man aber in dem kurz vor Ende der Legislaturperiode von ihr vorgestellten Entwurf nicht sprechen. Wenn Sie uns, der CDU, vorwerfen, wir hätten das gesetzliche Rückkehrrecht blockiert und würden so Arbeits-, Gesundheits- und Gleichstellungspolitik behindern, müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, den Koalitionsvertrag als Freifahrtschein verstanden zu haben, um einen Gesetzentwurf frei nach Ihren Vorstellungen umsetzen zu können; denn der Entwurf von Frau Nahles ging weit über die Absprachen des Koalitionsvertrages hinaus.

(Beifall von der CDU)

Lassen Sie mich bitte eines klarstellen: Die CDU stellt sich auf keinen Fall gegen die Interessen von Teilzeitbeschäftigten. Im Gegenteil! Ich weiß, dass das Rückkehrrecht und die Frage von Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch nach der Bundestagswahl auf bundespolitischer Ebene von unserer Partei mit Elan angegangen werden, weil das für uns ein wichtiges Thema ist und bleibt.

Eine Politik mit der Brechstange, also ein garantiertes Rückkehrrecht von der Teilzeit- in die Vollzeitbeschäftigung für Betriebe ab 15 Angestellten, wie es der Entwurf von Frau Nahles vorsah, ist aber nicht zielführend. Wenn ein Angestellter oder gleich mehrere Angestellte einen Anspruch auf Teilzeitarbeit erheben, ist der Arbeitsanfall nicht zu kompensieren, und der Arbeitgeber braucht Ersatz. Ist die Teilzeit beendet, müsste man diese Aushilfen wieder entlassen. Die eingeschränkte Beschäftigungsflexibilität kleiner Unternehmen wird so verschärft. Sozial ist dieser Ansatz nicht.

Auch die unternehmerische Flexibilität, betriebliche Arbeitsprozesse mit Teilzeitkräften präzise zu koordinieren, missachtet die SPD und schränkt diese ein. Stattdessen werden die Arbeitgeber mit zusätzlicher Bürokratie belastet; denn betroffen wären von dieser Initiative besonders das Handwerk und der Mittelstand. Die Bedenken dieser ignoriert die Sozialdemokratie und mutet ihnen zu, zu beweisen, dass sie keine freien Vollzeitstellen haben.

Ein gesetzlich garantiertes Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit darf deshalb nur für größere Unternehmen gelten, die dem organisatorischen und bürokratischen Aufwand gewachsen sind.

Mit einer deutlich höheren Mindestzahl an Angestellten hätte man einen Kompromiss finden und einen Interessenausgleich herstellen können. Frau Nahles beharrte aber auf dem Rückkehrrecht für Angestellte kleiner Unternehmen und hat sich so Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Weg gestellt.

Weil die in diesem Antrag erhobenen Vorwürfe nach Meinung der CDU-Fraktion völlig haltlos sind und das Rückkehrrecht nur im Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer formuliert werden kann, lehnen wir ihn entschieden ab.

Wir stimmen für eine Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und freuen uns auf die Beratungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Oellers, und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede im Hohen Haus!

(Allgemeiner Beifall)

Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der FDP Frau Kollegin Schneider das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD-Fraktion bringt hier einen Konflikt aus der Großen Koalition in Berlin in unseren Landtag. Ein Blick in den Kalender erklärt wohl auch, warum. Allerdings hätte ich mir von der SPD gewünscht, nicht nur mit dem Finger auf den Koalitionspartner zu zeigen, sondern auch selbst zu hinterfragen, woran es liegt.

Wir haben es gehört: Andrea Nahles hat den angesprochenen Gesetzentwurf nicht nur erst zum Ende der Legislaturperiode vorgelegt; sie hat auch eine Grenze von 15 Beschäftigten vorgesehen. Damit wären auch kleine Betriebe betroffen, die eben nicht kurzfristig eine neue Stelle einrichten können, wenn Teilzeitbeschäftigte ihr Rückkehrrecht in Anspruch nehmen. Der Widerstand gegen diesen Vorschlag war absehbar. Oder haben Sie hier ein Scheitern bewusst in Kauf genommen?

Die Politik hat Teilzeitarbeit über viele Jahre gefördert, gerade auch, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Wir haben den Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung eingeführt. Bei der Elternzeit wurden die Regelungen zur Verringerung der Arbeitszeit ausgeweitet und flexibel gestaltet. Also ist es kein Wunder, dass in der Folge Teilzeitbeschäftigung, und zwar insbesondere die Teilzeitbeschäftigung von Müttern, zugenommen hat.

Auch die SPD hat diese Entwicklungen lange gefördert. Jetzt beklagen Sie die angebliche Teilzeitfalle. Dabei gibt es bereits gesetzliche Vorgaben für die Rückkehr von der Teilzeit- zur Vollzeitbeschäftigung. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sieht vor, dass Teilzeitbeschäftigte, die ihre Arbeitszeit wieder ausweiten möchten, bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen sind.

Mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz besteht ein befristeter Rückkehranspruch von Teilzeit auf Vollzeit, der ausdrücklich Müttern und Vätern zugutekommt.

Wir können gerne darüber reden, wie wir eine vorab befristete Teilzeitbeschäftigung zu einem festgelegten Zeitpunkt in eine Vollzeitbeschäftigung umwandeln.

Wir können auch über Regelungen in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes reden. Wir können die Rückkehr von Teilzeit zu Vollzeit überall dort unterstützen, wo ein flexibler Einsatz der Beschäftigten möglich ist.

Allerdings sehen wir im Gegensatz zu Ihnen ein Problem bei einem zeitlich unbestimmten Rückkehrrecht, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen. Dies würde zu einem unkalkulierbaren Risiko bei der Personalplanung der Arbeitgeber führen. Wie sollen diese denn den Rückkehranspruch kurzfristig umsetzen, wenn keine Stellen frei werden und keine zusätzliche Beschäftigung zu erwarten ist? Und wie sollen sie den Arbeitsausfall ausgleichen und eine Vertretung für Teilzeitbeschäftigte organisieren, wenn der Zeitpunkt nicht absehbar ist? Das wäre eine Gesetzgebung, die die Realität in den Betrieben vollständig ignoriert.

Letztlich würde ein zeitlich unbestimmtes Rückkehrrecht eher zulasten der Einstellung von Frauen und Müttern gehen und dazu führen, dass Arbeitgeber verstärkt auf Zeitarbeit, befristete Arbeitsverträge und Auftragsvergabe über Werkverträge zurückgreifen – alles Instrumente eines flexiblen Arbeitsmarktes, die Sie ja auch immer weiter einschränken wollen.

Ich möchte auf noch einen Gedanken eingehen, der mir wichtig ist. In den vergangenen Jahren ist die Erwerbsbeteiligung der Frauen erfreulicherweise deutlich gestiegen. Dabei wählen viele Frauen bewusst eine Teilzeittätigkeit. So geht die Mehrheit der in Teilzeit beschäftigten Frauen aus privaten Gründen keiner Vollzeitbeschäftigung nach. Damit sind vor allem Kinderbetreuung und die Pflege von Angehörigen gemeint.

Nach einer Studie des IAB, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das ich persönlich für neutraler und wissenschaftlich fundierter halte als die IG Metall, sind rund 80 % der Frauen, die in Teilzeit arbeiten, zufrieden; weniger als 20 % wünschen sich eine Veränderung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Hauptproblem, das dazu führt, dass die Frauen in Teilzeit arbeiten, ist doch immer noch die Kinderbetreuung in unserem Land. Ich bin froh, dass wir es uns jetzt hier in der NRW-Koalition auf die Fahnen geschrieben haben, diese Betreuung zu verbessern, die Kitas besser

auszustatten und vor allem eine qualitativ bessere Betreuung einzuführen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Mit Ihrem ideologiegetriebenen Antrag würdigen Sie das Lebensmodell der Frauen herab, die sich ganz bewusst und freiwillig für Teilzeit entschieden haben,

(Zurufe von der SPD)

weil für sie Mutterschaft und ihr Familienleben gegenüber möglichen Karrierechancen im Vordergrund stehen.

Die FDP-Landtagsfraktion respektiert eine solche Entscheidung. Wir respektieren es aber auch, wenn Mütter Vollzeit arbeiten möchten oder es der Wunsch der Frauen ist, sich ausschließlich um ihre Familien zu kümmern.

(Nadja Lüders [SPD]: Es geht um Rückkehr!)

Für uns ist wichtig, dass die Frauen eine Wahlfreiheit haben. Das versteht die FDP-Landtagsfraktion unter moderner Arbeits- und Frauenpolitik. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Meine Damen und Herren, jetzt hat für die Fraktion der AfD Frau DworeckDanielowski das Wort zu ihrer ersten Rede im Hohen Haus. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Endlich raus aus der Teilzeitfalle – so lautet die Parole der Sozialdemokraten. Sie wollen gleich vier Fliegen auf einen Streich erwischen: mehr Arbeit, mehr Rente, mehr Gleichstellung, weniger Fachkräftemangel. Ja, eine super Sache!

(Sarah Philipp [SPD]: Ja!)

Genau. – Leider hält diese Schöngeistigkeit der Realität nicht stand. Die Verbesserung würde vor allem Arbeitnehmerinnen zugutekommen. Denn der Löwenanteil aller Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. In der Tat; das stimmt. Der Löwenanteil aller Teilzeitbeschäftigten sind Frauen – vor allem Frauen mit Familien.

Wie der Gleichstellungsbericht der Bundesregierung richtig erkennt, ist der entscheidende Knotenpunkt im Lebenslauf die Geburt eines Kindes. Während junge kinderlose Paare noch überwiegend gleich viel, nämlich Vollzeit, arbeiten, erfolgt nach der Geburt des Kindes häufig der Wechsel zum klassischen Zuverdienerhaushalt.

Auch wenn es in Ihrer Weltanschauung nicht vorkommt, verbringen viele Mütter gerne Zeit mit ihrer

Familie. Das wird hier gerne außer Acht gelassen. Es ist eine freiwillige Entscheidung, die Arbeitszeit zu reduzieren.

Ebenfalls völlig außer Acht gelassen wird, dass es auch heute schon eine gesetzliche Regelung gibt – Frau Schneider hat es gerade angesprochen –, nach der man nach der Elternzeit zum alten Arbeitsumfang des vorherigen Arbeitsvertrages zurückkehren kann. Das ist immerhin ein Zeitraum von drei Jahren. Diese Möglichkeit kann man nutzen.

Viele Mütter wollen das zu diesem Zeitpunkt aus unterschiedlichen Gründen noch nicht. Das ist auch verständlich.