Viele Mütter wollen das zu diesem Zeitpunkt aus unterschiedlichen Gründen noch nicht. Das ist auch verständlich.
Selbst in dieser Situation schützt das Teilzeitgesetz diejenige, die zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufstocken möchte, auch jetzt schon – zulasten der unternehmerischen Freiheit.
Wenn wir uns mit der Teilzeitarbeit beschäftigen, müssen wir uns auch die Gründe anschauen, die für eine Teilzeitbeschäftigung sprechen. Das sind nicht wenige.
Der von Ihnen zitierte WSI Report stellt nämlich auch fest: Je niedriger der Bildungsabschluss ist, desto mehr Frauen arbeiten in Teilzeit. – Das verwundert nicht. In Nordrhein-Westfalen bleiben einer verheirateten Kassiererin, Mitte 30, dreifache Mutter mit Steuerklasse V, bei einer Vollzeitbeschäftigung gerade einmal 886 € im Monat. Wenn sie auf 30 Stunden reduziert, verdient sie immer noch 731 € netto. Das heißt: Für ca. 150 € mehr im Monat fehlen ihr jede Woche 10 Stunden Zeit für Haushalt, Familie oder vielleicht auch einfach einmal für sich selber.
Das ist ein verdammt schlechter Deal, meine Damen und Herren. Auch Sie von der SPD müssten erkennen, dass es sich für diese Frau überhaupt nicht lohnt, auf Vollzeit aufzustocken; denn die Zeit ist, wie auch Herr Lindner letztens noch gesagt hat, das kostbarste Gut der Bürger. Das ist sie in der Tat – insbesondere für berufstätige Mütter. Jede Mutter hier im Raum wird das wissen.
Die Wunderwaffe Vollzeitbeschäftigung löst im Übrigen auch nicht das Problem der Altersarmut. Das ist doch Augenwischerei. Nehmen wir das Beispiel von gerade. Egal, ob diese Frau 20, 30 oder 40 Stunden arbeitet; ihre Rente wird niemals dafür ausreichen, dass sie davon leben kann. Sie wird immer unter Grundsicherungsniveau bleiben und entweder auf die Rente ihres Ehegatten oder auf staatliche Alimentierung angewiesen sein. In der Tat ist das schlecht. Das sehen wir genauso.
Wenn die Rente, die Altersvorsorge oder die Versorgungssituationen von Frauen und Müttern für Sie ein so großes Thema ist, dann frage ich mich, warum die
Genossen in Berlin in den letzten 25 Jahren – da waren Sie an etlichen Regierungen beteiligt – das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das man unter dem Namen „Trümmerfrauenurteil“ kennt, nie bei einer Rentenreform mit eingebracht haben. Dann wäre vielleicht auch für die Frau, die teilzeitbeschäftigt ist oder ein paar Jahre zu Hause bleibt, die Situation später im Alter deutlich entspannter – gegebenenfalls auch für den Vater. Da geht es ja um Familien.
Vermutlich wünschen sich aus diesen Gründen lediglich knapp 13 % aller teilzeitbeschäftigten Frauen ein Mehr an Arbeit. Diese Zahl verkündete das Statistische Bundesamt im September 2016. Ich halte sie, ehrlich gesagt, für deutlich belastbarer als die Befragung durch eine Gewerkschaft, die ohnehin eine bestimmte, nämlich in der Regel ihre eigene, Klientel anspricht.
Ihre Behauptung, viele Frauen blieben in der sogenannten Teilzeitfalle stecken und hätten keine Chance, in eine Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren, obwohl sie es eigentlich wollten, ist vollkommen haltlos. Und selbst wenn sie es mehrheitlich wollten: Glauben Sie denn allen Ernstes, dass eine weitere gesetzliche Maßnahme die Arbeitssituation von Frauen, insbesondere von Müttern, verbessern würde?
Bereits 2004 kam das Institut der deutschen Wirtschaft Köln bei einer Umfrage zu dem Ergebnis, dass schon das Teilzeitgesetz – also noch die entschärfte Version – ähnlich wie andere arbeitsrechtliche Vorgaben die Unternehmer eher hemmt, Arbeitskräfte einzustellen.
Jeder Arbeitgeber muss bei der Neueinstellung einer gebärfähigen Frau als potenzielle Risikofaktoren ohnehin schon den Mutterschutz, den Ausfall wegen einer anstehenden Elternzeit und die sich gegebenenfalls anschließende Teilzeittätigkeit einkalkulieren. Wenn jetzt noch das Risiko des Rückkehrrechts hinzukommt, wird die weibliche Arbeitskraft doch immer unattraktiver. Das wäre letzten Endes die Konsequenz einer solchen gesetzlichen Regelung.
Deshalb halten wir Ihren Antrag insgesamt für einen weiteren Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Wir erwarten keinen positiven Effekt auf die Lebenssituation von Frauen. Im Übrigen sind wir davon überzeugt, dass der vermeintliche Bedarf an den Haaren herbeigezogen ist. – Danke.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Auch Ihnen herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Kollege Mostofizadeh das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 46 % der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen arbeiten in Teilzeit. Anders, als das einige gerade vorgetragen haben, geschieht dies durchaus nicht immer freiwillig. Wie schon richtig ausgeführt worden ist, wechseln viele Frauen – und zwar viel mehr als Männer; von ihnen arbeiten nämlich nur 10 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Teilzeit – nach einer Familienphase in Teilzeit.
Anders, als das eben hier dargestellt wurde, haben diese Frauen in späteren Jahren keineswegs einen Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit. Sonst müssten wir uns ja heute nicht über diesen Tatbestand unterhalten.
Ich möchte einmal schildern, wie ein normaler, durchschnittlicher Mensch sich eine Erwerbsbiografie vorstellt. Natürlich fragt man sich, wie man Familien- und Aufstiegsphasen miteinander in Einklang bringen kann. Dadurch, dass man zu dem Schluss kommt, sich Teilzeit gar nicht erlauben zu können und deswegen eine Familie nicht so gründen oder so gestalten zu können, wie man es für richtig hält, werden viele Menschen – Väter wie Mütter – zu Vollzeitarbeit gezwungen; oder sie nehmen Teilzeit in Anspruch und haben dann nicht mehr die Möglichkeit, zu Vollzeit zurückzukehren.
Das hat schwerwiegende Folgen. Es ist richtig dargestellt worden, dass derjenige, der in Teilzeit bleibt, weniger Fortbildungen macht, eine schlechtere Rente bekommt und geringere Aufstiegschancen hat. Wer das heute hier bezweifelt, ist wirklich nicht in der Realität angekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der Ministerpräsident hat gestern in seiner Regierungserklärung die Frauenförderung angesprochen. Er möchte, dass Frauen für die gleiche Arbeit das gleiche Geld bekommen. Das ist erst einmal eine gute Erkenntnis. Aber schon in der Diskussion um das Landesbeamtengesetz ist die Haltung der CDU/FDP-Landesregierung deutlich geworden.
Ich vertrete die Auffassung, dass das, was im Beamtenrecht Gott sei Dank häufig möglich ist, nämlich Freistellungen oder die Rückkehr von Teilzeit zu Vollzeit, in viel mehr Betrieben in Deutschland möglich sein muss. Das gehört zur Erwerbsbiografie von erwachsenen, gut ausgebildeten Menschen einfach dazu. Das ist modernes Arbeitsrecht.
Ich will einen weiteren Punkt aus dem Antrag der Kollegen der SPD ansprechen, der nicht untergehen soll, und zwar das Kompetenzzentrum Frau und Beruf. Zumindest in der letzten Legislaturperiode ist Folgendes in diesem Rund oft nicht verstanden worden:
Dieses Kompetenzzentrum berät Unternehmen – und nicht Einzelpersonen –, wie sie ihren Betrieb familienfreundlich gestalten können. Dafür gibt es sehr gute Lösungen. Ich sage an dieser Stelle ganz eindeutig, dass das viel besser ist, als es gesetzlich zu regeln. Natürlich ist es besser, wenn durch vertragliche Gestaltung oder durch Betriebsvereinbarungen in den Betrieben selbst flexible Möglichkeiten verabredet werden. In diesem Fall kann man nämlich viel flexibler auf die verschiedenen Situationen eingehen.
Deswegen halten wir es für richtig, dieses Kompetenzzentrum weiter zu stärken. Ich appelliere an CDU und FDP, nicht die Axt an dieses Kompetenzzentrum zu legen, sondern eher seine Fähigkeiten auszubauen und für entsprechende EFRE-Mittel zu sorgen, damit es besser arbeiten kann.
Einen letzten Kritikpunkt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, kann ich Ihnen aber nicht ersparen. Der Koalitionsvertrag ist ja von der Kollegin von der CDU eben angesprochen worden. Er ist eindeutig. Anders, als Sie es dargestellt haben, Frau Oellers, wurde der Vertrag aber nicht erfüllt. Vielmehr hat die Bundeskanzlerin ganz klar Koalitionsbruch begangen und eine Besserstellung für Teilzeitbeschäftigte verweigert. Das sehe ich eindeutig so.
Warum die Arbeitsministerin aber nicht in der Lage war, dieses wichtige Thema früher in der Legislaturperiode anzusprechen, bleibt ihr Geheimnis. Ich kann nur feststellen, dass das wohl tatsächlich dem Wahlkampf geschuldet ist. Das finde ich außerordentlich bedauerlich, weil es wichtig wäre, Familienpolitik, Zeitpolitik und Geschlechtergerechtigkeit in Deutschland wieder deutlich stärker in den Fokus zu rücken. Dieses Thema hätte es verdient, früher behandelt zu werden. Es ist schade, dass das nicht zum Gesetz geworden ist.
Die Kollegin Schneider hat es schon angesprochen: Die CDU hat die Zustimmung verweigert, weil Frau Nahles – so, wie es üblich ist – die Grenze der Gültigkeit bei 15 Beschäftigten ziehen wollte. Die CDU wollte sie aber bei 250 und mehr Beschäftigten ziehen. Damit wären weitere 6 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von dieser Regelung ausgeschlossen gewesen. Dann kann man es auch irgendwann sein lassen. Wenn man schon ein solches Gesetz einführt, dann sollte man es so, wie es auch sonst im Teilzeitrecht üblich ist, ab 15 Beschäftigten gelten lassen. Ansonsten wird es ein zahnloser Tiger. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Laumann das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, nicht nur für die Landesregierung, sondern auch für den Landtag Nordrhein-Westfalen ist doch völlig klar, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine ganz wichtige Grundlage für ein zufriedenes und gutes Leben der Menschen hier bei uns in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland ist.
Es ist auch völlig klar und nichts Neues, dass es, wenn man Familie und Beruf unter einen Hut bringen will, durchaus Schwankungen geben kann, in welchem Umfang man dann berufstätig sein möchte oder nicht.
Da ist die Kindererziehung eine ganz wichtige Frage. Da ist aber – das darf ich, mit Verlaub, auch einmal sagen – zum Beispiel das Thema „pflegende Angehörige“ eine ebenso wichtige Frage.
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Absolut! – Nadja Lüders [SPD]: Da hilft das Elternzeitge- setz überhaupt nicht!)
Hier stellt sich natürlich die Frage, wie die Strukturen in unserem Land aussehen, um wirklich eine Wahlfreiheit zu haben. Man kann ja nun sagen, was man will; aber diese Landesregierung hat nun einmal in ihrem Koalitionsvertrag abgemacht, dass ein
Schwerpunkt unserer Arbeit in den nächsten Jahren ist, die Strukturen für eine echte Wahlfreiheit in Nordrhein-Westfalen weiter zu verbessern.
Das hat natürlich mit Kitas zu tun. Das hat aber auch ganz entscheidend mit verlässlichen Grundschulen zu tun. Mir sagen jedenfalls viele jüngere Mütter und Väter: Im Kitabereich ist einiges gut; im Grundschulbereich ist es auf jeden Fall viel schwieriger, die notwendige Verlässlichkeit für berufstätige Eltern hinzubekommen.
Bevor wir immer auf andere zeigen, sollten wir also erst einmal das tun, für das wir eine ureigene Zuständigkeit haben,
Im Zusammenhang mit dem Thema „pflegende Angehörige“ ist es natürlich wichtig, dass wir auch eine gute, verlässliche Struktur für Pflegebedürftige haben. Da ist in Nordrhein-Westfalen noch sehr viel zu
tun, was etwa den Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen und Tagespflegeplätzen angeht. Wir haben mit den Pflegestärkungsgesetzen die materiellen Voraussetzungen dafür in der Pflegeversicherung geschaffen. Ich werde dem Landtag im nächsten Jahr auch Vorschläge zu in Nordrhein-Westfalen notwendigen Gesetzen vorlegen. Wir werden in dieser Frage auch an das Wohn- und Teilhabegesetz herangehen müssen, um hier in Nordrhein-Westfalen die Strukturen besser und verlässlicher zu machen.
Nun will ich etwas zum Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit sagen. Die politische Debatte war über viele Jahre davon bestimmt – im Übrigen bei allen –, erst einmal dafür zu sorgen, dass es ein Recht auf Teilzeit gab. Jetzt diskutieren wir die Frage: Wie kommt man aus der Teilzeitfalle heraus?