Protokoll der Sitzung vom 14.09.2017

Nun will ich etwas zum Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit sagen. Die politische Debatte war über viele Jahre davon bestimmt – im Übrigen bei allen –, erst einmal dafür zu sorgen, dass es ein Recht auf Teilzeit gab. Jetzt diskutieren wir die Frage: Wie kommt man aus der Teilzeitfalle heraus?

Es ist wahr und auch unstreitig, dass sich viele Menschen nach bestimmten Phasen in der Familienarbeit wieder eine volle Stelle wünschen. Jeder, der sich ein wenig mit dieser Frage beschäftigt, wird das zugeben. Aber wie erreicht man das?

Man kann nicht einfach fordern, es müsse einen Rechtsanspruch geben, nach soundso vielen Jahren Teilzeitarbeit zu Vollzeitarbeit zurückkehren zu können. Ich bitte, zu bedenken, dass wir für jeden, dem wir dieses Privileg geben, einem anderen Arbeitnehmer zumuten müssen, diese Lücke über einen befristeten Arbeitsvertrag zu schließen.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von der CDU: Richtig!)

Das geht gar nicht anders. Über diese Frage wird aber in diesem Zusammenhang gar nicht geredet.

Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben heute in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland Bereiche, in denen vorwiegend jüngere Frauen arbeiten und die nachfolgende Generation schon gar keine unbefristete Beschäftigung mehr bekommt. Versuchen Sie als junge Kindergärtnerin einmal, heute eine unbefristete Arbeitsstelle in einem Kindergarten zu finden. Denn jeder Kindergartenträger sagt: Ich habe schon so viele in Mutterschutz und mit diesen Rückkehrprivilegien, dass ich das nicht mehr für weitere machen kann.

(Nadja Lüders [SPD]: Sollen wir die Privilegien denn abschaffen?)

Selbst große Einrichtungen wie die Landschaftsverbände, mit denen wir ja auch politisch etwas zu tun haben, tun sich in dieser Frage zunehmend schwer. – Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man das mit im Blick haben muss.

Deswegen wird die Landesregierung natürlich in aller Ruhe prüfen – und auch die politischen Debatten begleiten –, wie wir es fördern können, dass man von Teilzeit dann, wenn man es möchte, zu Vollzeit wechseln kann.

Aber ein Gesichtspunkt dabei ist ja auch, dass es mit den betrieblichen Notwendigkeiten und Realitäten in Einklang zu bringen sein muss.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wenn beide Seiten in der Frage „15 oder 200?“ etwas flexibler gewesen wären, hätte man wahrscheinlich auch eine gute Lösung finden können. Das war aber – vielleicht auch aufgrund der Zeit, in der wir leben – nicht möglich. Meines Erachtens muss man jedenfalls beides zusammenbekommen: die betrieblichen Realitäten und die Wünsche der Arbeitnehmer, die entsprechenden Arbeitszeiten zu haben.

Da sich diese Regierung ja vorgenommen hat, mit Maß und Mitte zu regieren, werden wir da auch eine gute Lösung finden. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.

Damit haben wir das Ende der Aussprache erreicht und können zur Abstimmung kommen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/504 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend; die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es Gegenstimmen gegen diese Überweisungsempfehlung? – Enthaltungen? – Dann stelle ich die einstimmige Zustimmung zu dieser Überweisungsempfehlung fest.

Ich rufe auf:

5 Kündigung der Rundfunkstaatsverträge und

Reform des WDR-Gesetzes

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/521

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Tritschler das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor knapp 100 Jahren, nämlich 1923, wurde der Rundfunk in Deutschland eingeführt – und damit auch die Rundfunkgebühr. 780 Milliarden Mark betrug sie pro Radio; denn es war Inflationszeit.

Zwischenzeitlich hat sich viel geändert; außer beim Rundfunk; mit einer Ausnahme: Seit 2013 darf man auch ganz ohne Radio und Fernseher in den Klub der Beitragszahler. Der Rundfunkbeitrag ist zu einer Kopfsteuer geworden.

Nun werfen Sie uns ja immer vor, wir seien ewiggestrig und würden nicht mit der Zeit gehen. Aber, meine Damen und Herren, dass Sie dieses System weiter betreiben, zeugt nicht unbedingt von Innovationsfreude und Fortschrittlichkeit.

(Beifall von der AfD)

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann vieles, aber eines kann er besonders gut – wachsen. Inzwischen besteht er aus schlappen 67 Radio- und 22 TVProgrammen und wuchert wie ein Geschwür auch ins Internet. Durch die Rundfunkgebühr hat er allein in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr schlappe 1,2 Milliarden € Zwangsgelder eingesammelt, und auch vom Werbekuchen schneidet er sich ein dickes Scheibchen ab.

Da muss man nicht knauserig sein. Der WDRIntendant Buhrow gönnt sich ein fürstliches Gehalt von 399.000 €. Meine Damen und Herren, so großzügig sind Sie nicht einmal mit sich selbst. Auch als Tagesschaumoderator bekommt man sechsstellig, und so manche Sekretärin geht mit 6.000 € nach Hause. Aber sie kriegen den Hals nicht voll. Jetzt wird schon wieder von Gebührenerhöhung gesprochen.

Gestern erzählte uns der Ministerpräsident die wirklich rührende Geschichte vom WDR-Sinfonieorchester, das man sich seit dem Krieg leiste und das jetzt sparen müsse. Vielleicht zahlt der WDR einmal wieder irdische Gehälter. Dann können Sie jedem Orchestermitglied sein Cello vergolden, meine Damen und Herren.

(Beifall von der AfD)

Diese Prasserei zahlen die Bürger unseres Landes, fast alle und ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit. Ist das sozial? Ist es sozial, dass die Rentnerin jeden Monat löhnen muss, damit die ARD Milliarden Euro in Sportrechte investieren kann, damit sich die korrupte FIFA und überbezahlte Fußballer die Taschen voll machen? Ist es sozial, dass der Student zahlen muss, damit ARD und ZDF auf fünf Kanälen gleichzeitig die englische Thronfolgerhochzeit übertragen können?

Liebe SPD, fühlen Sie sich nicht echt ein bisschen schäbig dabei, einem Arbeiter 17,50 € im Monat abzuknöpfen, damit jemand von der Mittelmäßigkeit eines Markus Lanz je nach Schätzung zwischen 250.000 € und 1,6 Millionen € im Jahr verdienen kann?

Aber wir ahnen ja alle schon, was gleich kommt.

Erstens wird es heißen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen sicherstellen. 1923 wäre das auch echt ein tolles Argument gewesen. Aber es ist inzwischen von solchen Kleinigkeiten wie Satellitenfernsehen, Kabelfernsehen, Digitalisierung, Breitbandinternet und Streaming überholt, völlig überholt. Tom Buhrow ist echt 1923. Kein Mensch will mehr jemanden haben, der ihm sagt, was er wann und wo sehen oder hören darf.

(Beifall von der AfD)

Grundversorgung ist offenbar ein sehr dehnbarer Begriff. Mit welchem Grundbedarf versorgt uns denn das „Traumschiff“, eine der vielen Quizshows oder der Seifenopern? Und viel entscheidender: Glauben Sie wirklich, dass die Privaten derart einfachgestrickte Unterhaltung nicht anbieten können?

Schließlich ist es da eh meistens abgekupfert.

Nein, meine Damen und Herren, das ist ein bisschen weit hergeholt. Grundversorgung, das sind nicht 22 Kanäle, und Grundversorgung kostet auch nicht 17,50 € pro Monat.

Zweitens werden uns jetzt gleich vier Kollegen erzählen, wie wichtig eine unabhängige und staatsferne Medienlandschaft ist. Das hört sich gut an, Demokratieabgabe und so. Aber das Lustige dabei: Alle vier Kollegen, die jetzt gleich sprechen, haben sich ausnahmslos gestern Abend in den WDR-Rundfunkrat wählen lassen.

(Beifall von der AfD)

Sie bekommen zukünftig vom Gebührenzahler einen Tausender im Monat, und der WDR bekommt dafür die Direktiven von Ihnen.

Meine Damen und Herren, das ist vielleicht Bürgerferne, aber es ist keine Staatsferne. Nein, es gehört nicht wirklich viel Fantasie dazu, Ihre Begeisterung für dieses überholte und überteuerte System zu erkennen.

Die wirklich „ergreifende“, „bahnbrechende“ und „mitreißende“ Regierungserklärung des Ministerpräsidenten bekommt im WDR mehr Sendeplatz als einst der Staatsratsvorsitzende im DDR-Fernsehen.

(Beifall von der AfD – Zuruf von den GRÜNEN: Lächerlich!)

Das würde ein Redakteur bei den Privaten nicht machen, und zwar nicht, weil er nicht informieren will, sondern weil diese Sonntagsrede einfach frei von Nachrichtenwert war. Und weil das nicht nur für Herrn Laschet gilt, sondern weil Sie alle einfach nicht so aufregend sind, wie Sie es gerne wären, halten Sie sich einen Apparat von Hofberichterstattern, der teurer ist als der Staatshaushalt von Bangladesch.

(Beifall von der AfD)

Das ist die traurige Realität in diesem Lande. Sie sind schlimmer, als Berlusconi es je war. Der hat seine Medienmacht wenigstens selbst bezahlt, Herr Holthoff hat sie selbst geerbt, aber Sie lassen sie sich vom Bürger bezahlen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tritschler. – Als Nächstes hat als Redner für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Schick das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Tritschler, Ihnen ist etwas gelungen: Sie haben durch Ihren Wortbeitrag das Niveau Ihres schlechten Antrags noch einmal unterboten. Kompliment dafür!

(Beifall von der CDU – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])

Aber wesentlich mehr konnte man vom ersten AfDAntrag, in dem es um ein Medienthema ging, Kündigung der Rundfunkstaatsverträge und Reform des WDR-Gesetzes, auch nicht erwarten.