Protokoll der Sitzung vom 14.09.2017

Aber wesentlich mehr konnte man vom ersten AfDAntrag, in dem es um ein Medienthema ging, Kündigung der Rundfunkstaatsverträge und Reform des WDR-Gesetzes, auch nicht erwarten.

Drei Punkte kann ich als Überschrift nehmen. Der Antrag enthält sachliche Fehler, er ist rechtlich nicht haltbar, und – vor allen Dingen – er ist unglaubwürdig.

Sie haben die vier Kollegen angesprochen, die in den Rundfunkrat entsendet worden sind. Sie hätten lieber Zuschauervertreter dorthin entsendet. Man kann diese Position vertreten. Ich halte sie für falsch, weil das Bundesverfassungsgericht klar gesagt hat: Wir brauchen dort Gruppen, die die Gesellschaft vertreten. Und die Politik gehört auch dazu.

Aber die Piraten haben auch gesagt: Wir möchten das nicht selbst machen, sondern wir möchten das andere machen lassen. Das sind ähnliche Formulierungen wie in Ihrem Antrag. Und was haben die Piraten gemacht? – Sie haben diese Positionen ausgeschrieben. Und was macht die AfD? – Sie entsendet ihre Parlamentarier in den Rundfunkrat. Das ist unglaubwürdig.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Hier haben Sie doch wieder einmal gezeigt, dass Sie links blinken und rechts fahren, nämlich das Gegenteil von dem machen, was Sie uns in den Anträgen vorschreiben.

(Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag ist aber nicht nur unglaubwürdig, er enthält auch sachliche Fehler.

Sie haben gerade von den Sportrechten gesprochen. Im Antrag behaupten Sie, dass die Einnahmedominanz der öffentlich-rechtlichen Sender dazu führt, dass sich private Anbieter Sportrechte gar nicht mehr leisten können.

Vielleicht haben Sie wie ich gestern Abend – aber ich weiß gar nicht, ob bei Ihnen öffentlich-rechtliches Fernsehen überhaupt auf der Fernbedienung eingespeichert ist – das Spiel in der Champions League zwischen Dortmund und Tottenham angeschaut. Das lief im ZDF. Im nächsten Jahr wird es öffentlichrechtlich nicht mehr übertragen. Es wird gar nicht mehr im freien Fernsehen übertragen, weil sich öffentlich-rechtliche Sender diese Sportrechte nicht mehr leisten können. Private haben es übernommen.

(Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])

Sie behaupten in Ihrem Antrag das Gegenteil. Fake News!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zur Erosion des Vertrauensverhältnisses, dass Menschen, die Fernsehen schauen, gar kein Vertrauen mehr zu den öffentlich-rechtlichen Sendern haben, dass sie das Programm gar nicht mehr schauen bzw. nicht glauben, was da passiert.

Nun hat PwC entsprechende Untersuchungen gemacht, und siehe da: 71 % der Bundesbürger …

(Zuruf von der AfD: Von einer unabhängigen Stelle?)

Ja, unabhängig. Es gibt Studien, die im Auftrag von ARD und ZDF gemacht worden sind – die habe ich aber nicht genannt, weil ich ja wusste, dass dieser Einwurf kommt –, sondern unabhängig, nämlich von PwC wurde dies untersucht mit dem Ergebnis, dass 71 % der Bundesbürger glauben, was dort gesagt und geschrieben wird.

Aber bei Ihnen ist es ja so: Sie glauben ja nichts, wo Sie eventuell mal kritisiert werden könnten, denn das kann ja gar nicht sein. Auch die Hochschule für Ökonomie FOM hat Ähnliches festgestellt, dass nämlich öffentlich-rechtliche Programme den höchsten Vertrauensvorschuss haben. Aber Sie behaupten das Gegenteil, obwohl alle Studien belegen, dass das nicht so ist.

Also: Nicht nur sachliche Fehler machen Sie, nicht nur unglaubwürdig sind Sie, sondern Sie machen noch einen weiteren Fehler: Ihre Positionen sind rechtlich nicht haltbar.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Reihe von Anträgen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigt, und das Wort „Grundversorgung“, das Sie genannt haben, kommt tatsächlich vor.

Aber das Thema „Grundversorgung“ – das hat das Bundesverfassungsgericht fortlaufend entwickelt –

ist keine Minimalversorgung, wie Sie sie fordern, mit noch einem öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramm. Das Bundesverfassungsgericht hat klar und deutlich gesagt: Der Rundfunkbegriff ist dynamisch. Es kann nicht sein, dass wir von vornherein bestimmte Techniken festlegen, dass wir von vornherein den Programmauftrag einschränken, sondern er unterliegt dem Wandel der Zeit, und der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die Chance haben, diesen ganzen Prozess mitzugehen. Deswegen, wie gesagt, ist der Rundfunkbegriff dynamisch.

Das ist auch richtig, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Aufgabe, den Zusammenhalt in dieser Gesellschaft zu fördern.

(Widerspruch von der AfD)

Das erklärt vielleicht auch am Ende, warum Sie ein so großes Problem mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Wenn er den Zusammenhalt in dieser Gesellschaft fördert, ist er natürlich das Gegenteil von dem, was Sie wollen. Sie wollen nämlich diese Gesellschaft spalten, und deswegen haben Sie ein Problem mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, meine Damen und Herren.

(Beifall von der CDU und von der FDP – Wi- derspruch von der AfD)

Wir lehnen den Antrag der AfD ab. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schick. – Für die Fraktion der SPD hat nun Herr Kollege Vogt das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Tritschler, wenn man liest, was Sie in Ihrem Antrag aufgeschrieben haben, und Sie so reden hört, dann hat man schon den Eindruck, Sie leben in einem komplett anderen Land. Und wenn wir internationale Organisationen sehen, die sich mit Medien beschäftigen – Reporter ohne Grenzen beispielsweise –, dann sehen wir in deren Bewertungen, dass wir hier in Deutschland ein Mediensystem haben, was zu den freiheitlichsten auf der ganzen Welt gehört.

Und lassen Sie mich vorab eines ganz klar sagen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt hierzu bei und sorgt seit Jahrzehnten dafür, dass wir in einer freiheitlichen Demokratie leben.

(Beifall von der SPD)

Wenn wir auf NRW blicken, finden wir eine vielfältige Medienlandschaft: Tageszeitungen, Zeitschriften, private TV-Sender sind hier genauso ansässig wie

45 lokale Radiostationen und viele neue Onlineangebote. Und der WDR trägt mit seinen sechs Radiowellen und dem TV-Programm zu dieser Vielfalt bei.

Tausende Journalistinnen und Journalisten leisten eine hervorragende Arbeit. Natürlich gefällt Politikern nicht immer jede kritische Recherche oder jeder Beitrag. Dies gehört aber zu unserem Job, und das müssen auch Sie als AfD-Funktionäre akzeptieren. Wenn Sie sich in ein Parlament wählen lassen, gehört es dazu, dass Ihnen kritische Fragen gestellt werden. Aufgabe von Journalismus ist es, zu recherchieren, aufzuklären und zu kritisieren. Das trifft Vertreter jeglicher Parteien, und das ist richtig so.

Entschuldigen Sie, Herr Kollege Vogt, wenn ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Beckamp würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie die zulassen.

Sehr gerne.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Beckamp.

Vielen Dank, Herr Vogt. – Können Sie mir kurz erläutern, was Nordseekrimis, Kochshows und „Das Traumschiff“ mit dem Verfassungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu tun haben?

Ihnen ist sicherlich nicht entgangen, dass mein Kollege Schick Ihnen vorhin schon erklärt hat, dass es ein verfassungsmäßiger Auftrag ist, der sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk eben nicht nur auf Bildung, Kultur und Information beschränkt, sondern dass Sport und Unterhaltung mit zum Programmauftrag gehören, sodass die Interessen aller Bevölkerungsschichten abgedeckt werden können. Auch die Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks hängt natürlich mit davon ab, welche Programmangebote so ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk bieten kann und soll, und Unterhaltung und Sport gehören mit dazu.

Zu Ihrem Antrag: Sie wollen das öffentlich-rechtliche Angebot reduzieren; Ihre Frage ging ja genau in diese Richtung.

Aber was heißt das denn? Was verstehen Sie denn unter Reduzieren? Konkret hieße das, der „Tatort“ dürfte nicht mehr produziert werden, Sportberichterstattung – Fußball, Olympia – dürfte nicht mehr in ARD und ZDF gezeigt werden. Und generell heißt doch diese Reduzierung, die Sie wollen – lesen Sie Ihren Antrag doch einmal genau; Sie haben ja gerade so getan, als ob das alles nur ein bisschen Reduzierung auf diese beiden Bereiche wäre –, dass

Sie generell eine Reduzierung auf ein Hörfunkprogramm und auf ein reines PayTV-Angebot wollen.

Das heißt faktisch die Abschaffung des öffentlichrechtlichen Rundfunks in Deutschland, meine Damen und Herren, und diesen Weg können wir nur verurteilen und natürlich nicht mitgehen.

(Beifall von der SPD)

Ferner wollen Sie Zuschauervertreter als Aufsichtsgremium für diesen dann eigentlich gar nicht mehr existierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Vertreter von Parteien, Verbänden usw. sind für Sie anscheinend nicht relevant.

Aber da muss ich Ihnen sagen: Verlogener geht es nicht. Gestern Abend wurden hier in diesem Parlament Vertreter für den WDR-Rundfunkrat und auch für die Medienkommission der Landesanstalt für Medien gewählt, die Aufsicht über die Privatsender führt. Da hätten Sie doch die Möglichkeit gehabt, Vertreter von außen, aus dem Publikum, die nicht Parlamentsmitglied sind, die nicht Ihrer Partei angehören, in diese Gremien zu schicken. Was haben Sie gemacht? – 100 % der von der AfD zu besetzenden Stellen sind mit Abgeordneten der AfD besetzt worden. Verlogener geht es nicht, meine Damen und Herren!

(Beifall von der SPD, der CDU und der FDP)

Aber schauen wir uns Ihren Antrag noch weiter an: Sie behaupten, das Vertrauen der Bevölkerung in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fehle.

Das ist schlichtweg falsch. Es gibt eine ganze Reihe von Studien, die belegen, dass neben den Zeitungen auch die klassischen Medien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein hohes Vertrauen genießen. Herr Schick hatte schon auf die Studie von PricewaterhouseCoopers hingewiesen.

Sie behaupten, der WDR würde den privaten Hörfunk in NRW verhindern, weil analoge Rundfunkkanäle verstopft würden. Hier offenbaren die Autoren des Antrags neben ihrer fragwürdigen Meinung ebenso schwerwiegende Wissenslücken. Im empfehle Ihnen, sich einmal mit dem privaten Hörfunksystem und dem einzigartigen Zweisäulenmodell hier in NRW auseinanderzusetzen. 45 private lokale Radiosender garantieren eine Meinungsvielfalt vor Ort, die es in keinem anderen Bundesland gibt und die wir auch schützen wollen.

Herr Kollege, geben Sie mir bitte ein ganz kurzes Signal. Es gibt eine weitere Anmeldung einer Zwischenfrage von Herrn Tritschler.