Protokoll der Sitzung vom 13.11.2019

Das hat nichts damit zu tun, dass Leute keinen Widerspruch vertragen, sondern das hat was mit Sachbeschädigung zu tun, mit körperlichen Angriffen, Bedrohungen etc. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD, Alexander Langguth [frak- tionslos] und Frank Neppe [fraktionslos])

Vielen Dank, Herr Kollege Pretzell. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bereits im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2855 habe ich zusammen mit meinem Kollegen Herrn Minister Reul für die Landesregierung darauf hingewiesen, dass die Landesregierung es begrüßt, dass die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen die Meinungs- und Redefreiheit als essenzielles Gut begreifen.

Es ist wichtig, dass sie sich dafür einsetzen, einen offenen argumentativen Meinungsaustausch in den Hochschulen zu sichern und zu fördern. Der freie wissenschaftliche Austausch, gewissermaßen die Grundlage allen wissenschaftlichen Arbeitens, ist unabdingbare Grundvoraussetzung für Forschung und Lehre.

Das Land und die Hochschulen stellen dabei sicher, dass die Mitglieder der Hochschulen die Freiheit der Wissenschaft, der Forschung und der Lehre im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz, insbesondere auch die Freiheit, wissenschaftliche Meinungen zu verbreiten und auszutauschen, wahrnehmen können. So steht es übrigens auch im Hochschulgesetz.

Den Hochschulen steht es dabei frei, Maßnahmen gegen störende Handlungen einerseits auf das Hausrecht und andererseits auf den neu eingeführten § 51a – der hier schon zitiert wurde – des Hochschulgesetzes zu stützen, sodass die Sicherung des Lehrbetriebs und der Meinungsfreiheit ausreichend gewährleistet ist.

Bei störenden Handlungen kann zum Schutz des Lehrbetriebs und der Meinungsfreiheit zuwiderhandelnden Personen durch die Hochschule beispielsweise ein Hausverbot ausgesprochen werden. Personen, die gegen ein rechtmäßig ausgesprochenes Hausverbot verstoßen, stellen im juristischen Sinne eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Die Ordnungsverwaltung kann dann die notwendigen Maßnahmen treffen, um diese im Einzelfall bestehende Gefahr abzuwehren. Das ist die Rechtslage.

Im Übrigen kann die Hochschule gegen Studierende, die etwa Gewalt anwenden – das wurde hier gesagt – oder mit Gewalt drohen und dadurch zum Beispiel auch den Studienbetrieb empfindlich stören, Ordnungsmaßnahmen verhängen, wobei die Maßnahmen – das sei an dieser Stelle deutlich gesagt – stets nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip geprüft werden und diesem Prinzip auch genügen müssen.

Für alle Hochschulen in staatlicher Trägerschaft ergibt sich als Teil der staatlichen Verwaltung übrigens auch noch ein Gebot parteipolitischer Neutralität. Insbesondere das Neutralitätsgebot sowie das

Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot sind zu beachten. Darüber hinaus hat das Ministerium die Universitäten, Universitätskliniken, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen und sonstige Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft zuletzt anlässlich der Europawahl mit Rundschreiben vom 25. Januar dieses Jahres noch einmal deutlich genau auf diese Punkte hingewiesen.

Im Antrag wird unter anderem auf einen Einzelfall an der Universität zu Köln Bezug genommen, der eben auch schon Gegenstand der Kleinen Anfrage war. In dem vorliegenden Plenarantrag wird behauptet, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage ergeben habe, dass die Universität Köln die Einhaltung der ihr obliegenden Pflicht zur politischen Neutralität vernachlässigt habe.

Diese Ausführungen entsprechen nicht der Auskunft, die in der Antwort auf die Kleine Anfrage gegeben wurde. Vielmehr wurde, wie Sie nachlesen können, dargelegt, dass die Durchführung einer antifaschistischen Veranstaltungsreihe bei der Universität zu Köln nicht beantragt und damit auch nicht genehmigt wurde. Auch für das angesprochene Aktionstraining war von der Universität kein Raum zugewiesen worden. Die Gruppe wurde stattdessen vom Studierendenausschuss der Uni Köln in einem vom AStA verwalteten Raum untergebracht. Ein Rechtsverstoß der Universität ist folglich nicht ersichtlich.

Generell wird die Aufsicht über die Studierendenschaft übrigens von den Rektoraten wahrgenommen. Dabei werden diese Überlegungen immer eine Rolle spielen, aber ein Rechtsverstoß liegt hier nicht vor.

Das Verhalten einzelner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wurde hier auch angesprochen. Dienstvorgesetzte Stelle der Professorinnen und Professoren ist die Rektorin oder der Rektor der Hochschule. Es liegt in der Zuständigkeit dieser Personen zu prüfen, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen. Von solchen Anhaltspunkten ist uns nichts bekannt, sodass eine solche Prüfung auch nicht in gebotener Weise zu erfolgen hatte. Im Gegenteil ist davon auszugehen, dass die Hochschulen von dem vorgenannten rechtlichen Instrumentarien eigenverantwortlich und angemessen Gebrauch machen.

Dass sich die Hochschulen mit den in Rede stehenden Themen verantwortungsvoll und gewissenhaft befassen und unter den Hochschulen und in der Wissenschaft hierzu ein differenzierter Austausch stattfindet, zeigt im Übrigen ja auch gerade die im Antrag angesprochene Resolution des Deutschen Hochschulverbandes aus dem Jahr 2017.

Nach dieser Vorrede lehnt natürlich die Landesregierung den Antrag ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich schaue in die Runde. Es gibt Fraktionen, die noch Redezeit hätten. Möchten diese Fraktionen die Redezeit noch nutzen? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 5.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Diese führen wir jetzt über den Inhalt des Antrages Drucksache 17/7744 durch. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Stimmt jemand dagegen? – Das sind CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag Drucksache 17/7744 abgelehnt worden.

Jetzt kommen wir zu Tagesordnungspunkt

6 Fragestunde

Drucksache 17/7859

Mit dieser Drucksache liegt Ihnen die

Mündliche Anfrage 56

des Abgeordneten Sven Wolf von der Fraktion der SPD vor, die ich jetzt auch aufrufe.

Das Thema lautet: Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Bergisch Gladbach?

Ich darf wie immer darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat uns mitgeteilt, dass zwei Minister diese Anfrage beantworten werden, nämlich Herr Minister Reul und Herr Minister Biesenbach. Allerdings wird Herr Minister Biesenbach beginnen.

Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Fragestunden will ich auch darauf hinweisen, dass es sich korrekterweise und zulässigerweise um eine Mündliche Anfrage mit zwei Unterfragen handelt. Ich würde Sie bitten, beide Unterfragen gemeinsam in Ihre Antwort einzubeziehen, sonst wird das bei zwei Ministern und zwei Unterfragen unheimlich schwierig, die ganze Fragestunde zu handhaben. – Die beiden Minister nicken.

Ich schalte erst einmal das Mikrofon für Herrn Minister Biesenbach frei und gehe davon aus, dass Herr Minister Reul im Anschluss sofort fortfahren wird. Dann schalte ich das zweite Mikro frei. Wenn Sie

beide einverstanden sind, würde ich auch beide Mikros auflassen, weil wir nicht genau wissen, wer bei nachfolgenden Fragen zuerst antwortet oder generell antwortet.

Herr Minister Biesenbach, Ihr Mikro ist frei.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hintergrund der aufgeworfenen Fragen sind Ermittlungsverfahren, die schwerpunktmäßig bei der Staatsanwaltschaft Köln wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und weiterer Vorwürfe geführt werden. Die Verfahren waren bereits Gegenstand einer umfangreichen medialen Berichterstattung. Die Ereignisse in Wesel, Bergisch Gladbach und anderen Orten, die mittlerweile zur Festnahme von mehreren Beschuldigten geführt haben, machen zutiefst betroffen.

Das ist eine Fragestunde, die ich verständlicherweise ungern mache, weil das Thema so ist, dass ich nach wie vor sage, dass es mich immer noch fassungslos macht. Ich kann nicht verstehen, dass Väter ihre eigenen Kinder missbrauchen.

Deshalb sage ich auch, und Herr Kollege Reul hat es in einem anderen Fall auch gesagt: Die Staatsanwaltschaften des Landes und jetzt vor allem die Staatsanwaltschaft Köln einschließlich der von mir seit jeher massiv geförderten zentralen Ansprechstelle Cybercrime gehen mit aller Kraft an die Aufklärung dieser Ereignisse und betreiben auch die Ermittlungen mit großem Nachdruck.

Die erste Frage: Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Bergisch Gladbach?

Die Staatsanwaltschaft Köln führt in dem Ermittlungskomplex zunächst ein Verfahren gegen einen Beschuldigten aus Bergisch Gladbach. Der Beschuldigte ist in Untersuchungshaft genommen worden, und im Rahmen der Ermittlungen wurde auch seine Wohnanschrift durchsucht.

Zum aktuellen Stand des Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten aus Bergisch Gladbach hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln meinem Haus gestern berichtet, dass die Sicherung und Auswertung sämtlicher aufgefundener Datenträger andauere und auch die Auswertung eines sichergestellten Spurenträgers bisher nicht abgeschlossen sei. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln richten sich ferner insbesondere gegen Chatpartner des Beschuldigten aus Bergisch Gladbach sowie der Teilnehmer von Gruppenchats.

Hierzu hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln meinem Haus ebenfalls gestern im Wesentlichen wie folgt berichtet – ich zitiere –:

Mittlerweile konnten die Identitäten von 17 Kontaktpersonen des ursprünglich Beschuldigten ermittelt werden. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden durch die Staatsanwaltschaft Köln neun Verfahren wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs unter anderem mit Tatort in Nordrhein-Westfalen eingeleitet. In vier dieser Verfahren wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln durch die jeweiligen örtlichen Amtsgerichte Haftbefehl erlassen und in der Folge vollstreckt. In fünf weiteren Fällen liegen derzeit die Voraussetzungen für den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls nicht vor.

Bezüglich der bereits durch die Staatsanwaltschaften Düsseldorf und Kleve – Zweigstelle Moers – auf der Grundlage der im Rahmen der Auswertung erlangten Erkenntnisse eingeleiteten Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Köln ebenso wie in dem zwischenzeitlich nach Köln übernommenen Verfahren der Staatsanwaltschaft Krefeld ihre Bereitschaft zur Übernahme erklärt.

In den zur Übernahme erwarteten und dem bereits übernommenen Verfahren befinden sich die Beschuldigten jeweils in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen in diesen Verfahren und in den Verfahren zur Identifizierung weiterer Chatteilnehmer dauern an.

In fünf Fällen führten die Ermittlungen zur Feststellung von außerhalb Nordrhein-Westfalens ansässigen Tatverdächtigen. Die entsprechenden Erkenntnisse wurden unmittelbar an die örtlich zuständigen Polizeibehörden übermittelt. Bei der Staatsanwaltschaft Köln sind derzeit fünf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit der Bearbeitung der Verfahren betraut.

Ende des Zitats.

Ich fasse zusammen, dass nach der soeben vorgetragenen Berichtslage bislang der Beschuldigte aus Bergisch Gladbach sowie 17 seiner Kontaktpersonen identifiziert werden konnten und sich in dem Verfahrenskomplex in Nordrhein-Westfalen insgesamt acht Personen in Untersuchungshaft befinden.

Der Generalstaatsanwalt in Köln hat meinem Haus gleichfalls am gestrigen Tage berichtet, dass er gegen die Sachbehandlung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln keine Bedenken habe. Außerdem werde zur personellen Verstärkung der Staatsanwaltschaft Köln ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, der mit Wirkung zum 1. Januar 2020 an die Staatsanwaltschaft Köln versetzt worden sei, bereits ab kommender Woche bei der ZAC NRW eingesetzt.

So weit zur ersten Frage.

Die zweite Frage: „Wie erklärt sich der in der Presse berichtete Zeitraum, Übergabe von Akten an die Staatsanwaltschaft Kleve am 10.06. und Festnahme eines Tatverdächtigen am 25.10.2019?“

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Kleve hat hierzu unter dem 8. November 2019 im Wesentlichen Folgendes mitgeteilt – ich zitiere –:

Erstens zu den Tatvorwürfen: Die Staatsanwaltschaft Kleve – Zweigstelle Moers – hat am 24. Oktober 2019 den Erlass eines Haftbefehls gegen einen 26jährigen Beschuldigten aus Wesel erwirkt und am 25. Oktober 2019 vollstreckt.

Dem Beschuldigten, bei dem es sich um einen Zeitsoldaten der Bundeswehr handelt, wird darin zur Last gelegt, im Zeitraum zwischen April und Oktober 2019 unter anderem in mehreren Fällen Kinder sexuell missbraucht und hiervon teilweise Aufnahmen gefertigt zu haben. Zudem besteht der Verdacht, der Beschuldigte habe diese Aufnahmen an einen Tatverdächtigen in Bergisch Gladbach per Messengerdienst weitergegeben.