Genauso wichtig, vielleicht aber sogar noch wichtiger, ist die Fortbildung im Bereich des pädagogischen und kommunikativen Handelns von Lehrern. Erziehungshandeln verlangt einen eigenen, souveränen Standpunkt, eine eigene emotionale Stabilität und vor allem die Fähigkeit zu einer Empathie, aber zu einer distanzierten, professionellen Empathie, wie sie für das Gelingen von Erziehungsprozessen Voraussetzung ist. Hier ist sicherlich eine Reihe von Bedarfen festzustellen. Ich denke, die Bedarfe sind da sehr groß.
Fortbildung sollte die Lehrkräfte darin schulen, ihre Rolle in der Klassenführung zu stärken, Anwendung von Autorität in sozial-integrativer Form anwenden zu können und vor allem persönlichkeitsstärkende Strategien zu erwerben. Lehren und Erziehen sind eine Führungsaufgabe, und für Führungsaufgaben gegenüber Menschen müssen Menschen und Personen vorbereitet und immer wieder geschult werden.
Überflüssig dagegen sind Fortbildungen zur Anwendung von offenen Unterrichtsformen, wie sie in den letzten Jahren landauf, landab bis zum Erbrechen durchgeführt worden sind.
Hier wurde in der Vergangenheit viel Geld und Zeit verschleudert sowie ein hohes Maß an Unterrichtsausfall produziert. Frau Müller-Rech, es wurde zehn Jahre lang nach einem bestimmten Modell „geklippert“, es ist in keiner Schule angewandt worden. Es sind dafür Unterrichtsstunden ausgefallen, es ist dafür Geld verschwendet worden. Ich bin wirklich für Lehrerfortbildungen, aber das muss vernünftig eingestielt werden, damit der Unterricht davon profitiert, damit die Lehrer und die Schüler dann auch profitieren. Fast alles, was man in Fortbildungen zur offenen Unterrichtsform erfahren hat, war kaum alltagstauglich und anwendbar. Da können Sie auch gerne meine Kolleginnen und Kollegen fragen, die politisch nicht involviert sind. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine zeitgemäße, passgenaue, klar strukturierte und qualitativ hochwertige Lehrerfortbildung ist genau das, wofür sich die Landesregierung einsetzt.
Nach einer umfangreichen Evaluation der staatlichen Lehrerfortbildung liegt nun der bekannte Abschlussbericht vor. Dieser wurde durch renommierte Bildungsexperten, überwiegend auch landesexterne Bildungsexperten verfasst. Er kommt zu einer ernüchternden Erkenntnis, nämlich dass dem Bereich der Lehrerfortbildung in den vergangenen Jahren nicht ausreichend Beachtung zugekommen ist, dass Probleme nicht erkannt, nicht angefasst und notwendige Korrekturen nicht auf den Weg gebracht worden sind.
Wir mussten feststellen, dass das Fortbildungssystem trotz – und da sage ich jetzt ganz ausdrücklich: trotz – des großen Engagements aller beteiligten Fortbildnerinnen und Fortbildner an Strukturen und Verfahren krankt, die verhindert haben, dass der Bereich der Fortbildung wirkungsvoll arbeiten konnte.
Meine Damen und Herren, diese ernüchternde Erkenntnis darf mich als verantwortliche Ministerin für Schule und Bildung nicht ruhen lassen. Aber ich gehe davon aus, dass sie uns alle gemeinsam als bildungspolitisch affine Politiker nicht in Ruhe lassen darf.
Wir wollen eine umfassende Reform der Fortbildung auf den Weg bringen. Eine solche systematische Neuorganisation der Lehrerfortbildung ist zwingend notwendig. Für diese qualitativ hochwertige Unterstützung unserer Lehrkräfte werden wir absehbar auch zusätzlich investieren müssen. Die geforderten Schritte zur Weiterentwicklung der Lehrerfortbildung werden wir auch konsequent gehen. Wir werden für diese grundlegende Reform der Lehrerfortbildung hier bei uns in Nordrhein-Westfalen umgehend einen intensiven Diskussions- und Beteiligungsprozess starten, und wir werden die bisherigen, auch sehr komplexen Strukturen der Lehrerfortbildung komplett auf den Prüfstand stellen.
Es ist auch wichtig, die Fortbildungen von Lehrerinnen und Lehrern mit dem Ziel der Nachhaltigkeit und der Wirksamkeit im Unterrichtsalltag neu zu strukturieren. Natürlich ist in diesem Zusammenhang auch eine stärkere Einbeziehung der Hochschulen zu prüfen.
Gerade angesichts der vielfältigen Herausforderungen im Bereich der Inklusion, Integration oder der Digitalisierung bedarf die Lehrerfortbildung auch einer intensiven qualitativen Weiterentwicklung.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, wenn der Landtag unser Vorhaben, diese passgenaue und qualitativ hochwertige Lehrerfortbildung auf den Weg zu bringen, unterstützt.
Die Reform ist überfällig. Die nun vorgelegten Empfehlungen bilden eine gute und solide Grundlage, um gemeinsam mit allen Beteiligten den Weg zu gehen und dieses Ziel fest in den Blick zu nehmen.
Es gehört zur Wahrheit auch dazu, dass wir das alles nicht von heute auf Morgen schaffen werden; das ist ein Prozess. Aber nur durch einen umfassenden Reformprozess erreichen wir die gewünschte Nachhaltigkeit und Wirksamkeit. So können wir dann wiederum einen weiteren Beitrag hin zu bester Bildung leisten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 6.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/7763 an den Ausschuss für Schule und Bildung; die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann dort in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall: Dann haben wir so überwiesen.
Ich eröffne die Aussprache. Frau Kollegin Bongers hat für die antragstellende Fraktion zuerst das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sorgen, Anliegen und Vorschläge von Menschen ernst zu nehmen, zuzuhören und zu prüfen, ob und wie man diese umsetzen kann, ist der Anspruch an Rechtspolitiker, so wie wir ihn verstehen.
Wir wollen die Vorschläge der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ernst nehmen, weil die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter es wert sind. Sie haben es verdient, dass wir alles tun und alles versuchen.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter leisten einen wichtigen Beitrag zur Gerechtigkeit in unserem Land. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es 24.000 Personen, die diesen Dienst mit großem persönlichem Einsatz verrichten. Für die Erfüllung dieser staatsbürgerlichen Aufgaben sind sie laut § 45 des Deutschen Richtergesetzes von ihrem Arbeitgeber von ihrer Arbeitsleistung freizustellen.
Problematisch ist derzeit aber, dass ihnen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und Bundesarbeitsgerichts nur die Kernarbeitszeit, aber keine Gleitzeit angerechnet wird. Das führt dazu, dass in einigen Fällen die Arbeitszeit, die durch das Ehrenamt während der Gleitzeit verloren geht, nachgearbeitet werden muss.
Wir finden das sehr ungerecht, weil es dem eigentlichen Gedanken der Gutschreibung von ehrenamtlichem Engagement auf Arbeitszeitkonten widerspricht – dies auch in Anbetracht der Tatsache, dass die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowieso schon sehr viel Zeit und Energie in dieses Ehrenamt stecken.
Ebenfalls ungerecht ist, dass Beamten diese Gleitzeit unter bestimmten Voraussetzungen teilweise bereits gutgeschrieben wird.
Hier kommen jetzt die Interessen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ins Spiel. Uns hat der Landesverband eben dieser ehrenamtlichen Richter darauf aufmerksam gemacht und uns gezielt angesprochen. Wir haben dies dann zum Thema im Rechtsausschuss gemacht. Dabei haben wir leider den Eindruck gewinnen müssen, dass sich Minister Biesenbach des Themas noch nicht annehmen möchte.
Als Zeichen der Wertschätzung möchten wir mit dem vorliegenden Antrag die Landesregierung dazu auffordern, eine Bundesratsinitiative einzuleiten, die die Anrechnung von Zeiten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter verbessert, und zwar insofern, dass auch Zeiten außerhalb der Kernarbeitszeiten berücksichtigt werden.
Als konkretes Modell könnte hierfür § 44 der Gemeindeordnung NRW dienen, wonach Mandatsträger innerhalb eines vorgegebenen Arbeitszeitrahmens über Lage und Dauer der Arbeitszeit selbst entscheiden können.
Darüber hinaus möchten wir uns hier konkret für eine eigene landesgesetzliche Regelung einsetzen. Wir bitten die Landesregierung, hierzu einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen.
Sie fragen sich, warum auch der Weg über ein Landesgesetz? – § 45 Abs. 1a Deutsches Richtergesetz, in dem diese Freistellungsklausel festgeschrie
ben ist, sieht im letzten Satz Folgendes vor: „Weitergehende landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt.“
Wir möchten mit Ihnen allen zusammen gerne im Rechtsausschuss ins Gespräch kommen, ob die Landesregierung die Möglichkeit einer landesgesetzlichen Freistellungsregelung sieht. Wenn ja, sollte dieser Weg auch gegangen werden, bis man sich vielleicht irgendwann einmal auf Bundesebene geeinigt hat.
Wir sollten aber nicht warten, bis irgendwann vielleicht eine einvernehmliche Regelung unter allen Justizministern gefunden werden kann. Wir sollten jetzt, zeitnah, handeln, weil die Menschen es wert sind.
Ich bitte Sie, der Überweisung in den Rechtsausschuss zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Bongers. – Laut Redeliste haben wir jetzt Stefan Engstfeld für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu erwarten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte am Anfang den Dank an die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion aussprechen – nicht nur für diesen Antrag und diese Initiative.
Als wir den Antrag auf den Tisch bekommen und bei uns in der Fraktion beraten haben, waren wir der Ansicht, dass es eine sehr gute und richtige Initiative ist. Wir wollen dem nicht nur zustimmen, sondern wir würden dem gerne auch als antragstellende Fraktion beitreten. Die SPD-Fraktion hat dem zugestimmt. Insofern vielen Dank,
weil es so jetzt möglich ist, dass dieser Antrag von zwei Fraktionen, nämlich SPD und uns, Bündnis 90/Die Grünen, gestellt werden kann.
Warum haben wir das getan? – Wir sind der Ansicht, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter einen wichtigen Beitrag leisten, einen wichtigen Dienst in der Justiz und für die Justiz, aber auch für unsere Gesellschaft. Sie sichern unter großem persönlichen Einsatz die freiheitliche demokratische Grundordnung und sind Vertreter der Zivilgesellschaft in der Justiz.
Wir sind der Auffassung gewesen, dass man dieser Personengruppe, diesen Menschen, die dort ihrer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht nachkommen,