An der rechtlichen Erforderlichkeit haben wir ebenfalls unsere Zweifel. Ist der Förderungsauftrag der Gleichberechtigung von Männern und Frauen nur durch diesen Eingriff in die Wahlgrundsätze und in keiner anderen Weise zu erfüllen?
Ich habe gerade schon gesagt, ich fände es wirklich spannend – das Beratungsverfahren wird die Möglichkeiten dazu eröffnen –, einmal genauer hinzuschauen, was zum Beispiel die Hinderungsgründe sind, die von vielen Frauen angeführt werden. Dann können wir uns gerne mit Fragen der Organisation politischer Repräsentanzen und politischer Entscheidungsprozesse beschäftigen und uns über die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen austauschen. Vielleicht finden wir sogar einige gute gemeinsame Ansätze.
Das Prinzip der repräsentativen Demokratie erfordert, dass die staatlichen Entscheidungen den Willen des Volkes repräsentieren müssen. Es besagt aber gerade nicht, dass Parlamente das Volk in seiner Zusammensetzung zu repräsentieren haben. Wie sollten wir auch in 181 Abgeordnetenmandaten die Heterogenität unserer Gesellschaft von 18 Millionen Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich abbilden? Kommen als nächste Wahllistenregeln dann Fragen der religiösen Zugehörigkeit, von Familienständen,
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf – die gute Absicht dahinter bestreite ich gar nicht –
enthält viele Merkwürdigkeiten. Warum zum Beispiel sollen die Diversen, die lange und letztlich erfolgreich dafür gestritten haben, sich personenstandsrechtlich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen zu müssen, genau das bei einer Listenaufstellung, wie hier beschrieben, doch tun?
Wenn von den 181 Sitzen unseres Landtags zwei Drittel, nämlich 128, aus den Wahlkreisen hervorgehen, dann könnte das doch einen viel größeren Effekt entfalten. Aber genau diese Regelungen bleiben bei Ihnen komplett außen vor,
vielleicht weil die Einschränkungen der Wahlfreiheit dort den Bürgerinnen und Bürgern in besonderer Weise entgegenträten?
Gleichheit als Grundsubstanz einer liberal verfassten Gesellschaft ist das Recht des Individuums und nicht das Recht der einen oder anderen Identität auf politische Repräsentanz. Gleichheit und Demokratie gründen auf der Ergebnisoffenheit von freien Wahlen. Auch mit einer guten Zielsetzung sollten wir in diese Wahlrechtsfreiheit nicht leichtfertig eingreifen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die AfD-Fraktion spricht Frau Kollegin Dworeck-Danielowski.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor uns liegt ein Gesetzentwurf der Linksfraktion, der vorsieht, dass alle Parteien in Zukunft ihre Landesliste geschlechterparitätisch zu besetzen haben,
eine Geschlechterquote also. Die Länder Brandenburg und Thüringen als zweifelhafte gleichstellungspolitische Avantgarde sollen hier als Vorbild herhalten.
Dass die Genossen im Osten die Einwände des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags Brandenburg übergangen haben, überrascht weniger. Dass aber auch Sie hier im Westen die Einschätzung, dass dieses Vorhaben verfassungsfeindlich ist, mit ein, zwei Sätzen im Antrag lapidar abtun, das ist schon beachtlich.
Der linksideologische Zeitgeist schreitet mit Siebenmeilenstiefeln voran. Haben wir erst gestern die Rednerinnen der FDP über die Meinungsfreiheit schwadronieren hören,
dessen Jubiläum wir alle gemeinsam aus Überzeugung gefeiert haben, verkommt zunehmend zu einem lästigen Vehikel auf dem Weg in Ihre schöne neue Welt.
Aber nun gut! Lassen wir mal außer Acht, dass diese Initiative mit unserem Grundgesetz nicht übereinzubringen ist. Was wollen Sie denn erreichen?
(Josefine Paul [GRÜNE]: Mit Ihrem Grundge- setz? – Michael Hübner [SPD]: Sie im Westen und Ihr Grundgesetz! – Markus Wagner [AfD]: Hören Sie doch auf!)
Sie wollen mehr Frauen im Parlament, im Idealfall die Hälfte. 128 Wahlkreise werden von den Kandidaten direkt gewonnen. Der Löwenanteil des Parlaments setzt sich in der Regel aus Direktkandidaten zusammen.
Zu Beginn der Legislaturperiode – Frau Erwin hat es gerade gesagt – hat beispielsweise die CDUFraktion keinen Parlamentarier über die Liste gestellt. Wenn wir auf die letzte Wahlkreisprognose von Ende April schauen, wird der Anteil der CDUDirektmandate auf 90 ansteigen. Das heißt, eine Quotierung der CDU-Landesliste und somit der eindeutig stärksten Fraktion im Land Nordrhein-Westfalen wird nicht mehr Frauen ins Parlament befördern.
Bei der Grünenfraktion hingegen wird es spannend. Bisher zog ja ausschließlich Ihre quotierte Liste. Schauen wir uns Köln an, wo ich herkomme: Von sieben Direktkandidaten wurde in der vergangenen Landtagswahl lediglich eine Frau aufgestellt, nämlich Berivan Aymaz; die restlichen sechs waren Männer.
Wenn die Prognosen stimmen, werden die Grünen bei der nächsten Landtagswahl in Köln drei Wahlkreise direkt holen. Das ist schlimm genug, aber sehr interessant vor diesem Hintergrund. Ein Wahlkreis kann nun mal nur eine Person nominieren.
Wie handhaben Sie das denn zukünftig in Ihrer Partei? Schreiben Sie Ihren Mitgliedern vor, wen sie wählen dürfen oder nicht? Wahlkreise mit gerader Zahl müssen eine Frau nominieren, Wahlkreise mit ungerader Zahl einen Mann, oder wie stellen Sie sich das vor? Oder bleiben Sie einfach stur bei einer paritätischen Listenbesetzung, und künftig machen dann die Männer über das Direktmandat ihr Glück? Möglicherweise wird die nächste Fraktion der Grünen also die erste sein, in der das Geschlechterverhältnis nicht mehr so eindeutig geregelt ist.
Parlament voran. Bisher hat auch Ihre Partei die Mehrheit ihrer Mandate über gewonnene Wahlkreise gestellt. Das wird sich zwar sukzessive ändern, aber warum stellen Sie denn so viel mehr männliche Direktkandidaten?
Gerade mal 16 Frauen sind über ein Direktmandat in den Landtag eingezogen. Hat es sich an Ihrer Basis noch nicht herumgesprochen, dass sie den Frauen den Vorrang in den Wahlkreisversammlungen schenken sollen?
Oder wollen womöglich gar nicht so viele Frauen an so exponierter Stelle direkt in den Wahlkampf ziehen? Das wäre auch eine Überlegung.
Ihr Engagement ist an dieser Stelle völlig unglaubwürdig, weil Sie sonst auch heute schon viel mehr Direktkandidatinnen in den Wahlversammlungen gewählt hätten.
Letzten Endes beträfe eine Quotierung der Landesliste vor allen Dingen die FDP und die AfD. Würde das Gesetz verabschiedet, wären wir die einzigen Fraktionen, die künftig merklich mehr Frauen in die Politik befördern würden. – Nein, vielen Dank.
Bei der CDU würde sich nichts ändern und bei der SPD auch nicht, weil Ihre Liste ohnehin schon paritätisch besetzt ist. Bei den Grünen haben wir durch die Verschiebung der Wahlergebnisse, durch das Gewinnen von Direktmandaten künftig möglicherweise weniger Frauen im Parlament. Das ist durchaus möglich. Ihr Gesetzentwurf ist also gar kein geeignetes Mittel, um mehr Frauen den Weg ins Parlament zu ebnen.
Es gibt auch Gründe, warum sich weniger Frauen für das Berufspolitikertum entscheiden. Der Gleichstellungsbericht der Bundesregierung hat es auch festgestellt: Frauen leisten einen höheren Anteil an der sogenannten Care-Arbeit, also der Fürsorge für Kinder, Eltern usw. Das gilt es doch erst einmal ganz wertfrei festzustellen.
Der persönliche Fokus liegt bei zahlreichen Frauen woanders. Sie sind nicht so flexibel. Sie haben andere Schwerpunkte und können sich nicht gleichermaßen der Politik widmen wie ihre unabhängigen Mitstreiter.
Das ergeht allerdings nicht nur ihnen so. Es gibt auch einen Grund, warum so wenige erfolgreiche Unternehmer in den Parlamenten zu finden sind.