Einig sind wir uns in Folgendem: Der Mindestlohn – und da sind wir uns einig – ist eine Erfolgsgeschichte.
Der gesetzliche Mindestlohn hat dazu beigetragen, die gröbsten Auswüchse im Niedriglohnsektor zu bekämpfen.
Die Beschäftigung hat auch offenkundig nicht abgenommen. Viele Menschen profitieren vom Mindestlohn.
Den übelsten Auswüchsen des Lohndumpings kann mit dem Mindestlohn Einhalt geboten werden, wenn er eingehalten wird. Deshalb müssen wir die Kontrollen effektiver gestalten.
Hierfür brauchen wir mehr Kontrolleure und korrekte Arbeitszeitaufzeichnungen. Dafür setzt sich die Landesregierung auch aktiv ein. Ich darf an dieser Stelle auf die Bundesratsinitiative für mehr Aufzeichnungspflichten in der Paketbranche verweisen.
Ich finde es richtig, darüber zu diskutieren, ob der Mindestlohn aktuell zu niedrig ist. In der Begründung zum Mindestlohn steht, dass mit dem ursprünglichen Betrag von 8,50 Euro pro Stunde ein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze erzielt werden kann.
Aber ist gerade so viel, dass kein Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht, wirklich für eine Vollzeitbeschäftigung angemessen? – Es ist schon die Frage, ob wir etwa eine angemessene Altersabsicherung nicht stärker berücksichtigen müssen.
Die Mindestlohnkommission sollte bei ihren Empfehlungen nicht lediglich die Tarifentwicklung ausrechnen und dann auf den Mindestlohn aufschlagen; dafür könnten wir die Zahlen letztlich auch in einen Computer eingeben.
Die Mindestlohnkommission muss die im Gesetz und in ihrer Geschäftsordnung vorgesehene Gesamtabwägung mit den anderen Kriterien verantwortungsvoll wahrnehmen.
Man kann schon bezweifeln, dass mit den letzten Erhöhungen der – in Anführungszeichen – angemessene Mindestschutz der Arbeitnehmer genügend Beachtung gefunden hat.
Wenn diese Kriterien aber nicht dazu geeignet sind, eine angemessene Bezahlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern, muss in der Evaluation des Gesetzes im Jahr 2020 zweierlei überprüft werden:
Ist erstens die Arbeit bzw. das Verfahren der Mindestlohnkommission unzulänglich, oder war zweitens der Ausgangswert für den Mindestlohn mit 8,50 Euro, den die SPD jahrelang vor sich hergetragen hat, zu niedrig?
Ich finde, diese Fragen sollten in der Evaluation im kommenden Jahr diskutiert werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind und nun zur Abstimmung kommen können.
Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt, sodass ich nunmehr über den Inhalt des Antrags mit der Drucksachennummer 17/7915 abstimmen lasse. Ich darf fragen, wer dem Inhalt zustimmen möchte. – Das sind die antragstellende Fraktion der SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/7915 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt ist.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD Herrn Abgeordneten Dr. Blex das Wort. Bitte sehr.
Vielleicht können diejenigen, die den Sitzungssaal verlassen wollen, das etwas leiser tun. Es entspricht eben auch unserer parlamentarischen Tradition und Gepflogenheit, dass wir hier einander zuhören. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter Dr. Blex, Sie haben das Wort.
Danke schön. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Globalisierung ist ein allumfassender Prozess, der nicht nur wirtschaftliche und soziale, sondern auch ökologische Folgen hat.
Diese werden nur allzu gerne von Ihnen ausgeblendet, denn wenn es um die vermeintlich gute Sache geht, interessiert Sie die heimische Natur gar nicht. Das beste Beispiel ist die rein ideologisch motivierte sogenannte Energiewende.
Wenn durch Windkraftanlagen bedrohte heimische Vögel, Fledermäuse und Insekten auf den grünen Guillotinen geschreddert werden, verbuchen Sie dies unter Kollateralschaden.
In der Wortwahl mögen Sie sich noch unterscheiden, doch gibt es längst keinen Unterschied in den Taten zwischen dem ehemaligen Umweltminister Remmel und der grünen Umweltministerin Heinen-Esser mehr. Sie haben lediglich noch ein unterschiedliches Parteibuch.
Deshalb ergreifen Sie auch keine geeigneten Maßnahmen, um die heimischen Ökosysteme vor invasiven Neobiota zu schützen, die auch eine Folge der Globalisierung sind.
Anstatt entschlossen die Wiederherstellung des Gleichgewichts in unserem Ökosystem zu forcieren, sagt die Landesregierung lediglich, dass die bereits etablierten, zum Teil bereits weitverbreiteten Arten so weit wie möglich eingedämmt werden sollen.
Tatsächlich ist es der grünen Landesregierung nicht gelungen, auch nur eine einzige invasive Art dauerhaft wieder aus den heimischen Ökosystemen zu entfernen.
Hinzu kommt, dass nahezu der gesamte Kampf gegen invasive Arten auf den Schultern der Ehrenamtler ruht. Das sind die ehrenamtlichen Naturschützer, die die mühevolle Arbeit verrichten, indem sie beispielsweise großflächig und gezielt invasive Pflanzenarten identifizieren, die aber bei der Bekämpfung in einer rechtlichen Grauzone gehalten werden.
Die Jäger, die im Rahmen der Hege ihrer Reviere gegen invasive Tierarten mit hoher Vermehrungsrate kämpfen, erhalten von Ihnen keinerlei finanzielle Unterstützung, um diese meist jagdlich uninteressanten Tiere zu bejagen.
Die Jagdbeauftragten für den Waschbären – eine besonders invasive Art ohne natürliche Feinde, die übrigens zur Bereicherung der heimischen Fauna hier ausgesetzt wurde – sind meist private Jäger in den Kreisjägerschaften.
Auf staatlicher Seite hat man in Nordrhein-Westfalen anscheinend den Kampf gegen invasive Neobiota bereits aufgegeben. Auf der Internetseite des LANUV heißt es, dass – Zitat – „eine Bekämpfung mit dem Ziel der völligen Tilgung nicht mehr erfolgversprechend“ sei.
Das ist ein achselzuckendes „Jetzt sind sie eben da“, anstatt eines konsequenten Schutzes heimischer Ökosysteme. Das können wir auch bei der Bewahrung unserer heimischen Ökosysteme nicht akzeptieren.
Der Schutz der heimischen Ökosysteme stellt einen öffentlichen Auftrag dar, dem nachgekommen werden muss. Dementsprechend sollte ein öffentlicher Auftrag auch mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Auch präventive Maßnahmen vor der Einschleppung möglicher invasiver Arten sollten verschärft werden und sich nicht nur im engen Rahmen der EUFörderung bewegen.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Einschleppungshistorie des Ochsenfrosches sollten die in diesem Jahr gehäuft auftretenden Fälle entflohener Kriechtiere in Nordrhein-Westfalen ein Alarmsignal sein. Eine Ausweitung des Einfuhr-, Besitz- und Vermarktungsverbots ist dringend geboten.
Wenn Sie schon diese mühevolle, aber wichtige Arbeit den Ehrenamtlern überlassen, sollten Sie diese Arbeit auch rechtssicher ermöglichen. Es kann nicht sein, dass ein Naturschützer, der in seinem Köcher in einem Weiher eine invasive Flussart findet, diese nicht töten darf, weil er sonst gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Befähigen Sie die engagierten Ehrenamtler sowohl rechtlich als auch finanziell dazu, unsere heimische Natur zu bewahren, damit auch unsere Kinder sich noch an ihr erfreuen können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Blex. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Deppe das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD schafft es doch jedes Mal, ein ernsthaftes Thema für ihre Fremdenfeindlichkeit zu missbrauchen.
(Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD – Dr. Christian Blex [AfD]: Haben Sie die Rede nicht gehört?)