Ich möchte das Für und Wider von Sachleistungen hier gar nicht mehr aufrollen. Meiner Meinung nach ist das eine ideologische Debatte, die keinerlei praktisches Problem löst, weder für die Behörden und Unterkünfte noch für die Asylbewerber.
Zu Ihrer Aussage, Geldleistungen seien Pull-Faktoren: Liebe Leute, die Menschen, die hierhin kommen, träumen mit Sicherheit nicht von Asylbewerberleistungen, sondern von einer Zukunft für sich und ihre Kinder,
um sicher vor Krieg zu sein und keine Angst zu haben. Dass irgendjemand für 135 Euro durch das Mittelmeer schwimmt, diese Aussage sagt am Ende doch nur etwas über den Sender dieser Botschaft aus.
Über Missbrauch von Geld kann man trefflich streiten. Unstrittig sollte zum Beispiel der Missbrauch durch Steuerhinterziehung oder Wahlkampfspendenverschleierung sein. Ich möchte hier nicht die Summen vergleichen.
135 Euro, meine Damen und Herren, kann man ausgeben, kann man sparen oder an Menschen, die noch weniger haben, verschenken. Das ist völlig legal. Wie schrecklich: Gerade die Ärmsten unter uns geben für andere großzügig und ohne Spendenquittung.
Was sind die Fakten? – Was den persönlichen Bedarf angeht, so hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2012 verfügt, dass der sogenannte persönlich notwendige Bedarf in Form von Geld ausgezahlt werden muss. Warum Sie sich in Ihrem Antrag auf dieses Urteil beziehen und dann das Gegenteil fordern, ist mir schleierhaft.
Was den notwendigen Lebensbedarf betrifft, also die allgemeine Grundversorgung für Asylbewerber, so gibt es hier in einer Sollregelung den Vorrang von Sachleistungen gegenüber Geldleistungen. Das heißt, wenn möglich und sachdienlich, soll der Bedarf der Asylbewerber durch Sachleistungen statt Geldleistungen gedeckt werden. Ich wiederhole: wenn möglich und sachdienlich soll, nicht muss. Dementsprechend wird in den Landeseinrichtungen das Allermeiste bereits durch Sachmittel bereitgestellt. Ob das richtig, sparsam und angemessen ist, sei dahingestellt.
Bei den kommunalen Unterkünften liegt die Sache aber anders. Sie unterliegen der kommunalen Selbstverwaltung.
Es ist die Entscheidung der Kommunen, wie sie im Rahmen der Gesetze Asylbewerber – oder vielleicht doch Menschen – unterbringen und versorgen. Hier hat sich das Land schlicht herauszuhalten.
Ich selbst komme aus Leverkusen und bin sehr stolz darauf, dass nach uns das sogenannte Leverkusener Modell benannt ist. Wir haben als eine der ersten Städte konsequent versucht, Asylbewerber in normalen Privatwohnungen unterzubringen. Bei dieser Form der Unterbringung spielen Sachleistungen einfach eine untergeordnete Rolle.
Wir haben das übrigens zum einen aus Gründen der besseren Integration der Menschen in die Stadtgesellschaft gemacht, zum anderen – das ist wesentlich – jedoch, weil es die Stadt schlicht weit weniger Verwaltungsaufwand und Geld kostet.
Damit erübrigt sich eigentlich schon die weitere Debatte. Sie ist ohnehin längst von allen Seiten durchgekaut, nicht zuletzt – auch das gehört zur Wahrheit – weil CDU und CSU dieses Pferd bereits – symbolisch – totgeritten haben.
Ich bin mir leider sicher, dass unsere AfD-Murmeltiere heute nicht das letzte Mal gegrüßt haben. Aus Höflichkeit werden wir der Überweisung an die Ausschüsse zustimmen. Aber für das nächste Mal, liebe AfD: Wenn Sie schon kein Mitgefühl für Flüchtlinge haben, dann vielleicht für arme, unschuldige Pferde. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Lux. Es gibt eine Kurzintervention, angemeldet von der AfD-Fraktion. – Frau Walger-Demolsky spricht für die Fraktion. Bitte schön, Frau Walger-Demolsky.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Lux, von Menschen kann man nicht sprechen, wenn man ganz klar nur eine Gruppe benennen will; denn wir möchten nicht alle Leistungen an alle Menschen verteilen, sondern es ging um Asylbewerber in Unterkünften des Landes.
Das muss man schon klar benennen, tut mir leid. Ich möchte nicht die Angestellten dort auch mit Guthabenkarten bezahlen.
An dem Betrag wollen wir nichts ändern. 135 Euro haben mit der Kaufkraft zu tun. In Österreich – mit einer ähnlichen Kaufkraft – gibt es nur 40 Euro, in Spanien 50 Euro, in Schweden 70 Euro, in Italien 75 Euro, in Griechenland 90 Euro. Wir wollen nichts an der Summe ändern.
Der Unterschied zwischen Bargeld und einer Guthabenkarte ist am Ende, wenn ich es hier für meinen täglichen Bedarf ausgebe, gar keiner. Sie gehören doch alle zu den Parteien, die durchaus bereit sind, das Bargeld in Deutschland abzuschaffen.
Während über Karten und nachvollziehbare Systeme zu bezahlen im Grunde das Ziel ist, empfinden Sie es als unangemessen, Leistungen für Asylbewerber über eine Karte auszuzahlen. Das kann ich nicht nachvollziehen.
Frau Walger-Demolsky, eigentlich müsste man über Ihre Bandbreite überrascht sein. Sie sprechen Menschen das Menschsein ab. – Das ist das Erste.
Ich sage: Das ist keine Alternative für Deutschland, das ist nur noch die Destruktive für Deutschland. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. – Vielen Dank.
Meine Vorredner haben sich – ich habe Herrn Franken und Frau Lux aufmerksam zugehört – sehr sachlich mit Ihrem Antrag auseinandergesetzt. Sie, Frau Walger-Demolsky, haben vorher gesagt, das würden wir mal wieder nicht tun. Auch ich – ich denke, das haben Sie inzwischen mitbekommen – werde mich sehr sachlich mit Ihrem Antrag auseinandersetzen.
Das Spannende ist immer, ob das so viel Sinn macht, denn spätestens im Ausschuss – das kommt öfter bei Ihnen vor – ziehen Sie den einen oder anderen Antrag auch einfach mal zurück – das haben wir schon erlebt – frei nach dem Prinzip: Hier veranstalte ich den Klamauk, und im Ausschuss verweigere ich die Arbeit.