Wir werden natürlich dennoch der Überweisung zustimmen, sind – glaube ich – in der konkreten Sachfrage dieses Antrags auch nicht so weit auseinander und werden uns im Ausschuss detaillierter mit dem vorliegenden Antrag auseinandersetzen. Ich freue mich auf die Beratungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Watermeier. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Kollege Mostofizadeh.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt habe ich mir die gleiche Frage gestellt wie Kollege Watermeier. Herr Bombis, in Ihrem Beitrag ist deut
lich geworden, Sie haben immer „einerseits“ und „andererseits“ gesagt, also einerseits die Standards der deutschen Freien Berufe, also hohe Berufsstandards, hohe Honorarordnung, auch gewisse Regulierung, die dem deutschen Berufsstand nutzen, auf der anderen Seite aber Wettbewerbsmöglichkeiten, Harmonisierungen in Europa usw.
Das können wir unterschreiben. Damit habe ich kein Problem. Wir sind auch sehr dafür, dass die Freien Berufe geschützt werden, dass das System der deutschen Freien Berufe, dass die duale Ausbildung gestärkt wird. Wir sind auch sehr dafür, dass ein Mitgliedsstaat wie Deutschland sich selbst Berufsordnungen gibt und das alles entwickelt.
Sie sagen, dass auf europäischer Ebene böse Urteile gefällt wurden und in der Europäischen Union Richtlinien beschlossen wurden, die Ihnen nicht gefallen. Das sind keine Satellitenentscheidungen, die da passiert sind, sondern die haben eine lange Geschichte. Ich verweise darauf, dass das Verfahren der EUKommission zur Frage der Steuerberaterberufe seit 2013 läuft. Wer regiert denn seit 2013 in Berlin? Seit 2005 sind die Wirtschaftsminister meistens von der schwarzen Farbe gestellt, und zuständig ist im Wesentlichen der Deutsche Bundestag bzw. noch viel mehr die deutsche Regierung. Was fragen Sie den Landtag denn um Erlaubnis, eine solche Strategie abstimmen zu können?
Wir können hier gerne gemeinsam eine Resolution machen, in der steht: Wir wollen die Freien Berufe stärken. Wir halten das System der Freien Berufe in Deutschland für gut, wir halten es hoch, wir wollen hohe Qualität machen. – Wir können eine gemeinsame Resolution unterschreiben, das im Ausschuss beraten, und dann sind wir fertig mit der Geschichte.
Natürlich werden wir der Überweisung an den Ausschuss zustimmen. Sie müssen den Kollegen im Ausschuss aber mal erklären, wohin es gehen soll, welche Schritte Herr Altmaier ergreifen soll, was er in Europa vorträgt, wie beispielsweise die Stellungnahme der Bundesregierung in dem Vertragsverletzungsverfahren, das die Europäische Union gegen Deutschland angestrengt hat, die schon längst vorliegen müsste, aussieht. Das steht nicht in Ihrem Antrag; das haben Sie gar nicht mehr aufgenommen. Ich glaube nicht, dass Herr Altmaier seit anderthalb Jahren keine Stellungnahme mehr abgegeben hat. Das kann ich mir bei dem Mann gar nicht vorstellen.
Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen mehr Substanz, eine Zielrichtung, eine klare Ansage, wo es hingehen sollte, würde dem Antrag sehr gut tun. Dann könnten wir substanziell darüber reden, was Sie abgestimmt haben wollen. – Herzlichen Dank.
„Wenn sich das so bewahrheitet, wenn es keine Europäische Union gäbe, wenn wir nicht die Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg hätten, würden Hunderttausende Arbeitsplätze in diesem Land gefährdet.“
„Darüber hinaus können die derzeitigen Bestrebungen der EU-Kommission, sich das Recht zu sichern, neue Gesetze und Regulierungen für Dienstleistungen in den Mitgliedsstaaten zu genehmigen oder abzulehnen, rechtsstaatliche Konsequenzen nach sich ziehen:“
„So könnte über den Umweg der ‚Vollendung des Binnenmarktes‘ ein Eingriff in die Kompetenzordnung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten vorgenommen und das Subsidiaritätsprinzip sowie die klassische Gewaltenteilung ausgehebelt werden. Die Folge wäre eine Kompetenzverlagerung auf die Ebene der Europäischen Union.“
Seit Dekaden betreiben Sie eine Politik der Machtverlagerung nach Brüssel. Angeblich sichert das den Frieden oder was auch immer. Und dann wundern Sie sich, wenn Sie irgendwann nur noch machtlose, politisch impotente Provinzverwalter sind, die sich mit Politiksimulation wie diesem Antrag beschäftigen dürfen.
Was soll dieser Antrag denn bringen? Mehr als die Subsidiaritätsrüge des Bundesrates, die man in Brüssel bereits nach dem Schema „Lesen – Lachen – Lochen“ zur Kenntnis genommen hat? Das glauben Sie selbst nicht.
Hier geht es doch nur um eines: CDU und FDP möchten freitagmittags zur parlamentarischen Primetime den Freiberuflern, traditionell eine ihrer Stammwählergruppen, vormachen: Wir kümmern uns. – Dabei haben Sie doch gar nichts mehr zu melden. Sie können wie ein Schülerparlament Appelle
Aber das Spiel kennen wir schon aus anderen Bereichen. Das war bei der Datenschutzgrundverordnung so oder in diesem Frühjahr bei der Urheberrechtsrichtlinie.
Es wird auch so bleiben, solange Sie jeder noch so leisen Kritik an der EU gleich das große Empörungsgebläse anwerfen und jede Fußmatte zur Vorstufe eines neuen Weltkrieges hochstilisieren. Eine gute, nüchterne und – wie Sie das ja immer so vor sich hertragen – ideologiefreie Politik, eine ideologiefreie Europapolitik, würde sich spätestens an dieser Stelle fragen, ob wir es hier vielleicht mit einem systemimmanenten Problem zu tun haben.
Sie aber zeigen an dieser Stelle Symptome von Schizophrenie. Die EU ist eine heilige Kuh, die man nicht schlachten, ja nicht einmal ernsthaft kritisieren darf. Wenn dann wieder mal etwas aus Brüssel kommt, das Ihnen oder Ihren Wählern vielleicht nicht so gefällt, dann wird lautstark gejammert, aber nichts gemacht.
Meine Damen und Herren, diese Misere ist wie alles andere, das aus Brüssel kommt, nichts als das Ergebnis Ihrer eigenen EU-Besoffenheit. Erkennen Sie endlich an, dass Harmonisierung nichts anderes ist als Vereinheitlichung und Zentralisierung. Hinterfragen Sie endlich mal Ihre eigene Politik und kehren Sie um.
Meine Partei jedenfalls lehnt die Dienstleistungsrichtlinie nicht nur in Teilaspekten, sondern grundsätzlich ab. Sie ist ein Angriff auf das deutsche Handwerk, die freien Berufe und unser duales Ausbildungssystem. Es braucht nicht besonders viel Fantasie dazu, um zu erkennen, warum man dieses System an anderen Stellen und in Brüssel am liebsten schleifen möchte. Es ist einfach verdammt erfolgreich.
Wer also dieses Erfolgsmodell und unsere Souveränität erhalten will, der hält sich zukünftig besser an die AfD und nicht an die Rosstäuscher, die diesen sinn- und folgenlosen Antrag verfasst haben, den wir aus diesem Grund natürlich im Grunde ablehnen. Der Ausschussüberweisung stimmen wir aber zu.
Nach dem Abgeordneten Tritschler von der AfD-Fraktion hat jetzt Frau Ministerin Heinen-Esser für die Landesregierung das Wort, und zwar in Vertretung von Herrn Minister Holthoff-Pförtner.
Es ist unstrittig, dass das System der Freiberuflichkeit ein ganz wichtiger Stützpfeiler der deutschen und eben auch der nordrhein-westfälischen Wirtschaft ist. 272.000 Personen sind derzeit in Nordrhein-Westfalen freiberuflich tätig; das sind 8.000 Personen mehr als jene 264.000, die im Antrag genannt worden sind. 68.000 arbeiten als Ärzte und sonstige Heilberufler, 30.000 als Rechtsanwälte, mehr als 16.000 als Steuerberater, über 10.000 als Architekten.
Wenn man den Blick über die gesamte Bundesrepublik, über Gesamtdeutschland schweifen lässt, sind die Zahlen noch deutlicher: 1,4 Millionen Menschen gehen in Deutschland einer freiberuflichen Tätigkeit nach, und in ihren Praxen, Büros, Kanzleien arbeiten 3,6 Millionen Menschen. Das Institut für Freie Berufe in Nürnberg hat ausgerechnet, dass die Freiberufler immerhin mit 11 % zum deutschen Bruttoinlandsprodukt beitragen. Das sind ganz gewaltige Zahlen. Und Sie zeigen eben auch, wie wichtig es ist, Freiberuflichkeit zu unterstützen und zu stärken.
Meine Damen und Herren, eine wichtige Säule der Freien Berufe sind unter anderem die klaren Vorgaben zur Berufszulassung und zur Qualitätssicherung. In jahrzehntelanger Praxis haben sich diese Vorgaben bewährt und zur sehr hohen Qualität der Freien Berufe bei uns in Deutschland beigetragen.
Von der EU-Kommission wird – das wissen wir alle – die Harmonisierung des Europäischen Binnenmarkts vorangetrieben. Insbesondere im Dienstleistungsbereich hat sich dabei gezeigt, dass unterschiedliche Vorgaben in den einzelnen Mitgliedsstaaten die angestrebte und gewünschte Harmonisierung erschweren. Dass das Konsequenzen auch für Deutschland hat, liegt auf der Hand.
Die Kommission stellte kürzlich in einer Stellungnahme zum nationalen Reformprogramm der Bundesregierung fest – ich zitiere –:
Bei den Unternehmensdienstleistungen sind die Wettbewerbsschranken in Deutschland im EU-Vergleich nach wir vor hoch.
Das betreffe insbesondere reglementierte Berufe wie Architekten, Ingenieure und Rechtsanwälte. So verwundert es auch nicht, dass der Europäische Gerichtshof im Juli in einem Urteil festgestellt hat, dass die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure unvereinbar mit dem EU-Recht ist. Die Bundesregierung prüft zurzeit, wie man den Vorgaben des Urteils Rechnung tragen kann.
Ähnlich wie bei der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure läuft gegen Deutschland noch ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren. Das betrifft das Steuerberatungsgesetz. Zwar hat der EuGH hier noch kein Urteil gefällt, aber ausgehend von der Urteilsbegründung bei der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist wahrscheinlich, dass auch
Meine Damen und Herren, es steht außer Frage, dass eine EU-weite Harmonisierung grundsätzlich zu begrüßen ist. In Zeiten, in denen tarifäre und nichttarifäre Schranken den globalen Handel auf die Probe stellen, kann die EU mit der fortschreitenden Harmonisierung des Binnenmarktes ein Zeichen für offene, funktionierende und damit vor allem für florierende Märkte setzen.
Gleichzeitig dürfen wir aber nicht die Verhältnismäßigkeit aus den Augen verlieren. Das gilt insbesondere für den Bereich der Dienstleistung. Wenn es um die Abwägung zwischen Harmonisierung und Qualitätssicherung geht, darf Harmonisierung eben nicht auf Kosten der Qualität erfolgen.
Deshalb wird die Landesregierung die weiteren Entwicklungen bei der Honorarordnung, aber auch beim Steuerberatungsgesetz genauestens verfolgen.
Sollte es bei der HOAI aufgrund des EuGH-Urteils zu legislativen Änderungen kommen, werden wir diese – das können wir heute schon ankündigen – über den Bundesrat sehr intensiv begleiten.
Meine Damen und Herren, nicht zuletzt müssen wir bei der Frage nach der Verhältnismäßigkeit auch die Subsidiarität ins Auge fassen. Beim EU
Dienstleistungspaket sind wir als Landesregierung bereits tätig geworden. Kurz nach der Veröffentlichung des Vorschlags zur EU-Dienstleistungsrichtlinie hat der Bundesrat mit der Unterstützung von Nordrhein-Westfalen eine Subsidiaritätsrüge beschlossen.