Protokoll der Sitzung vom 19.12.2019

Perspektive im ländlichen Raum geben, um da zu leben und möglicherweise Wohnen und Arbeiten miteinander zu verbinden, das halten wir grundsätzlich für einen richtigen Ansatz. Deswegen werden wir den Antrag auch nicht ablehnen, sondern uns enthalten.

Wir werden das weitere Gesetzgebungsverfahren intensiv begutachten. Möglicherweise wird es auch im Bundesrat dazu eine Befassung geben. Wir unterstützen eine moderate Wohnungsnutzung vorhandener Wohn- und Wirtschaftsgebäude grundsätzlich, aber würden Sie noch einmal bitten und auffordern, wenn Sie denn unsere Unterstützung haben wollen, das klarer zu formulieren, um auszuschließen, dass wir hier zu deutlich mehr Flächenverbrauch kommen, dass es hier zu einer Ausweitung von Anlagen kommt, die es bisher noch nicht gibt.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Frohe Weihnachten auch von meiner Seite! Das Weihnachtsgeschenk der Grünenfraktion an diesem Punkt ist, dass wir den Antrag zumindest nicht ablehnen werden. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Klocke. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Beckamp das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! CDU und FDP entdecken den ländlichen Raum. Das ist löblich, das ist gut, und auch die Idee, die dahintersteckt, ist ebenfalls sinnvoll, wenngleich eine Anpassung des § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch nicht unbedingt zu den zentralen Fragestellungen für mehr Wohnraum in ländlichen Gebieten zählt.

Hier wäre eine Debatte sinnvoll um Innen- vor Außenentwicklung im Dorf und der Kleinstadt und um solche Themen wie Mobilisierung von Leerständen dort, fehlende Breitbandversorgung genau dort, Versorgungsdefizite im Einzelhandel genau dort und die Anbindung des öffentlichen Nahverkehrs. Das wären die klassischen Themen, die zielgerichtet wären, um den ländlichen Raum mit Blick auf Wohnen zu stärken.

Nichts von alledem in Ihrem Antrag. Das macht aber nichts. Der Antrag ansonsten ist dünn, aber sinnvoll. Und ich sage: frohe Feiertage!

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beckamp. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nordrhein-Westfalen hat an der Bundesbaulandkommission nicht nur teilgenommen, sondern sich aktiv eingebracht. Wir haben im Besonderen für eine Änderung des § 35 Baugesetzbuch geworben und darum gestritten, weil wir de facto heute damit Vollzugsprobleme haben.

Sie wissen es alle, wenn Sie aus den kleineren Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, aus den dörflichen Strukturen kommen: Wenn Sie Hofstellen im Außenbereich haben, dann ist es heute de facto ein Problem, wenn Sie dort nur bis zu maximal drei Wohnungen einrichten dürfen. Das ist de facto eine Herausforderung.

Eine zweite Herausforderung stellt sich bei der Frage: Wie häufig darf ich denn eine ehemals landwirtschaftlich genutzte Hofstelle eigentlich umnutzen? Der Klassiker, den wir, glaube ich, alle kennen, ist: Sie haben einen landwirtschaftlichen Hof, der wird aufgegeben, wird umgenutzt. In der Regel ziehen dort Tierarztpraxen ein, wenn ich das so formulieren darf. Und dann dürfen Sie nicht weiter nutzen. Ist das richtig? – Nein.

Deswegen haben wir gesagt: Wir wollen, dass § 35 Baugesetzbuch eine mehrfache Umnutzung auf diesen Hofstellen ganz einfach erlaubt.

Es war in der Bundesbaulandkommission nicht einfach, über die Weiterentwicklung des § 35 Baugesetzbuch eine Einigkeit herzustellen, weil – fast alle Argumente sind heute gefallen – natürlich die einen eine Zersiedlung im Außenbereich befürchten, die wir alle nicht wollen, weil es den Grundsatz der Innen- vor Außenverdichtung gibt und weil andere die Sorge vortragen, dass wir Splittersiedlungen verfestigen und dadurch weitere Anforderungen erwachsen – Stichwort: Erschließung dieser Außenbereiche. Auf der anderen Seite haben wir Regionen in Nordrhein-Westfalen, aber genauso in der Bundesrepublik, die aufgrund des Drucks in ihrem Wohnungsmarkt dafür plädieren, die Sachen, die heute möglich sind, in § 35 BauGB aufzufächern, zu flexibilisieren, sodass sich höhere Nutzbarkeiten ergeben.

Dafür hat sich Nordrhein-Westfalen in der Bundesbaulandkommission eingesetzt. Sie finden das auch in den Ergebnissen der Bundesbaulandkommission. Das Ganze wird jetzt gegossen werden letztendlich in eine Reform des Baugesetzbuchs.

Aber eines haben Sie vergessen: Die Bundesbaulandkommission hat für den Außenbereich noch eine zweite Empfehlung gegeben. Die hieß, § 13b Baugesetzbuch, der am 31. Dezember 2019 ausläuft und den vereinfachten Ausweis von Wohngebieten bis zu einem Hektar regelt, bis 2022 zu verlängern.

Diese Empfehlung wird nicht umgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen hat sich im Bundesrat für eine Verlängerung des § 13b eingesetzt. Es zeichnet sich aber ab, dass im Besonderen die Landesregierungen, an denen die Grünen beteiligt sind, dieser Verlängerung nicht zustimmen werden. Insofern wird § 13b Baugesetzbuch, der erleichterte Ausweis von Wohngebieten bis zu einem Hektar, am 31. Dezember 2019 auslaufen. Und das ist, offen gesagt, gerade für die Entwicklung kleinerer Städte und Gemeinden richtig schlecht.

Ich hoffe, dass wir es durch die zahlreichen Verhandlungen mit den regierungstragenden Fraktionen, die wir in den nächsten Wochen und Monaten noch angehen, doch noch erreichen, dass eine entsprechende Erleichterung geschaffen wird, denn der Druck im Wohnungsmarkt ist de facto da.

Frau Ministerin, Entschuldigung, wenn ich Sie unterbreche. – Herr Abgeordneter Klocke würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Herr Klocke, immer sehr gern.

Bitte sehr.

Vielen Dank. – Danke Frau Ministerin für die Ausführungen. – Der Druck auf den Wohnungsmarkt ist sicherlich da. Aber wie wollen Sie – das habe ich nämlich in dem Antrag nicht gefunden, und deswegen waren wir skeptisch, was eine Zustimmung angeht – Probleme beispielsweise bei der Frage der Verkehrserschließung von diesen Anlagen, bei der Frage von Abfall- und auch Abwasserentsorgung, die sich bei Gebäuden im ländlichen Raum stellt, konkret über diese Initiative lösen?

Das sind Anliegen, die uns sehr wichtig sind, dass es halt beispielsweise eine vernünftige Verkehrserschließung gibt und dass auch die Abwasserentsorgung organisiert ist. Wenn das nachvollziehbar ist, dann macht es uns das leichter, das Vorhaben zu unterstützen.

Wenn Sie gestatten: War das eine Rückfrage zu § 35 BauGB, zu den Änderungen, die anstehen, oder zu § 13b Baugesetzbuch?

§ 35 BauGB.

§ 35 BauGB. – Dann würde ich einmal kurz fortfahren und dann auf die Frage eingehen, damit ich einmal den Komplex § 13b abschließe.

Insofern ist der Antrag der regierungstragenden Fraktionen an dieser Stelle genau richtig und auch wichtig, denn Sie merken, dass alle Empfehlungen der Bundesbaulandkommission, die dort in großer Runde getroffen wurden, am Ende zu Gesetzesänderungen im Baugesetzbuch oder in Fachnebengesetzen führen werden. Von daher ist es wichtig, dass sich der Landtag Nordrhein-Westfalen aus meiner Sicht, wenn Sie mir das gestatten, eben auch zu diesen Reformvorhaben verhält.

Herr Abgeordneter Klocke, was die Frage zur Erschließung betrifft: Die haben wir in der Baulandkommission breit diskutiert, da bezüglich der Zersplitterung im Außenbereich Sorgen vorgetragen wurden – die ich im Übrigen teile. Je nachdem, was man alles zulässt, löst man die allseits bekannten Erschließungsanforderungen aus, die etwa die Hilfsfristen für die nichtpolizeiliche und die polizeiliche Gefahrenabwehr betreffen.

Das alles wird miteinander gewogen werden. Es wurde in der Baulandkommission nicht abschließend beraten, denn wir reden im Grunde über eine höhere Nutzbarkeit von vorhandenen Gebäuden – also nicht mehr maximal drei Wohnungen, sondern bis zu maximal fünf. So ist es in der Baulandkommission empfohlen worden. Wir reden auch von einer Mehrfachumnutzung von Hofstellen und einer Wiedernutzbarkeit von leergefallenen Gebäuden im Außenbereich.

Vor diesem Hintergrund sorge ich mich nicht um die Frage, ob es jetzt höhere Erschließungsanforderungen gibt, da es in der Regel um bereits vorhandene Gebäude und bauliche Anlagen geht, die auch heute – je nachdem, wie das Recht es vorsieht – einer Erschließung unterfallen.

Ich danke den regierungstragenden Fraktionen für diesen Antrag und darf vonseiten der Regierung dafür werben, dass wir uns bei § 35 Baugesetzbuch für eine Öffnung einsetzen. Das machen wir regierungsseitig und würden es natürlich sehr gerne mit der Unterstützung des Parlaments tun. – Danke.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Frau Ministerin, wollen Sie noch eine Nachfrage des Abgeordneten Klocke zulassen?

Ja.

Bitte sehr.

Ich will es nicht in die Länge ziehen, die Weihnachtsfeiern stehen an.– Da Sie nicht nur vorhandene Gebäude nutzen, sondern auch ausbauen wollen – jedenfalls die Möglichkeit dafür schaffen wollen –, mag es dazu kommen, dass andere Verkehrserschließungen oder Abwassererschließungen notwendig sind. Das war der Hintergrund meiner Frage.

Das lassen wir jetzt einfach mal

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Wir können das auch stehen lassen!)

als zweite Frage zu. – Frau Ministerin.

Vielen Dank. – Ich muss jetzt – in Anführungszeichen – etwas vorsichtiger reden, weil die Wasser- bzw. Abwasserzuständigkeit – wie Sie wissen – bei Frau Heinen-Esser liegt.

Meiner Erinnerung nach gibt es konkrete Regelungen in entsprechenden Gesetzen, was die Anschlüsse an die Entwässerungen und Vergleichbares betrifft.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Vielen Dank, Herr Hovenjürgen stimmt zu.

Deswegen sehe ich das nicht kritisch – im Gegenteil: Ich meine, dass wir das sehr gut hinbekommen, da es am Ende natürlich viele Einzelfälle sind, die wir miteinander betrachten werden. Nicht jede gebäudliche Anlage wird automatisch von drei auf fünf Wohnungen ausgebaut werden. Insofern darf man einer Öffnung im Gesetz mit Vertrauen begegnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor – und das bleibt auch so.

Damit sind wir bei der Abstimmung. Da die antragstellenden Fraktionen eine direkte Abstimmung beantragt haben, lasse ich nun über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/8109 abstimmen. Ich frage, wer ihm zustimmen möchte? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Die Abgeordneten der Fraktion der SPD. Enthaltungen? – Die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/8109 angenommen wurde.

Ich rufe auf:

12 Gesetzes zur Zustimmung zum Dreiundzwan