Protokoll der Sitzung vom 19.12.2019

Wenn gesetzliche Regelungen hierzulande dies unterstützen können, verdient deren Umsetzung und Gestaltung unsere besondere Aufmerksamkeit.

In Bezug auf Grabmäler und Grabeinfassungen aus Naturstein hat der Landesgesetzgeber im Jahr 2014 hier in Nordrhein-Westfalen mit der Novellierung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen die Regelung getroffen, dass diese nur nach einer Zertifizierung auf einem Friedhof aufgestellt werden dürfen –

(Ralph Bombis [FDP]: Ganz genau!)

einer Zertifizierung, die sicherstellt, dass nicht gegen das Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation mit dem Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit verstoßen wurde.

(Ralph Bombis [FDP]: So muss es sein!)

Allerdings konnte dieses Aufstellungsverbot in Nordrhein-Westfalen lange Zeit nicht wirksam umgesetzt werden, da von der Vorgängerregierung kein Zertifizierungsverfahren etabliert worden ist.

Es ist insbesondere meinem Kollege Karl-Josef Laumann zu verdanken, dass es inzwischen einen Erlass zur Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften gibt und qualifizierte Zertifizierungsstellen mit anerkannten Verfahren durch die Staatskanzlei in Nordrhein-Westfalen etabliert worden sind.

(Beifall von der FDP – Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Dies zeigt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Gesetzliche Regelungen können Sinn machen, wenn sie auch richtig für den Vollzug umgesetzt werden.

Fatal wäre es jedoch, wenn wir mit Gesetzgebungsaktionismus Investoren verschreckten, indem wir sie für Dinge haften ließen, die sie gar nicht in der Hand haben. Dann sind letztlich gerade die Menschen die Leidtragenden, denen wir eigentlich helfen wollen.

Wir haben die Verantwortung, die Rechte der Menschen zu schützen, da wir auch in besonderem Maße von der Globalisierung profitieren. Aber es ist nicht sinnvoll, den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun und ein gutes Endergebnis durch Voreiligkeit zu gefährden.

Mit den Ergebnissen der zweiten Erhebungswelle der Unternehmensbefragungen liegen im Sommer 2020 belastbare Informationen vor. Dann ist zu analysieren, welche Ansätze funktionieren und welche nicht. Dafür, ohne empirische Grundlagen schon jetzt mit Gesetzen zu drohen, ist das Thema zu sensibel. Wir freuen uns vielmehr über jeden konstruktiven Vorschlag, der tatsächlich zu praktischen Verbesserungen beiträgt.

Maßgeblich bleibt: Nationale und internationale Initiativen müssen in einer globalisierten Wirtschaft gut aufeinander abgestimmt sein, um tatsächlich Wirkung zu entfalten. Unser Appell zur Einhaltung der Menschenrechte gilt daher gerade auch für Staaten und Produzenten vor Ort, die diese selber mitunter im eigenen Land ignorieren.

Es gibt noch viele offene Fragen. Wenn etwa ein großer Autobauer mit mehr als 12.000 Zulieferern aus 70 Ländern zusammenarbeitet, wie es bei BMW der Fall ist, was genau muss dann nachgewiesen werden? Und wie verhält es sich im Vergleich dazu bei einem Unternehmen mit zum Beispiel 600 Mitarbeitern aus Nordrhein-Westfalen? Oder lassen sich alle Zulieferer im Ausland glaubhaft zertifizieren?

Nicht jeder Mittelständler kann feststellen, wie jeder Zulieferer jedes speziellen Bauteils in allen seinen Bestandteilen in den verschiedensten Ländern der Welt seinen Prozess gestaltet. Für die gesetzlichen

Standards stehen auch die Länder selbst in der Pflicht. Zu etwas, was die Behörden in Schwellenländern vor Ort nicht verhindern können oder wollen, kann ein Mittelständler seine Lieferanten auch nicht zwingen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Fakt ist aber auch, dass sich zahlreiche deutsche Unternehmer in Entwicklungsländern bereits vorbildlich engagieren und dort für Arbeit, Ausbildung und Wohlstand sorgen. Genau hieran müssen wir anknüpfen und beste Rahmenbedingungen schaffen. Dabei gilt jedoch nach wie vor die zentrale Maxime: Wenn wir Menschen in Entwicklungsländern unterstützen wollen, hilft es nicht, unsere hiesige Wirtschaft zu fesseln. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Dabei bleibt es auch. Dann schließe ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 2.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/8102, über den wir gerade debattiert haben, an den Ausschuss für Europa und Internationales zur Federführung. In die Mitberatung gehen die folgenden Ausschüsse: der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen diese Überweisung stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

3 Dichtheitsprüfungen in Wasserschutzgebie

ten in begründeten Verdachtsfällen zum Schutz des Grundwassers und der Grundstückseigentümer

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/8107

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion der CDU hat Herr Dr. Untrieser das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir räumen heute einen weiteren Stein aus dem Weg, einen

Stein, den Rot-Grün den Bürgerinnen und Bürgern in den Weg gelegt hat.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir wollen die Regelung in der Selbstüberwachungsverordnung ändern, sodass private Wasseranschlüsse nur noch bei Neubauten, wesentlichen baulichen Veränderungen oder im Verdachtsfall überprüft werden müssen.

Eine solche Dichtheitsprüfung kostet ca. 400 bis 500 Euro, sie trifft Eigentümer und Mieter gleichermaßen, denn die Kosten sind über die Nebenkostenabrechnung umlegbar, und sie gilt für Hundertausende Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Warum ändern wir das? – Uns ist der Schutz des Wassers, des Bodens und der natürlichen Lebensgrundlagen sehr wichtig. Die Bewahrung der Schöpfung und einer intakten Umwelt – das ist die DNA der CDU.

(Vereinzelt Beifall von der CDU – Norwich Rüße [GRÜNE]: Nein! Sie haben doch schon das „C“ verloren!)

Ich freue mich auf die Debatte, Herr Rüße, aber vielleicht lassen Sie mich erst einmal ausreden und die Argumente vortragen. Ich glaube, ich kenne Ihre Marschrichtung gleich, aber hören Sie sich die Argumente einfach mal an.

Verehrte Damen und Herren von SPD und Grünen, Ihre Regelung aus dem Jahre 2013 entbehrt jeder fachlichen Grundlage. Sie haben den Bürgern ohne wissenschaftliche Belege tief in die Tasche gegriffen. Man kann es nicht anders sagen: Das war rein ideologisch motiviert.

(Beifall von der CDU und der FDP – Michael Hübner [SPD]: Wann soll das gewesen sein?)

Wir haben die Absicht in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben. Es sind zweieinhalb Jahre ins Land gegangen. Wir haben uns diese Zeit genommen. Manche Bürger sagen, das war zu lang. Aber ich glaube, es war wichtig, dass wir uns diese Zeit genommen haben. Denn wir wollten genau überprüfen, ob es vernünftig und richtig ist, was wir tun, wobei wir auf die Wissenschaft hören. Wir sind nicht beratungsresistent, sondern lassen uns von Daten, Fakten und der Wissenschaft und nicht von Gefühlen, Erwartungen und Stimmungen leiten.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Die alte Landesregierung hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, für das 50 typische Schadensfälle in Nordrhein-Westfalen untersucht werden sollten. So lautete der Auftrag. Dieses Gutachten – das haben wir im Umweltausschuss erfahren – konnte nicht abgeschlossen werden, weil nur 19 Schadensfälle im

ganzen Land überhaupt begutachtet werden konnten. Ich habe in den letzten zweieinhalb Jahren auch keine andere wissenschaftliche Studie gelesen, weil uns nichts vorgelegt worden ist. Wir haben lange gewartet und nach dem wissenschaftlichen Stand geschaut, aber es kam nichts. Deswegen ist genau unser Ansatz richtig, jetzt zu einer Veränderung zu kommen, denn alles andere entbehrt wissenschaftlicher Grundlagen.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

In der Debatte höre ich immer das Argument – das kommt wahrscheinlich auch gleich von Ihnen –, das gelte nur in Wasserschutzgebieten. Wer im Wasserschutzgebiet baut, der muss halt besondere Standards einhalten. Sie suggerieren, Wasserschutzgebiete seien die grüne Aue, wo nur ausnahmsweise ein Haus steht. Meine Damen und Herren, die Hälfte der Fläche der Stadt Köln und ein Drittel der Fläche der Stadt Düsseldorf sind Wasserschutzgebiete. In meinem Wahlkreis, im Ortsteil Hochdahl, leben 27.000 Einwohner komplett in einem Wasserschutzgebiet.

(Michael Hübner [SPD]: Na und?)

Wenn Sie beispielsweise ein Haus in Köln-Marienburg haben, dann müssen Sie prüfen, wenn Sie in Sülz wohnen, nicht. In Rath-Heumar prüfen Sie, in Köln-Kalk nicht. In Rodenkirchen, obwohl daneben ein großer Chemiepark ist, oder in Düsseldorf-Niederkassel müssen Sie prüfen, in Oberkassel nicht. Und noch ein Beispiel aus meinem Wahlkreis: Wenn Sie auf dem Falkenberger Weg in Hochdahl wohnen, prüfen Sie nur, wenn die Hausnummer ungerade ist. Wenn die Hausnummer gerade ist, also auf der anderen Straßenseite, dann gilt diese Pflicht nicht. Auf der Immermannstraße ist es genau anders herum. Und auf der Straße Trills prüfen nur die ungeraden, aber erst ab der Hausnummer 27. Daran sieht man, dass diese Regelung extrem willkürlich ist und dass es mit Fakten und Wissenschaft nichts zu tun hat.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ein letztes Argument: Sie, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, regieren in vielen anderen Bundesländern. Sie werden uns gleich sagen: Das, was wir in Nordrhein-Westfalen machen, ist nicht vernünftig.

Wagen wir doch einmal einen Blick in andere Bundesländer. Wenn das richtig ist, was Sie sagen, dann müsste es auch in anderen Bundesländer so sein. In Baden-Württemberg – grüner Ministerpräsident – gibt es keine Dichtheitsprüfung. In Rheinland-Pfalz – da regieren Sie mit – gibt es das auch nicht. In Hessen regieren Sie mit, da ist es ausgesetzt. Auch in Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und bald auch Sachsen tragen Sie Verantwortung mit. Dort gibt es diese Regelung auch nicht.

Die SPD regiert in Rheinland-Pfalz, Saarland, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Auch dort gibt es das nicht.

Also, wir treffen heute eine sehr vernünftige Regelung. Wir schützen das Wasser und den Boden, wir schützen aber auch die Bürger. Unsinnige Regelungen, die Sie 2013 eingeführt haben, lehnen wir ab. Wir kehren zu einer vernünftigen Regelung zurück. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Untrieser. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Diekhoff das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen sprechen genauso wie die SPD gerne von bezahlbarem Wohnraum, von Oma ihr klein Häuschen, wo man in Ruhe und Frieden alt werden kann. Das ist immer wichtig für Sie. Gerade wenn Sie keine Verantwortung tragen, sprechen Sie von der Entlastung der Bürger, wie beim KAG. Dann geht das alles. Aber sobald Sie irgendwo regieren und die Möglichkeit haben, eine Idee umzusetzen, mit der Sie Eigentümer und andere gängeln können, dann sind Sie ganz vorne dabei. Deswegen gibt es bezahlbaren Wohnraum nur noch so selten.