Protokoll der Sitzung vom 23.01.2020

Dann muss man eine weitere Sache sehen: Wir haben im Deutschen Bundestag über ein Gesetz beraten, dass Kinder nur noch dann für ihre Eltern bezahlen müssen, wenn sie ein Einkommen von mehr als 100.000 Euro haben. Damit – das darf man sicherlich auch einmal sagen – ist das Thema, dass Kinder durch die Pflege ihrer Eltern stark belastet werden, erledigt.

Es gibt einen weiteren Personenkreis, an dem wir dranbleiben müssen. Dieser liegt mir wirklich am Herzen. Wir bekommen im Ministerium entsprechende Briefe. Wenn man verheiratet ist und das Pech hat, dass der ganz so alte Partner pflegebedürftig wird, sodass er noch viele Jahre lebt – ein Mensch bekommt mit 70 Jahren Demenz und kann damit

noch locker zehn Jahre leben –, dann muss der Ehemann bzw. die Ehefrau das Heim bis zur Sozialhilfegrenze bezahlen. Ich habe Briefe, in denen steht, dass Menschen 200.000, 300.000 Euro für ihren Ehepartner oder ihre Ehepartnerin bezahlt haben, dass alles Ersparte verbraucht ist und man dann in die Sozialhilfe geht. Das ist ein Problem.

Allerdings ist es rechtlich so: Es ist eine Grundsatzentscheidung, wenn man in einer Ehe den gegenseitigen Unterhalt aufgibt. Das kann man nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Ich persönlich bin der Meinung, dass wir bei unseren Überlegungen, was wir tun können, vielleicht darüber nachdenken sollten, ob nicht bei längeren Pflegefällen die Solidarität durch die Pflegeversicherung stärker sein muss als bei Pflegefällen, die nicht so lange dauern. Denn die Länge hat eine erhebliche Auswirkung auf die Belastungen und damit letzten Endes auch auf das Umfeld des Pflegebedürftigen. Um es einmal ganz einfach zu sagen: Wenn jemand ein halbes Jahr pflegebedürftig ist, dann ist die Belastung nicht so groß, als wenn jemand zehn Jahre lang pflegebedürftig ist.

Ich wäre froh, wenn wir einmal darüber nachdenken würden, ob man die solidarische Pflegeversicherung nicht auch so gestalten kann,

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Legt doch Konzepte vor!)

dass wir die Solidarität in der Frage der Länge der Pflegebedürftigkeit etwas ausbauen.

Da in diesem Jahr in Berlin die Debatte über die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung kommen wird, denke ich, könnten auch wir uns mit Vorschlägen – und das werde ich tun – beteiligen.

Der AfD-Antrag wird im Ausschuss beraten werden, und es ist in der jetzigen Situation, in der viele Pflegeheime die Kosten erhöhen, durchaus richtig, dass auch im Ausschuss einmal darüber geredet wird, was das an Belastungen mit sich bringt. Deswegen kommt die Beratung dieses Antrags in einer Zeit, in der es notwendig ist, dass sich der Ausschuss mit diesen Themen in aller Ruhe beschäftigt.

Ich meine, dass wir auf Dauer bei der Teilversicherung bleiben sollten. Wenn Menschen nicht mehr bezahlen können, sollte die Kommune einspringen. Und ich bin auf eine weitere Sache in NordrheinWestfalen stolz, nämlich dass in den Heimen Menschen, die über die Kommune finanziert werden, genauso gut gepflegt werden wie diejenigen, die selbst zahlen.

Ich denke aber auch – das will ich zum Schluss sagen –, dass die Pflegeversicherung, eine Finanzierung nicht so ausgestaltet sein kann, dass Vermögen an die nächste Generation weitergegeben werden können, während andere Leute, die nie Vermögen

bilden konnten, immer höhere Beiträge zahlen müssen.

Ich finde, Gespartes darf auch im Falle der Pflegebedürftigkeit verwandt werden, um die Pflege eines Menschen sicherzustellen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keinen weiteren Wunsch mehr nach Aussprache. Daher lasse ich abstimmen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/8418 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diesen Vorschlag? – Möchte sich jemand enthalten? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

11 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die

Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 17/6758

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/8369

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU der Abgeordneten Frau Plonsker das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ein starkes Stück, dass sich der Antragsteller als Retter der jungen Familien aufspielt. Aber wir fallen auf dieses Spielchen natürlich nicht herein.

(Beifall von der CDU und der FDP – Nic Peter Vogel [AfD]: Oh, das ist ja mal was Neues!)

Es sind die NRW-Koalition und die Landesregierung, die sich mit ihrer täglichen Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger und für deren Wunsch nach einem Eigenheim einsetzen. Zuallererst ist da die Initiative der Landesregierung im Bundesrat zu nennen, denn durch die Einführung eines Freibetrags für selbstge

nutztes Wohneigentum sollen bei der Grunderwerbsteuer insbesondere junge Familien und Haushalte mit geringem Einkommen entlastet werden.

Eine pauschale Senkung der Grunderwerbsteuer hingegen ist daher nicht so zielführend wie der angesprochene Freibetrag. Der Freibetrag richtet sich nämlich ausschließlich an natürliche Personen zum Zwecke der selbstgenutzten Immobilien. Und diese natürlichen Personen sind junge Familien, zumeist unserer arbeitenden Mittelschicht, unser Rückgrat, die sich ihren großen Wunsch, ihren Traum von einem Eigenheim, den Bau oder Erwerb eines eigenen Hauses oder einer Wohnung, erfüllen möchten.

Eines will ich klipp und klar sagen: Der Kauf von Immobilien durch Unternehmen lediglich zur Kapitalanlage wird im Rahmen der Bundesratsinitiative ausgeschlossen. Zudem setzt sich die Landesregierung bereits bundesweit gegen die Share Deals ein. Sie brauchen nur den Antrag des Landes NordrheinWestfalen im Bundesrat aus September 2017 zu lesen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:

„Die Verhinderung sogenannter ‚Share Deals‘, die nur das Ziel haben, Grunderwerbsteuer durch Großinvestoren zu umgehen, muss bei der Fortentwicklung des Grunderwerbsteuerrechts ebenfalls weiterhin im Fokus stehen.“

Sie sehen also, dass unser Finanzminister Lutz Lienenkämper das Thema bereits lange vor Ihrem Antrag auf dem Schirm hatte. Wir arbeiten wie gewohnt nach unserem Credo: modernisieren, konsolidieren und investieren.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Doch wir belassen es in Bezug auf die Eigentumsförderung für Familien nicht nur beim Freibetrag. So haben wir Förderdarlehen für junge Familien deutlich erhöht. Lagen diese regionsbedingt zwischen 46.000 und 78.000 Euro, liegen sie heute zwischen 60.000 und 110.000 Euro. Dazu kommt noch der Familienbonus, der von 10.000 Euro auf 15.000 Euro pro Kind angehoben wurde und neuerdings auch für schwerbehinderte Familienangehörige gilt.

Dabei werden Familien auch bei fehlendem Eigenkapital entlastet: 15 % des Förderdarlehens können als Ersatz für das vorgeschriebene Eigenkapital anerkannt werden, die Hälfte wiederum als Tilgungsnachlasses gewährt werden.

Wie Sie wahrscheinlich gemerkt haben, korrespondiert die Unterstützung bei fehlendem Eigenkapital mit den eingangs erwähnten Einspareffekten bei dem Freibetrag. Wir haben somit mehrere Bausteine bei der Eigentumsförderung für Familien. Das Land und auch die NRW-Koalition lassen junge Familien beim Wunsch nach dem Eigenheim nicht alleine.

Und dann will ich noch ein Thema nennen, das die Familien gerade umtreibt, nämlich das vorhandene

Bauland, das geeignet ist, um es zu erwerben. In diesem Zusammenhang möchte ich mehrere Initiativen der NRW-Koalition und der Landesregierung aufgreifen. Wir schaffen ein Klima für den Neubau, das sowohl Familien als auch Kommunen unterstützt. Wie Sie sich denken können, arbeitet die Landesregierung auch hier vorbildlich. Bauministerin Ina Scharrenbach hat gleich mehrere Projekte gestartet, um Bauland zu aktivieren. Es ist aber natürlich nicht nur bei diesem Start geblieben, es konnten auch schon erste Erfolge erzielt werden.

Kooperative Baulandentwicklung sei das Stichwort, ebenso die Initiative „Bauland an der Schiene“. Wir haben im Gespräch mit den Kommunen potenzielle Baugebiete entlang des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs, also des SPNV, analysiert. Deren städtebauliche Rahmenplanung wird im Anschluss mit einem Finanzierungsanteil von 50 % unterstützt werden. Dort wurde ein Flächenpotenzial von 3000 ha identifiziert – 3000 ha für den Wohnungsbau.

Als letzten Punkt möchte ich das Thema „Bürokratie“ ansprechen. Seit rund einem Jahr gilt eine neue Landesbauordnung. Wir fördern die Freiheit für alle am Bau beteiligten Akteure, ohne wichtige Schutzziele am Bau zu vernachlässigen.

(Sven Wolf [SPD]: Außer Barrierefreiheit!)

Auch Bauanträge sollen zukünftig schneller bearbeitet werden.

Sie sehen, Land und NRW-Koalition gehen bereits die Entlastung der jungen Familien beim Immobilienerwerb an und haben wichtige Programme aufgelegt. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf daher ab.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Weske das Wort.

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Plonsker, liebe CDU, liebe FDP, in einer Stunde ist hier nebenan im Apollo Varieté Premiere. Ich werde Bernhard Paul mal fragen, ob er nicht Interesse daran hätte, den Eiertanz, den Sie hier die ganze Zeit aufführen, mit in sein Programm aufzunehmen.

(Beifall von Michael Hübner [SPD] und Chris- tian Loose [AfD])

Bis 2017 haben Sie immer gegen die Erhöhung der Grunderwerbsteuer gewettert und gesagt: So geht das nicht, wir sind dagegen.

(Ralf Witzel [FDP]: Na klar! Natürlich!)

Im Wahlprogramm bzw. Wahlkampf haben Sie immer angekündigt, diese wieder zu senken. Vor drei Jahren haben Sie in den Koalitionsvertrag dann diesen Freibetrag hineingeschrieben. Bundespolitisch ist der aber kurz- und mittelfristig überhaupt nicht umsetzbar.

(Ralf Witzel [FDP]: Nur weil Sie ihn blockie- ren! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das geht doch gar nicht, Herr Witzel!)