(Ralf Witzel [FDP]: Nur weil Sie ihn blockie- ren! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das geht doch gar nicht, Herr Witzel!)
Im Übrigen würde wir das auch für falsch halten, weil es wahrscheinlich gar nicht die Effekte hätte, die Sie sich davon versprechen. Ich kann das an meiner Heimatstadt Düsseldorf festmachen. In den vergangenen Jahren gab es kein einziges Grundstück, kein einziges Einfamilienhaus, das keinen Käufer gefunden hätte, weil irgendjemand gesagt hätte, dass die Grunderwerbsteuer zu hoch sei.
Das gibt es nicht. Das Einzige, was hier entstehen würde, wären Mitnahmeeffekte, aber keine Lösung für die Probleme, die Familien dabei haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Je nach Modell – es gibt unterschiedliche Ansätze – sollen demnächst bis zu 1,5 Milliarden Euro von den aktuell 3,6 Milliarden Euro Steuereinnahmen, die wir in diesem Bereich haben, fehlen.
Zunächst einmal möchte ich feststellen, dass vier Siebtel dieses Geldes in den kommunalen Verbundsatz hineingehen und am Ende 13 % dieses Geldes den Kommunen zugutekommt. Ich gehe davon aus, dass dann, wenn man solche Modelle entwickelt, am Ende nicht die Kommunen die Leidtragenden sein dürfen, sondern dann muss irgendwo anders zusätzlich Geld fließen.
Wir halten Steuersenkungen in diesem Bereich aber auch prinzipiell für den falschen Weg. Es gibt genügend zu tun und zu investieren – und zwar auch in den Wohnungsbau.
Uns geht es aber nicht um Einfamilienhäuser für die wenigen, sondern um Mehrfamilienhäuser zur Miete für die vielen.
Sie lachen. Aber Herr Laumann – nun ist er fort – hat vor kurzem gesagt, dass es ein Fehler gewesen sei, unter der Regierung Rüttgers die Landesentwicklungsgesellschaft mit ihren 93.000 Wohnungen zu verkaufen.
Das Geld, von dem Ihnen vorschwebt, es an dieser Stelle nicht mehr einzunehmen, kann man da sehr gut investieren.
(Stephen Paul [FDP]: Das ist die sozialdemo- kratische Sicht! – Sven Wolf [SPD]: Wir küm- mern uns um die Probleme!)
Deswegen ist unser Ansatz, dieses Geld für eine Landeswohnungsbaugesellschaft zu verwenden, die vor Ort hilft und unterstützt und dort, wo die Kommunen keine eigene kommunale Gesellschaft haben, einspringt.
Habe ich noch zwölf Minuten? – Das ist ja ein Ritterschlag für einen Abgeordneten aus der letzten Reihe. – Aber es ist alles gesagt. Wir sind gegen den Antrag und lehnen ihn daher ab. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Witzel für die FDP-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst für die FDP-Landtagsfraktion feststellen: All die Fantasien, die wir von meinem Vorredner gehört haben – staatliche Eingriffe, staatliche Wohnungsbaugesellschaften, immer mehr Regulierung –,
werden kein einziges Problem am Wohnungsmarkt lösen, aber viele neue mit einer Neuen Heimat 4.0 schaffen.
(Vereinzelt Beifall von der FDP – Stefan Zim- keit [SPD]: Das war jetzt aber eine Ohrfeige Ihrer Fraktion!)
Deshalb müssen wir natürlich über die Frage reden, wie wir zu finanziellen Entlastungen kommen. Die Bundesländer können nach aktueller Rechtslage nicht den Grundtatbestand der Grunderwerbsteuerpflicht und dessen Kriterien festlegen – also den Umstand, wann diese anfällt –, sondern nur den Steuersatz, also den Höhentatbestand dieser Steuer.
Von dieser Steuersatzgestaltung hat Rot-Grün, Herr Kollege, in den vergangenen Wahlperioden leider mehrfach zulasten von Bürgern, Betrieben und Vereinen in Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht. Ihre Erhöhung des Steuersatzes in zwei Schritten von 3,5 auf 6,5 % hat nahezu eine Verdopplung bewirkt.
Sie von SPD und Grünen haben die Situation mit diesen 6,5 %, dem höchsten Steuersatz, der bundesweit existiert, geschaffen.
(Michael Hübner [SPD]: Dann schaffen Sie das doch ab! – Weitere Zurufe von Stefan Zim- keit [SPD] und Christian Loose [AfD])
FDP und CDU haben dieses Vorgehen stets gemeinsam deutlich kritisiert. Mehrere Sachverständigenanhörungen in den letzten Jahren haben gezeigt, wie problematisch die von Ihnen vorgenommene Grunderwerbsteueranhebung in der Praxis ist.
Erstens. Die Kosten für ein Eigenheim steigen durch die Grunderwerbsteuer – ohne irgendeinen Gegenwert. Die Steuer muss nämlich zu Beginn der Transaktion finanziert werden.
Zweitens ist diese Zusatzbelastung im Umfeld stark steigender Immobilienpreise besonders problematisch und hat oft Finanzierungen zu Fall gebracht, da potenzielle Bewerber keinen hinreichend großen Eigenkapitalanteil nachweisen konnten.
Drittens gilt: Hohe Steuern bewirken Ausweichstrategien. Seit Ihrer Fast-Verdoppelung des Grunderwerbsteuersatzes ist die Zahl von Share-Deal-Konstruktionen zur vollständigen Steuervermeidung massiv angestiegen.
Das Ergebnis Ihrer rot-grünen Politik ist, dass die Schere zwischen Wohnungseigentümern und Kapitalanlegern immer weiter auseinandergegangen ist. Insbesondere der vom Bürger in Nordrhein-Westfalen abgewählte frühere Finanzminister Norbert Walter Borjans, der von Ihnen gerade zum neuen Heilsbringer der SPD auf Bundesebene gewählt worden ist, hat hier in Nordrhein-Westfalen bei seinen eigenen Liegenschaftsverkäufen im Landeseigentum ganz fatale Signale gesendet.
Da sind wie beispielsweise bei der WestLB-Abwicklung teure Gebäude für respektable dreistellige Millionenbeträge via Share-Deal-Konstruktionen an institutionelle Investoren aus dem Ausland steuerfrei verkauft worden – ein Zustand, von dem die leistungsbereite Mitte der Gesellschaft nur träumen kann. Das haben wir kritisiert, und das kritisieren wir weiterhin.
(Beifall von Henning Höne [FDP] – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Man, man, Herr Kol- lege. Komm‘ mal runter! – Heike Gebhard [SPD]: Alles Ablenkung!)
Statt Bürger, Vereine und Betriebe immer stärker zu belasten, sollten Sie lieber mithelfen, Share-DealKonstruktionen zurückzudrängen – beispielsweise über eine Erweiterung der Haltepflichten dort. Genau an diesem Thema arbeitet die Landesregierung.
Bei einer solchen Gegenfinanzierung kann man lieber private Erwerber wie Familien oder Personen, die bislang nur Mieter gewesen sind, entlasten. Deshalb haben wir als FDP aus all den dargestellten Gründen vor der Landtagswahl unser Modell vorgestellt: die Einführung eines Freibetrags für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums.
Die Ernsthaftigkeit unserer Bemühungen erkennen Sie daran, dass bereits wenige Wochen nach dem Politikwechsel eine Bundesratsinitiative genau diesen Inhalts zur Länderöffnungsklausel für die Tatbestandsgestaltung, an welchem Sachverhalt die Steuerpflicht zukünftig rechtlich anknüpfen soll, ergriffen worden ist.