Zuzustimmen ist der Feststellung im Bericht, dass die Trennung der Abwassergebühren in Anteile für Schmutzwasser und Niederschlagswasser Anreize geschaffen hat, das Niederschlagswasser in Gewässer abzuschlagen oder zu versickern. Folgerichtig haben wir im vergangenen Jahr dem Gesetz zur Anpassung der Abgabefreiheit bei der Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser unsere Zustimmung erteilt.
Ob die finanziell sehr ungleich verteilten Lasten der Abwasseraufbereitung, die mit den Durchschnittswerten der Kreise und kreisfreien Städte in der Anlage I.8, bewusst oder unbewusst, nicht annähernd abgebildet werden, vertretbar sind, bleibt eine in der kommunalen Familie latente und letztlich im GFG zu klärende Frage.
Während in 2015 in der Stadt Schleiden 5,38 Euro für die Reinigung eines Kubikmeters Abwasser berechnet wurden, waren es in Köln nur 1,58 Euro, mehr als zwei Drittel weniger. Der Musterhaushalt in Schleiden zahlte 1.200 Euro im Jahr, während die Kölner noch nicht einmal 500 Euro bezahlen mussten. Die Abwassergebührenhilfe macht dabei zurzeit weniger als ein halbes Promille des GFG-Volumens aus.
Kommen wir noch kurz auf die Konsequenzen des Abwassers von energetischen und nicht energetischen Rohstoffen auf unsere Wasserressourcen zu sprechen.
Mit großem Interesse werden auch wir die abschließende Bewertung des Pilotversuchs mit einer PCBElimination aus dem gehobenen Grubenwasser an den Standorten Haus Aden und Ibbenbüren verfolgen wollen und regen eine Befassung in unserem Fachausschuss an.
Mit den möglichen Änderungen beim Abbauverbot oberflächennaher Kiese und Sande in Wasserschutzgebieten werden wir uns intensiv bei der Novelle des Landeswassergesetzes beschäftigen. An Vorabspekulationen und Bewertungen möchte ich mich daher heute nicht beteiligen.
Zum Schluss noch zur Gewässerentwicklung. Auf Probleme und Lösungsansätze haben wir im November mit unserem Antrag zum Wanderfischprogramm hingewiesen. Flächenverfügbarkeit, Finanzierung und Zeitplanung sind die kritischen Punkte. Dies wird auch durch die vorliegende Drucksache deutlich. Ob allerdings die Mediations-, Flurbereinigungs- und Genehmigungsverfahren wirklich „unvorhersehbar“ die Umsetzung verzögern, lasse ich offen.
Vielen Dank, Herr Dr. Nolten, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade über das Thema der Abwassergebühren gesprochen, und Sie haben den ländlichen Raum und den städtischen Raum unterschieden. Dieses Problem, dass Abwassergebühren im ländlichen Raum extrem hoch sind, folgend aus der Tatsache, dass wir eine sehr anspruchsvolle Topographie haben und sehr häufig sehr viel weniger Haushalte an einer Rohrleitung – um das mal sehr vereinfacht darzustellen – hängen, führt dazu, dass in Ihrem Heimatbereich Düren wie aber auch bei mir in der Städteregion Aachen, wo es Eifel-Anteile gibt, sehr häufig die Situation …
Ach so, ich habe eine Fragemöglichkeit, keine Zwischenintervention. Mensch, Sie sind aber nachgiebig.
Ich komme zu meiner Frage: Gibt es, sehr geehrter Herr Kollege Dr. Nolten, bei den soeben von Ihnen ausgeführten sogenannten Abmilderungshilfen im Gemeindefinanzierungsgesetz Pläne, die dergestalt aussehen würden, dass Sie den Forderungen von vielen Kommunalpolitikern im ländlichen Raum nachkommen, diese Abmilderungshilfe anheben und dadurch den Preis im ländlichen Raum senken?
Also, Herr Kämmerling, ich muss Ihnen sagen, ich bin ja erst seit 2017 im Landtag, habe aber natürlich die Entwicklung bei der Abwassergebührenhilfe verfolgt. Ich darf festhalten, dass die in den letzten zehn Jahren, also nicht unter dieser Landesregierung, nicht unter der NRWKoalition, deutlich reduziert worden ist und wir sie jetzt erst in den letzten beiden Jahren wieder nach oben befördern.
(Stefan Kämmerling [SPD]: Ach, das stimmt doch nicht! – Michael Hübner [SPD]: Das stimmt nicht! – Weitere Zurufe von der SPD)
Die Zahlen können Sie feststellen. Insofern ist es ein guter Ansatz, und wenn wir für derartige Dinge eine breite Unterstützung bekommen, die die Gebührenbelastung fairer gestaltet, dann würde das sicherlich die Menschen im ländlichen Raum sehr freuen.
Aber die Diskrepanz ist auch hier in diesem Bericht deutlich erkennbar. Es geht ja nicht nur um die Bereiche, die Sie angesprochen haben, beispielsweise die Nordeifel, sondern es geht sicherlich auch um das Bergische Land; es geht um Teilbereiche des Hochsauerlandkreises, von Ostwestfalen, wo eine ähnliche Problematik da ist.
Abschließend noch einen letzten Satz zur Gewässerentwicklung: Wir brauchen eine stärkere Beteiligung der Grundeigentümer, der Landbewirtschafter vor Ort. Wir müssen stärker über die Verbindung des Eingriffsausgleichs mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nachdenken.
Sie sehen – das hat die Aussprache gerade schon gezeigt –: Die Antwort auf die Große Anfrage gibt Raum für zahlreiche interessante und nachmittagsfüllende Diskussionen, die wir dann gerne im Ausschuss führen können. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Verzicht auf den Kohleabbau können wir in Deutschland nur
noch auf einen wichtigen Rohstoff verweisen, der unseren Wohlstand stabilisiert: unser in guter Qualität und Quantität vorhandenes Grundwasser.
Dies ist für unseren Standort eine sehr glückliche, auch existentielle Situation. Leider ist wie alles Gute auch das nicht selbstverständlich und sicher auch nicht von Dauer.
Durch die Klimaveränderung werden unsere Sommer immer trockener. Dies lässt Grundwasserstände sinken, leert unsere Talsperren. Zum Teil durch den Abbau von Umweltstandards, wie zum Beispiel die Dichtheitsprüfung, zum Teil durch Nichtstun, wie zum Beispiel bei der Nitratbelastung unseres Grundwassers durch die Landwirtschaft, riskieren wir die Qualität unseres Grundwassers. Und dies nachhaltig!
Neben der Tatsache, dass wir unser Grundwasser durch Gülle ungenießbar machen, droht hier eine Strafe der EU von über 800.000 Euro pro Tag, und dies durch Nichtstun der Landwirtschaftsministerin in Berlin.
Die Aufbereitung von Trinkwasser wird immer aufwändiger, wir brauchen eine neue Filtertechnik und neue Gewinnungsgebiete. Diese Kosten wird auf Dauer der Gebührenzahler zu tragen haben. Oder aber wir machen das, was im Vorwort der Antwort auf die Große Anfrage angesprochen wird, und nehmen die Verursacher in die Verantwortung.
Die Ausbringung von Pestiziden und Gülle verteuert im ersten Schritt unser Grundwasser, und später wird dadurch die Nutzung unseres Grundwassers als Lebensmittel insgesamt riskiert. Soweit darf es nicht kommen.
In der Anfrage wird deutlich, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. So wird es im Vorwort angeführt. Gehen wir ins Detail der einzelnen Fragen, wird es schon undeutlicher, ob überhaupt ein Handlungsbedarf besteht bzw. ab welcher Stufe welcher Weg gegangen werden soll. Wir müssen dringend unsere Art und Weise, wie wir Landwirtschaft betreiben, überdenken. Hier geht es um die Produktion gesunder Lebensmittel, Tierwohl, aber eben auch um den Erhalt unseres Grundwassers.
Ein weiteres Problem ist die Einbringung von Medikamentenrückständen, die unsere Kläranlagen derzeit nicht herausfiltern können. Kontrastmittel bauen sich nur sehr langsam ab, im Ergebnis reichern sie sich an. Die immer wieder zitierte vierte Reinigungsstufe ist nur in sehr seltenen Fällen installiert, die Wirtschaftlichkeit und die hohen Kosten machen sie in jedem Fall fraglich.
Spannend ist der Ansatz, wie im Vorwort angeführt, beim Verursacher anzufangen. Im Abwasser von Krankenhäusern befinden sich naturgemäß viele Medikamentenrückstände. Glücklich bin ich über einen Piloten, nämlich den Bau einer sogenannten vierten Reinigungsstufe an den Evangelischen Kliniken im Duisburger Norden, meinem Wahlkreis. Hier können wir bald zeigen, was technisch möglich ist und ob es sich wirtschaftlich rechnet.
Da Patienten heute recht früh aus den Krankenhäusern entlassen werden und die Medikamente oft noch im Körper sind, sollte die Einführung von Urinbeuteln obligatorisch werden. Beim Kauf von Medikamenten, die sich im Wasser anreichern, müssen diese Beutel automatisch mit dabei sein.
Nachdem wir die durch die alte schwarz-grüne Regierung eingeführte Dichtheitsprüfung auf ein praktisches Maß reduziert haben, …
… soll dies nun endgültig abgeschafft werden. – Soweit ich weiß, habe ich gerade das Wort. Sie können aber gerne eine Zwischenfrage stellen.
Nach dem noch gültigen Gesetz zur Dichtheitsprüfung soll nur in Trinkwasserschutzgebieten sichergestellt werden, dass die privaten Abwasserkanäle zuverlässig dicht sind.
(Zurufe von Markus Diekhoff [FDP] und ande- ren – Michael Hübner [SPD]: Wir haben die abgeschafft, nicht ihr!)
Nun will die neue schwarz-gelbe Regierung auf den Startpunkt zurück und auch diese Überprüfung abschaffen. Hier werden Umweltstandards ohne Not und ohne Sinn zulasten unseres Trinkwassers abgeschafft.
Die Beantwortung der Großen Anfrage zur Wasserqualität in Nordrhein-Westfalen zeigt auf, auf welchen Feldern wir dringend handeln müssen, um unsere Standards zu halten und zu verbessern. Nicht nur das Ergebnis dieser Beantwortung zeigt, dass wir nicht abwarten können, sondern heute handeln müssen – im Gespräch mit der Landwirtschaft, im zielführenden Gespräch mit der Landwirtschaft.
Wir dürfen keine Standards senken, im Gegenteil, wir müssen behutsam darauf hinwirken, unsere Standards zu erhalten.
Durch klimabedingte Trockenheit müssen wir nicht nur die bestehenden Trinkwasserbrunnen pflegen, sondern zusätzliche Gewinnungsgebiete finden.
Lassen Sie uns gemeinsam an dem Erhalt unseres qualitativ und quantitativ guten Grundwassers arbeiten. – Glück auf!