Was aber nicht passieren darf, ist eine stillschweigende Verlängerung dieser Zwischenlager über die bisher genehmigten Zeiträume hinweg. Wir brauchen Transparenz und Beteiligung. Und nach Auslaufen der Genehmigungen darf es nicht einfach rechtsfreie Zustände geben, sondern jetzt muss dafür an Lösungen gearbeitet werden.
Das heißt, es muss ganz neu geprüft werden, wo und wie das Ganze gelöst wird; denn verlängerte Zeiträume für die Zwischenlagerung bedeuten auch erhöhte Sicherheitsstandards – beispielsweise für die Materialien, aber auch zum Schutz vor terroristischen Anschlägen.
Da ist es dann, ehrlich gesagt, ein Unding, dass sich die ersten Länder – beispielsweise Bayern – aus dem Konsens der Bundesländer, diese ergebnisoffene Endlagersuche zu betreiben, herausgezogen haben.
Es wäre ein wichtiges und gutes Signal des Landtags, dies aus NRW heraus nicht zu tun, sondern weiterhin bei diesem Konsens zu bleiben. Und es ist auch wichtig, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, dass es von allen Bundesländern wieder ein Bekenntnis dazu gibt.
Ich komme zum zweiten Aspekt bei unserem Antrag, der uns wichtig ist. Auch wenn die Zeit bis Mitte der 30er-Jahre noch lang erscheint – dann laufen die ersten Genehmigungen aus –, ist klar, dass die Abläufe beim Thema „Atomenergie“ langwierig, kontrovers und nicht ganz einfach sind. Deshalb ist es umso wichtiger, bereits jetzt damit anzufangen, an Lösungen zu arbeiten. Wir brauchen jetzt den Anfang der
Es reicht nicht, wenn der Ministerpräsident sich als Atomkraftgegner bei Tihange und Doel einsetzt, sondern ist es wichtig, sich auch die Zwischenlager in Nordrhein-Westfalen anzusehen. Diese Landesregierung steht in der Verantwortung, jetzt für die Lösungen zu sorgen, die wir in 15 Jahren brauchen werden.
Ich freue mich auf die Diskussionen hier im Plenum und dann auch im Ausschuss. Ich freue mich auf die Debatte. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Frau Brems, ich möchte auf die beiden Forderungen in Ihrem Antrag eingehen.
Erstens fordern Sie ein klares Bekenntnis von allen Bundesländern zu dem Verfahren des Standortauswahlgesetzes und dem darin festgelegten Prinzip der weißen Landkarte und damit eine erneute Bundesratsinitiative. Ich sage Ihnen: Wir stehen hinter diesem gesellschaftlichen Konsens und den Ergebnissen, die wir gemeinsam 2017 auf Bundesebene erreichen konnten.
Ich darf Sie erinnern, dass es sich bei dem Standortauswahlgesetz um eine fraktionsübergreifende Initiative handelte. Dies gebietet uns unsere Verantwortung, da wir, wie Sie auch in dem Antrag erwähnen, nicht nur jahrzehntelang Kernenergie genutzt, sondern derzeit auch signifikante Mengen an radioaktivem Müll haben.
Zweitens fordern Sie ein langfristig tragbares Konzept für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle. Dies wollen ebenfalls alle erreichen. Die Bundesregierung hat das bereits alles auf der Agenda und berät über diesbezügliche Genehmigungsverfahren.
Deswegen frage ich mich: Was ist momentan eigentlich der unmittelbare Mehrwert dieses Antrags? Das erschließt sich mir nicht direkt. Denn in diesem schwierigen Prozess jetzt bei dem gesamtgesellschaftlichen Konsens dazwischenzugrätschen, könnte viele Dinge eröffnen und viele Dinge viel schwieriger machen.
Deswegen ist dieses Geschäftsmodell, in Konsensprozesse einzugreifen – wir kennen das ja schon aus dem Rheinischen Revier –, keines, hinter dem wir stehen wollen und können.
Wie sieht also die aktuelle Lage aus? – Bei der Suche nach einem Atommüllendlager werden wir – wir dachten: noch in diesem Herbst – Teilgebiete bekannt geben, die günstige geologische Voraussetzungen für sichere Endlager erwarten lassen. Wir sind wirklich sehr gespannt, welche Regionen hier in Betracht kommen und welche übrig bleiben.
Wir, die NRW-Koalition, werden dieses Ergebnis natürlich respektieren und damit weiterarbeiten. Ich frage mich, ob auch Sie das tun werden.
Mögliche Verzögerungen bei der Endlagersuche und beim Endlagerausbau dürfen nicht dazu führen, dass Zwischenlager ohne Genehmigung bleiben, da bin ich ganz Ihrer Meinung. Fakt ist aber auch, dass Finnland mit einem ähnlichen Zeitplan ein sicheres und gesellschaftlich akzeptiertes Endlager gefunden hat. Das stimmt mich einerseits positiv, andererseits benötigen wir natürlich weitere Zwischenlagerkapazitäten. Ganz klar liegt ein Delta, wie auch Sie es gerade gesagt haben, zwischen Einlagerungs- und Auslagerungsgenehmigung. Aber auch darum kümmert sich die Bundesregierung bereits.
Auch wir in NRW müssen uns mit einer Zwischenlagerlösung auseinandersetzen, da der Standort Jülich ohne Genehmigung ist. Hierzu hat der Minister in der letzten Ausschusssitzung von drei bekannten Lösungen berichtet, die derzeit vom JEN verfolgt werden. Und es gibt noch eine vierte: Eine Genehmigungsverlängerung wurde ins Spiel gebracht. Es liegt wirklich im Interesse aller, dass der derzeit genehmigungslose Zustand in Jülich beendet wird.
Alle Zwischenlageroptionen müssen natürlich allen Sicherheitsansprüchen genügen – ganz klar –, aber das ist auch bereits jetzt schon der Fall.
Das Standortauswahlgesetz gibt uns ganz klare Konzepte und Verfahren bei der Endlagersuche vor. Das gilt, wie Sie wissen, sowohl für den vorgegebenen Beteiligungsprozess als auch für die wichtige notwendige Akzeptanz bei der Bevölkerung. Hierfür haben wir uns in dem Gesetz gemeinsam zu einem klaren, mehrstufigen Partizipationsprozess mit Fachkonferenzen bekannt, und dies sollte vor allem unter dem Primat der Wissenschaft gelten. Das sind nicht meine Worte, sondern die von dem grünen Ministerpräsidenten Kretschmann.
Sie sollten sich fragen, ob es momentan wirklich strategisch klug und sinnvoll ist, durch diesen Antrag einem gesamtgesellschaftlichen Konsens, an dem derzeit so viele mitarbeiten, Misstrauen entgegenzubringen.
Letztendlich handelt es sich um eine herausfordernde Aufgabe, die wir alle sehr ernst nehmen und die uns sehr viel Verantwortung abverlangt.
Lassen Sie mich noch einmal kurz zusammenfassen: Das Standortauswahlgesetz ist klar definiert, der gesellschaftliche Konsens zur Endlagersuche auf der weißen Landkarte ist jetzt in ein Gesetz gegossen worden. Zur Erinnerung: Sie als Grüne haben dem im Bundestag zugestimmt, und der Gesetzesentwurf wurde sogar mit Ihnen zusammen eingebracht. Daher frage ich mich noch einmal: Warum jetzt dieser Antrag? Gibt es einen Dissens? – Nein. Gibt es schon öffentliche Verlautbarungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung? – Nein. Deshalb rufe ich Sie auf, in diesen Prozess kein Misstrauen zu sähen.
Bevor wir weitere Bundesratsinitiativen ergreifen, erwarten wir von Ihnen: Halten Sie sich bitte an diesen Konsens, sollten Teilgebiete aus dieser Kommission in NRW liegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist es ein wenig so wie Frau Peil ergangen, dass ich mich gefragt habe, was dieser Antrag in der aktuellen Debatte soll.
Im Kern formuliert er zwei Botschaften. Die erste Botschaft ist: Wir brauchen eine Bundesratsinitiative, um alle Länder wieder auf den gemeinsamen Konsens zu verpflichten und ergebnisoffen eine Endlagersuche durchzuführen. Frau Brems hat gerade in ihrer Rede von Bayern gesprochen. Ja, es ist zutreffend, dass die Bayerische Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag entsprechende Ausschlüsse festgelegt hat, allerdings ist das Handeln der Bayerischen Staatsregierung nicht in Gänze schlüssig.
Wenn Sie vielleicht die Veröffentlichungen in der „Süddeutschen“ vor zwei Tagen verfolgt haben, dann
konnten Sie dort zur Kenntnis nehmen, dass in Bayern gerade der Zwischenbericht für die Frage nach den Teilgebieten mit großer Sorge erwartet wird, weil – so die Erwartungshaltung – möglicherweise die aufgenommene Sonderregelung für Granit, der die Staatsregierung nicht widersprochen hat, dazu führt, dass in Bayern Gesteinsformationen für die Endlagersuche als geeignet angesehen werden, die bisher gar nicht zur Debatte standen. Die Aufregung in Bayern ist aktuell relativ groß.
Insofern, finde ich, macht es doch eher Sinn, den Zwischenbericht Teilgebiete abzuwarten, um sich dann noch einmal politisch damit auseinanderzusetzen, wie die Landesregierungen mit diesem Zwischenbericht umgehen. Das ist doch die Nagelprobe, die dann kommt: Hält man sich an das, was auf Bundesebene interfraktionell verabredet war, oder hält man sich nicht daran? Und diese Frage wird jedes Bundesland entsprechend für sich beantworten müssen, und das gilt auch für die Fraktionen dieses Landtags Nordrhein-Westfalen.
Die zweite Forderung, die in dem Antrag aufkommt, ist, wir müssten uns jetzt um die Verlängerung der Genehmigung der Zwischenlager kümmern und gleichzeitig transparente, beteiligungsoffene Verfahren finden, wie man damit umgeht. Ich zitiere einmal aus Ihrem Antrag, Frau Brems:
„Eine Verlängerung der Genehmigung der Zwischenlager ohne eine solche Einbindung der betroffenen Bevölkerung und womöglich gegen den erklärten Willen der betroffenen Kommunen darf es nicht geben.“
Sie formulieren hier bereits Ausschlusskriterien, unter denen Verlängerungen von Betriebsgenehmigungen für Zwischenlager nicht genehmigt werden dürften. Sie haben gerade in Ihrer Rede über Ahaus gesprochen. Ich will deutlich machen, dass Sie in den Debatten, die wir zurzeit im Ausschuss über die Frage nach dem Umgang mit dem Zwischenlager Jülich führen, der Auffassung sind, dass eine Verlagerung der entsprechenden Brennelemente aus Jülich nach Ahaus nicht geboten ist. Sie vertreten die Priorisierung, nicht ergebnisoffen nach einem Ort zu suchen, sondern am Standort Jülich einen Neubau auf den Weg zu bringen. Das war eine Erkenntnis aus der Debatte.
Ich frage Sie, Frau Brems, ist das in Jülich partizipativ und unter Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern geschehen oder ist Ihre Forderung, die Sie hier vortragen, was mit den Zwischenlagern passieren soll, nur für Ahaus zutreffend? Letztlich ist das, was Sie
Lassen Sie uns doch dann wirklich mal diskutieren, wie die Bundesländer und wie wir hier gemeinsam mit dem Ergebnis umgehen. Das ist doch eine spannende Debatte für diesen Landtag. Darauf würde ich mich freuen.