Ein weiteres Ergebnis der sogenannten Endlagerkommission, in der wir, wie Sie wissen, seinerzeit durch meinen Amtsvorgänger Garrelt Duin vertreten waren, war neben dem Standortauswahlgesetz unter anderem die Neuorganisation der Zuständigkeiten in der nuklearen Entsorgung.
Es ist eindeutig geregelt, dass der Bund für die Zwischen- und Endlagerung hochradioaktiver Abfälle zuständig ist. Die entsprechenden atomrechtlichen Genehmigungen sind von Bundesbehörden zu erteilen. Dies betrifft sowohl die Genehmigung für ein noch zu findendes Endlager für die hochradioaktiven Abfälle als auch die ab Mitte der 2030er-Jahre anstehenden Verlängerungen der Zwischenlagergenehmigungen. Bei den Zwischenlagergenehmigungen ist im Übrigen sogar noch der Bundestag zu beteiligen.
Es ist somit zuerst Aufgabe des Bundes, sich mit der längerfristigen Lagerung hochradioaktiver Abfälle zu
Die Bundesländer sind dabei selbstverständlich im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung und entsprechender Bund-Länder-Gremien eingebunden.
Erste Schritte sind im Übrigen seitens des Bundes bereits eingeleitet worden. So hat beispielsweise ein Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums die sogenannte Entsorgungskommission für Anfang Mai zu einer Fachsitzung über Fragen rund um die bevorstehenden Verlängerungen der Genehmigungen von Zwischenlagern eingeladen.
Die ebenfalls im Antrag angesprochene Sicherheit der Zwischenlagerung unterliegt einem kontinuierlichen Überprüfungsprozess nach Stand von Wissenschaft und Technik. Auch an diesem Prozess sind die zuständigen staatlichen Stellen von Bund und Ländern beteiligt.
Somit, meine sehr verehrten Damen und Herren, besteht aus Sicht der Landesregierung auch hier kein aktueller Handlungsbedarf. Alles ist von Bundestag und Bundesrat auf guten Weg gebracht. Es gilt jetzt, das verantwortungsvoll wie immer umzusetzen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Professor Dr. Pinkwart. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Das bleibt auch so. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 7.
Wir kommen zur Abstimmung. Wie Sie in der Debatte mehrfach gehört haben, empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Antrags Drucksache 17/8576 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung in der Federführung, und der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz bekommt die Mitberatung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Beides war nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.
Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion der AfD hat Herr Dr. Vincentz das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der liebe Alkohol, oder wie Matt Groening Homer Simpson amüsant sagen ließ: Die Ursache und die Lösung aller Probleme.
Wahrscheinlich wurde der Alkohol von den Menschen schon mit der Sesshaftigkeit seit der Mittelsteinzeit um 10.000 vor Christus zufällig entdeckt. In ägyptischen Quellen des dritten Jahrtausends vor Christus finden sich dann die ersten eindeutigen Belege, dass Wein gekeltert und Bier gebraut wurde.
Alkoholische Getränke haben also seit jeher eine kulturelle, in Teilen sogar religiöse Bedeutung für die Menschen. Im ersten Buch Mose des Alten Testaments heißt es, dass Noah nach der Sintflut als erstes einen Weinberg anlegte. Auch römische Schriftsteller wie Lucius Seneca dokumentierten Besäufnisse und setzten sich mit dem Alkoholgenuss ihrer Landsleute kritisch auseinander. Für Seneca war die Trunkenheit nichts anderes als ein freiwilliger Wahnsinn. Er charakterisierte den betrunkenen Zustand als Krankheit, die auftritt, wenn die übergroße Kraft des Weines von der Seele Besitz ergriffen habe.
Daran hat sich im Prinzip bis heute nicht viel geändert, möchte man sagen. Alkohol bleibt Teil unserer Kultur. Er ist bei vielen Gelegenheiten einfach nicht wegzudenken. Gleichzeitig ist die Alkoholkrankheit weltweit das sozialmedizinische Problem Nummer eins.
Die Zahlen für die Gegenwart in Deutschland verdeutlichen, über welche Dimensionen wir dort sprechen. 96,4 % der Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 64 Jahren trinken zumindest gelegentlich Alkohol. 79 % der Deutschen haben innerhalb der letzten 30 Tage Alkohol getrunken. Ein Viertel der 18- bis 59Jährigen gibt an, im letzten Monat bei mindestens einer Trinkgelegenheit fünf oder mehr Gläser Alkohol konsumiert zu haben. Rund 9,5 Millionen Deutsche trinken laut aktuellen Statistiken so viel Alkohol, dass sie ihre Gesundheit damit gefährden. Und immerhin 4 Millionen behandlungsbedürftige Alkoholkranke gibt es aktuell in der Republik.
Was aber bedeutet das? – Nicht nur die Leber, nahezu jedes Organ kann durch Alkoholkonsum dauerhaft beeinträchtigt werden. Schätzungen gehen davon aus, dass rund 20 % aller Krebsentitäten ohne Alkoholkonsum vermeidbar wären. Die Lebenserwartung von Alkoholkranken ist um 10 bis 15 Jahre reduziert. So kommen Schätzungen für Deutschland jährlich auf etwa 74.000 Todesfälle, die mit riskantem Alkoholkonsum assoziiert sind.
Die direkten und indirekten Kosten alkoholbedingter Krankheit werden pro Jahr auf 40 Milliarden Euro für die Republik geschätzt. Die Alkoholkrankheit ist also nicht nur eine individuelle Tragödie, sondern führt auch zu einem immensen volkswirtschaftlichen Schaden. Es wird klar, warum wir als Gesellschaft
Dabei ist ein Verbot von Alkohol abwegig. Versuche wie der in der Prohibition waren immer zum Scheitern verurteilt. Zu sehr ist Alkohol – ich führte es aus – als Droge irgendwie mit unserem Leben verbunden.
Ebenso bleibt festzuhalten, dass die vielen und guten Präventionsangebote und Öffentlichkeitskampagnen in den letzten Jahren zu einem Rückgang im Konsum von Alkohol bei Jugendlichen geführt haben.
Dennoch bleibt die Zahl der schwer alkoholkranken Menschen auf einem extrem hohen Niveau. Einige Studien gehen sogar davon aus, dass wir bei einer Abnahme der insgesamt konsumierten Alkoholmenge eine Zunahme von schwerkranken Alkoholikern haben. Insbesondere in der Suchttherapie, in der Entwöhnung, in der Entgiftung, in der Sozialmedizin, im Milieu bleibt, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, eine gewaltige Baustelle, mit der wir uns bislang nicht zufriedengeben können.
Aktuell ist es so, dass ein Alkoholkranker, wenn er sich dazu durchgerungen hat, sich in Behandlung zu begeben, oftmals auf lange Wartelisten stößt und er sich täglich in der Klinik melden muss, um weiter auf dieser Liste stehen zu bleiben. Manchmal kann es Wochen dauern, bis der Abhängige endlich zu einem Therapieplatz kommt. Bis dahin ist bei vielen der Wille durch die Not vielleicht schon wieder gebrochen.
Zudem zeigt sich heute noch immer die Beantragung bei verschiedenen Trägern als bürokratisch und kompliziert. Jemandem in so einer schweren Lebenslage wird die Umsetzung seines Ausstiegswillens hier unnötig verkompliziert.
Es wird Zeit, dass wir die vielen und guten Angebote, die es schon gibt, besser vernetzen, Bürokratie abbauen und diesen alten Fluch der Sucht entschieden wie nie bekämpfen, damit wir uns in der Karnevalszeit selbst wieder mit gutem Gewissen ein kühles Bier gönnen dürfen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alkoholismus ist in der Tat seit 1968 eine anerkannte Krankheit. Das ist auch gut so. Damals hat die Weltgesundheitsorganisation entschieden, dass er ab diesem Zeitpunkt entsprechend behandelt werden kann.
gelten als alkoholabhängig. Gerade Jugendliche sind am meisten gefährdet. Rund jeder zehnte Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren trinkt einmal in der Woche, 3,3 % der Jugendlichen trinken mehr Alkohol, als die Grenzwertempfehlung für Erwachsene besagt. Jeder siebte Jugendliche in dieser Altersklasse trinkt sich in 30 Tagen einmal einen Rausch an, also ein sogenanntes Rauschtrinken.
Wir sehen also, es ist ein Problem in NordrheinWestfalen. Prävention muss daher durchgeführt und angeboten werden. Aber es gibt bereits gute Angebote. Für jüngere Abhängige ist es die ginko Stiftung, die auch den ALK-Parcours anbietet. Für die älteren Abhängigen ist es „Stark bleiben“. Darüber hinaus kennen wir die Präventionsangebote von „Sucht hat immer eine Geschichte“.
Wir stimmen natürlich der Überweisung in den Ausschuss zu. Wir freuen uns auf die Diskussion. Alles Weitere werden wir da vor Ort klären. – Danke sehr.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das im Juli 2015 vom Bund verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention rückt erst mal die Prävention in den Lebenswelten wie Kita, Schule, Kommunen, Betriebe und Pflegeeinrichtungen in den Vordergrund. Das gilt auch für die Suchtvorbeugung.
Moderne Prävention findet heute auf lokaler Ebene statt. Neben der sogenannten Verhaltensprävention kann man natürlich auch direkt politisch steuern und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dahin gehend verändern, dass sie einen risikoarmen Alkoholkonsum erleichtern. Viele Experten fordern beispielsweise höhere Steuern auf Alkohol oder Werbebeschränkungen für Alkohol.
Klar ist: Die moderne Präventionsarbeit unterscheidet sich sehr von derjenigen, die man noch in den 90er-Jahren mit erhobenem Zeigefinger gemacht hat.
Der Alkoholkonsum in Deutschland ist seit Jahren insgesamt rückläufig. Das beschreiben sowohl der Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten als auch der Alkoholatlas Deutschland.
Auch der regelmäßige Alkoholkonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist laut Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Zeitraum von 2001 bis 2015 deutlich rückläufig. Diese Zahlen belegen die Wirksamkeit moderner Suchtvorbeugung.
Hinzu kommt, dass die Landesstelle Sucht NRW sowie die Landschaftsverbände in NRW hervorragende Arbeit in der Koordination der Suchthilfe leisten.
Sie kümmern sich um die Vernetzung, Weiterentwicklung und Steuerung der Angebote in den Kommunen. Sie führen zielgruppenspezifische Präventionsprogramme durch und vernetzen die Akteure der Suchthilfe.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist natürlich nicht alles rosig. Obwohl der Konsum in Deutschland sinkt, trinkt immer noch etwa ein Sechstel der Erwachsenen riskante Mengen an Alkohol. Trotz des insgesamt rückläufigen Alkoholkonsums in der Allgemeinbevölkerung zählt Deutschland zu den Hochkonsumländern.
Wir alle wissen: Die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Schäden des Alkoholkonsums sind immens. Wir als Politiker sind gefordert, das im Auge zu behalten.
Die im Antrag geforderten Maßnahmen sind jedoch redundant und teilweise völlig unverständlich. Ein Beispiel: Wen oder was wollen Sie eigentlich in einem zentralen Register erfassen?