Protokoll der Sitzung vom 13.02.2020

Was an diesem Entschließungsantrag aber verwundert, sind die unnötigen wie auch unrealistischen Forderungen.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Sie haben doch wirk- lich überhaupt keine Ahnung von dem Thema!)

Was bringt den Prostituierten ein weiterer runder Tisch? – Wir haben einen detaillierten Abschlussbericht. Was wir jetzt brauchen, sind umsetzbare Maßnahmen.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Dann fangen Sie doch mal damit an!)

Was bringt eine Hotline beim Verdacht auf Zwangssituationen? – Wir haben mit der Polizei bereits einen Akteur, der hier eingreift. Die Nummer 110 ist wohl jedem bekannt. Es geht doch darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, die wirklich effektive Maßnahmen ermöglichen – Maßnahmen, die an den erkannten Missständen ansetzen.

(Zuruf von Josefine Paul [GRÜNE])

Dazu brauchen wir eine fachgerechte Bewertung der vorhandenen landesgeförderten Beratungseinrichtungen. Nur so können wir erkennen, was bereits jetzt gut klappt und wo nachgebessert werden muss. Nur dann kann auch das Ziel eines landesweit flächigen Beratungsangebots erreicht werden. Das ist doch der Weg, der möglichst schnell und möglichst effektiv aus der Zwangsprostitution führt.

Daher bitten wir um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Troles. – Als Rednerin für die weitere antragstellende Fraktion der FDP hat nun Frau Abgeordnete Kollegin Schneider das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Prostitution und Sexarbeit gibt es wohl, seit es Menschen gibt. Belege dafür finden sich bereits im alten Ägypten und in der Römerzeit, aber auch im Alten Testament.

In Deutschland ist Prostitution legal und gilt seit ungefähr 20 Jahren auch nicht mehr als sittenwidrig. Das ist richtig und wichtig. Denn wer glaubt, dass mit einem Verbot von Sexarbeit auch der Bedarf und das Angebot verschwinden, ist ausgesprochen naiv und weltfremd.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Deshalb stellt ein Sexkaufverbot, also das sogenannte Nordische Modell, für uns Freie Demokraten keine Option dar.

Die Deutsche Aidshilfe, der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Juristinnenbund, die Diakonie Deutschland, die Dortmunder Mitternachtsmission und contra – das ist die Fachstelle gegen Frauenhandel Schleswig-Holstein im Frauenwerk der Nordkirche – haben ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet. Dieses Papier trägt nicht nur den passenden Titel „Unterstützung statt Sexkaufverbot“, sondern kommt in seinem Fazit auch zu folgendem Ergebnis:

„Grundrechte sind nicht verhandelbar. … Wo Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter_innen heute menschenunwürdig sind, lassen sie sich mit einem Sexkaufverbot nicht verbessern.“

Das Prostituiertenschutzgesetz gilt nun seit über zweieinhalb Jahren. Ziel dieses Gesetzes sollte sein, die Szene der Sexarbeit sichtbarer und kontrollierbarer zu machen. Durch das Schaffen allgemeingültiger Strukturen sollten die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter bei ihrer Tätigkeit, dem Anbieten sexueller Dienstleistungen, geschützt und unterstützt werden.

Die gesetzlichen Auswirkungen auf die Prostitutionsszene wurden in einer vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten und durch KOBER und den Sozialdienst katholischer Frauen durchgeführten Entwicklungsbeobachtung für das Jahr 2018 festgehalten.

Viele Gesetzesziele sind bislang nicht erreicht worden. Das gilt besonders für das Zurückdrängen von Risiken und Gefahren für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sowie das Bekämpfen von Ausbeutung oder gar Menschenhandel.

Diese Tatsache hängt sicherlich auch damit zusammen, dass die Welt in dieser Szene ausgesprochen facettenreich ist. Das starre und unflexible Gesetz

orientiert sich ganz offensichtlich nicht an der Lebensrealität der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter.

Deshalb habe ich die große Sorge, dass besonders die Gruppe der Armuts- und Beschaffungsprostitution zu den Gesetzesverlierern zählen wird. Denn die Gefahr eines Abrutschens in das unkontrollierte Dunkelfeld ist mit den jüngsten gesetzlichen Veränderungen ungemein gestiegen.

Aber auch für die aufsuchende und präventive Arbeit sind die Bedingungen schwieriger geworden, weil die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter aus Angst oder Scham mehr und mehr im Verborgenen arbeiten und so nicht mehr erreicht werden können. Wir brauchen aber eine gute Präventionsarbeit, um auf diesem schwierigen Terrain wieder Land zu gewinnen. Denn über den Kontakt zu den Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern fließen die Informationen von Fachberatungsstellen und Gesundheitsämtern über Rechte, Gesundheitsangebote und Ausstiegsmöglichkeiten an alle in der Prostitution Tätigen, gleich welchen Geschlechts.

Deshalb möchte ich heute um Ihre Unterstützung dafür werben, eine Evaluierung der landesgeförderten Beratungsstellen vorzunehmen.

In einem zweiten Schritt werden wir dann auf Basis der erlangten Erkenntnisse ein landesweites Angebot von hoher Qualität zum Schutz und für die Unterstützung der Menschen, die in der Prostitution tätig sind, erarbeiten.

Das Recht auf gute Gesundheitsversorgung und der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie vor Diskriminierung können nur gewährleistet werden, wenn der Schutz für die Vielfältigkeit der Lebenssituationen und der Arbeitsbedingungen der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter verstärkt wird.

(Beifall von der FDP)

Hierzu brauchen wir ein Präventionskonzept, das landesweit eine Verstetigung der praktischen

Schutzarbeit im niedrigschwelligen Bereich vorsehen muss.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Gründe, warum sich Frauen, aber auch Männer aus verschiedenen Gesellschaftsschichten prostituieren, sind ausgesprochen vielfältig. Die FDP-Landtagsfraktion verurteilt dies nicht, sondern respektiert es und versucht, die Arbeitsbedingungen und die gesundheitliche Versorgung für die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter besser und sicherer zu machen.

Was wir aufs Schärfste verurteilen, sind Zwangsprostitution und Menschenhandel. Dagegen kämpfen wir entschieden und mit allen rechtlichen Mitteln. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Als nächste Rednerin hat nun für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Abgeordnete Butschkau das Wort. Bitte sehr.

Danke schön. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Menschenhandel und Zwangsprostitution sind Verbrechen, die von unserem Rechtsstaat mit allen Mitteln verfolgt und bestraft werden müssen. Wenn es um die ernsthafte Bekämpfung dieser Straftaten geht, kann die Landesregierung mit unserer Unterstützung rechnen.

Menschenhandel und Zwangsprostitution finden in einem Umfeld statt, in das aus naheliegenden Gründen Außenstehende nur sehr schwer Einblick erhalten.

Die acht vom Land finanzierten spezialisierten Beratungsstellen für weibliche Opfer von Menschenhandel, aber auch die weiteren Prostituiertenberatungsstellen im Land sind daher wichtige und unverzichtbare Partnerinnen bei diesem Thema.

Oft finden sie einen Zugang zu Frauen, den die Behörden nicht haben. Mit ihrem Netzwerk in der Szene bekommen sie eher mit, wenn eine Frau zur Prostitution gezwungen wird. Daher sehen wir es als elementar an, dass die Beratungsinfrastruktur im Bereich der Prostitution weiter gestärkt wird. Für uns ist klar, dass diese Förderung nicht zur Debatte stehen darf. Wir begrüßen es durchaus, dass die Regierungsfraktionen dies genauso sehen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unabhängig von Menschenhandel und Zwangsprostitution gibt es eine Herausforderung, die angepackt werden muss. Das ist die Prostituiertenberatung im ländlichen Raum. Zugegebenermaßen denkt man nicht gerade an das Sauerland oder die Eifel, wenn man von Prostitution spricht. Da fallen einem eher die großen Städte an Rhein und Ruhr ein.

Manche verantwortliche Kommunalpolitikerinnen in diesen oft von der CDU regierten Regionen mögen das Thema auch gerne verdrängen wollen. Denn Sexarbeit ist auch heute noch ein Tabuthema. „Das hat in meiner Stadt, in meinem Wahlkreis nichts zu suchen“, denken manche. Auch dies ist ein Anzeichen dafür, dass Frauen, die der Prostitution nachgehen, in unserer Gesellschaft stigmatisiert werden. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf nicht sein.

(Beifall von der SPD und Susanne Schneider [FDP])

Denn auch in ländlichen Regionen gibt es Prostitution. Auch hier brauchen wir starke und engagierte Sozialarbeiterinnen, die über Rechte und Hilfsangebote informieren, zu Behörden begleiten, den Aus

stieg aus der Prostitution unterstützen und nicht zuletzt ein Auge darauf haben, ob eine Frau diese Tätigkeit unfreiwillig ausübt. Diese Herausforderung ist in ländlichen Regionen umso größer, schon allein wegen der weiteren Wege und der verstreuten Standorte, an denen Prostitution stattfindet.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eines sollte uns allen klar sein: Wenn wir die Beratungs- und Hilfeinfrastruktur ausweiten wollen, brauchen wir dafür Geld. Dann muss die Landesregierung die dafür notwendigen Mittel bereitstellen. Leider fehlt dieser Punkt jedoch komplett in dem uns vorliegenden Antrag.

Es soll stattdessen erst einmal evaluiert werden. Das ist auch sinnvoll, gerade auch in Bezug auf den im Antrag genannten Aufbau einer Beratungs- und Informationsstruktur. Ein Bekenntnis, dass man die dafür notwendigen Mittel auch bereitstellen wird, täte dem Antrag dennoch gut.

(Beifall von Eva Lux [SPD])

Der Antrag lässt zudem außer Acht, dass an einigen Stellen der Baum bereits brennt, zum Beispiel bei der Beratungsstelle TAMAR, die im Sieger- und Sauerland Prostituierte berät, also gerade im ländlichen Raum. Die ESF-Förderung für dieses Projekt läuft im April dieses Jahres aus. TAMAR kann nicht warten, bis das zuständige Ministerium erst eine Analyse durchgeführt und ein Konzept aufgestellt hat, um dann zu beraten, wie man dieses Konzept finanziert. Es droht nicht nur, dass in weiten Teilen Westfalens Frauen keine Anlaufstelle mehr haben, sondern auch, dass das in fünf Jahren aufgebaute, sehr spezialisierte Know-how der Kolleginnen wieder verloren geht.

Dieses Projekt hat bei der CDU-Kommunalpolitik vor Ort auch keine Lobby. Die Bereitschaft, das Projekt kommunal zu fördern, ist sehr gering. Das ist der NRW-Koalition schon lange bekannt. Insofern ist es sehr enttäuschend, dass der Antrag hierzu keine Lösung bietet, wo doch im Erläuterungstext noch auf die Problematik hingewiesen wird.

Was für uns und hoffentlich auch für alle anderen feststeht: Eine Ausweitung der Beratungs- und Informationsstrukturen darf nicht dazu führen, dass dies zulasten der bereits geförderten Projekte geht. Die Fördermittel der bereits geförderten spezialisierten Beratungsstellen müssten zumindest – zumindest! – beibehalten werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag von CDU und FDP ist nicht falsch. Aber er löst keine akuten Probleme. Er hilft in dieser Form keiner einzigen von Menschenhandel und Zwangsprostitution betroffenen Frau weiter. Daher werden wir uns zu diesem Antrag enthalten. – Herzlichen Dank und Glück auf!

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Butschkau. – Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Kollegin Paul für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.