Protokoll der Sitzung vom 11.03.2020

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Es geht um Folgendes: In vielen Gemeinden in unserem Land gehen Kinder nicht mehr auf die Schultoiletten, weil diese in einem sehr schlechten Zustand sind. Im Ganztag wird im Schichtbetrieb gegessen, bei der Nutzung der Räume muss man sehr flexibel sein. Kinder gehen in Schulen, die in einem schlechten Zustand sind. Obwohl sich in vielen Kommunen etwas deutlich gebessert hat, ist das immer noch die Realität.

Vor diesem Hintergrund kann ich als Schulpolitiker nur sagen: Gegenseitige Schuldzuweisungen helfen nicht. Das Einzige, was hilft, ist, wenn wir gemeinsam mehr Geld investieren.

(Beifall von Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD])

Das heißt: jetzt mehr Investitionen, mehr in Lehrerinnen und Lehrer und deren Bezahlung investieren, in einen Sozialindex, der das vermeidet, was Kollegin Beer hier zu Recht beschrieben hat, in den Rechtsanspruch auf Ganztag, in eine vernünftige Ausstattung und eine klare Prioritätensetzung, damit diese Erweiterung für den Ganztag auch stattfinden kann und nicht vor Ort daran scheitert, dass man nicht in eine Grünfläche hinein bauen darf. Bei der digitalen Ausstattung brauchen wir eine weitere gute Umsetzung des Digitalpakts, damit unsere Schulen zukunftsfähig werden.

Der entscheidende Punkt in der Diskussion, auf den wir hingewiesen haben, ist: Wir brauchen eine Fortsetzung des Programms „Gute Schule 2020“ bis 2025. Wir brauchen die Sicherheit für die Kommunen und die Schulen, dass auch in den nächsten Jahren investiert wird. Dafür werben wir.

Diese Landesregierung wollte regieren. Diese Landesregierung spricht von „weltbester Bildung“. Dann muss sie auch liefern. Immer wieder zurückzublicken, wird uns nicht helfen. Die Menschen brauchen Lösungen.

Sie haben heute einen Offenbarungseid geleistet. Sie haben gezeigt, dass Sie keine Perspektive haben, keine Idee.

(Christian Dahm [SPD]: Keine Lösung!)

Mit wirklich fadenscheinigen Debatten ermöglichen Sie die Zukunft unserer Kinder eben nicht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Ott. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Daher schließlich die Aktuelle Stunde.

Wir kommen zu:

3 Kohleausstiegsgesetz – Regelungen zur Still

legung von Steinkohlekraftwerken anpassen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/8776

Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 17/8821 – Neudruck

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8819

Die Aussprache ist eröffnet. Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Rehbaum das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Beim Kohleausstieg geht Nordrhein-Westfalen voran. Bis 2023 werden sämtliche Stilllegungen deutscher Braunkohlekraftwerke in NRW erfolgen.

Es gibt kein anderes Bundesland, das die CO2Emissionen in einem so großen Umfang reduziert wie Nordrhein-Westfalen. Das ist ein sehr ambitionierter Weg, den wir mit der Wirtschaft und den Bürgern gehen wollen.

Frau Düker – sie ist gerade nicht da – liegt falsch. Das ist kein Paket der Unmenschlichkeit. Für das Rheinische Revier stehen rund 15 Milliarden Euro für den präventiven Strukturwandel bereit, für die fünf förderfähigen Steinkohlekraftwerksstandorte an der Ruhr 660 Millionen Euro, und mit dem Anpassungsgeld wird niemand ins Bergfreie fallen.

Mit dem Kohleausstiegspaket wird ein ökonomischer, sozialer und ökologischer Ausgleich gewagt. Nur so kann – da können die Grünen miesepetern, wie sie wollen – nachhaltiger Klimaschutz gelingen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Auf der Zielgeraden muss jetzt auf der ökonomischen Seite nachgebessert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn durch staatliche Beschlüsse Betriebsvermögen entwertet wird, dann muss der Staat den entstehenden finanziellen Schaden ersetzen.

Das Bundeskabinett hat ein Kohleausstiegsgesetz vorgelegt und an den Bundestag zur Beratung überwiesen. Dieser Gesetzentwurf ist aufgrund der Dringlichkeiten mit heißer Nadel gestrickt worden. Er muss im Bundestag dringend nachgebessert werden.

Dabei geht es im Wesentlichen um drei fundamentale Punkte:

Erstens geht es um die Höhe der Entschädigungen bei ersatzloser Abschaltung eines Kraftwerks.

Zweitens geht es um den Zeitpunkt, ab dem Kraftwerke, die bei keiner Auktion zum Zuge gekommen sind, ohne Entschädigung stillgelegt werden, nämlich schon 2027. Bis 2027 sollen die Stilllegungen über Ausschreibungen organisiert werden. Die Höchstpreise in den Auktionen sinken dabei stark ab.

Besonders prekär wird es für Steinkohlekraftwerke, die bei der Stilllegung weniger als 25 Jahre alt sind. Allein vier Kraftwerke in NRW sind jünger als sieben Jahre. Diese Kraftwerke wurden aber für eine Laufzeit von mindestens 40 Jahren geplant. Bei einer vorzeitigen Stilllegung im Jahr 2026 bekäme zum Beispiel das dann 13 Jahre alte Kraftwerk Lünen mit einer Investitionssumme von 1,4 Milliarden Euro eine Entschädigungssumme von nur 37 Millionen Euro. Das ist nicht zu akzeptieren. Mehrere Oberbürgermeister in NRW warnen, dass Vermögen von mehr als 10 Milliarden Euro zulasten der kommunalen Haushalte entwertet würde.

Drittens geht es um die Höhe des Anreizes für die Umrüstung von Kohle auf fossilen oder synthetischen Gasbetrieb.

Wie fragil unsere Wirtschaft ist, zeigt sich gerade am Coronavirus, und auch der Kohleausstieg ist eine Operation am offenen Herzen unserer Volkswirtschaft. Millionen Arbeitsplätze und die Fernwärmeversorgung für Hunderttausende Wohnungen in NRW beruhen auf grundlastfähigen Kohlekraftwerken. Deshalb ist bei Abschaltung jedes einzelnen Steinkohlekraftwerks große Sorgfalt erforderlich.

Mit dem heutigen Antrag von CDU, FDP und SPD senden wir ein starkes Signal an den Deutschen Bundestag, die Rahmenbedingungen für den Steinkohleverstromungsausstieg anzupassen. Der Grad ist schmal. Die Entschädigung muss hoch genug sein, damit sich genügend Kraftwerke zur Abschaltung bewerben, um die erforderlichen CO2-Mengen einzusparen. Sie darf aber nicht so hoch sein, dass die Kraftwerksbetreiber auf Kosten der Steuerzahler überkompensiert würden.

Der Zeitpunkt, ab dem die entschädigungslose Abschaltung angeordnet werden kann, darf nicht zu einer faktischen Enteignung führen.

Und der Kohleersatzbonus muss hoch genug sein, dass die Unternehmen zügig in CO2-arme Gaskraftwerke für die Stromversorgung bei Dunkelflaute investieren können.

Beim Steinkohleausstieg wie beim Braunkohleausstieg brauchen Betriebe und Belegschaften faire Rahmenbedingungen.

Entscheidend ist: Der Ausstieg aus der Kohleverstromung klappt nur mit dem zügigen Ausbau CO2-armer Technologien. NRW geht mit Solarstrom, Windkraft, Wasserstoff, Elektromobilität, Erdwärme, Abwärme, Speichern, Ausbau von Bus-, Bahn- und Radverkehr und einer Versechsfachung des Haushalts für Energie- und Klimaschutz voran.

Von Berlin fordern wir dafür die Abschaffung des 52Gigawatt-Deckels für Solarstrom, die Vereinfachung beim Mieterstrom, klare Regeln für Repowering und Neubau von Windrädern, die Erleichterung bei den Flugsicherungsanlagen und eine deutliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Infrastruktur und Anlagen.

Wofür das Ganze? – Für effektiven Klimaschutz und eine sichere Stromversorgung bei jedem Wetter! – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Danke schön, Herr Rehbaum. – Jetzt spricht Herr Brockes für die FDPFraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute hier ein so starkes Signal nach Berlin senden.

(Marc Herter [SPD]: Jau!)

Nordrhein-Westfalen ist bereit, den Kohleausstieg aktiv mitzugestalten. Nordrhein-Westfalen ist sogar bereit, als größtes Industrieland voranzugehen. Bis 2023 werden in Nordrhein-Westfalen als einzigem Bundesland Kohlekraftwerke abgestellt, insgesamt 3 GW, das heißt: im Umfang von einem Drittel unserer bisherigen Leistung. Bis 2030 folgt sogar das zweite Drittel. Somit werden wir unseren CO2-Anteil um 70 % mindern.

Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist mehr als respektabel, was Nordrhein-Westfalen hier macht.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Aber dies muss auch fair geschehen, fair gegenüber allen Beteiligten. Meine Damen und Herren, diese

Fairness ist leider im aktuellen Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes beim Bund nicht gegeben und muss daher nachgebessert werden.

Die Große Koalition hat sich für einen sehr teuren Weg beim Kohleausstieg entschieden. Dies habe ich hier ja bereits mehrfach betont. Man hätte sicherlich auch andere Wege wählen können. Aber dieser Weg trifft eben auch auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens, und dies ist sicherlich sehr wichtig, wenn man einen solchen Weg geht.

Diesen Konsens muss man dann aber auch bei der Umsetzung erhalten. Deshalb darf man auch nicht von dieser Eins-zu-eins-Umsetzung abweichen, auch wenn es dann vielleicht teurer wird, als zum Beispiel der Bundesfinanzminister sich das Ganze vorgestellt hat.

Meine Damen und Herren, den Steinkohlekraftwerken kommt, um einen linearen Ausstiegspfad zu erreichen, eine besondere Funktion zu; denn sie müssen die Flexibilität an den Tag legen.