Protokoll der Sitzung vom 11.03.2020

Ein solcher Fall des sogenannten Eigenbedarfs kann in einigen großen Städten NRWs, zum Beispiel in Köln, erst nach acht Jahren geltend gemacht werden. Dies regelt die sogenannte Kündigungssperrfristverordnung, die Sie in Ihrem Antrag selbst ansprechen.

Acht Jahre also kann der Mieter dort weiter wohnen. Selbst nach Ablauf der acht Jahre gelten noch lange Kündigungsfristen von einem knappen Dreivierteljahr zusätzlich. In vielen Gemeinden in NordrheinWestfalen sind es dann fünf Jahre.

Der Mieterschutz ist also sehr ausgeprägt. Wenn Sie ihn überdrehen – und das wollen Sie mit Ihren Anträgen jedes Mal –, schrecken Sie Investoren ab, und es werden immer weniger Wohnungen gebaut.

Dass dies in Ihrem Fall egal ist, weil Sie nicht regieren und auch keine Aussichten haben, in absehbarer Zeit zu regieren: Geschenkt!

In Berlin haben wir diese Situation. Da regieren Sie mit. Dort sieht man das Desaster, das Sie angerichtet haben.

Und schließlich: Was ist mit einem Eigentümer, der in seine Eigentumswohnung einzieht? Richtig: Er hat sich vorher auch irgendwie vor den Unbilden des Wetters geschützt – vielleicht sogar mit fließendem Wasser, Wänden und einem Dach, vermutlich in einer Wohnung. Diese Wohnung wird frei – für einen anderen Mieter, Bewohner, Nutzer, wie auch immer Sie ihn nennen mögen. Jedenfalls führt dies zu mehr Angebot am Markt.

Ich halte fest: Die negativen Effekte durch die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen, die Sie an die Wand malen, bestehen nicht. Vielmehr nehmen Sie vielen Menschen die Möglichkeit, selbst eine Wohnung als Altersvorsorge zu erwerben. Damit verschrecken Sie gerade kleine Vermieter, die immerhin rund 60 % des Wohnungsbestandes in Deutschland bereitstellen.

Aber für Ihre Klassenkampfstatistik ist der Antrag bestimmt gut zu gebrauchen – für mehr auch nicht. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank. – Für die Landesregierung erteile ich nun Frau Ministerin Scharrenbach das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es ist schon spannend, Herr Abgeordneter Klocke, dass Sie mir etwas vorhalten, was ich noch gar nicht habe sagen können, weil ich erst jetzt spreche.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Wir kennen uns noch nicht so lange!)

Deshalb wundert es mich, offen gesagt, dass Sie mir das vorwerfen, weil ich glaube, Ihnen noch gar nicht vorgehalten zu haben – das habe ich auch gar nicht vor –, dass Sie einen Antrag zu einer möglicherweise auslaufenden Verordnung stellen. Aber nun gut!

Es ist bereits mehrfach angeklungen: Wir haben in Nordrhein-Westfalen exakt zwei Städte, die mit zwei

Wohnvierteln unter die Umwandlungsverordnung fallen – der Stegerwaldsiedlung in Köln und der Passstraße/Dennewartstraße in Aachen –, und das schon seit den 1990er-Jahren. Seitdem hat es in NordrheinWestfalen keinerlei Beschlüsse nordrhein-westfälischer Städte und Gemeinden einer entsprechenden Satzung nach § 172 Baugesetzbuch mehr gegeben. Es gibt nur diese beiden.

Wenn Sie Eingriffe in einen Markt vornehmen, geht es natürlich immer um die Frage: Sind diese Eingriffe wirksam, und sind sie gerechtfertigt? Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat, wie im Koalitionsvertrag von CDU und FDP vereinbart, eine entsprechende gutachterliche Überprüfung in Auftrag gegeben.

Wie am vergangenen Freitag im Kommunalausschuss dargelegt, haben wir diesen Auftrag im Rahmen eines entsprechenden Vergabeverfahrens an Empiriker vergeben. Das habe ich Ihnen am Freitag bereits erläutert. Ich erläutere es Ihnen gern heute hier noch einmal.

Insofern ist aus unserer Sicht folgender Hinweis wichtig: Wenn Eingriffe in den Markt stattfinden, muss überprüft werden, ob diese Eingriffe wirken.

Bei der Umwandlungsverordnung – nur um die geht es heute – können wir hoffentlich gemeinsam feststellen, dass es zwei Gebiete gibt. Mehr Beschlüsse sind seit den 1990er-Jahren nicht erfolgt. Ich glaube, wir können miteinander – zumindest kann ich das heute sagen – auch formulieren: Es gibt keine bzw. kaum Anträge auf Umwandlung.

Deswegen stellt sich die Frage der Wirksamkeit und in der Folge die Frage, ob man diese Verordnung fortsetzt, ja oder nein.

Wenn Sie den § 172 Baugesetzbuch lesen und darüber nachdenken, eine entsprechende Erhaltungssatzung oder eine Milieuschutzsatzung auf den Weg zu bringen, wissen Sie, dass grundsätzlich in diesen Gebieten der Rückbau, die Änderung und auch die Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer Genehmigung unterliegen. Das ist der Grundsatz.

Der Bundesgesetzgeber hat die Landesregierung ermächtigt, per Verordnung festzulegen, dass man für diese Gebiete gesondert und darüber hinaus bestimmen kann, dass die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum entsprechend landesrechtlich erlaubt bzw. dazu ermächtigt werden darf.

Insofern gilt der Grundsatz: Rückbau, bauliche Veränderungen und Nutzungsänderungen in Gebieten mit Milieuschutzsatzung gelten per se vom Bundesgesetzwege her. Deshalb stellt sich lediglich die Frage nach der Wirksamkeit der landeseigenen Umwandlungsverordnung. Dies habe ich gerade dargelegt. Darüber tauschen wir uns aus.

Wir schauen uns das jetzt dezidiert an, wie ich am Freitag der vergangenen Woche im Kommunalausschuss ausgeführt habe, und werden am 27. März 2020 im Kommunalausschuss sowohl die Ergebnisse des Gutachtens über die vier landesrechtlichen Mieterverordnungen darlegen und auch mit Ihnen diskutieren wollen als auch einen Ausblick geben, wie es mit den Verordnungen in Nordrhein-Westfalen in der Zukunft weitergeht.

Insofern darf ich Sie – so, wie ich das am Freitag getan habe – auch heute letztendlich auf diesen gemeinsamen Prozess verweisen. Ich freue mich dann auf die weiteren Beratungen im Ausschuss oder hier im Plenum. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/8781. Wer möchte zustimmen? – Das sind die SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die CDU, die FDP, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 17/8781 abgelehnt.

Ich rufe auf:

10 Wohnungslosigkeit entgegen wirken – Hilfean

gebote ausbauen – Ursachen beseitigen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3031

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 17/8811

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem hier schon parat stehenden Abgeordneten Herrn Schmitz das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war nicht darauf vorbereitet, dass Sie noch so viel Vorrede hatten, Herr Präsident. Deswegen stand ich schon hier vorne.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben das Thema gerade schon relativ lange diskutiert. Ich möchte gern noch auf ein paar Punkte eingehen, die Herr Klocke eben angesprochen hat.

Momentan steht natürlich wesentlich mehr Geld zur Verfügung, als zu Ihrer Regierungszeit zur Verfügung gestanden hat. Das gehört zur Wahrheit dazu; das wissen wir auch. Dieses Geld setzen wir auch ein. Aber der Unterschied ist: Wir setzen diese 7,1 Millionen Euro mit einem multiplen Ansatz ein. Denn wir sagen, dass wir das Ganze ganzheitlich betrachten müssen – und nicht, wie es in Ihrem Antrag aufgeführt ist, in vielen kleinen Einzelprojekten –, weil wir die Gesamtheit sehen.

Sie haben Punkte angesprochen, die angeblich nicht berücksichtigt sind.

Erstens. Die Wohnungslosigkeit von Frauen wird bei unserer Initiative mit bedacht. Zwar ist nicht explizit erwähnt, dass Frauen mit aufgenommen werden. Aber sie sind eine sehr besondere und sensible Zielgruppe. Denn wohnungslose Frauen und vor allem wohnungslose minderjährige Mädchen haben eine viel größere Scham, sich zu öffnen und zu zeigen, dass sie ein Problem haben und von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Natürlich werden wir das bei unserer Initiative auch berücksichtigen.

Zweitens geht es um Frauen, die in Frauenhäusern untergekommen sind und dort wieder herausmüssen. Auch da ist es natürlich ein großes Problem. Doch auch das soll von der Landeinitiative mit abgedeckt werden.

Ein dritter Punkt, der von Ihnen genannt worden ist – darauf bin ich vorhin nicht weiter eingegangen –, ist die Kooperation mit vielen verschiedenen Partnern, mag es die LAG der Freien Wohlfahrtspflege sein, mögen es die Jobcenter sein, mögen es viele staatliche Stellen sein. Auch diese Kooperation wird natürlich berücksichtigt.

Ich erlaube mir mit Blick auf den Präsidenten, hier etwas zu zeigen.

(Der Redner hält eine Broschüre hoch.)

Wenn Sie sich einmal die Broschüre „Endlich ein ZUHAUSE! Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen“ herunterladen – ich kann Ihnen auch gern gleich meine Broschüre geben; dann haben Sie sie zur Verfügung – und sich dann das Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ anschauen, sehen Sie, dass dort explizit erwähnt wird, wie viele kleine Modellprojekte erfolgreich nachweisen können, dass auch Wohnungen gekauft oder angemietet worden sind.

Es gab die Modellprojekte „108 Häuser für Duisburg“ und „Viadukt“ in Köln. Innerhalb kurzer Zeit sind über 180 Wohnungen zur Versorgung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen akquiriert worden.

Es ist also nicht so, als würden die Punkte, die Sie in vielen Einzelprojekten angestrebt haben, nicht insgesamt in die Initiative aufgenommen werden.

Wie geht es weiter? – Es geht noch einmal darum, verschiedene Zielgruppen zu berücksichtigen. Eine Zielgruppe sind Strafgefangene, die aus dem Vollzug kommen. Wie schaffe ich es, sie zu berücksichtigen, weil sie auch häufig von Wohnungslosigkeit betroffen sind? Auch da wird es weiterentwickelt.

Wir werden auch gern die Ideen aus Ihrem Antrag mit aufnehmen. Wir sagen: Man nimmt das in die Landesinitiative auf und packt es unter ein Gesamtkonzept, damit es berücksichtigt wird.

Aus unserer Sicht ist aber der Antrag, den Sie in Form von einzelnen Punkten gestellt haben, nicht notwendig. Deswegen werden wir ihn heute ablehnen. Aber bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Landesprogramms kann ich Ihnen zumindest vonseiten der CDU-Fraktion – ich denke, dass ich da auch für die FDP-Fraktion spreche – zusagen, dass wir die Ideen aufnehmen und weiter berücksichtigen werden. – Danke sehr.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege – Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Frau Butschkau das Wort.