Lärm, der TA Lärm – auch das haben wir hier schon häufiger miteinander ausgetauscht –, nachweist. Dabei wird auch der Infraschall letztlich berücksichtigt.
Im Hinblick auf die diesbezüglichen Einlassungen des Antrags zum Repowering ist festzustellen, dass beim Repowering von Windenergieanlagen auch heute bereits die gleichen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen gelten wie bei neu zu errichtenden WEAs.
Mit der Energieversorgungsstrategie hat die Landesregierung im vergangenen Jahr zudem festgelegt, dass Nordrhein-Westfalen zukünftig auf eine akzeptanzgesicherte und technologieoffene sowie markt- und systemintegrativ ausgestaltete Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien in unserem Bundesland setzt.
Zum Abschluss gestatten Sie mir noch folgenden Hinweis: Gemessen an den insgesamt viel zu niedrigen Ausbauzahlen deutschlandweit sind wir in Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg. Wenn Sie den Windenergiezubau im Jahr 2019 betrachten, sehen Sie, dass in Nordrhein-Westfalen 126,6 Megawatt hinzugebaut worden sind. Damit liegen wir an der vierten Stelle aller 16 Bundesländer. Und: Wir haben auch noch 857 Megawatt registrierte, aber noch nicht umgesetzte Genehmigungen für Windenergieanlagen. Kein Bundesland in dieser Republik hat mehr als Nordrhein-Westfalen.
Es bedarf aber auf der Bundesebene deutlich mehr Ehrgeiz, Tempo und Entschlossenheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien.
Aber auch in Nordrhein-Westfalen wollen wir weiter aktiv bleiben und Maßnahmen einleiten und umsetzen. Dazu gehört auch, dass in der vergangenen Woche in einer Gesprächsrunde „Erneuerbare Energien“ mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Wirtschaft und Verbänden sowie weiteren Akteuren – Stichwort hier: Bürgerinitiativen – ein fruchtbarer Auftakt zum weiteren Austausch stattgefunden hat.
Insofern: Sie merken, dass wir in den vergangenen gut drei Jahren klug damit umgegangen sind. Das werden wir auch in der Zukunft tun. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD noch einmal Herr Abgeordneter Loose das Wort. Er hat noch 42 Sekunden Redezeit.
Fraktionen hier zeigen, dass sie die Sorgen der Anwohner nicht ernst nehmen. Denn noch immer gelten auch in NRW nicht die gleichen Abstandsregeln für repowerte Anlagen.
Herr Untrieser zieht sogar noch die gesundheitlichen Schäden der Anwohner ins Lächerliche. Ja, es mag einen gewissen Noceboeffekt geben. Aber er ist dennoch gesundheitlich wirksam, und er ist da. Die Anwohner haben ihre Probleme. Das trifft 20 % der Bürger. Aber das ist Ihnen anscheinend nicht so wichtig.
Was ist eigentlich mit dem Wertverlust der Immobilien? Heute Morgen sagt Ihre Koalition: Wir müssen unbedingt eine Entschädigung für Kohlekraftwerke haben, weil da der Staat eingreift. – Was ist denn jetzt mit den Windindustrieanlagen? Die Hausbesitzer werden hier nicht entschädigt. Das müssten eigentlich die Betreiber der Windindustrieanlagen machen. Aber das wollen Sie nicht. Sie lassen die Bürger hier im Stich. Das ist keine gute Politik. – Danke schön.
Das war der Abgeordnete Loose für die Fraktion der AfD. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Das bleibt auch beim Blick in die Runde so, sodass wir am Schluss der Aussprache angelangt sind.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Deshalb frage ich nun, wer dem Inhalt des Antrags Drucksache 17/8768 zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gegenstim
men? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es jemanden, der sich der Stimme enthalten möchte? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/8768 nicht die erforderliche Mehrheit bekommen hat und damit abgelehnt ist.
Bevor ich Tagesordnungspunkt 7 unserer heutigen Plenarsitzung aufrufe, komme ich zu Tagesordnungspunkt 5 zurück. Ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt geben. Insgesamt haben 179 Abgeordnete ihre Stimme abgegeben. Mit Ja stimmten 11 Abgeordnete. Mit Nein stimmten 168 Abgeordnete. Kein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag Drucksache 17/8763 abgelehnt.
des Abgeordneten Sven Wolf von der Fraktion der SPD zum Thema „Aufgrund welcher konkreten rechtlichen Erwägungen wurde der Aufbau der landesweiten Gefährderdatei gestoppt?“ auf.
Ich darf vorsorglich wieder einmal darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet.
Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Biesenbach antworten wird. Daher bitte ich Herrn Minister Biesenbach, dem ich jetzt das Mikrofon freischalte, zunächst die beiden gestellten Fragen zu beantworten. Danach gibt es die Möglichkeit für Nachfragen.
Herr Wolf, auch bei dieser Mündlichen Anfrage halten Ihre Behauptungen in der Anfrage einem Faktencheck nicht stand. In Ihrem Text heißt es:
„Nach mehreren teils sehr gravierenden Übergriffen auf Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher hat der Minister der Justiz Peter Biesenbach vor ungefähr einem Jahr den Aufbau einer landesweiten Gefährderdatei für alle Beamtinnen und Beamte ‚im Außendienst‘ angekündigt. Diese Ankündigung hat er mehrere Monate später aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken zurückgezogen.“
Diese Aussage ist falsch. Richtig ist: Die Schaffung einer justizinternen Gefährderdatei ist weder gegenüber dem Rechtsausschuss noch gegenüber der Presse angekündigt worden.
Die Landesregierung hat im Bericht zu der 27. Sitzung des Rechtsausschusses am 16. Januar 2019 aus Anlass des Übergriffs auf eine Gerichtsvollzieherin in Bochum Überlegungen in struktureller Hinsicht angestellt. Eine entsprechende Prüfung war im Folgenden auch in den mit den Gerichtsvollzieherverbänden vereinbarten Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Sicherheit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher vom 8. Februar 2019 eingeflossen.
Über die vereinbarten Maßnahmen wurde der Rechtsausschuss in der 28. Sitzung am 13. Februar 2019 unter TOP 1 mündlich unterrichtet. Hier habe ich dem Rechtsausschuss gegenüber Folgendes ausgeführt:
„hat am 8. Februar 2019 stattgefunden. Es war ein längeres Gespräch, und wir haben gemeinsam überlegt: Was kann getan werden, um die Sicherheit insgesamt zu erhöhen, nicht nur bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, sondern bei allen, die im – in Anführungszeichen – ‚Außendienst‘ tätig sind?“
„prüfen des Weiteren, ob es möglich ist, dass Gerichtsvollzieher sich gegebenenfalls eine eigene Datei zulegen können, in denen sie sich untereinander mitteilen, wo wem was passiert ist. Aber auch hier sehen die Verfassungsrechtler sehr hohe Hürden, die nun intensiv geprüft werden.“
Bei dem runden Tisch mit den Gerichtsvollzieherverbänden am 9. April 2019 wurde das vorläufige Ergebnis der Prüfung einer Gefährderdatei diskutiert. Hierzu ist in dem entsprechenden Protokoll festgehalten – ich zitiere wieder –:
Herr Dr. Thesling führt in die Thematik ein und weist darauf hin, dass die wirksame und schnell umsetzbare Möglichkeit einer Abfrage im Bundeszentralregister der Einrichtung einer Gefährderdatei vorzuziehen sei. Sodann berichtet Herr Dr. Trierweiler über den Sachstand der Prüfungen und die verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Ermächtigungsgrundlage, Datensammlung und Datenpflege sowie insbesondere eine Datenabfrage ohne konkreten Gefahrenverdacht. – Ende des Zitats aus diesem Protokoll.
Der Rechtsausschuss wurde über die weiteren Entwicklungen im Hinblick auf die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen in der 35. Sitzung am 3. Juli 2019 mit schriftlichem Bericht zu TOP 16 unterrichtet. Die Schaffung einer Gefährderdatei wurde dabei in Anbetracht der Zurückstellung weiterer Prüfungen nicht erwähnt.
Zuletzt war die Einführung einer justizinternen Gefährderdatei im Rahmen des nichtöffentlichen Teils der Sitzung zu TOP 4 in der 47. Sitzung des Rechtsausschusses am 15. Januar 2020 vor dem Hintergrund des in Köln verstorbenen kommunalen Vollziehungsbeamten thematisiert worden. Hierzu hat Herr Abteilungsleiter Z. ausgeführt – ich zitiere wieder aus dem Protokoll –:
„Darüber hinaus gehend wollten wir eine Datei anlegen, die wir Gefährder-Datei genannt haben, also eine Datei, in der alle Vorfälle gespeichert werden, die von allen Vollstreckungsbeamten aufgerufen werden kann, damit sie in der Lage sind, über eine elektronische Abfrage erste Erkenntnisse zu erhalten.
Das bezog sich aber aufgrund unserer Zuständigkeit nur auf die Vollstreckungsbeamten der Justiz, also auf die Gerichtsvollzieher, aber nicht auf kommunale Beamte. Für die haben wir … keine Regelungszuständigkeit. Für die können wir eine solche Datei … nicht installieren.
Wir haben das sehr intensiv geprüft und auch versucht, das auf die Beine zu stellen. In umfangreichen Stellungnahmen auch aus unserem Geschäftsbereich sind wir aber darauf hingewiesen worden, dass es bei dieser Lösung ganz erhebliche verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Probleme gibt.
Das zu der Frage von Herrn Wolf, ob wir eine verfassungsrechtliche Prüfung initiiert haben. Diese Bedenken haben wir natürlich mit unseren Verfassungsjuristen aus dem Haus abgestimmt und sind dann zu dem Ergebnis gekommen, dass das einer sehr sorgfältigen Prüfung bedarf und so schnell nicht realisiert werden kann.“
Unser Augenmerk lag immer darauf, insbesondere die Informationsausstattung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zu verbessern. Dem Minister des Innern und mir ist es gelungen, mit dem inzwischen neu gefassten und auch veröffentlichten, geänderten gemeinsamen Runderlass über die Zusammenarbeit zwischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bzw. Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten und der Polizei alle Ziele zu erreichen, für die ursprünglich die Einrichtung einer Gefährderdatei mit überlegt worden ist.
Mit der Neufassung dieses gemeinsamen Runderlasses entfällt nunmehr das Erfordernis, für eine Anfrage bei der Polizei konkrete Verdachtsmomente darzulegen. Dafür noch einmal herzlichen Dank an den Innenminister; denn das waren gemeinsame Überlegungen, von denen ich sagen muss, dass ich vorher nie erwartet hätte, dass das möglich sei. Aber wir haben eine Lösung gefunden, die den Gerichtsvollzieherinnen und allen Vollzugsbeamten die Hilfe bietet, die sie immer wollten. Mehr haben sie sich auch selber nie vorgestellt.
Mit der Neufassung entfällt also das Erfordernis, für eine Anfrage bei der Polizei konkrete Verdachtsmomente darzulegen. Dies hatte in der Vergangenheit immer wieder zu praktischen Problemen geführt. Ausreichend ist nach der jetzigen Neufassung des Runderlasses allein, dass die Abfrage in Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe der Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamten liegt.
Durch die Änderung werden bürokratische Hürden im Rahmen der Informationsbeschaffung bei der Polizei abgebaut. Damit trägt diese Maßnahme in erheblichem Maße zur Verbesserung der Sicherheit der im Gerichtsvollzieherdienst eingesetzten Beamtinnen und Beamten bei. Sie geht zugleich weit über