Protokoll der Sitzung vom 01.04.2020

(Beifall von der CDU und der FDP)

Den Anpassungen im Landesmediengesetz, im WDR-Gesetz und dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die SPD hat nun der Abgeordnete Herr Vogt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten sowie professioneller Journalismus sind wichtig, insbesondere in Krisenzeiten. Das zeigen die öffentlich-rechtlichen wie die privaten Sender und Verlage in Nordrhein-Westfalen.

Die Politik hat mit der Mediengesetzgebung die Chance, gute Rahmenbedingungen für Medien zu schaffen.

Was Sie hier aber mit Ihren Änderungen zum WDRGesetz und zum Landesmediengesetz vorlegen, ist unzureichend. Den großen Ankündigungen und auch dem Dank, den Frau Stullich hier gerade für die Regierungsfraktion CDU ausgesprochen hat, folgen mickrige Entscheidungen.

Aktuelles Beispiel: Erst am 15. März hat die Landesregierung Journalistinnen und Journalisten als systemrelevante Gruppe definiert.

Und was folgt jetzt daraus? – Nichts. Die Gesetzgebungsvorschläge spiegeln das Desinteresse wider, das der Ministerpräsident und Medienminister seit rund zweieinhalb Jahren diesem Thema entgegenbringt.

(Beifall von der SPD)

Meine Damen und Herren, in normalen Zeiten würden wir uns möglicherweise jetzt hier um Details des Gesetzestextes streiten. Das reicht aber heute nicht aus. Es geht ums Ganze. Es geht um das Überleben insbesondere von lokalen Redaktionen. Es geht unter anderem ums Überleben der 44 lokalen Radiosender in NRW mit rund 1.000 Beschäftigten, meine Damen und Herren. Diese in Deutschland einmalige lokale Vielfalt steht auf dem Spiel und damit ein großes Stück lokaler Demokratie. Werbeeinnahmen der privatfinanzierten Sender brechen derzeit dramatisch weg.

Mit den Änderungen im Landesmediengesetz und auch im WDR-Gesetz – hier geben Sie dem WDR mehr Werbezeit – wird für den Lokalfunk die Lage schwieriger.

Darum fordern wir die Landesregierung mit unserem Entschließungsantrag auf: Schaffen Sie umgehend finanzielle Hilfen, sodass die 44 lokalen Radiosender in ihrer jetzigen Struktur gerettet werden können!

(Beifall von der SPD)

Ja – an FDP und CDU gerichtet –, es ist ein Antrag der Opposition. Aber wir bitten Sie: Stimmen Sie zu im Sinne der Medienvielfalt und im Sinne von vielen Journalistinnen und Journalisten in diesem Land! Alles, was an journalistischer Kompetenz wegbricht, wird wohl nicht wieder aufgebaut werden können. Und wie dringend gut ausgebildete Journalistinnen und Journalisten gebraucht werden, die einordnen, die Fakten recherchieren, wird jedem klar, der sich im Netz die Lügen und Falschmeldungen ansieht, die dort täglich auch zum Thema „Corona“ verbreitet werden.

Aber nicht nur die lokalen Radiosender stehen unter Druck. Der Deutsche Journalistenverband hat in den letzten Tagen einen dringenden Appell an Sie gerich

tet, insbesondere freien Journalistinnen und Journalisten zu helfen. Rund 10.000 von ihnen, die in NRW tätig sind, stehen wirtschaftlich enorm unter Druck. Die bisherigen Hilfsangebote passen nicht.

Darum noch einmal: Die vorgelegten Mediengesetze reichen nicht aus. Im Landesmediengesetz wird die lokale Sendezeit der Lokalsender durch die Anrechnung der Bürgerfunkzeit sogar beschnitten. Im WDRGesetz wird die Werbereduzierung beim WDRHörfunk zurückgenommen. Grundlage ist eine Evaluation, die nach Ansicht von Sachverständigen nicht ausreichend war und unter den aktuellen Entwicklungen längst überholt ist.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie haben jetzt die Chance, mit dem Entschließungsantrag der SPD auf die aktuelle Entwicklung und die dramatische Situation in der Medienlandschaft in NRW zu reagieren.

Frau Stullich, die Problematik hat mit Staatsferne nichts zu tun. Für die Programminhalte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Veranstaltergemeinschaften verantwortlich. Wir fordern Hilfen für die Betriebsgesellschaften. Da gibt es eine Trennung zwischen dem betriebswirtschaftlichen Teil einerseits und zwischen dem Programm und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern andererseits. Und das wissen Sie als ehemalige Chefredakteurin sicherlich genau.

(Beifall von der SPD)

Nach den Ausführungen von Ihnen müssen wir jetzt damit rechnen, dass Sie unseren Antrag ablehnen. Aber da entstehen einige Fragen. Wollen Sie wirklich die Landesregierung sein, die den Lokalfunk nach 30 Jahren erfolgreicher Arbeit kaputtgehen lässt? Wollen Sie wirklich die Landesregierung sein, die die Sender, die eine zentrale Kommunikations- und auch Kontrollfunktion in Städten und Kreisen des Landes ausüben, durch Untätigkeit auf dem Gewissen haben? Und will Herr Laschet der Medienminister sein, der es nicht vermocht hat, qualitativ hochwertigen Journalismus durch diese Krise zu retten?

Sorgen Sie dafür, dass wir auch weiterhin ein vielfältige Medienlandschaft mit guten Journalistinnen und Journalisten in Nordrhein-Westfalen haben! – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP hat nun der Abgeordnete Herr Nückel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn meines Redebeitrags einen Dank an die Journalisten, an die Kameraleute, an die Pro

duktion in den Medienbetrieben und an die Redakteure aussprechen, die gerade wirklich unter schwierigen Voraussetzungen arbeiten. Die Umstände sind sehr widrig. Vom Homeoffice aus Qualitätsjournalismus und Recherchen zu betreiben ist, glaube ich, kein Spaß und auch keine einfache Sache. Für Kameraleute ist ein Homeoffice ausgeschlossen. Die Arbeit wäre etwas schwierig. Auch auf der Seite ist der Einsatz immens. Ich möchte im Namen des Hauses einen großen Dank dafür aussprechen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag fällt in den Debatten auch der anderen Landtage immer etwas hinten runter, obwohl das im Grunde sogar ein Hauptposten des vorliegenden Entwurfs ist.

Erstens. Ich begrüße in diesem 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ganz besonders, dass nun die Rundfunkbeiträge für Zweitwohnungen nach der Vorarbeit des Bundesverfassungsgerichts gefallen sind und sich diese Tatsache nun auch in Worten in diesem Staatsvertrag wiederfindet.

Zweitens: zum Landesmediengesetz. Kollege Vogt, ich habe es hier zwar schon mal gesagt, aber es reizt mich, es zu wiederholen: Sie standen mit der SPD in diesen drängenden Fragen der Fortentwicklung des Lokalfunks in den Jahren, in denen Sie die Verantwortung trugen – das ist ja noch nicht so lange her –, auf der Standspur und erklären uns jetzt, was wir auf der Überholspur tun sollen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wir stehen trotz der Versteinerungen, die nach 30 Jahren auch nicht verwunderlich sind, zum Lokalfunk.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Sie stehen auf der Überholspur! Ja, genau!)

Sie sollten sich fragen, warum das Lokalfunksystem in NRW so einmalig ist, wie Sie es gebetsmühlenartig immer wiederholen. Wenn etwas nach 30 Jahren immer noch einmalig ist, dann muss man sich vielleicht auch selbstkritisch fragen: Warum hat kein anderes Bundesland das Modell übernommen?

(Zuruf)

Deswegen gibt es jetzt das Problem, das Sie mit Ihrem Antrag zu kaschieren versuchen. Die Rechtskonstruktion ist beispielsweise in so einer Situation etwas schwierig. Aber wir setzen alles daran, trotz dieser Rechtskonstruktion, die wir mit dem Zweisäulenmodell haben, eine rechtssichere Lösung zu finden. Ihr Antrag hilft da kein Stück weiter.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Wir lassen die Betreiber und Akteure nicht hängen. Der vorliegende Entwurf unterstützt das Gesamtsystem. Der landesweite private Hörfunk kann zusammen mit dem Lokalfunk ein weiterer wichtiger Pfeiler in der NRW-Medienvielfalt werden.

Ich glaube, es ist auch richtig, dass wir der Landesmedienanstalt mit den Kriterien etwas an die Hand gegeben haben, das zumindest in gewissem Maße sicherstellt, dass wir uns auch über regionale Berichterstattung und Landesberichterstattung – also redaktionelle Inhalte, die NRW betreffen – freuen können, wenn der Sender in Betrieb geht und dies in Konkurrenz zum Öffentlich-Rechtlichen geschieht.

Die Anhörung hat gezeigt, dass wir die Grundsätze in § 14 Abs. 5 Landesmediengesetz – die Vertreterin der Landesmedienanstalt hat das deutlich unterstrichen – wirklich so formuliert haben, dass sich das eben auch in Vielfalt und einer sicheren Struktur darstellen kann.

In Zukunft kann die Medienkommission als Kontroll- und Entscheidungsorgan der LfM dann eben auch rechtssicher und im Sinne möglichst flächendeckender journalistischer Angebote die Vergabeentscheidung treffen.

Ein schönes Lob gab es auch zu einem anderen Punkt, nämlich zu § 88, den skizzierten Fördermöglichkeiten der Landesanstalt für Medien für die Stärkung der Medienkompetenz von Medienschaffenden. Gemeint sind Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, aber auch Projekte in Verbindung mit neuartigen und innovativen Medienformaten.

Ich glaube, auch diese notwendigen Innovationen können helfen, unseren lokalen Rundfunk auf die immer stärker werdenden Herausforderungen vorzubereiten. Da die Landesanstalt für Medien staatsfern arbeitet, werden auch keine konkreten Inhalte gefördert. Damit kann man, glaube ich, die journalistischredaktionelle Angebotsvielfalt trotzdem unterstützen.

Aus der aktuellen Ausgabe des Magazins „Landtag intern“ darf ich vielleicht ohne Genehmigung des Präsidenten zitieren; denn das hat er, glaube ich, schon genehmigt:

(Präsident André Kuper nickt.)

Der Deutsche Journalisten-Verband lobt den vorliegenden Entwurf als ein klares Bekenntnis der Landesregierung zum Lokalfunk. – Dem Lob kann man sich nur anschließen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Zum Entschließungsantrag würde ich sagen: viel Geschrei, Aktionismus, aber wenige Fakten. – Viele Branchen erleiden natürlich gerade eine Vollbremsung. Für uns ist im Gegensatz zu manch SPDregiertem Bundesland klar, dass wir den Lokalfunk

als systemrelevant ansehen. Deswegen wird es auch eine gute Lösung geben. Ihren halbgaren Antrag dazu können wir nicht unterstützen, aber den Entwurf der Landesregierung. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Herr Kollege Klocke das Wort.