Thomas Nückel
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, die gegenwärtige Diagnose macht wütend. 75 Jahre nach Gründung der UN und auch mehr als 70 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 hat sich nicht viel geändert.
Das hatten sich die Autoren sicherlich anders gewünscht. Dass auch noch im folgenden Jahrhundert massive Menschenrechtsverletzungen weltweit ein Thema sind, war nicht die Utopie, die sie sich vorstellten. Das Gegenteil ist Realität. Die perfiden Repressionen sind höchstwahrscheinlich noch viel heimtückischer geworden.
Vor 30 Jahren, nach dem Fall der Mauer, nahm die Zahl der demokratischen Staaten und der Staaten, die die Menschenrechte hochhielten, zunächst zu. Immer mehr Länder begaben sich auf den politischen Pfad der Freiheit. Aber das hat sich leider auch schon wieder umgedreht. Morgen vor zehn Jahren begann
zwar der Arabische Frühling, aber der Geruch von Jasmin und die Träume, die damit verbunden waren, wurden – ich glaube, bis auf eine Ausnahme – enttäuscht.
Aber ob Putin, Erdogan oder Orbán, Bolsonaro in Brasilien oder Modi in Indien, wir haben auch das Phänomen, dass viele Länder dabei sind, den demokratischen Weg zu verlassen,
und dass Diktaturen wie China umso unerbittlicher auftreten, so unerbittlich, wie sie es schon lange nicht mehr getan haben.
Kritische Stimmen werden zu Feinden und Agenten finsterer Mächte erklärt. Klar, für alle Demokraten muss der Schutz von Menschenrechten eine Priorität haben, eine vorrangige Aufgabe sein. Es gilt, den Verfolgten – Politikern und auch Parlamentskollegen – beizustehen.
In dem vorliegenden Antrag ist vieles inhaltlich richtig. Demokraten haben da eine menschenrechtliche Verantwortung.
Gerne.
Dass Sie verwirrt sind, verwundert mich nicht.
Sie sehen, es gibt eben viele, eigentlich traditionell große Demokratien, wo aber durch Wahlentscheidung Politiker an die Macht gekommen sind, die nun das in sie gesteckte Vertrauen missbrauchen und viele Freiheiten und Grundrechte außer Kraft setzen,
die Rechte der Minderheiten nicht mehr achten, obwohl sie in der Verfassung und auch in den Gesetzen Brasiliens verankert sind, die das einfach ignorieren.
Auch bei Putin sehen wir viele Dinge, die die Pressefreiheit einschränken. Das ist ein unseliger Weg, und den gilt es zu bekämpfen.
Deswegen gilt es auch, Solidarität mit den dort demokratisch noch aktiven Kollegen zu üben.
Der Bundestag hat 2003 das Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ ins Leben gerufen. Intensiv beteiligen sich auch heute viele Abgeordnete daran. Gyde Jensen, die Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages und FDP-Abgeordnete, hat einige Beispiele aufgezählt, wo intensive Patenschaftsarbeit Sinn macht. Aber man muss sich eben auch an manchen Punkten selbstkritisch fragen, wo sie keinen Sinn macht.
Sehr oft sind gutgemeinte, ich sage jetzt mal: plakative Aktionen mit dem Hochhalten von Fotos von Politikern vielleicht sinnvoll, aber es gibt leider auch Fälle, in denen sich hinterher herausgestellt hat, dass es ihnen sehr geschadet hat. Deswegen müssen wir sehr achtsam mit diesem Instrument umgehen.
Was bedeutet es nun, wenn sich Abgeordnete weltweit für Menschenrechtsverteidiger engagieren, die in ihrem Heimatland wenig Unterstützung erfahren? Klar, auch Staaten mit fraglichen Menschenrechtsstandards ist natürlich daran gelegen, ein gutes Verhältnis zu Parlamentariern in Deutschland zu pflegen. Aber Obacht!
Natürlich stehen Abgeordneten einige wirksame Mittel zur Verfügung: Solidarität zeigen, Aufmerksamkeit generieren, Öffentlichkeit herstellen. Wir wissen durch die Erfahrung der Arbeit von Amnesty International aber auch, dass Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit nicht unbedingt schnelle Abhilfe bringen.
Die außenpolitische Zuständigkeit liegt grundsätzlich und ausschließlich beim Bund, sodass das Land hier sicherlich nur in begrenztem Rahmen tätig werden kann. Trotzdem sollten wir im Rahmen des Ausschusses erörtern, ob und unter welchen Vorzeichen die Übertragung eines solchen Programms ziel
führend und umsetzbar ist. Denn gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.
Gerade bei der Frage von Menschenrechten, bei der es sehr oft um die Frage des Überlebens der Betroffenen geht, ist Fingerspitzengefühl und auch ein bisschen regieführende Hilfe durch das Auswärtige Amt ganz sinnvoll; denn für reine PR und Zurschaustellung ist das Thema nicht geeignet.
Trotzdem lohnt es sich sicherlich, darüber im Ausschuss intensiv und selbstkritisch zu reden und auch die eigene Bedeutung und Wahrnehmungsschwelle von Landtagsabgeordneten zu hinterfragen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es einfach immer noch nicht fassen. Kollege Vogt hat sich – höchstwahrscheinlich unabsichtlich – gerade so ein bisschen als Coronaleugner geriert. Denn wie können Sie in 2020 beklagen, dass es keine großen Präsenzveranstaltungen gibt? – Ja, das ist in diesem Jahr leider nun einmal so.
Dann weisen Sie selbst auf die Torheiten der eigenen roten Medienzeit vor 2017 hin. Das Medienforum als große Veranstaltung – ja, das war es mal in Ihren Anfangszeiten. Aber 2014, 2015 und 2016 war das nur noch ein Trümmerfeld. Sie saßen auch selbst eigentlich in dem trockenen roten Medienteich, aber spielten damals auch nur die Hauptrolle in einem Kurzfilm namens „Das Schweigen der Frösche“. Jetzt sagen Sie hier, dass das Medienforum eine super Veranstaltung gewesen sei. Sie hätten damals dafür sorgen können. Die Veranstaltung wurde ja, weil Sie sie wirklich vortrefflich vor die Wand gefahren haben, dann auch von den Akteuren in der Medienszene mit Nichtbesuch bestraft.
Üblicherweise fließen 5 % des Medienetats in Veranstaltungen, aber dieses Jahr war eben kein Jahr für überbordende Präsenzformate. Darunter leidet das Networking – Kollege Keymis hat es angesprochen –, aber mit hybriden und digitalen Formaten wurde schon ein gewisser, bestmöglicher Ausgleich erzielt.
Jetzt kommt natürlich das alte Lied vom Kollegen Vogt zum Lokalfunk. Ja, der Lokalfunk ist wichtig. Aber dann frage ich mich, warum Sie damals, als Sie die medienpolitische Regie mit innehatten, die wichtigen digitalen Weichenstellungen nicht vollzogen haben. Das haben wir nachgeholt.
Diese Hausaufgaben haben wir erledigt.
Deswegen können wir ja auch verzeichnen, dass die Medienkommission vor zwei Wochen nun auch die Ausschreibung der DAB+-Frequenzen vornehmen konnte. Ich denke, dass wir da eine landesweite Versorgung mit 15, vielleicht 16 Angeboten bekommen werden.
Darüber hinaus – das ist ja sogar fast noch wichtiger; zumindest ich halte es für wichtiger – kann ja nun auch die Ausschreibung der landesweiten privaten UKW-Kette erfolgreich erfolgen. Das haben Sie während Ihrer Regierungszeit damals auch vermurkst. Ich glaube, die zusätzliche private Kette wird das duale System stärken. Deshalb sind auch bei den
Vergabekriterien lokale und regionale redaktionelle Inhalte aus NRW besonders betont worden.
Das übergehen Sie einfach alles und sehen eine Medienpolitik ohne Signale. Meines Erachtens haben wir sehr viele Signale gesendet.
Der Medienhaushalt – auch im Gegensatz zu früheren Zeiten – zeichnet sich ja durch drei Punkte aus: Planungssicherheit, Kontinuität und Wachstum.
Die Fördermittel für die Film- und Medienstiftung als bedeutsamem Akteur wurden noch einmal um 1 Million Euro erhöht. Ich möchte jetzt nicht wiederholen, was wir im Nachtragshaushalt möglich gemacht haben, um das Kinostabilisierungsprogramm voranzubringen. Die NRW-Koalition lässt die Medienschaffenden und besonders die Kinolandschaft in diesen schwierigen Zeiten nicht im Stich.
Wir haben eine sehr regie- und zielführende Rolle bei der Schaffung der Produktionsausfallfonds eingenommen. Da mussten auch einige SPD-Länder erst zum Jagen getragen werden. Da haben wir eine gute Rolle eingenommen, um den vielen festen und freien Beschäftigten bei den Produktionsfirmen Sicherheit für den Drehbetrieb zu geben.
Die gamescom konnte auch dieses Jahr nicht stattfinden. Das werden Sie uns höchstwahrscheinlich auch noch zum Vorwurf machen.
In den letzten vier Jahren hat sich der Bund für leere Ankündigungen und leere Versprechen abfeiern lassen. Heraus kam lange nichts. Endlich haben die GroKo und der Bund in ihrer unendlichen Gnade dann doch mal etwas für die Games springen lassen. Ich hoffe, dass das nicht nur einer coronabedingten Mildtätigkeit entspringt, sondern einer grundsätzlichen Einstellung. Dann wären wir da auf gutem Weg. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin mit den Reden der Oppositionspolitiker sehr zufrieden, weil ich irgendwie das Gefühl habe, dass sie eigentlich schon sehr zufrieden sind, wie wir das mit dem Haushalt für Europa gemacht haben.
Na ja, als Opposition ist man natürlich nicht damit zufrieden, wenn man zufrieden ist, sondern man versucht, irgendwelche Kritikpunkte zu finden.
Deswegen habe ich das Gefühl, Sie verlangen Antworten auf Fragen, die eigentlich keiner stellt, die eigentlich nur Sie stellen, und fordern auf, Brücken zu bauen, wo kein Spalt ist und wo kein Fluss fließt und überbrückt werden muss.
Sie unternehmen deshalb den untauglichen Versuch, das Land aufzufordern, in Konkurrenz zur Außen- und Entwicklungspolitik des Bundes zu treten.
Wir dagegen haben uns entschieden, die nahe liegenden Dinge zu unternehmen und anzupacken. Höchstwahrscheinlich haben Sie ein schlechtes Gewissen, denn die nahe liegenden Dinge wurden unter Ihrer Regierungsägide beispielsweise nicht intensiv unternommen,
zum Beispiel beim Kontakt mit unseren direkten Nachbarn. Da sind wir forsch vorangeschritten und haben deswegen auch sehr vieles intensiviert wie das erfolgreiche Beneluxjahr.
Wir ziehen den Spannungsbogen weiter: Wir haben uns um das Deutsch-Niederländische Jugendwerk gekümmert und versuchen, die Dynamik von zahlreichen Veranstaltungen, die wir im Beneluxjahr angeregt haben, fortzuführen.
Wir haben unsere tiefe Verbundenheit mit unseren Freunden in den Beneluxstaaten durch die Aufnahme und Pflege einiger schwer an COVID-19 erkrankter Patienten aus Belgien und den Niederlanden bewiesen und unsere Freundschaft auch dadurch maßgeblich vertieft.
Unser großer Dank gilt hier natürlich vor allem dem medizinischen Personal in den Kliniken von NRW. Das ist eben gelebte europäische Solidarität.
Wir schauen jetzt natürlich auch noch darauf, dass wir die dauerhafte Finanzierung der Grenzinformationspunkte geregelt bekommen und dass die maßgeschneiderten Beratungsangebote zu den Themen „Arbeit“, „Soziales“, „Unternehmen“, „Wohnen“ und
„Studieren“ weiter zur Verfügung gestellt werden können.
Ein wichtiges Ziel bleibt natürlich auch im Jahr 2021 der Abbau von grenzbedingten Hindernissen.
Große Jubiläen stehen an. NRW wird 75 Jahre alt. Das wollen wir zum Anlass nehmen, das Verhältnis der 75 Jahre währenden engen Beziehung zu unserem Taufpaten, dem Vereinigten Königreich, trotz aller Umstände, die ab dem Jahreswechsel manches erschweren, noch enger und vertrauensvoller zu machen.
Auch die Partnerschaften zu Frankreich und Polen sowie den Regionen Hauts-de-France und Schlesien feiern einen runden Geburtstag. Es ist auch richtig, dass wir zusätzliche Projektförderungen zum Titel „30 Jahre Regionales Weimarer Dreieck“ vorsehen und dem Frankreich-Polen-Jahr 2021/22 gerecht werden.
Auch für die bewährten Formate – um zu Partnerschaften wie dem Wettbewerb „Europawoche“ zu kommen, wo sich seitens der Kommunen, Vereine, Sportschulen oder Hochschulen in den vergangenen Jahren ein großes Interesse entwickelt hat – werden die Mittel spürbar erhöht.
Bei den internationalen Angelegenheiten gehen wir, wie ich finde, auch ambitioniert vor. Der Schwerpunkt liegt natürlich auf Ghana, auf Israel und auch auf Jordanien. Die nunmehr seit 2007 bestehende Partnerschaft mit Ghana wird demnächst verlängert und die Zusammenarbeit neu ausgerichtet.
Auf Wunsch der ghanaischen Regierung wird die Zusammenarbeit künftig mehr auf die nachhaltige Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen, insbesondere auf die Stärkung junger Unternehmen, die dort zahlreich entstehen, und eben auf innovative Geschäftsmodelle fokussiert.
Vor dem Hintergrund der Probleme vor Ort im Umgang mit der Entsorgungsfrage ist es allerdings unabdingbar, die Stärkung der Wirtschaft immer auch mit einer Stärkung der Ökologie und dem Ressourcenschutz vor Ort zu verbinden.
Kollege Weiß hat richtigerweise die Beziehung zu Israel angesprochen. Anfang des Jahres wurde ein Auslandsbüro in Tel Aviv eröffnet. Das koordiniert und ist Anlaufstelle für sämtliche Aktivitäten Nordrhein-Westfalens in Israel.
Es erleichtert natürlich spürbar das Networking der Partner vor Ort. Es fungiert als spannender Treffpunkt der Hightech-Start-up-Szene. Das Büro hat in diesem Jahr zum Beispiel eine Kooperation zwischen Krankenhäusern von Nordrhein-Westfalen und israelischen Experten vermittelt. Ziel ist es, die Klinikmitarbeiter und -mitarbeiterinnen in die Lage zu versetzen, chronischen Stress besser zu bewältigen.
Das sind kleine und konkrete, aber wichtige Projekte. Deswegen kann man dem Haushalt im Bereich „Europa“ eigentlich nur zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Presse- und Meinungsfreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie und unserer Verfassung. Mit Regeln, wie sie die AfD fordert, die eine mittelbare staatliche Überprüfung der Medien fordert, wird diese eingeschränkt. Der AfD geht es auch – und das ist, glaube ich, sehr durchsichtig – um Einschüchterung von Journalisten. Das lehnen wir voll und ganz ab.
Eine Regelung zur Verankerung des Grundgesetzes in Ihren eigenen Reihen, in den Reihen der AfD, wäre, glaube ich, die sinnvollere Idee gewesen.
Zum Entschließungsantrag der SPD: Man sollte nie fordern, was eigentlich längst erfüllt ist. Sie erwecken den Eindruck, als müssten demokratische Selbstverständlichkeiten neu eingefordert werden. Ich halte das für sehr gefährlich. Deswegen lehnen wir ihn auch ab. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Europa und seine Werte stehen abermals unter Druck. Das ist nicht neu, aber die Staaten, die unsere Gemeinschaft bilden, standen bislang immer zusam
men und waren trotz aller Meinungsverschiedenheiten sich in grundlegenden Fragen immer einig: die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit und die Wahrung der Menschenrechte. Das verband alle Mitgliedsstaaten und den allergrößten Teil der Bürger der Europäischen Union – und ja, das tut es auch heute noch.
Der Rechtsstaatsbericht der EU-Kommission – Kollege Bergmann hat ihn gerade kurz erwähnt – bescheinigt den Mitgliedsstaaten der EU ein hohes Niveau an Rechtsstaatlichkeit. Die Entwicklung geht ja auch in die richtige Richtung. Diejenigen, bei denen es noch nicht so gut funktioniert, wie Malta, Lettland, die Tschechische Republik, Zypern und sogar Schweden – das hat mich überrascht –, führen Reformen durch, um als einen Punkt die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken.
Aber leider gilt folgendes russisches Sprichwort nicht überall: Wer Unfreiheit kennengelernt hat, weiß Freiheit zu schätzen. – Es gibt in einigen Ländern der EU nämlich rechtsstaatliche Entwicklungen, die uns als Europäer im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Justiz, den Umgang mit Korruptionsfällen und die Medienfreiheit Sorgen machen müssen.
Dass solche fundamentalen Werte in einigen Ländern unter Druck geraten, muss uns nachdenklich stimmen, denn Rechtsstaatlichkeit ist kein abstraktes Prinzip; im Gegenteil: Es schützt Leben. Als liberaler Medienpolitiker möchte ich hier zwei Namen von Menschen nennen, die in einem gesicherten Rechtsstaat vielleicht noch leben würden: Daphne Caruana Galizia war eine Bloggerin und Journalistin, die unter anderem über Korruption von Unternehmen und Regierungsmitgliedern in Malta berichtet hat. Im Oktober 2017 wurde sie durch eine ferngezündete Autobombe ermordet.
Ján Kuciak war ein slowakischer Investigativjournalist, der über die Verflechtung von Politik, zwielichtigen Geschäften und Korruption berichtete. Im Februar 2018 wurde er zusammen mit seiner Lebensgefährtin in ihrem gemeinsamen Haus erschossen.
Beide Fälle sind bis heute nicht zweifelsfrei aufgeklärt worden. Hintermänner und Auftraggeber sind teils immer noch nicht bekannt. Beide Fälle zeigen exemplarisch, wie die Pressefreiheit in Teilen Europas als ein Element der Rechtsstaatlichkeit unter Druck gerät. Ungerechtigkeit, eingeschränkte Gewaltenteilung und fehlende Gleichheit vor dem Gesetz bereiten uns deswegen massive Sorgen.
Die Landesregierung und die Koalition aus FDP und Union haben in den vergangenen Monaten auf verschiedenen Ebenen ihre Sorge deutlich gemacht und mehrmals unterstrichen, dass diese Werte nicht zum Verkauf stehen; sei es im Rahmen des EMKVorsitzes, in Gesprächen auf Regierungsebene oder in den Anträgen im Landtag. Deshalb ist es so wichtig, dass sich nun etwas bewegt.
Das Europäische Parlament und die Chefunterhändler des Rates – es wurde gerade erwähnt – haben sich zwischenzeitlich darauf geeinigt, dass Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip künftig finanziell sanktioniert werden sollen. Aber das ist – machen wir uns nichts vor – noch nicht das Ende des Weges. Wie wirksam dieser Rechtsstaatsmechanismus am Ende des Tages sein wird, wird sich zeigen.
Um die rechtsstaatliche Situation in Europa dauerhaft zu verbessern, wird es noch viel Überzeugungskraft und sicher auch etwas Druck brauchen. Wir hoffen nun, dass dieser Rechtsstaatsmechanismus und die Verhandlungen in Sachen MFR und Next Generation EU nach der hocherfreulichen politischen Einigung zwischen den Chefunterhändlern am Dienstag durch den Rat und das Europäische Parlament zeitnah beschlossen bzw. finalisiert werden. Hier gilt es nun, den Blockadedrohungen einzelner EU-Mitgliedsstaaten zu widerstehen und hart zu bleiben.
Für uns als NRW-Koalition ist nämlich eines klar: Die Rechtsstaatlichkeit gehört zum Fundament der europäischen Werteordnung und steht darum unter keinen Umständen zur Disposition. Diesbezüglich haben die Grünen in ihrem Entschließungsantrag – wohl versehentlich – einen Punkt unseres Antrags missverstanden, obwohl wir eigentlich bereits im Titel und auch in der Prosa deutlich gemacht haben, dass diese Werte eben nicht zum Verkauf stehen.
Die Europäische Union ist nämlich kein reiner Handelsverbund, sie ist eine Wertegemeinschaft. Dazu verpflichten uns die Geschichte sowie die Männer und Frauen, die für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte gearbeitet haben und manchmal auch dafür starben. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Weiß, es ist natürlich schwierig, einer Sache zu folgen, mit der man schon vorangegangen ist. Ich glaube, Sie haben sich ein bisschen damit schwergetan, bei den Dingen, die wir in Nordrhein-Westfalen unternehmen, Haare in der Suppe zu finden. – Aber egal.
Als zu Beginn der Coronapandemie hektische Ausfuhrverbote für medizinisches Gerät beschlossen und die innereuropäischen Grenzen reflexartig geschlossen wurden, hatten wir wohl alle zunächst den Eindruck, dass von der europäischen Solidarität nicht viel übrig geblieben ist. Corona schien ein bisschen die Krankheit des Nationalismus wiederzubeleben, und ein gemeinsames europäisches Vorgehen schien in dieser Krise an seine Grenzen zu stoßen.
Wir in NRW und die Freunde in den Niederlanden und in Belgien haben diesen Fehler eindeutig nicht gemacht. Im Gegenteil! In der Zeit, in der die europäische Solidarität zu Beginn der Coronakrise zu wünschen übrig ließ, wählte NRW bewusst einen Sonderweg im Gegensatz zu anderen Ländern, aber auch anderen Bundesländern.
Unsere Landesregierung hat sich vehement dafür eingesetzt, dass die NRW-Grenzen offen bleiben.
Auf Initiative von NRW ist zudem direkt zu Beginn der Coronapandemie die erwähnte „Cross-Border Task Force Corona“ mit dem Ziel ins Leben gerufen worden, ein grenzüberschreitendes Krisenmanagement zwischen NRW, den Niederlanden und Belgien zu gewährleisten, Informationen schnell zu teilen, Aktivitäten möglichst schnell zu synchronisieren und, und, und. Im Rahmen dieser „Task Force“ wurden zudem laufend Informationen über die aktuelle Auslastung der Intensivbetten dies- und jenseits der Grenzen ausgetauscht, um bei Aufnahme ausländischer Patienten auch schnell auf die aktuellen Engpässe reagieren zu können.
NRW hat im Verlauf der Pandemie zahlreiche besonders gefährdete COVID-19-Patienten aus den Niederlanden aufgenommen und versorgt. Das ist gelebte europäische Solidarität. Davon möchte sich – das merken wir – beispielsweise Baden-Württemberg für seine Zusammenarbeit mit Frankreich künftig eine Scheibe abschneiden. Auch dort wird nun über eine grenzüberschreitende Taskforce nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens nachgedacht und eine solche geplant.
Europäische Solidarität wird jedoch nicht nur auf Landesebene, sondern auch, wie schon angesprochen, auf der Ebene der Kommunen gelebt. Wir haben bereits in den Beratungen des Ausschusses für Europa und Internationales auf die Aktivitäten grenznaher Kommunen hingewiesen, die mit ihren niederländischen und belgischen Nachbarstädten während der Pandemie in engem Austausch standen und sich gegenseitige Hilfe zugesichert haben.
Diese fruchtbare Zusammenarbeit wird bereits von der Landesregierung über bestehende Programme unterstützt. Auch in anderen Feldern sind in den vergangenen Wochen wichtige Schritte unternommen worden, die die wiederentdeckte Solidarität zwischen den europäischen Staaten unterstrichen haben.
Wir als Liberale und als NRW-Koalition befürworten die auf europäischer Ebene vereinbarten Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Als Liberale hätten wir uns zwar mehr Impulse für Bildung, Forschung und Digitales durch den MFR gewünscht, allerdings ist das Ergebnis zum Wiederaufbaufonds letztendlich besser gelungen als sein ursprünglicher Vorschlag.
Grundsätzlich ist es aber richtig, glaube ich, dass die von den Grünen geforderten Corona-Bonds am Ende des Tages nicht kommen werden. Ein solches Instrument – das wird Sie jetzt nicht überraschen – lehnen wir Liberale aus den bekannten Gründen ab.
Wir begrüßen hingegen ausdrücklich die bestehenden Bemühungen der Europäischen Union und ihrer Mitglieder im Bereich der gemeinsamen Beschaffung, Produktion und Bereithaltung von Schutzausrüstungen und weiteren medizinischen Artikeln und Hygieneartikeln. Deshalb lässt sich eigentlich
feststellen, dass die Landesregierung in ihrem Bemühen und in ihren Aktivitäten im Rahmen ihrer Zuständigkeit bereits die geforderten Aktivitäten unterstützt und sich im Sinne der europäischen Solidarität einsetzt. Wir lehnen Ihren Antrag daher heute ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, in der Tat, in Sachsen-Anhalt glauben einige, dass die Ablehnung der Erhöhung durch die Länder eine Erhöhung verhindert. Diesem Irrtum sind aber auch schon mal unter anderem SPD-Ministerpräsidenten erlegen; das ist gar nicht so lange her.
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört zur Gewährleistung des gleichen nach Art. 5 des Grundgesetzes, und aus diesem Grund dürfen die Länder nicht von der Gebührenempfehlung der KEF allzu weit abweichen. Die KEF legt fest, wann der öffentlich-rechtliche Rundfunk auskömmlich finanziert ist, indem sie den Finanzbedarf ermittelt und die Festsetzung des Rundfunkbeitrags empfiehlt.
Mir ist klar, dass eine Beitragserhöhung keine Begeisterung auslöst, auch wenn es nur um 86 Cent geht, sie also überschaubar ist und man für den Betrag aufs Jahr gerechnet gerade mal eine Kinokarte bekommt. Die letzte Erhöhung – Kollege Vogt hat auch darauf hingewiesen – ist elf Jahre her. Die letzte Beitragsveränderung war eine Senkung des Beitrags.
Aber – und das zählt für mich aktuell – die KEFVorgaben zwingen natürlich auch die Sender, stärker zu sparen. Die Einschnitte sind teilweise sehr schmerzhaft. Das merkt man, wenn man E-Mails bekommt, weil der Norddeutsche Rundfunk liebgewonnene Sendungen, die man auch in Nordrhein-Westfalen empfangen kann, plötzlich kippen muss. Auch daran merkt man, dass das Interesse unterschiedlich ist.
Die Frage ist also: Was können und wollen wir auskömmlich finanzieren? So lautet die Formulierung in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und auch im KEF-Bericht. Da hilft es also nur, eine grundlegende Reform von Programmauftrag und Struktur anzustreben. Die Ministerpräsidenten haben dazu ja mal einen Aufschlag gemacht, der dann ein bisschen
im Einstimmigkeitszwang und in der Standortpflege einiger Länder verebbte.
Deshalb halte ich es – außerhalb der Diskussion um den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag, der heute auf der Tagesordnung steht – für unabdingbar, dass die Praxis der Medienpolitik in Deutschland mit ihren Staatsverträgen verändert wird. Dazu gibt es bereits Ideen vonseiten der FDP, aber auch vonseiten der Grünen im Deutschen Bundestag. Daher werden wir, glaube ich, zum letzten Mal einen Medienänderungsstaatsvertrag ändern, der nur aus einem Satz besteht, der eine Beitragserhöhung zum Inhalt hat. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was mich am meisten stört, ist, dass wir uns im nordrheinwestfälischen Landtag immer wieder mit Ideen beschäftigen müssen, die auch von einer Regierung in einem Land ohne Pressefreiheit kommen könnten. In der Tat ist dies nicht der erste Antrag, in dem das eindeutig deutlich wird.
Folgendes wird auch klar: Sie setzen beim Umgang mit den Medien nicht auf den kritischen Dialog, sondern auf Einschüchterung und Misstrauen. Das ist nicht ungewöhnlich; denn Radikale von links außen und rechts außen haben das schon immer so gemacht. – So weit, so übel.
Sie glauben doch nicht, dass irgendwer, der ernsthaft etwas mit Medien zu tun hat, Ihnen abkaufen würde, dass es Ihnen in Ihrer Anfrage, aber auch bei den Anträgen – jetzt auch zum Lokalradio – um Offenheit und Transparenz geht. Ihnen geht es darum, Druck aufzubauen und Ihre Anhänger gegen Journalisten und alle anderen Verantwortlichen im Mediensystem aufzuhetzen und so Berichterstattung zu verhindern, die Ihnen nicht passt, oder vielleicht sogar liebesdienerische Berichte zu erzwingen.
Wie bei allen Medien in Deutschland ist klar, wer für die Lokalradios verantwortlich ist. Namen und Adressen stehen im Impressum. Die Betriebsgesellschaften finanzieren mit ihren Einnahmen, die sie aus der Werbung erwirtschaften, die Sender, und die Veranstaltergemeinschaften sind für das Programm zuständig, das von den Redaktionen erstellt und verantwortet wird. Die Veranstaltergesellschaften haben auch Vorsitzende. Auch die könnten Sie beispielsweise ansprechen.
Insgesamt bleibt es dabei: Ihr Gesetzentwurf ist nichts weiter als ein Affront gegen die vielen Ehrenamtlichen in den Veranstaltergemeinschaften. Und wie gesagt: Der Name des Verantwortlichen des Programms steht im Impressum. Transparenz ist also gegeben. Alle kommen eigentlich mit dieser Regelung gut zurecht. Nur Sie nicht! Aber ich denke, das ist auch logisch, wenn man Angst und Misstrauen verbreiten will. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Vogt, ich möchte Ihnen zu dieser Primetime unserer Diskussion zurufen: Früher in rot-grüner Zeit war in der Tat der Medienminister körperlich anwesend, hat aber nichts Vernünftiges ausgehandelt.
Jetzt ist unser Medienminister nicht da, aber er hat etwas Gutes ausgehandelt.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist tot, deshalb folgt jetzt der Medienstaatsvertrag. Eine Modernisierung war notwendig und auch lange überfällig, weil der klassische Rundfunk auf der einen Seite und Telemedienangebote im Netz auf der anderen Seite einfach unterschiedlich kontrolliert wurden. Das war gerade für private Fernsehsender ein echtes Problem. Wir sind deswegen mit dem Ergebnis zufrieden und halten den Staatsvertrag bei allem, was man noch kritisieren könnte, für einen wichtigen Meilenstein auch im europäischen Kontext. Erstmals werden Intermediäre überhaupt unter Vielfaltsgesichtspunkten behandelt. Ich denke, das ist schon sehr wertvoll.
Gut, die Medienanstalten, 14 an der Zahl, haben jetzt auch ein paar Werkzeuge durch den Staatsvertrag an die Hand bekommen. Das klingt natürlich gegen Google und Facebook immer noch nach einem ungleichen Kampf, aber die Googles und Facebooks fürchten auf dieser Welt immerhin die Schmerzen der Europäischen Union und ihrer Bußgelder in Milliardenhöhe, die sie verteilt.
Ich sehe im Staatsvertrag auch ein Bemühen, Fake News einzudämmen und die Sichtbarkeit seriöser Informationen zu erhöhen. Vielleicht sollte man einmal darüber diskutieren, ob das Konzept der Rundfunklizenz – das wurde jetzt nur in Ansätzen im Staatsvertrag gelöst – überhaupt noch zeitgemäß ist und ob man nicht vielleicht die Zulassungsfreiheit von visuellen Livestreamingangeboten ansteuern sollte.
Aber der Medienstaatsvertrag ist natürlich work in process und progress. Deswegen werden wir sicherlich bald auch über Änderungen reden. Aber dieser erste Wurf ist schon einmal etwas Gutes.
Ich will noch eine kleine Werbenummer einbauen. Am 28. September – keine Sorge: Das wird nicht der Gedenktag für die alten Rundfunkstaatsverträge – werden wir im Landtag beim Tag der Medienkom
petenz viele der Dinge, die im Medienstaatsvertrag angesprochen werden, viele der Dinge, die dort angegangen werden, wo Lösungen für manche Probleme formuliert sind, bei dem Thema über die Datenrohstofffresser wie Twitter, Instagram und Facebook haben. Ich denke, das ist etwas Gutes. Der Landtag wird zwar nur ein Anker sein, weil natürlich in diesen Zeiten eine solche Veranstaltung besser digital stattfindet, aber dafür wird es eine sehr muntere und farbige Veranstaltung – insofern dies als kleiner Werbeblock. – Ich bedanke mich, und gute Nacht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Tritschler, ich fahre keinen Dienstwagen. Ich fahre überhaupt kein Auto. Den ICE, der meinen Namen trägt, suche ich auch noch.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird in Deutschland durch Artikel 5 Grundgesetz gewährleistet. Er muss daher, wie auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach in seinen sogenannten Rundfunkurteilen festgestellt hat, auskömmlich finanziert sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt 2007 festgelegt, dass die Länder nicht aus politischen Gründen von der Gebührenempfehlung der KEF abweichen dürfen. Was dabei „auskömmlich“ bedeutet, legt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs fest. Sie ermittelt den Finanzbedarf und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung. Dabei wurde in Deutschland – das halte ich auch für richtig – bewusst kein Indexmodell vereinbart, damit die Beiträge immer transparent diskutiert werden können.
Wir Liberale haben den Ländern das Indexmodell vor zehn oder elf Monaten abgelehnt, um eben keinen Erhöhungsautomatismus zuzulassen. Ein Grund dafür ist, dass ich die unabhängige und realistische Einschätzung der KEF dabei weiterhin für ausgesprochen wichtig halte. Die KEF hat in der Vergangenheit zweimal Beitragssenkungen empfohlen, und die letzte Veränderung des Beitragssatzes war eine Senkung.
Man kann sich außerdem nicht so einfach über die Empfehlung der KEF hinwegsetzen. Die Rundfunkurteile des BVG legen darüber ein beredtes Zeugnis ab. Die Ministerpräsidenten haben sich einmal geweigert, den Empfehlungen der KEF zu folgen – es gab eine Klatsche für die Landesmütter und Landesväter.
Da hilft es jetzt auch nicht, die Aufschiebung der Gebührenerhöhung zu fordern oder die Erhöhung in
diesen Zeiten an sich infrage zu stellen, sondern wir sollten vielmehr – das ist die Grundlage, um überhaupt zu einem sparsamen Rundfunk zu kommen – eine grundlegende Reform von Programmauftrag und Struktur anstreben, um das Angebot sicherlich auch preiswerter zu machen.
Das ist ein langer Prozess.
Den sind wir und Teile der Ministerpräsidenten angegangen.
Ihnen geht es aber gar nicht darum. Ihnen geht es gar nicht um das Gehalt von Tom Buhrow. Sie sprechen vom WDR und meinen freie Medien. Mir ist schon klar, dass von Ihnen eher bevorzugte Medien RT Deutsch, KenFM oder Sputnik heißen.
Sie sind deshalb keine Alternative für Deutschland, sondern die Satelliten von Herrn Putin. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir feiern den 70. Geburtstag unserer Landesverfassung. 1950, 50 Tage vor der Geburtsstunde unserer Landesverfassung, gab es eine Rede, die im Grunde genommen nur eine zweiseitige Erklärung war, die aber für unser Bundesland mit seiner Montanregion eine epochale Bedeutung hatte.
Diese insgesamt nur zweiseitige Erklärung des damaligen französischen Außenministers Robert Schuman war ein Glücksfall in der Geschichte, denn sie bildete die Wurzel der heutigen Europäischen Union und die Basis dafür, dass wir seit Jahrzehnten in Frieden und Wohlstand miteinander leben.
Dieser Tatsache war sich der französische Außenminister am 9. Mai 1950, als er in seiner Rede die Schaffung einer europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vorschlug bzw. forderte, wohl gewiss, denn er führte in seiner Erklärung wörtlich aus:
„Die Zusammenlegung der Kohle- und Stahlproduktion wird … die Bestimmung jener Gebiete ändern, die lange Zeit der Herstellung von Waffen gewidmet waren, deren sicherste Opfer sie gewesen sind.“
Im Jahr der europäischen Schuman-Erklärung kämpften sich die europäischen Nationen noch mühsam aus den Trümmern des Zweiten Weltkriegs hervor, aber sie gingen zu Recht davon aus, dass ein Zusammenschluss ihrer wirtschaftlichen Interessen eine Erhöhung des Lebensstandards zur Folge haben würde. Welches Bundesland konnte mehr Nutzen daraus ziehen als Nordrhein-Westfalen mit dem Ruhrgebiet – seiner Montanregion?
Heute ist unser Land durch das geeinte Europa geprägt und hat sich unabhängig von den jeweiligen Regierungsmehrheiten in den vergangenen sieben Jahrzehnten auch stets für eine Vertiefung der Integration eingesetzt.
So ist es auch nur folgerichtig, dass wir heute einen gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und Grünen einbringen, unsere Verfassung weiterentwickeln und dem Lebensgefühl und der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger folgen.
Unsere Partnerinnen und Partner kommen aus Frankreich, Griechenland oder Portugal. Besonders eng sind wir natürlich mit unseren Nachbarn verbunden: Belgien, die Niederlande und Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten eng zusammen. Das ist eine europäische Erfolgsgeschichte.
Fast von Anfang an wurden wir von unseren Nachbarn friedlich und freundlich aufgenommen. Wir bekamen die Chance, Freunde zu werden. Nach all den Verbrechen, die Deutsche in den Niederlanden und in Belgien verübt hatten, war das eine unermessliche Großzügigkeit. Ich bin glücklich, dass wir heute sagen können, dass wir diesen Vertrauensvorschuss nicht verspielt haben.
Deshalb steht für mich fest, dass die Zukunft Nordrhein-Westfalens und ganz Deutschlands eine europäische sein wird. Wir sind in der Krise für unsere Freunde da. Wir haben Patienten aus den Niederlanden, aus Italien und aus Frankreich in unseren Krankenhäusern aufgenommen und versorgt – so, wie diese Länder es auch für uns getan hätten.
Die Bewältigung der Folgen der Pandemie, die Forschung, um sie zu überwinden, der wirtschaftliche Wiederaufbau, die Entwicklung von Zukunftstechnologien – all das geht nur Hand in Hand mit unseren europäischen Freunden. Deswegen stimme ich und stimmen die Liberalen frohgemut der Überweisung in den Ausschuss zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Seifen, es ist sichtbar, wenn man Google bedienen kann; schon da bekommen Sie Informationen.
Es ist sehr eigentümlich. Die AfD scheint den Eindruck zu haben, Veranstaltergemeinschaften seien so etwas wie Überredaktionen, die jeden Tag das Programm bestimmen würden. Das ist nicht der Fall. Insofern ist das ein untauglicher und von wenig Sachkenntnis gekennzeichneter Antrag aus der Reihe „die bösen Parteien beeinflussen die Medienwelt“.
Sie wollen etwas ganz anderes: Sie wollen nicht Transparenz, Sie wollen einen Gesinnungs-TÜV. Vielleicht wollen Sie ja auch, dass sich niemand mehr für solche Ehrenämter zur Verfügung stellt.
Der Vorwurf, ein Großteil der Veranstaltergemeinschaften sei parteilich geprägt, ist nicht richtig. Hätten Sie das mal nachgeprüft.
Doch, natürlich können Sie das wissen.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, das nachzuschauen, ist das auch ein bisschen Ihr Problem.
Sie wollen ja etwas ganz anderes damit erreichen. Sie wollen einen Generalverdacht streuen, dass alle Mitglieder einer Veranstaltergemeinschaft eine politische Agenda verfolgen. Das ist mit Blick auf die Wertschätzung der ehrenamtlichen Aktivitäten schon eine Unverschämtheit.
Natürlich können Sie die kennen. Sie müssen nur ins Internet gehen. Aber Sie scheinen dazu nicht in der Lage zu sein.
Zwischen den Zeilen wird wieder mit der Unterstellung von Intransparenz und mangelnder Staatsferne gespielt. Im Machtbereich Ihrer rechtspopulistischen Freunde in Ungarn und Polen mag das so stimmen, in NRW funktioniert die Staatsferne. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Weiß, manches wird natürlich in der Tat geprüft, weil zur Diplomatie gehört, dass man Partnern nicht etwas überstülpt, sondern mit ihnen zusammen etwas erörtert und prüft, wie es geht.
Richtig ist natürlich, dass Klimaschutz nur als Gemeinschaft erfolgreich betrieben werden kann. Deswegen hat der Europäische Rat im Jahr 2020 ja folgerichtig die Klimadiplomatie zu einer zentralen außenpolitischen Priorität erklärt.
Wir müssen uns deswegen natürlich fragen, was denn die Aufgabe NRWs in der Klimapolitik und bei der Klimadiplomatie sein kann. Da gilt es meines Erachtens auch, die komplexe Gemengelage bei uns ebenso wie bei den Partnern zu berücksichtigen. Es geht da um ökonomische, ökologische und soziale Interessen, die man beachten muss und zu einem Ausgleich bringen kann.
Unter dieser Prämisse ist die Politik der Landesregierung meiner Meinung nach schon sehr konsequent und ambitioniert. Wir haben nicht nur die Haushaltsmittel für Klimaschutz seit 2017 mehr als versechsfacht, sondern üben auch kontinuierlich über die Europaministerkonferenz und im Bundesrat Einfluss auf
die bundespolitische Positionierung sowie jetzt natürlich auch sehr intensiv auf die Vorbereitung der bald beginnenden EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr dieses Jahres und die in diesem Rahmen zahlreich stattfindenden Gipfel aus.
Im Rahmen der erneuerten politischen Erklärung zur Zusammenarbeit zwischen NRW und den Beneluxstaaten – diese erwähnten Sie eben – sind ja insbesondere im Bereich der Energie- und Klimapolitik schon sehr konkret Kooperationen beschlossen worden. Man geht also schon über die Prüfung hinaus.
Bei den von Ihnen angesprochenen entwicklungspolitischen Schwerpunkten, die die Landesregierung im Dezember 2019 beschlossen hat, sind die Leitgedanken meines Erachtens schon der richtige Kurs.
Nordrhein-Westfalen hat viel Erfahrung in der Klimapolitik und bringt bei der Verfolgung von ökologischen Zielen sehr viel Kompetenz mit. Auch die Forschung und Entwicklung im Land können zu international anwendbaren Lösungsansätzen und Technologien führen.
Es gibt beispielsweise für den Innovations-Campus Bonn eine Anschubfinanzierung. Die damit verbundenen Ziele sind auch sehr wichtig. Es geht um die Bereitstellung von anwendungsorientiertem Prozesswissen für die Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele.
Insofern ist der Antrag der Grünen ein bisschen so, als ob man sich hinter den Zug geworfen hätte.
Mir ist ein Hinweis, den Kollege Bergmann schon angebracht hat, wichtig, nämlich, dass die von NRW geförderten GIZ-Projekte im Partnerland Ghana, die mit einem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit, erneuerbare Energien sowie Klima- und Umweltschutz angelegt worden sind, sehr entscheidend sind. Allen ist durch verschiedene filmische Beiträge, aber auch durch Berichte im Ausschuss wohl bewusst – einige Kollegen waren ja auch dort vor Ort –, dass allein der große Müllberg unweit der Hauptstadt Accra schon ein Ziel definiert, das insbesondere für dieses Land wichtig ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Erstens. Das Bundesverfassungsgericht hat dem ZDF-Urteil hinsichtlich der Besetzung von Gremien eigentlich schon deutlich gemacht, welche Regeln eingehalten werden müssen. Diese werden in NRW nicht nur eingehalten, sie werden sogar übertroffen.
Zweitens. Das hessische Pressegesetz, auf das Sie Bezug nehmen, sieht im Übrigen auch nur eine
Pflicht für die Änderung der Beteiligung von politischen Parteien vor.
Drittens. In NRW besteht lediglich eine Beteiligung einer politischen Partei in einem Medienunternehmen, und die ist auch öffentlich einsehbar und wird nicht geheim gehalten.
Viertens. Bei dem, was Sie über die parteinahen Stiftungen und Regierungsmitglieder formuliert haben, fehlt schon die Begründung einer Regelungslücke.
Fünftens. Telemedien, die Sie angeben, fallen unter die Kompetenz des Bundes.
Sechstens. Aus der fehlenden Notwendigkeit ergibt sich auch die fehlende Verhältnismäßigkeit, und deshalb können wir dann auch siebtens den Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bedrohung der WDR-Journalisten am Rande einer Demonstration in Dortmund durch einen bekannten Neonazi, der Angriff auf ein Team der „heute-show“ in Berlin, vermutlich durch linksradikale Täter, und die Attacke auf einen Reporter der „Bild“-Zeitung durch Unterstützer krimineller Clans vor wenigen Tagen in Duisburg-Marxloh sind Alarmzeichen.
Es stimmt, dass Journalisten in ihrer Arbeit zahlreichen Gefahren ausgesetzt sind. Sie werden geschlagen, beschimpft und bedroht. Die Täter sind Menschen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung aus unterschiedlichen Gründen verachten und bekämpfen.
Neonazis, Linksradikale und Kriminelle haben ein operationelles Verhalten zur Presse. Wenn die Presse ihren Interessen dient, ist sie gut. Werden sie kritisiert oder beobachtet, und es passt ihnen nicht, wird die Presse bekämpft. Die Rechten schreien dann Lügenpresse, die Linken schreien SpringerPresse. Die Clans werfen Journalisten, die über ihre Taten berichten, häufig Rassismus vor.
Oft werden Journalisten bzw. Autoren und ihre Familien – das ist besonders beängstigend – auch privat bedroht.
Der Autor Ralph Ghadban erhielt Morddrohungen von Clans aus Essen, nachdem er ein Buch über Großfamilien veröffentlichte, und musste unter Polizeischutz gestellt werden. Es gibt Drohungen von Neonazis gegen die Familie eines Dortmunder
Zeitungsreporters, und Linksradikale verübten Anschläge auf die Autos des Berliner Kolumnisten Gunnar Schupelius.
Das Problem ist also größer und anders, als die SPD, die es bestimmt gut gemeint hat, es in diesem Antrag dargestellt hat. Deshalb nutzt es jetzt auch nichts, abstrakte Maßnahmen zu ergreifen. Das ist zu wenig, damit ist niemandem gedient.
Der beste Schutz für alle Bürger und auch Journalisten ist die konsequente Verfolgung von Straftätern. Wir schauen nicht weg in Nordrhein-Westfalen, wir dulden auch keine rechtsfreien Räume. Es ist uns auch egal, mit welchen Lügen manche Angreifer zu erklären versuchen, dass sie mit ihren Straftaten für das vermeintlich Gute und Richtige streiten. Ich fand es auch gut, dass heute in der Debatte zum Thema „Schutz von Polizisten“ Sven Wolf von der SPD deutlich gemacht hat: Alle bedürfen des Schutzes vor Angreifern.
Wir müssen also Kriminalität – um nichts anderes geht es hier – hart und effektiv bekämpfen. Wir müssen als Demokraten auch klarmachen, dass wir nicht politisch mit Organisationen und Menschen kooperieren, für die Gesetzesbrüche und Gewalt eine mögliche Option in ihrem politischen Handeln sind.
Und das dürfen jetzt SPD und Grüne auch gerne als Aufforderung nehmen, mit ihren Jugendorganisationen vielleicht das Gespräch zu suchen, deren Mitglieder es oft schick finden, mit der Nähe militanter Extremisten zu kokettieren. – Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn meines Redebeitrags einen Dank an die Journalisten, an die Kameraleute, an die Pro
duktion in den Medienbetrieben und an die Redakteure aussprechen, die gerade wirklich unter schwierigen Voraussetzungen arbeiten. Die Umstände sind sehr widrig. Vom Homeoffice aus Qualitätsjournalismus und Recherchen zu betreiben ist, glaube ich, kein Spaß und auch keine einfache Sache. Für Kameraleute ist ein Homeoffice ausgeschlossen. Die Arbeit wäre etwas schwierig. Auch auf der Seite ist der Einsatz immens. Ich möchte im Namen des Hauses einen großen Dank dafür aussprechen.
Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag fällt in den Debatten auch der anderen Landtage immer etwas hinten runter, obwohl das im Grunde sogar ein Hauptposten des vorliegenden Entwurfs ist.
Erstens. Ich begrüße in diesem 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ganz besonders, dass nun die Rundfunkbeiträge für Zweitwohnungen nach der Vorarbeit des Bundesverfassungsgerichts gefallen sind und sich diese Tatsache nun auch in Worten in diesem Staatsvertrag wiederfindet.
Zweitens: zum Landesmediengesetz. Kollege Vogt, ich habe es hier zwar schon mal gesagt, aber es reizt mich, es zu wiederholen: Sie standen mit der SPD in diesen drängenden Fragen der Fortentwicklung des Lokalfunks in den Jahren, in denen Sie die Verantwortung trugen – das ist ja noch nicht so lange her –, auf der Standspur und erklären uns jetzt, was wir auf der Überholspur tun sollen.
Wir stehen trotz der Versteinerungen, die nach 30 Jahren auch nicht verwunderlich sind, zum Lokalfunk.
Sie sollten sich fragen, warum das Lokalfunksystem in NRW so einmalig ist, wie Sie es gebetsmühlenartig immer wiederholen. Wenn etwas nach 30 Jahren immer noch einmalig ist, dann muss man sich vielleicht auch selbstkritisch fragen: Warum hat kein anderes Bundesland das Modell übernommen?
Deswegen gibt es jetzt das Problem, das Sie mit Ihrem Antrag zu kaschieren versuchen. Die Rechtskonstruktion ist beispielsweise in so einer Situation etwas schwierig. Aber wir setzen alles daran, trotz dieser Rechtskonstruktion, die wir mit dem Zweisäulenmodell haben, eine rechtssichere Lösung zu finden. Ihr Antrag hilft da kein Stück weiter.
Wir lassen die Betreiber und Akteure nicht hängen. Der vorliegende Entwurf unterstützt das Gesamtsystem. Der landesweite private Hörfunk kann zusammen mit dem Lokalfunk ein weiterer wichtiger Pfeiler in der NRW-Medienvielfalt werden.
Ich glaube, es ist auch richtig, dass wir der Landesmedienanstalt mit den Kriterien etwas an die Hand gegeben haben, das zumindest in gewissem Maße sicherstellt, dass wir uns auch über regionale Berichterstattung und Landesberichterstattung – also redaktionelle Inhalte, die NRW betreffen – freuen können, wenn der Sender in Betrieb geht und dies in Konkurrenz zum Öffentlich-Rechtlichen geschieht.
Die Anhörung hat gezeigt, dass wir die Grundsätze in § 14 Abs. 5 Landesmediengesetz – die Vertreterin der Landesmedienanstalt hat das deutlich unterstrichen – wirklich so formuliert haben, dass sich das eben auch in Vielfalt und einer sicheren Struktur darstellen kann.
In Zukunft kann die Medienkommission als Kontroll- und Entscheidungsorgan der LfM dann eben auch rechtssicher und im Sinne möglichst flächendeckender journalistischer Angebote die Vergabeentscheidung treffen.
Ein schönes Lob gab es auch zu einem anderen Punkt, nämlich zu § 88, den skizzierten Fördermöglichkeiten der Landesanstalt für Medien für die Stärkung der Medienkompetenz von Medienschaffenden. Gemeint sind Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, aber auch Projekte in Verbindung mit neuartigen und innovativen Medienformaten.
Ich glaube, auch diese notwendigen Innovationen können helfen, unseren lokalen Rundfunk auf die immer stärker werdenden Herausforderungen vorzubereiten. Da die Landesanstalt für Medien staatsfern arbeitet, werden auch keine konkreten Inhalte gefördert. Damit kann man, glaube ich, die journalistischredaktionelle Angebotsvielfalt trotzdem unterstützen.
Aus der aktuellen Ausgabe des Magazins „Landtag intern“ darf ich vielleicht ohne Genehmigung des Präsidenten zitieren; denn das hat er, glaube ich, schon genehmigt:
Der Deutsche Journalisten-Verband lobt den vorliegenden Entwurf als ein klares Bekenntnis der Landesregierung zum Lokalfunk. – Dem Lob kann man sich nur anschließen.
Zum Entschließungsantrag würde ich sagen: viel Geschrei, Aktionismus, aber wenige Fakten. – Viele Branchen erleiden natürlich gerade eine Vollbremsung. Für uns ist im Gegensatz zu manch SPDregiertem Bundesland klar, dass wir den Lokalfunk
als systemrelevant ansehen. Deswegen wird es auch eine gute Lösung geben. Ihren halbgaren Antrag dazu können wir nicht unterstützen, aber den Entwurf der Landesregierung. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Tritschler hat ja nicht
einmal gemerkt, dass es diese Stiftung, die er angesprochen hat, schon lange nicht mehr gibt. Die GEZ gibt es übrigens auch nicht mehr. Um fachliche Problemlösungen ging es dem Antragsteller meiner Meinung auch gar nicht.
Egal, was die Bundesregierung plant – und ich bin sicher kein Freund von Schwarz-Rot –, wird sie eines sicher nicht planen: einen Angriff auf die Pressefreiheit. Das ist eine wirklich unglaubliche Unterstellung.
Wenn ich mir aber so anschaue, was die AfD als „Medien“ bezeichnet, habe ich ohnehin nicht den Eindruck, dass wir über dasselbe reden. Sie leben da in Ihrer eigenen Welt, gefüttert von Fake News, die Sie sich dann selbst noch ein bisschen zusammenzimmern, aber das wundert ja auch nicht.
Auf der AfD-Medienkonferenz war das Blog „PINews“, das so eine Lügenschleuder ist, dass es nicht einmal ein ordentliches Impressum hinkriegt. Und auch „Compact“ von Jürgen Elsässer war dabei, der seinen Kopf so tief im Hintern von Wladimir Putin stecken hat, dass seine Luftversorgung oft fraglich erscheint. Sowas kommt von sowas. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Kollege Vogt, Sie haben recht. Es gibt zu viele EinZeitungs-Städte. Da fehlt Vielfalt. Das hat jedoch die Politik – da schließe ich alle ein, nicht nur die Sozialdemokraten – lange nicht interessiert.
Anfang der 70er-Jahre – da ist beispielsweise unsere Heimatstadt ein negativer Vorreiter gewesen – gab es in Herne zunächst noch drei Zeitungen. 1980 hat schon die zweite geschlossen. Seitdem sind wir EinZeitungs-Stadt. Danach hat sich die Entwicklung in vielen Städten wiederholt. Wir haben fast überall nur noch Ein-Zeitungs-Städte. Deswegen haben wir vielleicht auch heute das Problem, weil es jahrzehntelang eigentlich niemanden so richtig gestört hat.
Zu Beginn möchte ich mich bei den Autorinnen und Autoren der großen Antwort auf die Große Anfrage an die Landesregierung bedanken, denn sie gibt einen aktuellen Überblick über die Lage. Nach diesem Blumenstrauß zum Valentinstag wünscht man sich schon fast einen Schutzheiligen für die Medien in diesem Land. Der heilige Valentin ist es nicht, aber bei seinem Namensvetter Karl Valentin wird man fündig, der mit seinem vortrefflichen Sketch von der „gestrigen Zeitung“ und „was aus der vorgestrigen Zeitung morgen wäre“ sogar einen Teil der Antwort gibt.
Seit vielen Jahren sehen sich die Verlage, die Medienhäuser in Nordrhein-Westfalen in einer Krise. Sie finden nicht so richtig das Rezept dagegen. Aber damit stehen sie nicht alleine. Auch Deutschland steht in dieser Entwicklung nicht alleine.
Fast alle Medien zumindest der westlichen Welt stehen vor der gleichen Frage. Ihre Inhalte werden zwar gelesen, sie werden in den sozialen Medien sogar geteilt, die Reichweiten sind so groß wie nie, die Journalistinnen und Journalisten erreichen mit ihrer Arbeit ein Millionenpublikum, das jedoch – und das ist die eigentliche Tatsache – für die Arbeit der Journalisten nicht mehr zahlen will, als es für Spotify oder Netflix zahlt.
Vor fast 40 Jahren wurden in der alten Bundesrepublik mit ihren damals 60 Millionen Einwohnern jeden Tag 25 Millionen Zeitungen gedruckt. Heute sind es bei 80 Millionen Einwohnern noch gut 14 Millionen. Was da an Einnahmen aus Werbung und Verkauf weggebrochen ist, kann online natürlich nicht aufgefangen werden.
Jetzt kommt ein wenig versteckt die Forderung, der Staat müsse eingreifen. Ich bin als Liberaler – das ist, glaube ich, keine Überraschung – kein Freund von Subventionen. Im Medienbereich halte ich sie sogar für brandgefährlich, denn sie würden die Medien in eine Abhängigkeit bringen.
Es gibt eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Das sieht Pressesubventionen auch skeptisch. Vertriebssubventionen sollten wenn, dann nur kurzfristig gewährt werden, denn bei der Förderung von Redaktionen, mahnt das Ministerium an, könnten die Beispiele aus anderen Nachbarländern die Gefahr der Intransparenz belegen. Frankreich zeigt, dass auch eine umfassende Förderung den Niedergang der Zeitungen nicht aufhalten kann.
Die Studie des Bundessozialministeriums beschreibt auch, dass geringere Arbeitgeberbeiträge beispielsweise für journalistisches Personal – das ist auch ein Vorschlag –, Vertriebshilfen und Ähnliches die Entwicklung nicht aufhalten konnten.
Positiv sieht die Studie die Möglichkeit, Projekte zu fördern, die Leser, vor allem ältere, an digitale Produkte heranführen. Das ist vielleicht ein Weg, über den wir mit der LfM noch einmal nachdenken können. Bei Jüngeren könnten auch spannendere Formen noch fruchten.
Die Verlage haben natürlich auf ihre Art und Weise reagiert. Sie bieten attraktive Onlineangebote. Ein Digital-plus-Abo – so nennt man das ja – einer NRWZeitung kostet zwischen 4,99 Euro und 9,99 Euro, also genauso viel wie Socken auf dem Grabbeltisch beim Schlussverkauf. Das ist nicht nur günstig; das ist vor allem, verglichen mit den Preisen der gedruckten Zeitungen, extrem günstig.
Den Verlagen kann man also nicht vorwerfen, sie hätten ihre Hausaufgaben nicht gemacht – genauso wenig, wie man es den Redakteurinnen und Redakteuren vorwerfen könnte, von denen viele natürlich längst multimedial arbeiten, die Liveticker erstellen und so aktuell sind wie noch nie.
Ich glaube nicht, dass es die Lösung zur Rettung der Vielfalt gibt. Ich bin mir aber sicher, dass die Landesregierung mit ihrem Einsatz für den gemeinnützigen Journalismus auf Basis einer Initiative der FDPFraktion 2014 hier im Haus eine gute Idee auf den Weg gebracht hat. Der gemeinnützige Journalismus kann die Situation für Qualitätsjournalismus verbessern.