Protokoll der Sitzung vom 29.04.2020

(Bodo Middeldorf [FDP]: Aha!)

Twitter scheint generell die grüne Achillesferse zu sein. Am selben Tag hat sich nämlich Sigrid Beer, die dieses Papier mit unterschrieben hat, auf Twitter für ein Durchschnittsabitur und freiwillige Prüfungen ausgesprochen, also für einen NRW-Sonderweg.

(Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf: Hört, hört!)

Am selben Tag! Frau Kollegin, wie viel ist Ihre Unterschrift unter diesem Papier wert?

(Zurufe von der FDP: Nichts! Gar nichts!)

Diesem Antrag können wir selbstverständlich nicht zustimmen.

Ich komme noch kurz zu dem SPD-Antrag. Er arbeitet sich an der Landesregierung ab. Es geht, glaube ich, eher darum, sich das Mütchen zu kühlen. Sie kritisieren unter anderem den späten Versand von Schulmails, kriegen es aber selbst nicht hin, einen Antrag pünktlich auf den Weg zu bringen. Den haben wir gestern auch sehr, sehr spät bekommen.

(Zuruf von der SPD: Das ist unglaublich!)

Es ist ein nutzloser Antrag, auf den niemand gewartet hat. Das kriegen andere Leute auch hin. Sie sollten selbst das einhalten, was Sie kritisieren, Frau Kollegin.

(Zurufe von der SPD)

Ich komme auf das zurück, was wir hier vorhaben. Wir wollen jetzt im Hinblick auf diese aktuelle dynamische Pandemielage die Abläufe regeln, die von einem normalen Schuljahr abweichen müssen: Versetzung, Erprobungsstufe, ZP10, Lehramtsanwärter. – Es dürfen keine Nachteile aus dieser Pandemielage entstehen.

Ich möchte betonen, dass dieses Gesetz befristet sein soll. Uns ist wichtig, das noch einmal zu sagen. Wir stehen voll und ganz hinter diesem Gesetzentwurf. Wir werden darüber auch noch weiter debattieren und diskutieren.

Die Redezeit.

Genau deswegen komme ich jetzt zum Schluss, weil wir morgen weitermachen werden, und sage herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Für die AfD hat Herr Kollege Seifen jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die augenblickliche Krise und die jetzige, zum Teil hitzig verlaufende Debatte sind durch die Entscheidung der Regierenden in Bund und Ländern ausgelöst worden, das öffentliche Leben und damit auch den Unterricht ganz stillzulegen. Grundlage dafür waren die Warnungen und Alarmrufe eines einzelnen Virologen

und des Robert Koch-Instituts vor der Gefährlichkeit des Virus COVID-19.

Also: Nicht das Virus hat das öffentliche Leben und die Schulen lahmgelegt, sondern es lag in der Macht der Regierenden, so oder anders zu entscheiden. Ob diese Entscheidung angemessen war, konnte man vor sechs Wochen vielleicht tatsächlich noch nicht absehen. Das will ich gerne zugestehen.

Bei allem Bedauern über jeden Krankheitsfall und besonders natürlich über jeden Todesfall lassen die augenblicklichen Zahlen starken Zweifel darüber aufkommen, ob die Schulen auf diese Art und Weise so rigoros stillzulegen waren – mit all den Folgeerscheinungen, die das hat, vor allen Dingen mit der Folgeerscheinung der Verunsicherung, die bei den Schülerinnen und Schülern sowie Eltern hervorgerufen worden ist.

Zu ungewiss ist die Gültigkeit der Zahlen über Infizierte, Genesene und Verstorbene, zu wenig belastbar ist das gesamte Datenmaterial. So wechselten eben auch die Maßstäbe und Argumentationen zu massiven Einschränkungen unserer Grundrechte. Zunächst wollte man die Kurve der Erkrankungen flach halten, um die Krankenhäuser nicht zu überlasten. Jetzt stehen ganze Stationen leer. Die Kapazitäten wurden nie gebraucht. In dem Zusammenhang vertröstete man die Bürger damit, dass die Verdoppelungsrate der Ansteckung 10 Tage betragen müsse – dann wurde die Rate schnell auf 14 Tage hochgesetzt –, ehe es Lockerungen geben könne. Als das erledigt war, wurden schnell andere Maßstäbe gefunden: die Ansteckungsrate, die unter eins fallen müsse. – Längst geschehen! Die Verdoppelungsrate ist mittlerweile bei 27 Tagen angekommen, wenn ich Herrn Laumann richtig verstanden habe.

Jetzt werden Sie entgegenhalten, das hätte man alles nicht wissen können. Da gebe ich Ihnen nur zum Teil recht. Wenn man sich natürlich auf die Expertise eines einzigen Virologen und den Chef des Robert Koch-Instituts verlässt, dann muss man sich nicht wundern, dass man auf diesen falschen Pfad geführt wird. Hochrangige Experten auf diesem Gebiet wurden von vornherein nicht zu Rate gezogen und auch in den Medien totgeschwiegen – mit Ausnahme von Hendrik Streeck, der sich dann aber mit flapsig geäußerten Zweifeln auseinandersetzen musste.

Wolfgang Wodarg, Sucharit Bhakdi, Stefan Hockertz, Karl-Heinz Leven, Karin Mölling und eben Hendrick Streeck sind hochdekorierte Virologen, Epidemiologen bzw. Immunologen. Alle Personen, die ich aufgezählt habe, sind jahre- bis jahrzehntelang Leiter von entsprechenden Instituten. Sie wurden nicht gehört, einfach ignoriert, obwohl alle Genannten einen anderen Weg einzuschlagen empfohlen hatten.

Wer eine schwere Operation vor sich hat, tut gut daran, mehrere Ärzte zu konsultieren. Und das war hier

eine sauschwere Operation, die am gesamten öffentlichen Leben ausgeführt worden ist.

So konnte sich natürlich die einmal geschürte Angst als Todesangst in die Psyche vieler Menschen eingraben, eben auch von Eltern und Schülern. Man kann sie manchmal in den Augen lesen, die einen über die Atemschutzmasken hin anschauen. Gegen diese Angst ist es natürlich schwer, zur Normalität zurückzukehren. Das sind genau die Schwierigkeiten, mit denen wir jetzt alle um das Gesetz zu kämpfen haben.

Diese Menschen schreiben uns per E-Mail natürlich von ihren Sorgen und melden ihre Bedenken an. Das ist ganz verständlich. Sie fordern die weitere Aussetzung von Unterricht, weil sie glauben, das, was an Hygienemaßstäben gefordert wird, könne man in der Schule nicht umsetzen. Sie bedenken dabei natürlich nicht, dass die Notwendigkeit für diese strengen Auflagen in den Schulen wahrscheinlich gar nicht gegeben ist. Sie ist zum Teil nicht gegeben.

Herr Laumann stand hier heute Morgen und hat gesagt, wenn er vor sechs Wochen gewusst hätte, was er heute weiß, hätte er das Pandemiegesetz nicht eingereicht. Meine Herrschaften, das ist doch wohl eine klare Aussage!

Insofern trägt das vorliegende Gesetz dem Rechnung, weil es den Schulbetrieb mit der notwendigen Behutsamkeit wieder anlaufen lässt.

Ich muss Ihnen sagen: Wir von der AfD würden einen schnelleren Einstieg begrüßen, vor allen Dingen einen Einstieg für alle Schülerinnen und Schüler, auch für die Grundschüler. Meinetwegen könnte das gestaffelt passieren, Herr Hovenjürgen, gestaffelt in Unterricht am Morgen, am Nachmittag und samstags, aber so, dass alle Schüler am Unterricht teilnehmen. Dann müsste Herr Ott hier auch nicht so rumbrüllen.

Dazu gehört aber natürlich auch, dass die Menschen wieder eine gesunde Lebenszuversicht haben müssen. Genau das ist die Aufgabe von uns Politikern.

Unter diesem Gesichtspunkt ist der hier vorliegende Antrag der Grünen einfach nur perfide, Frau Beer. Hier haben die Meister der Angst den Stift geführt. Mit diesem Antrag wird die Lebenszuversicht der Bürgerinnen und Bürger bekämpft. Dieser Antrag beschwört Katastrophenszenarien herauf, jagt den Menschen Ängste ein und macht sie damit schwach und hilflos.

So agieren die Grünen immer: Sie brauchen die Angst der Menschen vor weltlichem Unbill wie einst die christlichen Kirchen den Glauben an die brennende Hölle, um die Menschen im Griff zu haben und sie ihrer Freiheit zu berauben.

(Widerspruch von der SPD und den GRÜNEN – Arndt Klocke [GRÜNE]: Verbreiten Sie den Kram doch zu Hause und nicht im Ple- narsaal! – Zuruf: Sie sind ein Hetzer!)

Mit dieser Angst, die Sie schüren, treiben Sie die Menschen immer in Abhängigkeiten, die sie wiederum für die für sie treu sorgende, aber strenge Obrigkeit gefügig macht.

Die Redezeit.

So benutzen Sie auf ganz perfide Weise die Ängste der Menschen vor COVID-19, um Ihre zerstörerische Schulpolitik ein weiteres Mal durchzusetzen. Das wird Ihnen nicht gelingen.

Wir lehnen den Antrag ab und stimmen dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Seifen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 14.

Wir kommen zur Abstimmung, nämlich zunächst über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/9051. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Schule und Bildung. Möchte jemand der Überweisungsempfehlung widersprechen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemanden enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/9029. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wer also dem Inhalt des Antrags zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, FDP und AfD. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 17/9029 abgelehnt.

Ich rufe auf:

15 Coronaschutzverordnung: Willkür beenden –

NRW wieder „aufmachen“!

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/9048

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion Herr Kollege Tritschler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schwer, momentan den Überblick über den Schwall von Verboten zu bewahren, den die Ministerien über den Bürgern auskippen.

Das Betreten von Spielplätzen ist zum Beispiel verboten wie auch das Sitzen auf Bänken auf Spielplätzen – es sei denn, die Bank steht erkennbar außerhalb eines abgrenzenden Zauns oder Busches an einem Spielplatz.

Picknicken und Grillen sind in der Öffentlichkeit verboten und kosten 250 Euro Bußgeld. Ein Picknick ist aber nur gegeben, wenn das Essen von zu Hause mitgebracht wird und nicht irgendwo auf dem Weg erworben wurde; sonst ist der Verzehr auch öffentlich zulässig.

(Heiterkeit von Helmut Seifen [AfD])