Protokoll der Sitzung vom 11.10.2017

Kürzlich wurde der Insektizid-Wirkstoff Fipronil in Eiern festgestellt, die hauptsächlich aus den Niederlanden und aus Belgien importiert wurden. Aber auch in Niedersachen ist das Fipronil-haltige Desinfektionsmittel „Dega 16“ zum Einsatz gekommen, womit auch Eier mit einer deutschen Kennung belastet sind. Aus Medienberichten ist bekannt, dass diese Eier auch in Nordrhein-Westfalen in Lebensmittelmärkten verkauft oder aber zur Herstellung anderer Lebensmittelprodukte verarbeitet worden sind.

Während auch in Nordrhein-Westfalen vorwiegend Konsumeier vom Markt zurückgezogen wurden, wurden in anderen Bundesländern auch viele eihaltige Produkte vom Markt genommen, in denen mit Fipronil belastete Eier verarbeitet worden sind.

Durch einen Zeitungsartikel der SZ vom 10.10. wurde bekannt, dass auch die nordrhein-westfälischen Überwachungsbehörden das Ausmaß dieses Lebensmittelskandals verdeckt gehalten haben.

Dazu seien Labore angehalten worden, die Messungen unempfindlicher durchzuführen; dabei müsste diese aufgrund der Verdünnung der Eier in der Verarbeitung eigentlich erhöht werden. So wurden beispielsweise die Bestimmungsgrenzen bei der Vermessung von eihaltigen Produkten um das bis zu 10-fache verringert.

Hat die nordrhein-westfälische Landesregierung im Vergleich zu anderen Bundesländern die Bestimmungsgrenze bei eihaltigen Produkten nicht abgesenkt, um weitere Rückrufaktionen zu vermeiden und die Hersteller zu schützen?

Frau Ministerin Schulze Föcking, Sie haben das Wort zur Antwort. Bitte schön.

herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Rüße, ich habe bereits im Fachausschuss berichtet und geschildert, wie schnell, effizient und für die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent die Überwachungsbehörden beim Fipronil-Geschehen in Nordrhein-Westfalen gehandelt haben. – Es kommt gerade ein Zeichen, dass die Lautstärke nicht gut überkommt. Gibt es ein Tonproblem?

Wir prüfen das sofort. Sie sprechen einfach so laut wie möglich weiter. Danke, Frau Ministerin.

In enger Abstimmung haben der Bund und die Länder alles Erforderliche getan, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Identifizierung der mit Fipronil verunreinigten Eier aus den Niederlanden und Belgien zu ermöglichen.

Insbesondere Nordrhein-Westfalen hat sich bereit erklärt, auf dem Portal „Lebensmittelwarnung.de“ zentral für alle Länder über die von den Niederländern und Belgiern wegen Fipronil-Verdachts gelisteten Eier zentral und zeitnah zu informieren.

Die Identifizierung betroffener Eier war seinerzeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher besonders wichtig, da sie aus den Niederlanden keine Informationen darüber erhalten hatten, wie stark die gelisteten Eier mit Fipronil belastet waren. Erst nachdem nach und nach – letztlich in meinen Augen viel zu spät – von niederländischer und belgischer Seite Informationen über die kriminellen Hintergründe und das Ausmaß des Geschehens bekannt wurden, drängte sich den zuständigen Behörden in Deutschland der Verdacht auf, dass auch Eiprodukte wie Flüssigei oder Trockeneigelb mit Fipronil belastet sein könnten. Über den Weg der Eiverarbeitung kann die Substanz Fipronil auch in eihaltige Lebensmittel gelangen.

Eine Überwachung inklusive amtlicher Untersuchung von Eiprodukten habe ich für Nordrhein-Westfalen schon frühzeitig angeordnet. Nordrhein-Westfalen hat in den Bund-Länder-Telefonkonferenzen massiv für eine flächendeckende Untersuchung besonders eihaltiger Lebensmittel wie Nudeln oder auch Eierlikör eingesetzt.

Um zu verifizieren, ob und in welchem Umfang Fipronil-Verunreinigungen auch in Verarbeitungsprodukten auftreten, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel Anfang August gemeinsam mit allen Bundesländern kurzfristig im Rahmen des bundesweiten Überwachungsplans ein Programm zur Untersuchung von Fipronil in eihaltigen Lebensmitteln aufgelegt. Dadurch sollte eine Einschätzung ermöglicht werden, in welchem Ausmaß sich Fipronil

in relevanten Gehalten auch in verarbeiteten Lebensmitteln nachweisen lässt.

Die im Rahmen dieses Überwachungsprogramms gewonnenen Daten sollten auch dem Bundesinstitut für Risikobewertung für eine weitergehende Bewertung des gesundheitlichen Risikos zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen dieses Untersuchungsprogramms wurden insgesamt 572 Proben durch die Bundesländer untersucht. Nordrhein-Westfalen hat davon mit insgesamt 200 Proben die Hauptlast getragen. Die beteiligten Untersuchungseinrichtungen in Münster und Krefeld fokussierten ihre Untersuchungen auf Nudeln, feine Backwaren, Mayonnaisen und Eierlikör. In einigen dieser Produkte wurde auch Fipronil nachgewiesen.

Dass in Lebensmitteln geringe Gehalte an Fipronil gefunden wurden, ist im Übrigen nicht durch die „Süddeutsche Zeitung“ am 10. Oktober 2017 aufgedeckt worden. Vielmehr hat die Landesregierung in ihrem Bericht vom 31. August 2017 – das ist die Vorlage 17/70 – umfänglich über alle bis dahin vorliegenden Fipronil-Nachweise in Eiern, Eiprodukten und eihaltigen Lebensmitteln informiert. Darüber ist in der zweiten öffentlichen Sitzung des Fachausschusses am 6. September 2017 intensiv diskutiert worden. Ich lege Ihnen dazu das Ausschussprotokoll 17/30 nahe, in dem man das nachlesen kann. Darauf wurde auf Anfrage auch die „Süddeutsche Zeitung“ hingewiesen.

Ich nenne Ihnen gerne die Zahlen, die mir nach Abschluss des Untersuchungsprogramms vorliegen. Insgesamt wurden mittlerweile in Nordrhein-Westfalen 269 eihaltige Lebensmittel untersucht. In 17 Proben – das sind gut 6 % – wurden gesicherte Gehalte an Fipronil von 0,005 bis 0,037 mg/kg bestimmt. In diesen Fällen wurden von den zuständigen Behörden Maßnahmen ergriffen, damit diese Produkte nicht mehr in den Verkehr gebracht werden konnten.

Im Rahmen der amtlichen Probennahmen und Untersuchungen waren, wie schon beschrieben, Waren in Nordrhein-Westfalen und in anderen Ländern vom Markt zu nehmen. Dies geschieht in erster Linie vom Hersteller und Inverkehrbringer. Wenn also bei unserem Untersuchungsprogramm eine Beanstandung wegen Fipronil-Nachweises ausgesprochen worden ist und der Hersteller seinen Sitz in einem anderen Bundesland hat, wird von dort die Rücknahme der Waren veranlasst. Die Ware wird bundesweit vom Markt genommen. Hier wurden ebenfalls keine Fipronil-Konzentrationen nachgewiesen, die eine Information der Öffentlichkeit notwendig gemacht hätten.

Jetzt zu Ihrer Frage, Herr Abgeordneter Rüße. Sie fragen, ob die nordrhein-westfälische Landesregierung die Bestimmungsgrenze bei eihaltigen Produkten nicht abgesenkt habe, um weitere Rückrufaktionen zu vermeiden und die Hersteller zu schützen.

Offen gestanden, Herr Rüße, verstehe ich gar nicht, was Sie mit dieser Frage bezwecken wollen. Die gesetzliche Aufgabe meines Ministeriums und der Lebensmittelüberwachung in Nordrhein-Westfalen ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher in Bezug auf Lebensmittel vor gesundheitlichen Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschungen zu schützen. Dieser Aufgabe kommen wir mit hohem Arbeitseinsatz nach.

Das Ministerium und die Lebensmittelüberwachung in Nordrhein-Westfalen haben nicht die Aufgabe, Lebensmittelunternehmen oder Lebensmittelhersteller zu schützen. Die Hersteller von Lebensmitteln müssen sich selbst schützen. Das machen sie auch, unter anderem durch entsprechende Eigenkontrollen.

Sie haben am 6. September selbst im Ausschuss festgestellt, dass die Handelsunternehmen sehr schnell reagiert hätten. Das ist auch richtig so. Mir sind keine konkreten Zahlen bekannt, aber ich weiß, dass Hersteller und Handel Lebensmittel im Tonnenmaßstab auf Grundlage ihrer eigenen Untersuchungen auf Fipronil freiwillig vernichtet haben, und zwar auch dann, wenn aufgrund der Geringfügigkeit der Verunreinigungen dazu keine rechtliche Verpflichtung bestand. Nach meinem Eindruck hat die beherzte Wahrnehmung von Eigenverantwortung

durch die Lebensmittelunternehmen in NRW ein hohes Maß an vorbeugendem Verbraucherschutz bewirkt.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung rufen: Wir reden nicht über gesundheitliche Risiken. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat festgestellt, dass gesundheitliche Risiken für alle Bevölkerungsgruppen bei gemessenen Fipronil-Konzentrationen unterhalb von 0,72 mg pro Kilogramm Ei nicht zu erwarten sind.

Die gesundheitlichen Risiken durch den längerfristigen Verzehr von mit Fipronil belasteten Lebensmitteln hat das Bundesinstitut für Risikobewertung wie folgt bewertet:

Die in Eiern, Eiprodukten und eihaltigen Lebensmitteln nachgewiesenen Gehalte an Fipronil begründen auf der Basis von deutschen und europäischen Verzehrdaten auch bei lebenslanger Aufnahme für keine Verbrauchergruppe – weder für Erwachsene noch für Kinder – die Wahrscheinlichkeit für ein gesundheitliches Risiko.

Lebensmittelrechtlich gibt es ein von der EU in der Rückstandshöchstmengenverordnung für Fipronil vorgegebenen Rückstandshöchstgehalt für Eier in Höhe von 0,005 mg/kg. Das ist eine hundertfach geringere Konzentration als die vom Bundesinstitut für Risikobewertung als gesundheitsrelevant eingestufte Konzentration.

Im Übrigen lag der europarechtlich normierte Rückstandshöchstgehalt noch bis Ende letzten Jahres bei

0,015 mg pro Kilogramm Ei, also dreimal so hoch wie der aktuelle Wert.

Der Wert von 0,005 mg/kg entspricht der Bestimmungsgrenze auch des von unseren Untersuchungsanstalten in Nordrhein-Westfalen angewandten Verfahrens bei der Untersuchung von eihaltigen Produkten. Die in Nordrhein-Westfalen analytisch mögliche Nachweisgrenze lag bei 0,002 mg/kg. Allerdings lassen sich bezüglich Fipronil an die Nachweisgrenze keine rechtlichen Konsequenzen knüpfen.

Die Bundesländer waren sich einig, dass aus fachlicher Sicht und im Hinblick auf die Risikobewertung des Stoffes Fipronil die Überprüfung der Einhaltung des Höchstgehaltes für Eier – ich erinnere: 0,005 mg/kg – auch für die Beurteilung von eihaltigen Lebensmitteln angemessen ist. Diese Vorgehensweise ist auch logisch; denn ein gesundheitliches Risiko eines Eierlikörs mit einer Fipronil-Konzentration in Höhe von 0,003 mg/kg ist ebenso wenig gegeben wie ein gesundheitliche Risiko eines Hühnereis mit demselben Fipronil-Gehalt. Das gilt zumindest in Bezug auf Fipronil.

In Ihrer Dringlichen Anfrage unterstellen Sie, Herr Abgeordneter Rüße – ich zitiere –,

„… dass auch die nordrhein-westfälischen Überwachungsbehörden das Ausmaß dieses Lebensmittelskandals verdeckt gehalten haben. Dazu seien Labore angehalten worden, die Messungen unempfindlicher durchzuführen, …“

Sie beziehen sich dabei auf einen Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 10. Oktober 2017.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das sollte man schon unterscheiden, Frau Ministerin!)

In diesem Artikel wird das eben Zitierte nicht anhand von Tatsachen belegt, sondern nur als Vermutung von namentlich nicht bekannten sogenannten Insidern oder sogenannten Experten wiedergegeben.

Dem Ministerium und – wenn ich den Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ richtig gelesen habe – auch den übrigen Ministerien liegen dazu keine Informationen vor. Die Antworten machen deutlich: Für die in dem „SZ“-Artikel vermuteten und behaupteten Verharmlosungsstrategien gibt es in NRW keine Anhaltspunkte.

Wir haben die „SZ“ extra gefragt, woher sie diese Mutmaßungen hat, weil wir dem gern auf den Grund gehen würden. Wir haben auf unsere Nachfrage leider dahin gehend keine Antwort erhalten.

Die in NRW zuständigen Behörden haben – wie die anderen Bundesländer und der Bund auch – das Fipronil-Geschehen auf der Grundlage geltenden Rechts bearbeitet. Dies gilt auch für das Untersuchungsgeschehen. Öffentliche Rückrufe und öffentli

che Warnungen sind nur zulässig, wenn bei Verbraucherinnen und Verbrauchern Gesundheitsgefahren zu besorgen sind. Dies war bei den eihaltigen Produkten zu keinem Zeitpunkt der Fall.

Ihre Frage, Herr Rüße, ob die nordrhein-westfälische Landesregierung die Bestimmungsgrenze bei eihaltigen Produkten nicht abgesenkt habe, um weitere Rückrufaktionen zu vermeiden und die Hersteller zu schützen, ist vor diesem Hintergrund mit einem eindeutigen Nein zu beantworten.

Ich bin Ihnen allerdings sehr dankbar dafür, dass Sie diese Anfrage gestellt haben; denn so konnten Unklarheiten direkt aus dem Weg geräumt werden. Wir sollten nicht mit den Ängsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern spielen, sondern uns an klaren Fakten und an Fachlichkeit orientieren. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Jetzt gibt es Gelegenheit zu Nachfragen. Bisher liegen vier solcher Fragen vor. Die erste Frage stammt von Herrn Kollegen Diekhoff von der FDP-Fraktion. Ich bitte Sie, Herr Diekhoff, Ihre Frage jetzt zu stellen. Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Mich interessiert, Frau Ministerin, ob es je nach Verarbeitungsform und Zutatenliste Unterschiede bei der Messung der Fipronil-Konzentration in verarbeiteten eihaltigen Lebensmitteln gibt.

Frau Ministerin, bitte schön.

Herr Präsident, herzlichen Dank. – Herzlichen Dank für die Frage, Herr Diekhoff. Ich füge an, wie man insgesamt den Fipronil-Gehalt in eihaltigen Lebensmitteln ermittelt. Diese Frage wurde in der Tat häufiger gestellt.

Fipronil ist ein Pestizid und wird mit einer sogenannten Multimethode untersucht, mit der auf zahlreiche Pestizide gleichzeitig geprüft werden kann. Bevor man ein Pestizid analysieren kann, muss die Untersuchungsmethode mit einer Standardsubstanz validiert, also auf Eignung überprüft werden. Hat man dann ein Untersuchungsergebnis erhalten, wird nach einem EU-weit vorgegebenen Verfahren durch Abzug von 50 % der gesicherte Mindestgehalt ermittelt.

Nur in Fällen, in denen der gesicherte Mindestgehalt den festgelegten Rückstandshöchstgehalt überschreitet, können behördliche Maßnahmen erfolgen.

Für eihaltige Lebensmittel gibt es aber keinen spezifischen Höchstgehalt an Fipronil. In diesen Fällen muss auf den Gehalt an Fipronil im verwendeten Ei zurückgerechnet werden. Dazu muss die genaue Rezeptur bekannt sein, das heißt, wie viel Vollei im eihaltigen Lebensmittel enthalten ist. Häufig setzen Hersteller aber kein frisches Vollei, sondern beispielsweise Trockenei ein. Dann muss wiederum der Trocknungsfaktor berücksichtigt werden, damit auf Frischei umgerechnet werden kann. Kompliziert wird es noch dadurch, dass sich Fipronil im Ei unterschiedlich verteilt. Im Eigelb sind ungefähr 90 % und im Eiklar entsprechend 10 % enthalten. Es macht also einen deutlichen Unterschied, ob nur Eigelb oder nur Eiklar verwendet wurde.