Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu einer erfolgreichen Sicherheitspolitik und einem modernen Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen gehört neben einer leistungsfähigen Polizei auch eine leistungsfähige Justiz. Um die Funktionsfähigkeit von Polizei und Justiz zu erhalten, wollen wir als CDU und FDP diese entlasten und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen.
Unter der Vorgängerregierung war jedoch das Gegenteil der Fall. Insofern verwundert mich der heutige Antrag der Grünen, der die Überschrift „Entlastung von Polizei und Justiz …“ trägt, doch sehr. In den Jahren unter Rot-Grün wurden Polizei, Staatsanwaltschaften als auch Richter personell und materiell stiefmütterlich behandelt. So haben sich durch eine verfehlte Personalpolitik und eine falsche politische
Schwerpunktsetzung mehr als 4 Millionen Überstunden bei den nordrhein-westfälischen Polizistinnen und Polizisten angehäuft – ganz zu schweigen von der mangelnden Wertschätzung der alten Landesregierung für die elementare Arbeit unserer Polizisten und Vollzugskräfte.
All das wollen und werden wir als CDU und FDP ändern. Bereits in ihren ersten 100 Tagen hat die NRWKoalition viel auf den Weg gebracht. Wir stehen für null Toleranz gegenüber Kriminellen. Wir sorgen für mehr Polizei auf den Straßen. Zum 1. September wurden 2.300 neue Kommissaranwärterinnen und anwärter eingestellt – das sind 300 mehr als unter Rot-Grün. Zusätzliche Experten für den Kampf gegen Terror und Extremismus, modernere Technik für die Polizei und eine Bundesratsinitiative zur Ausweitung der beschleunigten Verfahren wurden in Angriff genommen.
Das sind nur einige Punkte, die wir bereits umgesetzt bzw. angestoßen haben. Daran wollen wir anknüpfen. Wir wollen daran anknüpfen mit einer ehrlichen und umfassenden Aufgabenüberprüfung; denn innere Sicherheit hat für die NRW-Koalition oberste Priorität.
Um die Funktionsfähigkeit von Polizei und Justiz zu erhalten und die notwendigen Rahmenbedingungen für deren Entlastung zu definieren, brauchen wir keine Schnellschüsse wie den Antrag der Grünen, sondern wir müssen zunächst einmal wissen, wie sich die Istsituation darstellt. Nur auf dieser Basis können wir beurteilen, was zu tun ist.
Das spiegelt sich auch in unserem Entschließungsantrag wider, der eine ehrliche, sachgerechte und umfassende Aufgabenkritik nebst einer Analyse der bisher eingesetzten personellen Ressourcen, der konkreten Darstellung des Aufwands und einer Prognose der Entlastungsmöglichkeiten vorsieht. Nur so können nachhaltige Lösungsansätze zur Entlastung von Richtern, Staatsanwälten und Polizisten entwickelt werden.
Wir als CDU und FDP wollen eine schlagkräftige Polizei und einen starken, funktionsfähigen und konsequenten Rechtsstaat.
Im Rahmen der Aufgabenprüfung wird zum Beispiel zu prüfen sein, ob studierte Polizistinnen und Polizisten Aufgaben, wie zum Beispiel die Begleitung von Schwertransporten, Personen- und Objektschutz, Geschwindigkeitskontrollen ohne Anhaltevorgang etc., wahrnehmen müssen.
Auch das StGB gehört in den Blickpunkt der Analyse. Wie soll zukünftig mit einzelnen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten umgegangen werden? Ist eine Herabstufung einzelner Delikte auf eine Ordnungswidrigkeit, wie von den Grünen für das Schwarzfahren gefordert, sinnvoll?
Schnellschüsse sind auch hier unangebracht. Zudem handelt es sich bei der Herabstufung des Schwarzfahrens nur um einen kleinen Aspekt. Bevor überhaupt über eine Entkriminalisierung des
Schwarzfahrens nachgedacht werden kann, müsste zunächst das Ausmaß der Belastung in diesem Bereich ermittelt werden. Außer Acht zu lassen wäre in dieser Beziehung auch nicht der Schaden, der den Verkehrsunternehmen durch das Erschleichen von Leistungen entsteht; ebenso wenig wie die Möglichkeit des Errichtens von Zugangskontrollen.
Um der hohen Anzahl der Ersatzfreiheitsstrafen zu begegnen, könnten uneinbringliche Geldstrafen gegebenenfalls auch auf anderem Wege getilgt werden – zum Beispiel durch das Ableisten gemeinnütziger Arbeit wie im Modell „Schwitzen statt sitzen“, das seit 1991 erfolgreich in Niedersachsen betrieben wird.
Das Anstoßen einer politischen Diskussion ist richtig. Eine kluge Politik beruht jedoch auf soliden Grundlagen. Dafür bedarf es einer umfassenden Aufgabenprüfung, die ergebnisoffen ist.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei Ihrer Rede, geehrte Frau Kollegin Erwin, habe ich meinen Sitznachbarn Frank Sundermann gefragt, bei welchem Tagesordnungspunkt wir denn sind; denn ich hatte in Erinnerung, dass wir eigentlich über das Schwarzfahren sprechen wollten. Viel zum Schwarzfahren war in Ihrem Entschließungsantrag, zu dem ich noch kommen werde, nicht vorhanden.
Ich will Ihnen das Abstimmungsverhalten der SPDFraktion zu den beiden vorgelegten Anträgen – und damit zunächst zu dem von den Grünen vorgelegten Antrag – erläutern.
Wir werden uns hinsichtlich des Antrags der Grünen enthalten. Einerseits glauben wir, dass es nachvollziehbar ist, dass die Grünen den Minister der Justiz
dazu bringen wollen, zu erklären, wie sein Vorschlag, den er in der Presse geäußert hat, mit seiner an anderer Stelle wiederholt erwähnten Nulltoleranzstrategie zusammenpasst. Das ist höchst interessant, weshalb wir verstehen, warum die Grünen den Antrag gestellt haben.
Ich muss gestehen, dass wir in der Fraktion auch sehr daran interessiert sind, ob der Minister der Justiz seine jetzige Entkriminalisierungsoffensive in seinem Redebeitrag auch vertreten wird. Vielleicht erläutert Minister Biesenbach auch, ob und wie er sich in der Sache mit seinem Kabinettskollegen Wüst, dem Verkehrsminister, abgesprochen hat.
Ich vermute, wir werden gleich, wenn Herr Biesenbach das Wort erhält, eine abgestimmte Regierungsmeinung erfahren. Dann wird hoffentlich auch erläutert, wie die Regierung die Meinung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen bewertet, der die Aussagen des Ministers Biesenbach mit – Zitat – „großer Verwunderung“ zur Kenntnis genommen hat.
Fakt ist aber auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass eine Arbeitsgruppe der Länder unter Führung von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg nach unseren Informationen noch im Frühsommer daran gearbeitet hat, eine mögliche Gesetzesänderung vorzulegen.
Auch deshalb fragen wir den Minister der Justiz, wie weit denn hier vorgearbeitet wurde und was der Stand der gemeinsamen Überlegungen ist. Vielleicht können Sie uns auch gleich informieren, ob diese Arbeitsgruppe auch schon zu Ergebnissen gekommen ist.
Wir sind nämlich seitens der SPD-Fraktion der Ansicht, dass wir die Frage nicht einzig darauf zurückführen können, ob der umgangssprachlich „Schwarzfahren“ genannte Tatbestand nunmehr straffrei begangen werden kann oder nicht. Vielmehr ist vorrangig – und da sind wir auch bei den Grünen – die Frage eines flexiblen Strafrechts zu diskutieren. Denn wir wissen auch: Für einen vermögenden Straftäter ist eine Geldstrafe nicht gerade von Belang. Es ist eine Kleinigkeit, und der vermögende Straftäter ist auch nicht beeindruckt von solchen Strafen.
Wir wissen aber, dass für den Schwarzfahrer, der nach mehrmaliger Verurteilung seine Geldstrafe nicht zahlen kann, möglicherweise die Auflage einer gemeinnützigen Arbeit genau das Richtige ist. Aus dem Grunde ist es, glaube ich, auch wichtig, dass wir diese Diskussion insgesamt viel breiter führen. All dies, die Diskussionen, Gespräche mit anderen Akteuren wie Verkehrsverbünden, mit Passagierverbänden, mit der Justiz, aber auch die Auseinandersetzung mit der Rechtslehre, kann durch diesen Antrag leider nicht erreicht werden.
Hierfür wäre auch eine Überweisung in die Ausschüsse mit einer anschließenden Sachverständigenanhörung der richtige Weg gewesen und eben nicht die direkte Abstimmung hier. Das ist auch der Grund, warum wir uns enthalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP, Ihr vorgelegter Entschließungsantrag ist es auch nicht. Für uns wird deutlich, dass Sie dadurch, wie Sie Ihren Entschließungsantrag beginnen, irgendwie ein Entsetzen über die Äußerung des Justizministers zeigen. Wir können uns vorstellen, dass Sie das alles in diesen Antrag reingeschrieben haben – von Überstunden bis zur Wertschätzung bis hin zu angeblich fehlenden Stellen etc. – , weil Sie sehr überrascht waren, dass der Justizminister mit Ihrer Sache vorgeprescht ist.
Aus dem Grunde ist dieser ganze Vorbericht in Ihrem Antrag nur eine Ablenkung von der einzigen Frage: Soll man das Schwarzfahren entkriminalisieren oder soll man es nicht tun? Vor dem Hintergrund kann Ihr Entschließungsantrag von uns auch nicht positiv beschieden werden.
Vielleicht gibt es auch noch eine andere Lesart der ganzen Anträge hier. Eventuell nehmen die Grünen dieses Thema mit in die Koalitionsgespräche in Berlin und kommen dort gemeinsam mit der den Minister für Justiz tragenden Partei und den Kolleginnen und Kollegen der FDP zu einer abschließenden Regelung. Im nordrhein-westfälischen Landtag jedenfalls wird die SPD-Fraktion sich bezüglich des Antrags der Grünen enthalten und den Entschließungsantrag von Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU und FDP, ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind dem Minister dankbar, dass er diese Diskussion angestoßen hat. Denn wenn man sich den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen anschaut, dann könnte man denken, Schwarzfahren stelle in unserem Land lediglich ein geringes Problem dar. Es sei eine Art Unregelmäßigkeit, welche es nicht verdiene, als Straftat gewürdigt zu werden.
Doch neueste Schätzungen zeigen, dass es sich keineswegs um ein nebensächliches Phänomen handelt. So sind in deutschen Bus- und Bahnunternehmen schätzungsweise 3 % der Fahrgäste ohne einen gültigen Fahrschein unterwegs. In der Düsseldorfer Altstadt wurde bei einer Schwerpunktkontrolle festgestellt, dass es 10 % der Fahrgäste waren.
Beim Schwarzfahren handelt es sich also nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern es handelt sich um den Straftatbestand der bewussten Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB. Und das ist auch gut so, denn der Transport durch ein solches Unternehmen erzeugt Kosten. Und wenn diese nicht beglichen werden, wird das Unternehmen als Ganzes geschädigt und auch und insbesondere die schwächsten Nutzer.
Ein Mensch, der also bereitwillig und wissentlich die Leistungszahlung verweigert und sich der Tatsache bedient, dass nicht jedermann kontrolliert werden kann, muss folgerichtig auch entsprechend sanktioniert werden. Es ist auch richtig, dass es sich beim Schwarzfahren leider um ein alltägliches Phänomen handelt, welches erhebliche Ressourcen von Polizei und Justiz in Anspruch nimmt. Das tun Ladendiebstähle allerdings auch. Reformen bezüglich des Sanktionssystems können überdacht werden.
Es ist auch nicht so, dass jedem Schwarzfahrer sofort Gefängnis droht. Zunächst werden die 60 € erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt, erst in Wiederholungsfällen kommt es normalerweise zur Anklage, und auch die sind im Regelfall mit geringem Umfang verbunden. Denn es gibt dann normalerweise lediglich die Strafanzeige im Datenblatt, und das war’s. Weniger Aufwand gibt es sonst eigentlich nie.
Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie jetzt einen Antrag gemeinsam vorlegen, um diesen Vorschlag einer Aufgabenkritik zu unterziehen, weil die FDP keine Entkriminalisierung an dieser Stelle wünscht?
Nein, wir müssen das prüfen. Aber dazu komme ich gleich in meinem Vortrag noch. Also hören Sie weiter zu! Dann ist die Frage, glaube ich, von sich aus beantwortet.